Trickdiebstahl größtenteils nicht versichert
Wer Opfer eines Trickbetrügers wird und dazu ihn noch guten Glaubens in die eigene Wohnung gelassen hat, ist gleich zweimal vom Pech verfolgt. Denn, wie das Infocenter der R&V Versicherung mitteilt, werden Bargeld und Wertsachen unter diesen Umständen gestohlen, so werden sie größtenteils nicht ersetzt.
Der Trickdiebstahl gilt als einfacher Diebstahl und wird normalerweise nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Hausratverscherung greift nur bei Raub oder gewaltsamen Einbruch.
Das Ziel von Trickbetrügern sind besonders allein lebende ältere Menschen. Diesem Klientel raten die R&V Experten deshalb, Fremde grundsätzlich nicht in die Wohnung zu lassen. Egal ob um ein Glas Wasser oder ob um andere Hilfe gebeten wird, Vorsicht hat Priorität. Der Unbekannte kann genauso draußen vor der geschlossenen Wohnungstür warten. Im Zweifelsfall sollte man den Nachbar holen oder ihn wenigsten informieren.
Ebenso bieten Schlüsselbretter die direkt neben der Tür angebracht sind ein hohes Risiko. Denn der Dieb kann die Schlüsel heimlich und sehr schnell entwenden und damit später einfach in die Wohnung gelangen. Auch hierbei wäre der Versicherungsschutz in Gefahr.
Wertsachen sollen auf jeden Fall in einem versteckten, verankerten Tresor oder in einem Bankschließfach deponiert werden.
Bei den Beratungsstellen der Polizei aber auch über Internetseiten wie www.polizei-beratung.de oder www.infocenter.ruv.de können sich Bürger jederzeit über die neusten Tricks der Betrüger informieren.
Posted by
Saskia on 01/17 at 08:43 AM
Hausratversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Kündigung bei möglichem Versicherungsbetrug
Ein Angestellter kann nicht nur aufgrund eines Betrugesverdachts gekündigt werden. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass eine Verdachtskündigung auf starken Momenten beruhen muss und eben diese müssten durch Tatsachen gedeckt sein. Eine Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Aufwendungen unternommen hat, den Sachverhalt aufzuklären. Ganz wichtig dabei sei, dem Beschuldigten die Möglichkeit für eine Stellungsnahme zu den Vorwürfen zu geben.
In dem bestimmten Fall war es so, dass mehrere Fahrer von Müllfahrzeugen einer Gemeinde unzählige Unfälle herbeiführt hatten. Die Versicherung, die die Unfälle abzudecken hatte, war auch der Meinung, dass die Unfälle möglicherweise in Betrugsabsicht erfolgt waren. Diese Vorwürfe waren allerdings von den Mitarbeitern dementiert worden. Nichtsdestotrotz waren sie alle fristlos gekündigt worden. Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ging dann hervor, dass in dem Fall eine Verdachtskündigung zwar möglich ist, da Häufigkeit und die weiteren Umstände der Unfälle ausreichende Verdachtsmomente ergaben, allerdings wurde der Fall zur endgültigen Aufklärung an die untere Instanz zurückgewiesen.
Posted by
Saskia on 01/17 at 03:41 AM
Recht & Ordnung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
“Schwarze” Versicherungslisten
Gemäß Angaben des Bundes der Versicherten, des BdV, führt die deutsche Versicherungswirtschaft verdeckte Risikolisten ihrer Kunden. Dieses stuft die BdV-Leiterin Lilo Blunck nicht nur als rechtlich problematisch ein, sondern sieht es auch als unangemessenes Mittel gegen die Bekämpfung von Betrug an. Diese Listen sind Datensammlungen von ungefähr zehn Millionen Datensätzen, die nach unbekannten Kriterien zusammengestellt werden. Die Versicherten selbst wissen nichts von diesen Listen, auf denen sie möglicherweise schon nach einer Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen könnten. Soweit sie einmal auf dieser Liste sind, erhalten sie auch bei anderen Unternehmen keinen Versicherungsschutz, jedoch werden sie nicht über die Gründe für die weiteren Ablehnungen in Kenntnis gesetzt.
Seit dem 1. Januar 2008 sind die Neuregelungen im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes VVG in Kraft getreten, die besagen, dass bei Lebensversicherungen alle Vertriebs- und Vermittlungskosten offen zu legen sind und dass Interessenten eine Modellrechnung über garantierte und zu erwartende Leistungen bekommen müssen. Obwohl es diese Verbesserungen schon vorgenommen worden sind, bestehen weiterhin große Defizite, kritisierte Blunck, wie zum Beispiel, dass Lebensversicherungen nicht mit anderen Kapitalanlagen verglichen werden. Auch in der Kundenbetreuung gibt es weiterhin Nachholbedarf, wie die steigende Zahl der Beschwerden beim BdV zeigt. Unabhängig davon müssten die Versicherungskonditionen transparenter werden, denn schließlich sind noch viele wichtige Details nur im Kleingedruckten abgedruckt.
Posted by
Saskia on 01/17 at 03:38 AM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink