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Freitag, Februar 08, 2008

Autopolicenbeitrag jetzt mit neuer Berechnung

Die Firma PTV hat ein neues System auf den Markt gebracht, bei dem sich der Beitrag der Auto-Police am Fahrverhalten des Versicherten orientiert. Bei dem “Pay as you drive”-System wird die Prämie individuell auf der Basis des per Computer protokollierten Fahrverhaltens errechnet, also ähnlich wie sich die Wasser- oder Stromrechnung nach dem individuellen Verbrauch richtet. Einfluss auf die Beitragshöhe haben unter anderem Faktoren wie zum Beispiel, wie viel Kilometer zurückgelegt werden,  zu welcher Tageszeit überwiegend gefahren wird, auf welchen Straßen sich der Versicherte am meisten aufhält und mit welcher Geschwindigkeit er sich fortbewegt.

Autofahrer, die seltener Auto fahren und sich dabei jedes Mal an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten halten, würden demzufolge auch weniger Beitrag zahlen. Insbesondere Rentner und jüngere Fahrer würden von einer derartig individuellen Bewertung profitieren, schließlich sind beide Personengruppen bei der herkömmlichen, pauschalen Berechnung die am überproportional stark belasteten. Rentner fahren regelmäßig seltener als berufstätige Kfz-Fahrer und bewegen sich oft außerhalb der unfallträchtigen Rush-Hour. Junge Fahrer werden von der Versicherung zurzeit pauschal als riskante und unvorsichtige Fahrer eingestuft. Mithilfe des neuen Tarifsystems könnte so einiges an Geld durch einsichtiges und angemessenes Fahrverhalten eingespart werden.

Durch die Telematikbox können während der Fahrt GPS-Signale empfangen und ausgewertet werden. Die Resultate werden in zusammengefasster Form in gleichmäßigen Abständen an die Versicherung gesendet. Damit ein sicherer Umgang mit den persönlichen Daten gewährleistet ist, werden nach der Übertragung alle restlichen Informationen vernichtet.

Seit beinahe drei Jahren wird “Pay as you drive” bei dem britischen Versicherungsgesellschaft Norwich Union benutzt. Auch in Österreich, Italien, der Schweiz und den Niederlanden finden schon erste Testeinsätze statt. In Deutschland ist das System in einem Pilotprojekt von der WGV-Versicherungsgesellschaft eingesetzt worden, an dem 1500 Fahranfänger teilnehmen.

PTV wird das neuartige System auf der CeBIT im März vorstellen. 

Posted by Saskia on 02/08 at 08:23 PM
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Zur Notwendigkeit von Kinderversicherungen

Theoretisch gesehen werden die Eltern mittels einer Kinderinvaliditätsversicherung finanziell abgesichert, soweit ein Kind durch eine angeborene oder erworbene Krankheit behindert ist, was durch eine Kinderunfallversicherung nicht abgedeckt wird. In der Praxis verweigern allerdings viele Versicherungsunternehmen die Zahlung, was nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, BGH, Az. IV ZR 252/06, zwar nicht mehr erlaubt ist, aber nach Ansicht des Bundesverbands der Versicherten, dem BdV, durch veränderte Versicherungskonditionen trotzdem durchgesetzt wird.

Wer für sein Kind eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließt, macht das aus einem bestimmten Grund, schließlich sind nur in den seltensten Fällen Unfälle der Auslöser für eine Invalidität. Viel häufiger sind es angeborene oder erworbene Krankheiten. Und für solche Fälle kommt die Kinderunfallversicherung nicht auf. Im konkreten Fall klagte der Vater eines Jungen, der in regelmäßigen Abständen an inneren Blutungen in den Gelenken litt. Kurz nach seinem zweiten Geburtstag diagnostizierten die Ärzte ihm die Bluterkrankheit. Mit 7 Jahren war der Junge 80% schwerbehindert.

Die Kinderinvaliditätsversicherung weigerte sich zu zahlen und stütze diese Entscheidung auf die Versicherungsbedingungen, in denen die Zahlung für Invaliditätsfälle ausgeschlossen wird, die aufgrund angeborener oder im ersten Lebensjahr aufgetretener Erkrankungen ausgelöst werden. Eine derartige Klausel kann man in der Mehrheit der Kinderinvaliditätsversicherungsverträge finden. Nach Meinung der BGH-Richter wird dadurch allerdings der Versicherungsschutz zu stark eingeschränkt, denn der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung ist regelmäßig erst nach dem 1. Geburtstag des Kindes erlaubt. Das heißt, dass die Versicherungen den Kindern nur Schutz anbieten, die im Grunde vollkommen gesund und nicht schon behindert sind. Werden dann noch die Folgen aller angeborenen Krankheiten, die stets auch zu diesem Begriff gehörten,  von dem Versicherungsschutz ausgenommen, ist der Sinn des Versicherungsvertrages verfehlt und der Versicherte unangemessen benachteiligt, so die BGH-Richter.

Der BdV-Vorsitzende Blunck rät daher den Eltern, die eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen haben, zu kontrollieren, ob eine Zahlungsverweigerung der Versicherung rechtmäßig war oder ob sie Zahlungen nachfordern könnten. Eltern, die sich für eine solche Versicherung interessieren, wird somit empfohlen, sich vorher genauestens über die Vertragsbedingungen zu informieren. Dasselbe gilt auch für neue Versicherungsbedingungen, die von den Versicherungen nach dem BGH-Urteil geltend wurden.

Posted by Saskia on 02/08 at 08:03 PM
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Sparen durch sinnvolles Auswählen der Rechtsschutzversicherung(-skonditionen)

Einige Versicherungen sind unabdingbar, wie beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, die vor finanziellen Regressforderungen bewahrt, wenn jemand aus Versehen bei einer anderen Person einen Schaden entstehen lässt. Auch die Hausratversicherung ist eine solch unentbehrliche Police. Sie schützt vor finanziellem Verlust bei Wasserschäden, Feuer und Einbruch. Des Weiteren ist eine Rechtsschutzversicherung äußerst empfehlenswert, schließlich ist das Problem vor Gericht Recht zu bekommen, auch wenn man Recht hat, immer noch nicht behoben.

In ihrem Geltungsbereich kollidieren einige Versicherungspolicen allerdings miteinander. Ratsam ist es daher, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen, da im Einzelfall viel Geld gespart werden kann. Beispielsweise ist es vollkommen unnötig, eine Reisegepäckversicherung für die Bahnreise ins Ausland abzuschließen, wenn das Reisegepäck mit der Bahncard bereits für ein ganzes Jahr versichert worden ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten vor Vertragsabschluss unbedingt gelesen werden.

Auch bei solchen Versicherungen, die von jeder Privatperson abgeschlossen werden sollten, können durch überlegtes Handeln die Jahresbeiträge um einiges gesenkt werdenn. Die Beitragsdifferenz zwischen Beiträgen von Rechtsschutzversicherungen liegt zwischen 130 und 280 Euro jährlich. Die Schadenssumme ist dabei verschieden hoch und es werden auch unterschiedliche Risikofaktoren abgedeckt. Ein Versicherungsvertrag, der auf die eigenen Bedürfnisse angepasst ist, verringert die Kosten.

Insbesondere sollte der Selbstbeteiligung Aufmerksamkeit geschenkt werden. Viele Versicherungsnehmer nutzen nicht die Möglichkeit zur Selbstbeteiligung, dabei hat ein Versicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung ein gutes Einsparpotential.

Seit einigen Jahren gibt es nun vermehrt Kombiangebote. Diejenigen, die mehrere Versicherungen bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, erhalten einen Rabatt. Beispielsweise erhält ein Mitglied im örtlichen Mieterverein 30 % Abschlag auf alle Versicherungsbeiträge, sofern es bei der Partnergesellschaft die Versicherungen abschließt.

Sinnvolles Auswählen und intensives Lesen des Kleingedruckten kann sich also positiv auf den Geldbeutel auswirken.

Posted by Saskia on 02/08 at 07:04 PM
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