Änderungen für Verbraucher im Versicherungsbereich für 2008
Kaskoversicherung
Künftig bekommt der, der einen Unfall verursacht hat auch die Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt, auch wenn grobe Fahrlässigkeit (nicht bei Alkohol etc.) vorliegt. Lediglich nach der prozentualen Schuldigkeit kann ein Abzug bei der Schadensregulierung erfolgen. Für Neuverträge tritt diese Regelung sofort in Kraft. Altverträge werden erst zum 1. Januar 2009 umgestellt. Wobei einige Versicherer ab sofort alle Verträge nach der Neuregelung umstellen (z.B. HUKCoburg)
Rürup-RenteUnterdessen gibt es nicht nur Versicherungsprodukte sondern auch die ersten Basis-Fondssparpläne. Auch ist der Prozentsatz der Beiträge, die der Rürup-Sparer steuerlich als Sonderabgabe abrechnen kann, gestiegen. Für 2008 auf 66 Prozent - maximal 13.200 Euro.
Versicherung allgemeinDas VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist in Kraft getreten. Für Neuverträge gilt die Regelung ab sofort. Altverträge müssen erst zum 1. Januar 2009 umgestellt werden. Für den Verbraucher sind das wesentliche Verbesserungen, wie beispielsweise der Wegfall des Alles- oder Nichts- Prinzip bei grober Fahrlässigkeit. Offenlegung der Provisionen und Abschlusszahlungen für Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen. Ebenso müssen die Abschusskosten auf fünf und nicht wie bisher auf ein bis zwei Jahre verteilt werden. Dies sind nur einige der Neuerungen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde angehoben. Arbeitnehmer können für 2008 insgesamt 2544 Euro (2007- 2520 Euro) steuer- und sozialabgabefrei in ihren Vorsorgevertrag einzahlen.
Private Krankenversicherung
Für Männer wird die private Krankenversicherung im Durchschnitt um drei Prozent teurer. Die Prämien für Frauen sollen tendenziell preiswerter werden. Die Veränderung ist durch das Inkrafttreten des AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) entstanden.
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