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Samstag, Januar 12, 2008

Ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung

Nach einer Armoperation im Krankenhaus stürzte eine Patientin auf dem Wege zur Physiotherapie und brach sich das Bein. Pech im Unglück für die Patientin, aber versicherungstechnisch auch ohne private Unfallversicherung kein Problem, denn für diese Fälle tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen all die Personen, die in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt werden. Für die schnelle Wiederherstellung der Gesundheit durch ärztliche und therapeutische Behandlungen sorgt der zuständige Unfallversicherungsträger, die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG).

Alle Tätigkeiten im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik, die im Zusammenhang mit der medizinischen und therapeutischen Rehabilitation stehen, sind versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie für den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück.

Vom Schutz ausgeschlossen sind allerdings ärztliche Behandlungsfehler.

Vorraussetzung für die zu erbringende Leistung ist natürlich, dass der Patient nach einem Unfall umgehend das Personal des Krankenhauses informiert. Nur wenn das Krankenhaus informiert wurde, kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) auch zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen. Weiter Informationen dazu erteilt die VBG unter der Telefonnummer 040/ 5146-2940.

Posted by Saskia on 01/12 at 04:36 AM
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Prozesse müssen nicht durch Lebensversicherungen finanziert werden

Gemäß eines Urteils des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist eine Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dient, nicht zwangsläufig zu verkaufen, umso gerichtliche Prozesskosten abzudecken.

Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Zweibrücken einer Frau die Prozesskostenhilfe für ein familienrechtliches Verfahren abgelehnt. In der Begründung des Gerichts hieß es, dass die Frau eine Lebensversicherung mit einem derzeitigen Rückkaufwert von 4200 EURO habe und diese zur Prozessfinanzierung einsetzen müsse. Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht nicht. Es gab vielmehr der Beschwerde der Klägerin statt, dass die bis 2026 laufende Lebensversicherung eine Maßnahme zur privaten Altersvorsorge darstelle. Die Klägerin hatte bisher nur Rentenansprüche in Höhe von 200 EURO und sei demzufolge auf die zusätzliche Altersvorsorge sehr wohl angewiesen. Aus diesem Grunde kann eine vorzeitige wirtschaftliche Verwertung der Lebensversicherung keine Lösung sein, ließ das Gericht verlauten. 

Posted by Saskia on 01/12 at 04:27 AM
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Zu Jahresbeginn die Versicherungssituation überprüfen

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und ruckzuck befindet sich das Girokonto auch schon im Minus. Denn gerade im Januar kommen auf die Verbraucher unzählige Belastungen zu, wie zum Beispiel Versicherungsbeiträge. Ganz egal ob Private Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung: Im Januar werden bei den meisten Verbrauchern hohe Versicherungsbeträge fällig.

Die finanzielle Belastung kann in zahlreichen Fällen gesenkt werden. Als Versicherungskunde sollte man den Jahresbeginn als Möglichkeit sehen, seine Versicherungsausgaben sowie die Versicherungssituation zu überprüfen, um ggf. Änderungen vorzunehmen. Sehr viele Versicherungsnehmer sind nämlich überversichert und bezahlen Jahr für Jahr Beiträge, die ganz einfach gespart werden könnten, da sie den Versicherungsschutz überhaupt nicht benötigen. Des Weiteren kommt es im Versicherungsbereich immer wieder zu Änderungen, so dass man die eigenen Versicherungstarife mit anderen Tarifen von Zeit zu Zeit überprüfen sollte, da unter Umständen der Wechsel in günstigere Tarife möglich sein könnte.

Für solch einen Vergleich können sich meist nur die wenigsten Versicherungskunden begeistern, was in der Regel daran liegt, dass ihnen das notwendige Hintergrundwissen fehlt. Doch wer auf den Versicherungsvergleich verzichtet, der verschenkt womöglich eine Menge Geld. Deshalb kann allen Versicherungskunden nur empfohlen werden, sich an einen erfahrenen Versicherungsspezialisten zu wenden.

Unabhängige Versicherungsberater können einem dabei helfen, die persönliche Versicherungssituation zu optimieren, indem sie günstigere Tarife ausfindig machen und unnötige Versicherungen kündigen. In den meisten Fällen ist der Service für die Kunden sogar kostenlos, da die Berater in aller Regel auf Provisionsbasis arbeiten und somit von den Versicherungsgesellschaften bezahlt werden.

Posted by Jochen on 01/12 at 04:25 AM
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