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Montag, Januar 14, 2008

Unvollständige Angaben und „falsche“ Zeugen kosten den Versicherungsschutz

Im Schadensfall einen Zeugen zu haben, der dem Versicherungsunternehmen die Sachlage schildern kann, ist immer gut. Nur sollte man sich davor hüten, einen Zeugen quasi „aus dem Ärmel zu schütteln“, weil die Versicherung der eigenen Aussage keinen Glauben schenkt. Denn spätestens wenn der Zeuge vor Gericht ins Stammeln gerät und er sich in Widersprüchen verhaspelt, ist der Versicherungsschutz futsch, zumal wenn keine weiteren Beweise für den Schadensfall vorliegen.

Um 60.000 Euro ging es in dem vor dem Oberlandesgericht München im November 2007 verhandelten Fall (Aktenzeichen 25 U 3056/07). Eine Frau hatte ihrer Hausratversicherung einen Einbruch gemeldet. Die Täter sollen durch ein verschlossenes Fenster eingedrungen sein – als Nachweis führte sie eine von der Fensterbank gestoßene Blumenvase auf – und später mit einem Schlüssel, den sie in der Diele fanden, mit dem Diebesgut das Haus verlassen haben. Abgesehen von der Vase und ein paar Kratzern am Fenster gab es keine weiteren stichhaltigen Beweise für den Einbruch. Erschwerend kam hinzu, dass die Kundin später zugeben musste, dass ein Kellerfenster nicht verschlossen, sondern auf Kipp war. Daraufhin lehnte die Hausratversicherung die Regulierung des Schadens ab.

Im Prozess, den die Frau anstrebte, hatte sie plötzlich einen Zeugen. Der versagte jedoch in der Vernehmung und wurde vom Gericht als unglaubwürdig abgestempelt. Weitere Beweise konnte die Frau nicht vorbringen. Mit ihren Falschangaben erschwerte sie aus Sicht der Richter die Aufklärungsarbeit der Versicherung und die Überprüfung der Leistungspflicht. Diese Tatsache reiche bereits für den Verlust des Versicherungsschutzes. Das Gericht sah die Klage als unbegründet an und ließ auch keine Revision zu.

Posted by Andre on 01/14 at 03:59 PM
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Die Pflegeversicherung wird reformiert

Eine Versicherung, die es erst seit dreizehn Jahren gibt, muss reformiert werden? Geht es nach der Ansicht vieler, nicht nur auf Seiten der Politiker, sondern auch auf Seiten der Experten, ist dies längst an der Zeit. Ob man jedoch wirklich von einer Reformation sprechen kann, ist fraglich. Denn dies wäre die Rückkehr zu dem, was früher war, zumindest wenn man die wörtliche Bedeutung des lateinischen Wortes „reformatio“ nimmt. Aber vor der jetzt geltenden Pflegeversicherung gab es nichts in diesem Bereich, erst Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde erkannt, wie wichtig eine Absicherung von Menschen innerhalb einer solchen Versicherung ist. Funktioniert hat die Pflegeversicherung jedoch nie wirklich, zu viele bürokratische Hürden, die am Wohl der – meist älteren- pflegebedürftigen Menschen meist völlig vorbeiging.

Und nun soll, zumindest will die Politik es so, die Reform dieser so wichtigen Versicherung in Kraft treten. Am 1. Juli 2008 soll es endlich soweit sein, und soll hauptsächliche die häusliche Pflege in den Mittelpunkt rücken. Laut einer telefonischen Umfrage des Altenmonitors mit 1 000 Personen über 50 Jahren, ergab das Ergebnis im Jahre 2006 eine erschreckende Zahl. Nicht einmal ein Viertel der Befragten, genauer gesagt 23%, glaubten an die respekt- und würdevolle Behandlung von Alten und Pflegebedürftigen in Heimen. Noch erschreckender ist jedoch die Anzahl der Personen, die sich für eine Pflege im Heim entscheiden würden: Nur 13 % würden bei einer Pflegebedürftigkeit überhaupt in ein Altenheim gehen und sich für eine stationäre Pflege entscheiden.

Dies sind Zahlen, die sehr nachdenklich machen, in einer Zeit der Pflegeengpässe umso mehr. Vor Jahren habe ich selbst eine Zeitlang neben dem Studium in einem Altenpflegeheim gearbeitet und kann viele dieser Menschen verstehen, da die Zeit und das mangelnde Personal oft den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen entgegenstehen. Die schwarzen Schafe unter den Pflegern und Heimen nicht zu vergessen, auch diese gab es immer und wird es immer geben, solange keine entsprechende Kontrollinstanz geschaffen wird.

Die Pflegeversicherung soll nun verbessert werden. Nicht reformiert, denn wir wollen alle nicht zurück zu der Zeit vorher. Aber ob die Veränderung dieser wichtigen Versicherung etwas bringen wird, kann keiner so richtig sagen. Auch die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Elke Weidenbach, ist skeptisch: „Die gesetzliche Pflegeversicherung war und ist nach wie vor eine Teilkaskoversicherung, die im Ernstfall nur einen Teil der anfallenden Kosten decken kann“. Durch die Maschen der veränderten Pflegeversicherung werden möglicherweise wieder jene fallen, die keine Kinder haben, heute zahlen sie schon bereits höhere Beiträge als die Versicherten, die Kinder haben. Ob sie deshalb mehr Pflege erhalten werden aufgrund der höheren Beiträge, ist mehr als fraglich. Denn meist ist es doch noch das Familiengefüge, das letztlich für die pflegebedürftigen Verwandten da ist. Schade, dabei wäre so viel möglich mit einer sehr guten Pflegeversicherung, die wirklich Bedürfnisse erkennt und keine neue Bürokratie hervorbringt …

Posted by Christel on 01/14 at 03:18 PM
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EUROPÄISCHE Reiseversicherung in Kooperation mit onlineweg.de

Die EUROPÄISCHE Reiseversicherung ist in den kommenden drei Jahren exklusiver Reiseversicherungspartner der onlineweg.de Touristik GmbH. Für das Reiseportal der Reisebüros von onlineweg.de ist die EUROPÄISCHE Reiseversicherung derzeitig präsent zu dem Thema Reiseschutz. Egal welche Art von Veranstaltung die Marke onlineweg.de in Zukunft wahrnehmen wird, Reiseschutz wird in ihrer Präsentation jetzt auch eine Rolle spielen. Die EUROPÄISCHE als Marktführer und Spezialversicherer mit hundert Jahren Erfahrung in Bezug auf den Reiseschutz wird dafür Sorge tragen, dass die Kunden von onlineweg.de weltweit sicher unterwegs sind. Die Zusammenarbeit begann bereits im November 2007 mit der Beteiligung der EUROPÄISCHEN als Exklusivpartner an der durch 13 Städte führenden onlineweg.de Reisebüro-Roadshow.

Onlineweg.de ist ein gemeinsames Unternehmen deutscher Reisebüros, in deren Auftrag und Namen die Website onlineweg.de unterhalten wird. Für die Reisebüros ist dieses Geschäft äußerst lukrativ, was unter anderem durch den eigenen Werbeauftritt, eine zentrale Komplettlösung, gute Provision ohne Mindestumsätze bei Veranstaltern, Werbemittel für lokales Marketing und die Möglichkeit eigene Angebote schnell ins Internet zu stellen geschafft wird.  Hinzukommen noch gemeinsame Marketingaktionen, die die Verbraucher auf die Internetbuchung bei onlineweg.de aufmerksam machen sollen.

Die EUROPÄISCHE Reiseversicherung ist 100-jähriger Spezialist in Punkto Reiseschutz. Das Unternehmen gehört zur Münchener Rück. Es ist in 20 weiteren Ländern vertreten. Über die Tochterfirma TIP Gesellschaft für Touristik Informations-Programme mbH werden umfangreiche, aktuelle Reiseinformationen offeriert. 

Posted by Saskia on 01/14 at 03:48 AM
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Baudarlehen durch EU- Regeln teurer

Deutsche Baufinanzierungen könnten aufgrund der vermehrten europäischen Einheitlichkeit bei den Hypothekenkrediten in Zukunft wesentlich teurer werden. Die EU-Kommission initiierte das Projekt „Integration der Märkte für Hypothekarkredite“, das bislang in der Öffentlichkeit wenig Beachtung fand. Die Indizien, dass das „Weißbuch Hypothekarkredit“ der Kommission, das am 19. Dezember 2007 veröffentlicht worden ist, entsprechende Regelungen enthält, waren schon vor der Veröffentlichung stark ausgeprägt. Deutsche Immobilienkäufer gewinnen von den Konditionen, die zu den preiswertesten in Europa gehören, was auch im europäischen Vergleich deutlich wird. Präsident des Verbandes deutscher Pfandbanken, der VDP, Henning Rasche ist der Meinung, dass der Wettbewerb um diese Kunden in Deutschland sehr intensiv sei und außerdem zu günstigeren Konditionen und zu einer großen Produktvielfalt führe.

Der Verband ist allerdings der Ansicht, dass beides Europa jetzt gefährden könne. Die Kommission werde sehr wahrscheinlich das „Lieblingsprodukt“ der Deutschen, den langjährigen Festzinskredit deutlich teurer machen, dessen Marktanteil heute bei 90% liegt. Weiter äußert sich Rasche, dass die Immobilienfinanzierung derzeitig in Deutschland so preiswert ist, weil der Pfandbrief das optimale Gegenstück zum langjährigen Festzinsdarlehen ist. Ein „Angriff“ auf eine der Grundlagen des deutschen Pfandbriefes wird auch die Refinanzierungskosten der Banken erhöhen.  Das Recht des Darlehensnehmers, sein Darlehen in den nächsten zehn Jahren der Zinsbindungsfrist vorzeitig zu kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, wird von der Kommission stark betont.

Aus Kostengründen verzichtet die Mehrheit der Immobilienkäufer darauf, eine derartige Kündigungsfreiheit gesondert zu vereinbaren. Nur wenige Baugeld-Leiher kaufen sich diese Möglichkeit hinzu, was dann im Endeffekt bedeutet, dass sie bei einer zehnjährigen Zinsfestschreibung aktuell ungefähr ein halbes Prozent mehr Zinsen im Jahr bezahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommission dieses jederzeitige Kündigungsrecht für alle vorschreiben wird, ist sehr groß. Die Darlehen dürften sich dann auch verteuern, da die Banken das einkalkulieren können und absichern müssen. Bundesfinanzminister Steinbrück hatte sich im Sommer 2007 erst dazu geäußert, dass nationale Marktergebnisse nicht durch überzogene Harmonisierungsbestreben aufs Spiel gesetzt werden dürfen.

Der DVP-Hauptgeschäftsführer Louis Hagen liefert Fakten. Das „Häuslebauer“- Darlehen liegt im Durchschnitt bei 200.000 EURO, wobei ein halbes Prozent mehr Zins im Monat dann 83,33 EURO mehr ausmachen würden. Seiner Ansicht nach sei es nicht logisch, warum in einen funktionierenden Markt eingegriffen werden solle. Die Kommission, so sagt er, habe die vollkommen falschen Schlüsse aus der Subprime-Krise in den Vereinigten Staaten von Amerika gezogen.

Posted by Gerald on 01/14 at 03:35 AM
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