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Mittwoch, Januar 02, 2008

Scheidung- Wer bekommt welche Versicherung?

Nach einer Scheidung müssen auch die Versicherungen neu geordnet werden. Überwiegend behält zwar der Partner der auch als Versicherungsnehmer genannt wurde den Vertrag aber trotzdem gibt es eine Menge Fragen.

Hausratversicherung
Versichert ist der Hausrat vom Versicherungsnehmer. Zieht der Versicherungsnehmer um, zieht auch die Police mit und für die Wohnung des Expartners besteht kein Schutz mehr.

Private Haftpflichtversicherung
Auch hier behält nur der Versicherungsnehmer den Schutz. Da es möglich ist noch vor dem Scheidungstermin den neuen Lebenspartner(in) in den Vertrag als Mitversicherten aufzunehmen, sollte hier auf jeden Fall eine eindeutige Klärung erfolgen.

Wohngebäudeversicherung
Wer im Grundbuch eingetragen ist, ist auch per Gesetz Versicherungsnehmer. Sind beide Partner eingetragene Besitzer und Versicherungsnehmer, läuft die Police nach der Scheidung auf die Eigentümergemeinschaft der ehemaligen Partner weiter. Nach einer Umschreibung im Grundbuch wird die Versicherung auf den neuen Eigentümer übertragen.

Private Rentenversicherung
Sofern es keinen Ehevertrag gibt werden die im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt. Aus dem Vertrag des ausgleichpflichtigen Partners wird Deckungskapital entnommen um für den Ausgleichsberechtigten eine beitragsfreie Rentenversicherung zu bilden.

Kfz- Versicherung
Wer nicht Versicherungsnehmer war hat auch keine Schadenfreiheitsrabatte. Es gibt vereinzelte Versicherer die Frauen aber trotzdem besser einstufen.

Kapitallebensversicherung
Bei der Kapitallebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der privaten Rentenversicherung. Gibt es keinen Ehevertrag und die Partner wollen die Versicherung nicht weiterführen, wird vom aktuellen Rückkaufswert der Police der Rückkaufswert abgezogen, der eventuell in die Ehe eingebracht wurde. Die Differenz, der Zugewinn wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Eine Kündigung sollte allerdings gut überlegt sein, da die persönliche Altersvorsorge verloren geht und oft bei einer vorzeitigen Kündigung mit finanziellen Einbußen bei der Ausschüttung zu rechnen ist.

Posted by Sabine on 01/02 at 01:47 PM
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Risikolisten der Versicherer umfassen zehn Millionen Datensätze

Rund zehn Millionen Datensätze schlummern im Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS, der deutschen Versicherungswirtschaft. Seit 1991 gibt es diese Risikolisten, die nach Kfz-Versicherung, Unfall-, Sach-, Rechtsschutz-, Lebens-, Haftpflicht- und Transportversicherung gegliedert sind. Fünf Jahre lang bleiben die Daten im System und werden dann gelöscht. Jährlich kommen weit über eine Millionen neue Einträge hinzu, der Großteil aus dem Bereich der Kfz-Schäden.

Die Versicherungen sehen ihre Listen als probates Mittel gegen Betrug und Missbrauch. Die Datenschützer hingegen kritisieren diese Einrichtung als nicht konform zur aktuellen Gesetzgebung. Sie pochen auf Änderungen und hoffen, dass in 2008 Bewegung ins System kommt, damit es auf „legalere Beine“ gestellt wird. Als problematisch bewerten Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, und seine Kolleginnen und Kollegen, dass es einerseits keinerlei Transparenz für die Kunden gibt, und andererseits, dass die Daten einfach weitergegeben werden. Jede Versicherung kann darauf zugreifen, unabhängig davon, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Das Hinweis- und Informationssystem ist nach einem Punktesystem aufgebaut, bei dem jeder Schadensfall einen bestimmten Wert hat. Hat der Kandidat sich 60 Punkte verdient, landet er in der entsprechenden Risikoliste. Kunden, die sich um eine neue Versicherung bemühen, müssen damit rechnen, dass sie vorher genauestens durchleuchtet werden. Sind sie bereits auffällig geworden, kann es durchaus sein, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Warum genau, verrät die Versicherung allerdings nicht.

Posted by Andre on 01/02 at 01:44 PM
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