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Dienstag, Januar 01, 2008

Änderungen für Verbraucher im Versicherungsbereich für 2008

Kaskoversicherung
Künftig bekommt der, der einen Unfall verursacht hat auch die Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt, auch wenn grobe Fahrlässigkeit (nicht bei Alkohol etc.) vorliegt. Lediglich nach der prozentualen Schuldigkeit kann ein Abzug bei der Schadensregulierung erfolgen. Für Neuverträge tritt diese Regelung sofort in Kraft. Altverträge werden erst zum 1. Januar 2009 umgestellt. Wobei einige Versicherer ab sofort alle Verträge nach der Neuregelung umstellen (z.B. HUKCoburg)

Rürup-RenteUnterdessen gibt es nicht nur Versicherungsprodukte sondern auch die ersten Basis-Fondssparpläne. Auch ist der Prozentsatz der Beiträge, die der Rürup-Sparer steuerlich als Sonderabgabe abrechnen kann, gestiegen. Für 2008 auf 66 Prozent - maximal 13.200 Euro.

Versicherung allgemeinDas VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist in Kraft getreten. Für Neuverträge gilt die Regelung ab sofort. Altverträge müssen erst zum 1. Januar 2009 umgestellt werden. Für den Verbraucher sind das wesentliche Verbesserungen, wie beispielsweise der Wegfall des Alles- oder Nichts- Prinzip bei grober Fahrlässigkeit. Offenlegung der Provisionen und Abschlusszahlungen für Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen.  Ebenso müssen die Abschusskosten auf fünf und nicht wie bisher auf ein bis zwei Jahre verteilt werden. Dies sind nur einige der Neuerungen.

Betriebliche Altersvorsorge
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde angehoben. Arbeitnehmer können für 2008 insgesamt 2544 Euro (2007- 2520 Euro) steuer- und sozialabgabefrei in ihren Vorsorgevertrag einzahlen.

Private Krankenversicherung
Für Männer wird die private Krankenversicherung im Durchschnitt um drei Prozent teurer. Die Prämien für Frauen sollen tendenziell preiswerter werden. Die Veränderung ist durch das Inkrafttreten des AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) entstanden.

Posted by Sabine on 01/01 at 02:41 PM
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39 Prozent der IT- Mittelständler ohne Vermögensschaden Haftpflicht-Versicherung

In einer Studie des VDEB (Verband der EDV-Software- und Beratungsunternehmen) kamen erschreckende Zahlen zum Vorschein. 39 Prozent der mittleren und kleinen IT- Unternehmen haben keine IT- Vermögensschaden- Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen.

Der Chef des VDEB erklärte, dass kleinere Software Hersteller oft den Einfluss ihrer eigenen Software unterschätzen und das Risiko ignorieren. Dies wird auch in der Studien noch einmal sehr deutlich, denn jeder dritte Studienteilnehmer verneint die Frage, ob er Interesse an einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen IT- Vermögensschäden habe.

Firmen die einen Vertrag abgeschlossen haben, sicher sich zu 80 Prozent gegen Datenverlust ab. 65 Prozent schließen zugleich noch die Programmierfehler mit ein. Alle weiteren Optionen blieben unter der 50 Prozent- Marke. 40 Prozent der Befragten Mittelständler sichern sich immerhin vor Schäden ab, die durch nicht reproduzierbarer Fehler, zugesicherter Eigenschaften und Schäden an Erwartungen ordnungsgemäßer Leistungen entstehen können.

Die IT- Unternehmen die eine Versicherungsschutz besitzen sind auch meist mit ihren Versicherern zufrieden. Knapp die Hälfte (44%) der Studienteilnehmer haben tatsächlich eine ausreichende Deckungssumme (zwei Millionen und mehr) gewählt. Allerdings haben 27 Prozent auch nur eine Deckungssumme von 500.000 Euro vereinbart.

13 Prozent der Studienteilnehmer haben ihre Versicherung in der Tat schon einmal in Anspruch genommen. Dabei wurde im Durchschnitt eine Schadenssumme von 5.128 Euro ausgezahlt. Andererseits hat auch die gleiche Menge der Befragten angegeben, Schäden nicht geltend gemacht zu haben, weil der Schaden zu gering war.

Der VDEB hat in seiner Studie 116 Unternehmen befragt und man kann den Mittelständlern nur wünschten, dass es tatsächlich nie zu größeren Schadensereignissen kommt.

Posted by Sabine on 01/01 at 01:50 PM
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