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Mittwoch, Januar 23, 2008

Partnerwerkstattnetz von HUK-Coburg und VHV Versicherungen

Das HUK-Coburg Versicherungsunternehmen und die VHV Versicherungen bedienen sich ab sofort gemeinsam des eigenen Angaben zufolge flächendeckenden Partnerwerkstattnetzes der HUK-Coburg. Die VHV Versicherung möchte in Zukunft eine Zusammenarbeit mit den Werkstätten weiter verstärken, umso die Qualität der Reparaturen mit Original-Ersatzteilen besser gewährleisten zu können.

Auch ihre Zusammenarbeit beim Schadenmanagement haben die HUK-Coburg, die in nationalen Ratings als zweitgrößte Versicherung auf dem Kfz-Markt gilt, und die viertgrößte Versicherungsgesellschaft VHV Versicherung bekannt gegeben. Zusätzlich zu den ungefähr 7,8 Millionen Auto-Versicherten der HUK Coburg können ab sofort auch die rund zwei Millionen VHV-Kunden im Schadenfall den Service einer der 1200 Partnerwerkstätten der HUK-Coburg in Anspruch nehmen.

Angaben zufolge ist die Kooperation ausschließlich auf das Schadenmanagement bezogen. Desweiteren handeln beide Auto-Versicherer unabhängig und im Wettbewerb auf dem Markt.
Entscheidend für die Zusammenarbeit ist es für den Hannoveraner Versicherer ebenfalls der hohe Qualitätsstandard der HUK-Coburg Partnerwerkstätten, wie durch den Vorstand der VHV-Versicherung, Dietrich Werner, erklärt worden ist. Als Partner für die HUK-Coburg hätten sie sich entschieden, da sie die gleichen hohen Maßstäbe und Vorstellungen bezüglich Service und Qualität der Reparaturleistungen haben und das Werkstattnetz der HUK-Coburg eben solche Maßstäbe setzte. Um diese Qualitätsstandards zu erhalten, hatte die HUK- Coburg eigenen Angaben zufolge 2007 ihre Vertragspartner mit der Beteiligung an den Aus- und Weiterbildungskosten der Werkstattmitarbeiter sowie an Beratungskosten zur Prozessoptimierung Unterstützung geboten.

In Zukunft soll das „noch intensiver“ geschehen – und zwar durch die Unterstützung der Partnerwerkstätten beim Einkauf von Original-Ersatzteilen, dem größten Kostenfaktor der Firmen, um so die Zukunft einer jeden Partnerwerkstatt auf ein stabiles Fundament zu stellen. Auf diese Art und Weise kann es erreicht werden, dass dem Kunden weiterhin höchste Reparaturqualität und umfassender Service geboten werden können.

Seit dem Jahre 2002 bietet die HUK-Coburg den freiwilligen „Schadenservice Plus“ an, der den Kunden in einem Kasko-Schadensfall wie auch Anspruchstellern in einem Kfz-Haftpflichtfall verschiedene zusätzliche Serviceleistungen offeriert, sofern diese das Kfz in eine der Partnerwerkstätten zur Reparatur bringen. Mit der Einführung des neuen Tarifs „Kasko Select“ hat die HUK- Coburg im Frühjahr 2006 ihren Kunden eine 15-prozentige Prämienersparnis ermöglicht, falls sie sich der freien Werkstattwahl entsagen. Seit Neustem ist der Nachlass auf 20 Prozent erhöht.

Auch die VHV hat in ihrem Kundenangebot den Angaben zufolge mit „Easy Drive“ neben einer hochwertigen Reparatur ebenfalls einen Nachlass auf die Kaskoprämie vorgesehen, soweit sie auf die freie Werkstattwahl verzichten. Die VHV kann sogar von einer positiven Kundenresonanz auf diesen Schadenservice berichten wie auch die HUK-Coburg, bei der sich mittlerweile 50 Prozent der Kasko-Neukunden für die Werkstattbindung entscheiden.

Posted by Saskia on 01/23 at 07:07 PM
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Modula Start - Insolvenzversicherung für kleinere Unternehmen

Speziell kleinere Firmen will der Kreditversicherer Atradius mit seinem Produkt vor einer Insolvenz infolge der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden schützen. Bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines zahlungsunfähigen Kunden soll über die Forderungsausfallversicherung 90 Prozent der offenen Forderungen erstattet werden.

Die von Atradius angebotene Forderungsausfallversicherung “Modula Start“ wendet sich vor allem an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro. Im Unterschied zur klassischen Kreditversicherung soll die Forderungsausfallversicherung “Modula Start“ nicht der Risikoprüfung jedes einzelnen Kunden unterliegen. Nach Angaben von Atradius ist der Abschluss der Versicherung ab einer Prämie von 1.500 Euro möglich. Damit ist das Insolvenzrisiko der Geschäftskunden für bis zu 30.000 Euro pro Jahr automatisch versichert.

Laut Michael Timmermann, Country Manager Atradius Deutschand, gab es bis jetzt für Kleinunternehmen keine Möglichkeit, sich pauschal gegen eines ihre größten Geschäftrisiken - die Insolvenz ihrer Kunden - zu versichern. Mit dem Produkt “Modula Start“ soll diese Lücke nun geschlossen werden. “Modula Start“ minimiert das Risiko einer Folgeinsolvenz, ohne einen Mehraufwand in der Verwaltung zu verursachen. Auf diese Weise wird die Handhabung einer Kreditversicherung so einfach wie die einer Hausratversicherung.

Über das Vertriebsnetz des Atradius Partners DBV-Winterthur wird die Forderungsausfallversicherung “Modula Start“ angeboten.

Posted by Sabine on 01/23 at 03:49 PM
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Vorsicht vor neuen Vertragsbedingungen bei bestehender Kinderinvaliditätsversicherung

Als Verbraucher muss man immer auf der Hut sein. Ganz besonders jetzt kann es vorkommen, dass der Kunde plötzlich für seine schon bestehende Kinderinvaliditätsversicherung neue Vertragsbedingungen zugeschickt bekommt. Möglich ist, dass der Versicherer im Kleingedruckten einen neuen Zahlungsausschluss dem Verbraucher “unterjubeln“ möchte. Davor warnt die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Frau Lilo Blunck.

Grund für diese neuen Vertragsbedingungen ist ein positives Urteil des Bundesgerichtshofes. In dem Urteil wurde eine Ausschlussklausel für angeborene Krankheiten gekippt, so dass nun Versicherer neue Wege zur Leistungsverweigerung suchen.

Grundsätzlich ist eine Kinderinvaliditätsversicherung durchaus sinnvoll, denn sie ist meist umfangreicher als übliche Unfallversicherungen. Schätzungsweise gibt es in Deutschland cirka 200.000 Eltern die eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen haben und der Markt wäre groß, wenn die Versicherer faire Angebote machen würden. Derzeit gibt es mehr als 13 Millionen Kinder unter 16 Jahren. Eine große Chance für Versicherer, aber auch ein bemerkenswerte Zahl, wie viele Eltern ihre Kinder nicht abgesichert haben.

Ein Grund für die hohe Zahl der nicht versicherten Kinder ist bestimmt die immer wieder erwähnte Nichteinhaltung der Fairness der Versicherer. Häufig weigerten sich die Versicherer zu zahlen, dies ganz besonders intensiv, wenn es sich um angeborene Krankheiten des Kindes handelte.

Dank der Hartnäckigkeit einer Familie, hat der Bundesgerichtshof diesem Treiben nun ein Ende gemacht. (Az. IV ZR 252/06)

Das Urteil des BGH kann weitreichende Auswirkungen haben, denn möglicherweise können die in der Vergangenheit abgewiesenen Leistungen noch geltend gemacht werden. Bis Ende 2008 unter bestimmten Voraussetzungen auch noch Leistungsverweigerungen aus dem Jahr 2006. In solchen Fällen berät der BdV seine Mitglieder über die Vorgehensweise und nennt auch die Erfolgsaussichten.

Posted by Sabine on 01/23 at 03:39 PM
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Nach dem Tod eines Angehörigen rasch reagieren

Versicherungspolicen sollten nicht einfach in Schubladen verfrachtet werden oder als Loseblattsammlung in diverse Ordner verteilt werden. Erstens verliert man schnell den Überblick und zweitens kostet es viel Zeit, das entsprechende Papier zu finden, wenn es einmal benötigt wird. Das gilt vor allem dann, wenn Angehörige nach dem Tod des Versicherungsnehmers alles in die Wege leiten wollen und müssen. Denn ein bei einigen Versicherungen bleiben nur wenige Tage, damit alles reibungslos und ohne Probleme über die Bühne geht.

Familienangehörige sollten daher wissen, wie sich der Todesfall auf den Vertrag auswirkt und wie sie richtig reagieren. Am besten ist es, sich direkt mit den jeweiligen Unternehmen in Verbindung zu setzen und nicht lange zu warten. Bei der Unfall- und Rentenversicherung sollte man sich möglichst zügig um die Abwicklung bemühen. Hier gelten feste Fristen und wird eine unverzügliche Meldung verlangt. In der Regel sollte man sich innerhalb von zwei Tagen um alles kümmern.

Etwas mehr Zeit hat man bei der privaten Haftpflichtversicherung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Lief der Vertrag nur auf eine Person, endet er mit dem Tod und werden die bereits bezahlten Beiträge anteilig zurückerstattet. Erstreckte sich der Versicherungsschutz auf weitere Familienangehörige, sind sie bis zum nächsten Termin für die Beitragszahlung weiter versichert. Der Vertrag kann übernommen werden. Dafür reicht es, die nächste Prämie zu bezahlen. Ähnlich verhält es sich bei der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz bei der Hausratversicherung bleibt hingegen nur zwei Monate bestehen. Nutzt ein Erbe die Wohnung bzw. das Haus in gleicher Weise wie der Versicherungsnehmer weiter, kann auch dieser Vertrag weitergeführt werden. Eine Neuberechnung der Prämie wird nötig, soll auch der bestehende Versicherungsschutz für das Auto zukünftig genutzt werden. Bei der privaten Krankenversicherung, der Lebens- sowie der Unfallversicherung hängt es davon ab, ob nur der Verstorbene selbst oder noch weitere Personen im Vertrag genannt wurden, ob er übertragen wird oder erlischt.

Posted by Andre on 01/23 at 03:33 PM
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Elektronikversicherung: wenn Ihre Daten vom Blitz getroffen werden

Bei Gewitter kann es zu Brand oder Blitzschlag kommen – zwei Gefahren, gegen die man sich sowohl mit der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung finanziell schützen kann. Sollte zum Beispiel der PC durch den Blitzschlag beschädigt werden, so übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.

Ein Betroffener hatte das Pech, dass durch einen Blitzschlag nicht nur sein Computer beschädigt wurde, sondern auch die darauf befindlichen Daten. Aus diesem Grund forderte er die Versicherungsgesellschaft, bei der er zuvor eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte dazu auf, auch die Kosten für eine professionelle Datenrettung zu übernehmen. Jedoch weigerte sich die Versicherung zu bezahlen. Sie berief sich auf die Versicherungspolice, in welcher diese Art von Schaden nicht aufgeführt war, und zog vor Gericht – wo sie dann auch Recht bekam. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Hausratversicherung zwar die Kosten für den PC, aber nicht die Kosten der Datenrettung übernehmen muss.

Dennoch besteht die Möglichkeit, elektronisch gespeicherte Daten zu versichern. Dazu ist der Abschluss einer so genannten Elektronikversicherung erforderlich. Sollte es zum Schadensfall kommen, dann übernimmt die Versicherung die Kosten, die durch die Datenrettung entstehen. Allerdings ist der Abschluss einer Elektronikversicherung mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so dass sie eigentlich nur für Selbständige und Freiberufler interessant ist. Für diese Gruppe kann es besonders wichtig sein, ihre elektronischen Geräte inklusive der darauf befindlichen Daten zu versichern – da ist man unter Umständen auch dazu bereit, einen jährlichen Versicherungsbeitrag von rund 1.000 Euro zu entrichten. Aufgrund der hohen Kosten kommt diese Möglichkeit für Privathaushalte normalerweise nicht in Frage, schließlich können sie die Versicherungskosten nicht steuerlich geltend machen.

(Quelle: Spiegel)

Posted by Jochen on 01/23 at 02:48 PM
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