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Mittwoch, Februar 06, 2008

Der Hausmann und die schwedischen Gardinen

Die Mutter hat es sicher gut gemeint, als sie für ihren Sohn 2003 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschloss. Und damit nicht gleich jeder weiß, dass er eine Haftstrafe absitzt, überlegte sie ein wenig, wie man das Problem umgehen kann, und bezeichnete ihn im Antrag als Hausmann. So ganz falsch lag sie damit ja auch nicht. Schließlich muss der Junge selbst für Ordnung in der Zelle sorgen. Nur bei den schwedischen Gardinen kann er sich die Wäsche sparen. Ganz so locker sah es die Versicherung nicht, als der Schadensfall während des Hafturlaubs eintrat.

Der „Hausmann“ war mit dem Motorrad unterwegs und zog sich bei einem Unfall schwere Verletzungen zu. Seine Mutter meldete es der Versicherung, um Ansprüche geltend machen zu können. Das Unternehmen prüfte daraufhin den Fall und stellte fest, dass der Versicherungsnehmer im Gefängnis sitzt. Als Konsequenz daraus verweigerte sie die Zahlung und trat vom Vertrag zurück. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Hinweis auf arglistige Täuschung.

Das Oberlandesgericht Hamm sah dies ebenso. Denn jemand, der hinter Gittern sitze, sei keineswegs ein Hausmann, sondern müsse vielmehr als arbeitslos eingestuft werden. Und in dem Fall sei es kaum möglich, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der beruflichen Tätigkeit komme bei dieser Versicherung nun mal eine besondere Relevanz zu. Die arglistige Täuschung ergebe sich daraus, dass die Mutter bei Vertragsabschluss einerseits die aktuelle Lage des Sohnes verschwiegen und andererseits nach möglichen Problemen gefragt habe, wenn der Junge schon mal inhaftiert gewesen sei. Aus Sicht der Richter habe sie damit sehr wohl gewusst, dass die Haftstrafe für den Vertrag von Belang sei und bewusst versucht, auf die Entscheidung der Versicherung einzuwirken. (AZ: 20 U 138/06)

Posted by Andre on 02/06 at 02:45 PM
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Kfz-Zulassung mit der Versicherungsbestätigungsnummer

Bisher benötigte man eine Versicherungsbestätigungskarte (die heute noch von zahlreichen Autofahrern als Doppel-Karte oder Deckungskarte bezeichnet wird), um ein Kfz zulassen oder ummelden zu können. Doch diese Zeiten neigen sich ihrem Ende zu: Ab März dieses Jahres wird nämlich die so genannte Versicherungsbestätigungsnummer (kurz VB-Nr.) eingeführt, die die Verwendung der Deckungskarte überflüssig macht.

Zukünftig wird zwischen den Zulassungsstellen und den Versicherern nur noch ein digitaler Datenaustausch stattfinden. Aus diesem Grund wurde die Versicherungsbestätigungskarte abgeschafft. Wer ab dem 1. März ein Kfz zulassen oder ummelden möchte, der muss - zumindest theoretisch - nur noch die Versicherungsbestätigungsnummer vorlegen bzw. nennen. Anhand der Nummer können dann von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle die erforderlichen Daten elektronisch abgefragt werden.

Wer ab März ein Fahrzeug zulassen möchte, muss also keine Versicherungskarte mehr anfordern. Stattdessen genügt ein kurzer Anruf beim Versicherungsanbieter, der einem eine entsprechende VB-Nr. zuteilt. Auf diese Weise können taggleiche Zulassungen erreicht werden.

Wie bereits erwähnt wurde, tritt das neue Verfahren ab dem 1. März in Kraft. Allerdings wird es einen einjährigen Übergangszeitraum geben, der beide Verfahren zulässt. Eine sofortige Umstellung von der Deckungskarte auf die Versicherungsbestätigungsnummer könnte nämlich zur Folge haben, dass sich sowohl bei den Behörden bzw. den Zulassungsstellen als auch bei den Versicherungsanbietern Schwierigkeiten einstellen.

Der Vorteil des neuen Zulassungsverfahrens besteht vor allem darin, dass die Zulassungsstellen und Versicherungsanbieter ihre Prozesse bzw. Arbeitsschritte vereinfachen und beschleunigen können. Für die Autofahrer ändert sich hingegen wenig - für sie war auch schon vorher möglich, Fahrzeuge kurzfristig bzw. schnell zuzulassen. Schließlich waren die Versicherungsanbieter beim Versand der Versicherungsbestätigungskarten relativ flott. In aller Regel dauerte es nur einen Tag, bis die Karte im Briefkasten lag. Außerdem konnte man bei vielen Anbietern die Karte per Email anfordern, um sie anschließend selbst auszudrucken, wodurch eine taggleiche Zulassung ebenfalls möglich wurde.

Posted by Jochen on 02/06 at 01:10 PM
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