Scheidung- Wer bekommt welche Versicherung?
Nach einer Scheidung müssen auch die Versicherungen neu geordnet werden. Überwiegend behält zwar der Partner der auch als Versicherungsnehmer genannt wurde den Vertrag aber trotzdem gibt es eine Menge Fragen.
Hausratversicherung
Versichert ist der Hausrat vom Versicherungsnehmer. Zieht der Versicherungsnehmer um, zieht auch die Police mit und für die Wohnung des Expartners besteht kein Schutz mehr.
Private Haftpflichtversicherung
Auch hier behält nur der Versicherungsnehmer den Schutz. Da es möglich ist noch vor dem Scheidungstermin den neuen Lebenspartner(in) in den Vertrag als Mitversicherten aufzunehmen, sollte hier auf jeden Fall eine eindeutige Klärung erfolgen.
Wohngebäudeversicherung
Wer im Grundbuch eingetragen ist, ist auch per Gesetz Versicherungsnehmer. Sind beide Partner eingetragene Besitzer und Versicherungsnehmer, läuft die Police nach der Scheidung auf die Eigentümergemeinschaft der ehemaligen Partner weiter. Nach einer Umschreibung im Grundbuch wird die Versicherung auf den neuen Eigentümer übertragen.
Private Rentenversicherung
Sofern es keinen Ehevertrag gibt werden die im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt. Aus dem Vertrag des ausgleichpflichtigen Partners wird Deckungskapital entnommen um für den Ausgleichsberechtigten eine beitragsfreie Rentenversicherung zu bilden.
Kfz- Versicherung
Wer nicht Versicherungsnehmer war hat auch keine Schadenfreiheitsrabatte. Es gibt vereinzelte Versicherer die Frauen aber trotzdem besser einstufen.
Kapitallebensversicherung
Bei der Kapitallebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der privaten Rentenversicherung. Gibt es keinen Ehevertrag und die Partner wollen die Versicherung nicht weiterführen, wird vom aktuellen Rückkaufswert der Police der Rückkaufswert abgezogen, der eventuell in die Ehe eingebracht wurde. Die Differenz, der Zugewinn wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Eine Kündigung sollte allerdings gut überlegt sein, da die persönliche Altersvorsorge verloren geht und oft bei einer vorzeitigen Kündigung mit finanziellen Einbußen bei der Ausschüttung zu rechnen ist.
Versicherungen • Kommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink