Wer seine Familie richtig absichern und dazu Abgeltungssteuer sparen möchte
... der sollte zeitig über eine Lebensversicherung nachdenken. Hierbei gibt es zwei verschiedene Varianten an Lebensversicherungen, über die man sich Gedanken machen kann. Zum einen kann man eine Risikolebensversicherung abschließen, zum anderen eine so genannte Kapitallebensversicherung. Der Vorteil einer Risikoleben ist, dass nur das reine Todesrisiko abgesichert ist und keine Kapitalansparung erfolgt, was diese Versicherung sehr günstig macht.
Angesichts der im nächsten Jahr kommenden Abgeltungssteuer lohnt es sich jedoch, alsbald eine Kapitallebensversicherung abzuschließen. Wenn diese eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird, ist das Ersparte über diese Versicherung steuerfrei. Und da kann ein ganz schönes Sümmchen an Geld zusammen kommen, das im Laufe der 12 Jahre angespart wird. Wohl muss man immer bei dem gleichen Beitrag bleiben über die kompletten 144 Monate, aber sollte es zeitweilig eng werden, geht auch eine zeitweise Beitragsbefreiung, was natürlich die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit der Versicherung mindert. Auch wenn die Abgeltungssteuer derzeit wie ein Damoklesschwert auf die deutschen Sparer lauert, so ist doch gerade die Kapitallebensversicherung etwas, das dabei eine gute Nische ist. Und solange es diese Nische gibt, sollte man diese auch nutzen.
Denn so sichert man seine Familie für den Todesfall ab und hat im Erlebensfalle ein gutes Stück gespart und zudem selbst noch etwas davon. Dann spart man nicht für die Steuer und das Finanzamt, sondern für sich selbst. Und sollte etwas passieren und unerwartet der Tod des Versicherten eintreffen, so ist seine Familie rundum abgesichert und wenigstens finanziell versorgt. Gerade im Fall von Baukreditschulden ist dies sehr wichtig, damit die Familie nicht plötzlich ohne Versorger oder Hauptverdiener(in) dasteht und mit all dem Schmerz nicht noch im finanziellen Aus landet.
Beitragsrückgewähr bei der Unfallversicherung klingt besser als sie ist
Erstattet eine Versicherung die Beiträge zurück, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde, klingt das auf den erst Blick wie ein fairer Deal. Beim näheren Hinsehen entpuppt sich das Konstrukt um die Beitragsrückgewähr meist als wenig kundenfreundlich und lohnt auch nicht so recht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät jedenfalls von privaten Unfallversicherungen ab, bei denen versprochen wird, dass die Beiträge nach einer Laufzeit x als monatliche Rente zurückgezahlt werden.
Im Visier haben Versicherungsunternehmen bei diesen Policen in erster Linie junge Erwachsene und Rentner. Als verkaufsförderndes Argument dient der Hinweis darauf, dass der Versicherungsschutz quasi kostenlos ist, da eine Beitragsrückgewähr vereinbart werde. Bevor allerdings auch nur ein Cent als Rente oder in sonstiger Form erstattet wird, müssen über die Jahre – wie bei jeder anderen Versicherung auch – Monat für Monat bzw. jährlich die Beiträge gezahlt werden. Damit später auch eine Erstattung möglich ist, wird indirekt eine kapitalbildende Lebensversicherung mit abgeschlossen.
Für Rentner ist die private Unfallversicherung eher überflüssig, sagt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie erhalten auch nach einem Unfall weiterhin ihre Rente. Für Jugendliche wird sie dann interessant, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist. Dann müsste eine Leistung im Schadensfall von mindestens 200.000 Euro vereinbart werden. Inwieweit der Versicherungsnehmer dann von der Rückgewähr profitiert, hängt unter anderem von der Laufzeit ab. Im Beispielsfall der Verbraucherschützer hatte eine Frau acht Jahre lang 3800 Euro eingezahlt. Noch sechs Jahre weiter wurden ihr 433 Euro jährlich versprochen. Das Problem: Erst wenn die Frau über 90 Jahre alt wird, hat es sich rentiert.
Subprime Krise: Gefahr für Renten- und Lebensversicherungen?
An den Börsen geht es seit einigen Tagen steil abwärts: vor allem Finanzwerte sind sehr stark betroffen. Auslöser für die Talfahrt sind schlechte Nachrichten von Großbanken, die erneut riesige Kreditsummen abschreiben müssen. Die seit dem Sommer des vergangenen Jahres anhaltende Subprime Krise scheint immer noch nicht ausgestanden zu sein.
Mittlerweile kommt immer häufiger zum Vorschein, dass nicht nur Banken von der Subprime Krise betroffen sind. Auch andere Unternehmen, wie zum Beispiel Versicherungsgesellschaften, haben in die riskanten ASB-Kreditpapiere (Asset Backed Securities) investiert und müssen in den kommenden Wochen ihre Geschäftszahlen bekannt geben. Bereits jetzt ist klar, dass es auch einige Größen aus der deutschen Versicherungsbranche treffen wird. Deshalb stellen sich zunehmend mehr Inhaber von Renten- und Lebensversicherungen die Frage, ob ihre eingezahlten Beiträge noch sicher sind.
Glücklicherweise kann diesbezüglich Entwarnung gegeben werden. Schon seit vielen Jahren schreiben Gesetze vor, innerhalb welchen Rahmens die Versicherungsgesellschaften die eingezahlten Beträge ihrer Kunden investieren dürfen. Zwar ist den Versicherungsgesellschaften durchaus gestattet, auch in ASB-Kreditpapiere zu investieren, doch die Höchstgrenze für entsprechende Investments beläuft sich auf knapp sieben Prozent.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung sind größere Verluste (die meisten ASB-Kreditpapiere haben im Verlauf der Subprime Krise rund 80 Prozent an Wert verloren) ausgeschlossen. Allerdings müssen etliche Versicherungsnehmer damit rechnen, dass sie im vergangenen Jahr mit ihrer Renten- oder Lebensversicherung keine besonders gute Rendite erzielt haben. Die Verluste aus den Subprime-Papieren könnten dafür sorgen, dass andere Gewinne kompensiert werden, so dass am Ende eine schwarze Null unter dem Strich steht.
Wie die Renditen letztendlich ausfallen werden, bleibt derzeit noch abzuwarten. Fest steht allerdings, dass es trotz eines guten Börsenjahres nur den wenigsten Versicherungsanbietern gelungen ist, gute Renditen zu erzielen.