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Mittwoch, Januar 09, 2008

Allianz untersuchte die Verständlichkeit von Versicherungsunterlagen

Die Informationen, die deutsche Kunden vor und nach dem Abschluss einer Versicherung erhalten, stellen zumindest die Mehrheit der Kunden zufrieden. Äußerst erwünscht sind einige Verbesserungen, insbesondere bei der Verständlichkeit der Formulierungen, dem Umfang der Unterlagen und der Aufschlüsselung der Kosten. Dieses sind die entscheidenden Ergebnisse aus der Studie des Meinungsforschungsinstitutes IPSOS, das im Auftrag der Allianz Deutschland AG insgesamt 1507 Kunden deutscher Versicherungsunternehmen befragte. An der Studie haben insgesamt je 500 Versicherungskunden aus den Bereichen Sach-, Lebens- und Krankenversicherung teilgenommen.

Laut der Studie sehen 88% der Befragten die Informationsqualität der Unterlagen als ausreichend an. Jedoch verstanden 33% der Kunden erst den kompletten Leistungsumfang der Versicherungsinhalte, nachdem sie beim Versicherungsvermittler nachgefragt hatten. Die Entscheidung für das Versicherungsprodukt und den bestimmten Anbieter wurde abhängig von der Versicherungssparte und den dazu gehörigen verschiedenen Kriterien gemacht. Bei Sachversicherungskunden waren unter anderem die schnelle Leistung und die kulante Regulierung im Schadensfall entscheidend. Die Sicherheit der Anlage und die Höhe der Leistung bei Ablauf der Versicherung sowie die Beitragshöhe spielten bei Lebens- und Rentenversicherungen eine wichtige Rolle. Als wichtiges Entscheidungskriterium bei Krankenversicherten können die Leistungen des Tarifs und die Beitragshöhe angesehen werden als auch die Verständlichkeit der Angebotsunterlagen.

Wenigstens bei einigen Kunden gibt es Probleme und Unverständlichkeiten im Bereich der Kosten. Nichts desto trotz sagen 53% der Befragten, dass die anfallenden Kosten auf Seiten des Anbieters „verständlich“ oder „sehr verständlich“ sind. 20% der Kunden empfanden die Unterlagen allerdings „eher unverständlich“ oder „unverständlich“. Außerdem wurde der Unterlagenumfang als kritisch angesehen. Die befragten Kunden fanden durchschnittlich maximal 4,3 Seiten als angemessen, diese Zahl liegt jedoch weit unter dem heutigen Umfang. Als letzten Punkt wünschten sich 60% der Kunden, dass auf einer separaten Seite die wichtigsten Vertragsinhalte zusammengefasst werden sollten, um so die Verständlichkeit deutlich zu verbessern. 

Posted by Saskia on 01/09 at 09:59 PM
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Auch Versicherungskammer Bayern stellt Kunden gleich

Die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, das sogenannte VVG, gelten nun seit Anfang des Jahres für alle Neukunden und für alle Bestandskunden erst ab 2009. Auch die Versicherungskammer Bayern wendet die grundlegenden verbraucherfreundlichen Regelungen, die gesetzlich erst ab 1. Januar 2009 für die Bestandskunden vorgeschrieben sind, schon jetzt an.

Somit entsagt sich die Versicherungskammer Bayern bei ihren Bestandskunden schon jetzt vom Alles oder Nichts - Prinzip sowie den Klage- und Verjährungsfristen, wobei ersteres besagt, dass bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung durch den Kunden oder bei Obliegenheitsverletzung, die Versicherungsleistung nicht mehr vollkommen ausgeschlossen ist. Der Schaden wird nun anteilig, abhängig von der Schwere des Verschuldens, übernommen. Von der Versicherungskammer Bayern ebenfalls sofort umgesetzt werden der Wegfall der Klage- und Verjährungsfrist, das heißt, dass ein Kunde, der seine Ansprüche nach einer Ablehnung erst nach Ablauf von sechs Monaten geltend macht, nicht regelmäßig leistungsfrei endet. In derartigen Fällen wird die dreijährige Regelverjährung gemäß § 195 BGB angewendet. Außerdem setzte die Versicherungskammer Bayern die Anforderungen der VVG-Informationspflichtenverordnungen bereits größtenteils zum 1. Januar und nicht erst zum 1. Juli 2008 um.

Posted by Saskia on 01/09 at 05:18 AM
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