Nachbarschaftshilfe
Überall in diesem Land ist es eine verbreitete Sitte, dem guten Nachbarn einen Schlüssel während des Urlaub zu überlassen. Da wird die Post geholt, werden die Blumen gegossen oder das Haustier versorgt. Was aber passiert, wenn der gute Nachbar versehentlich den Hund erschreckt, der Hund die Stehlampe umwirft und die Lampe in den neuen Fernseher fällt? Wer kommt dann für den entstandenen Schaden auf?
Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Helfer voll schadenspflichtig (BGB § 823). Ein Gesetz, das den meisten Menschen vom gesunden Menschenverstand eher nicht nachvollziehbar erscheint. Dankenswerter Weise urteilen hier die Gerichte doch oft im Interesse des sozialen Miteinanders. In einem Urteil des Landgerichts Aachen (Az.: 40 536/86) wies der Richter die Schadensersatzpflicht des Beklagten ab, denn “hätte der Helfer gewusst, auf welche Gefahren er sich einlässt, wäre er niemals ohne Haftungsverzicht bereit gewesen zu helfen“ (ein stillschweigender Haftungsausschluss).
Diese Urteilssprechung ist aber sicherlich nur bei leichter Fahrlässigkeit zu erwarten.
Grundsätzlich sollten bei Nachbarschaftsaktionen kurze Nichthaftungsnotizen abgefasst werden. Diese Notiz hilft im Zweifel den Nachbarschaftsfrieden zu erhalten und klärt von vornherein die Haftungsansprüche. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Gefälligkeitsschäden ist ein weiterer guter Aspekt um Streitigkeiten mit Freunden und Nachbarn zu vermeiden. Sollte schon eine private Haftpflicht vorhanden sein, hilft ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft um den Einschluss zu beantragen oder aber im Zweifel den Versicherungsschutz zu wechseln.
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Saskia on 01/21 at 03:51 PM
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Erwerbsunfähigkeitsschutz, für Schüler, Studenten und Azubis
Zum 1. Januar 2008 ist das neue VVG in Kraft getreten. Neue Vorschriften sollen die Transparenz der Versicherungsverträge verbessern. Hierbei ist auch erstmals der Bergriff der Berufsunfähigkeit im VVG (§ 172 VVG) klar geregelt worden. Im Paragraf 172 heißt es nun sinngemäß: „ Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“.
Laut neuem VVG darf an Schüler und Studenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht mehr verkauft werden, da der Begriff der Berufsunfähigkeit für diese Gruppe nicht zu treffend ist.
Schülern und Studenten kann stattdessen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung angeboten werden, die sinnvoller Weise auch so gestaltet werden sollte, das ebenfalls in späteren Jahren eine ausreichende Absicherung im Invaliditätsfall vorhanden ist.
Solch ein Produkt ist nicht nur für Schüler und Studenten sinnvoll. Selbst für Azubis bzw. Wehr- und Ersatzdienstleistende kann der Einstieg mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine attraktive Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Viele Gesellschaften haben durch entsprechende Erweiterungen der Bedingungen ihre EU-Produkte an die neue Situation angepasst, so auch die DEVK. Bei der DEVK wird beispielsweise Schülern, Studenten, Auszubildenden und Wehr- und Ersatzdienstleistenden, die sich ab dem 1. Januar 2008 für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Eu(Z)) entscheiden, bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres die Möglichkeit eingeräumt, nach Eintritt in den ersten Beruf die EU(Z) in eine BU(Z) umzutauschen. Ein zusätzlicher Pluspunkt ist die Einführung des Vorwegabzuges in Höhe von 29 Prozent des Bruttobeitrages.
Bestandskunden von Versicherungsgesellschaften haben oft Nachteile.
Treue Bestandskunden werden von den Versicherungen meist sehr vernachlässigt, denn neue Tarife, die regelmäßig auf den Markt kommen und die eventuell niedrigere Beiträge oder auch verbesserte Leistungen haben, bekommt nur der Neukunde. Kunden mit bestehenden Verträgen werden vergessen und zum Teil auch gar nicht über die neuen Tarife informiert.
Zwei Gründe um diese Tatsache zu erklären wären dabei zu nennen. Erstens ist eine Umstellung kein Neuabschluss für den Versicherungsvertreter, dementsprechend erfolgt keine Provisionszahlung und zum Zweiten verliert der Vertreter und/ oder auch die Versicherungsgesellschaft noch Geld, denn eine geringere Prämie verringert auch den Gewinn.
Der Vertreter der zum Beispiel bei 100 Bestandskunden den aktuellen Beitrag um 100 Euro reduziert, wird voraussichtlich im Jahr 1000 Euro weniger verdienen. Eine Tatsache die dazu führt, dass kein Interesse vorhanden ist den Bestandskunden auch den Preisvorteil weiter zu geben.
Wer seine Kunden aber binden möchte sollte gerade den Bestandskunden informieren und ihm die möglichen Preisvorteile oder die verbesserten Leistungen erklären. Kommt der Kunde von selbst auf die Möglichkeit der Verbesserung der Leistung oder der Beiträge, ist ein Versicherungswechsel nicht ausgeschlossen.
Einige Versicherungsgesellschaften haben das sogar schon verstanden und geben die neuen verbesserten Regelungen bezüglich des Versicherungsvertragsgesetz schon in diesem Jahr an den Bestandskunden weiter, die in Wirklichkeit erst ab Januar 2009 davon profitieren werden.
Ein Anfang, der hoffentlich auch bei weiteren Merkmalen, wie bei den verbesserten Leistungen oder den günstigeren Tarifen Anwendung finden wird.
Familienzusammenführung bei der Allianz
War bei der Allianz vor einigen Jahren noch die größtmögliche Unabhängigkeit der Tochtergesellschaften ausschlaggebend, wird die Leine jetzt ganz kurz gehalten. Der Mutterkonzern holt seine Töchter zurück. An der Allianz Lebensversicherung hält man nach einem Fehlversuch in 2007 inzwischen die nötigen 95 Prozent. Die Minderheitsaktionäre werden den Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate erhalten und ausgezahlt. Alleine für die Sparte Lebensversicherung kostet die „Familienzusammenführung“ rund 600 Millionen Euro.
Seit zwei Jahren strukturiert die Allianz bereits um. Neben dem Geschäftsfeld Lebensversicherung werden auch die Schaden-Unfall- sowie die private Krankenversicherung in die Allianz Deutschland übergehen – als Firmen bleiben die Töchter jede für sich erhalten. Mit der Fusion kommt es auch zu einer Bündelung des Vertriebs. Ein Grund für diesen Schritt: Die Allianz erhofft sich ohne die Minderheitsaktionäre bei der Lebensversicherung eine einfachere Führung der Gesamt-Firmen-Gruppe.
Motor hinter der Umstrukturierung ist Gerhard Rupprecht, Chef der Allianz Deutschland. Für ihn ist es eine komplette Kehrtwende. Als Vorstand von Deutschland größtem Lebensversicherer war er noch auf die Eigenständigkeit des Firmenzweiges bedacht, ganz im Sinne der Kunden. Nun treibt er den Andockvorgang ans Mutterschiff voran.
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Andre on 01/21 at 02:15 PM
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