Sturmschäden bei der Versicherung geltend machen
In den vergangenen Tagen herrschte über großen Teilen des Bundesgebiets ein richtiges Unwetter. In zahlreichen Regionen kam es zu schweren Stürmen, die vielerorts ihre Spuren hinterlassen haben. Im Anschluss kam es vor allem im süddeutschen Raum zu Schneefällen – man kann also von einem richtigen Wetterchaos sprechen.
Es sind vor allem die zurückgebliebenen Sturmschäden, die jetzt einigen Menschen zu schaffen machen. Am häufigsten sind Autofahrer betroffen, deren Fahrzeugen beschädigt wurden. Abgebrochene Äste oder sogar umgefallene Bäume haben etliche Fahrzeuge beschädigt. Das Ausmaß der einzelnen Schäden ist ganz unterschiedlich ausgefallen. Einige Autofahrer hatten Glück, da ihre Fahrzeuge lediglich ein paar Kratzer abbekommen haben. Andere hatten weniger Glück, aufgrund schwerer Beschädigungen, beispielsweise durch umgefallene Bäume, können ihre Pkws als Fahrzeuge mit Totalschaden deklariert werden.
Sofern man selbst betroffen ist, stellt sich einem natürlich die Frage, wer die Kosten übernimmt. Grundsätzlich bleibt zu sagen, dass man sich zunächst einmal mit seiner Kfz-Versicherung in Verbindung setzen sollte. Vorausgesetzt, dass eine Teilkaskoversicherung oder noch besser eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, stehen die Chancen sehr gut, dass die Kosten vom Versicherer übernommen werden – es kann allenfalls sein, dass ein mehr oder weniger hoher Selbstbehalt geleistet werden muss.
Ist ein durch Sturm hervorgerufener Schaden auf die Fahrlässigkeit einer anderen Person zurückzuführen, so muss diese die Kosten übernehmen. Sollte beispielsweise ein Grundstücksbesitzer sperrige Gegenstände nicht ausreichend vor dem Sturm gesichert haben und diese Teile einen Pkw beschädigt haben, so muss der Grundstücksbesitzer bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten der Schadensbehebung übernehmen. Am besten und schnellsten lassen sich Ansprüche dieser Art geltend machen, wenn man umgehend Beweise, wie zum Beispiel Fotos, sammelt und Zeugen sucht. Mit entsprechenden Beweisen und Zeugenaussagen kann die Schadensabwicklung meist deutlich beschleunigt werden.
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