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Dienstag, Februar 12, 2008

uniVersa mit verbesserter Berufsunfähigkeitsversicherung

Die uniVersa Versicherungen hat in ihrem Angebot seit neustem eine verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei bewusst auf Altersbeschränkungen und auch auf die abstrakte Verweisung in alle Berufsgruppen verzichtet wird. Sollte die Versicherung beansprucht werden, ist einzig und allein die zuletzt ausgeübte Arbeit entscheidend. Es gibt auch keine Leistungseinschränkungen aufgrund eines erst kurz vor Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübten Vorberufes zu befürchten, wodurch unnötige Streitereien umgangen werden können.

Des Weiteren verzichtet die uniVersa auf Beitragserhöhungen, wie sie nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz normal sind. Eltern ist es möglich für ihre Kinder mit Tip-Top-Tabaluga eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitpolice ohne erneute Gesundheitskontrolle mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerstbehinderung und Pflegebedürftigkeit abzuschließen. Für Studenten und Auszubildende ist ein Aktivschutz durchführbar. Ebenfalls besteht die Möglichkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung aufzustocken und zwar über besondere Nachversicherungsgarantien bei gewissen Einschnitten im Leben.

Posted by Saskia on 02/12 at 07:41 PM
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WWK mit Prämiensenkung für Akademiker

Seit dem 1. Januar gilt bei der WWK Lebensversicherung a.G. die neue Prämiengestaltung für die Berufsunfähigkeitsvorsorge bei der Berufsgruppe „Akademiker mit überwiegender Bürotätigkeit“. Mit dieser neuen Option möchte die WWK Lebensversicherung die weiterhin wachsende Zielgruppe der Akademiker für sich interessieren. Diese Preisoffensive ist erst durch eine Trennung der Berufsgruppe „Akademiker“ ermöglicht worden. Durch Studien ist nachgewiesen worden, dass Akademiker mit überwiegender Bürotätigkeit ein sehr günstiges Risikoprofil haben. Die Prämiensenkung betrifft vor allem die Berufsunfähigkeit Komfort, die sogenannte BU, die Teil der Produktlinie WWK BioRisk ist, und auch die Berufsunfähigkeitsvorsorge Basis.

Posted by Saskia on 02/12 at 06:39 PM
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WWK Lebensversicherung a.G. mit der neuen Rente Classic

Die WWK Lebensversicherung a.G. bietet seit dem 1. Januar 2008 einen neuen Versicherungstarif an, der entweder als aufgeschobene Versicherung oder als sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag erhältlich ist. Der „WWK Rente classic“ Tarif ist der Beginn einer neuen Generation an konventionellen Versicherungen, wobei die wesentlichen Punkte von Kapitalversicherungen entsprechend der 2005 eingeführten fondsgebundenen Versicherung „WWK Premium Fonds Rente“ mit den der gewöhnlichen konventionellen Rentenversicherungen gekoppelt worden sind. 

Mittels dieses Tarifskonzepts im Sinne dem Lebensphasenmodell kann für die Versicherten die optimale Flexibilität erreicht werden. Des Weiteren ist durch diese Tarifkonzeption eine Anwendung in allen drei unterschiedlichen Steuerklassen durchführbar. Je nach verlangter Steuerschicht ist das Produkt durch Vermittler und Makler einsetzbar, diese müssen sich lediglich darüber genauestens informieren.

Als Lebensphasenmodell wird es bezeichnet, wenn die Ansparzeit aus einer vom Kunden aktiv gewählten Grundphase und einer sich daran anschließenden Verfügungsphase mit einer weiter möglichen laufenden Beitragszahlung kombiniert werden. Der Kunde kann sein Renteneinstiegsalter individuell frei wählen, vorgesehen ist es allerdings erst ab dem 80. Lebensjahr. In der Ansparphase sind ebenfalls flexible Zuzahlungen durchführbar. Darüber hinaus kann der Kunde in der Ansparphase als auch in der Rentenphase aus verschiedenen Todesfallmodellen frei wählen. 

Posted by Saskia on 02/12 at 06:37 PM
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Die Suche nach sicheren Investments

Die anhaltenden Turbolenzen an den Börsen machen es den Anlegern nicht gerade leicht, gute Investments zu tätigen. Die volatilen Aktienmärkte gelten derzeit als äußerst riskant, so dass zunehmend mehr Anleger nach anderen Märkten und Anlageformen Ausschau halten. Jedoch gestaltet sich die Suche nach anderen Anlageformen derzeit sehr schwierig. Denn nicht nur an den Aktienmärkten geht es rund: So sind beispielsweise auch die Anleihemärkte in den vergangenen Wochen unter die Räder gekommen – zumindest teilweise: Während sich Staatsanleihen sowie Anleihen finanzkräftiger Konzerne wacker halten und teilweise sogar an Wert zulegten, so hat ein Großteil der Unternehmensanleihen stark an Wert verloren. Insbesondere die so genannten Junkbonds mussten in den vergangenen Wochen erhebliche Kurseinbußen verzeichnen.

Eine Alternative zum Kauf von Wertpapieren stellen Immobilieninvestments dar. Eine hohe Inflation im US- und Euro-Raum ermutigt eine zunehmend größer werdende Zahl an Investoren dazu, in Immobilien zu investieren. Dennoch müssen die Anleger auch in diesem Segment ein erhöhtes Risiko eingehen. Gerade im Euro-Raum scheint der Wertzuwachs bei Gewerbeimmobilien ein Ende zu nehmen, was bereits zu ersten Neubewertungen geführt und die Werte mancher Fonds gemindert hat.

Die derzeit beliebteste Anlageform scheint Gold zu sein. Bereits seit mehr als drei Jahren verzeichnet das Edelmetall einen immensen Wertzuwachs. Ende des vergangenen Jahres wurde das Allzeithoch der 1980er Jahre überschritten. Weil Gold so teuer wie noch nie zuvor ist, stellt sich vielen Anlegern die Frage, ob sie überhaupt noch einsteigen sollen. Diese Frage ist sicherlich berechtigt, dennoch gehen zahlreiche Anlegeexperten davon aus, dass der Goldpreis weiterhin ansteigen wird. Expertenmeinungen zu folge, könnte das Edelmetall in Zeiten hoher Inflation noch weitere, sehr deutliche Wertzuwächse verzeichnen.

Posted by Jochen on 02/12 at 04:46 PM
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Central Krankenversicherung “central.holiday” oder “Visitors”

Eine neuartige Auslandsreise-Krankenversicherung ist seit kurzem Teil des Angebotes der Central Krankenversicherung für Urlauber. Der Tarif „central.holiday“ ist für Einzelpersonen als auch Familien geeignet und bietet Schutz gegen finanzielle Risiken aufgrund von Unfällen oder gesundheitlichen Beschwerden während des Auslandaufenthaltes. Für einen geringen Beitrag gibt es ein umfassendes Leistungsangebot.

Einmal im Jahr haben Einzelpersonen 10 € für den Tarif „central.holiday“ zu zahlen, Familien 23 € und erhalten dafür nicht nur die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte im Ausland, außerdem sind noch Bergungskosten bis zu einer Höhe von 2500 €, Aufwendungen für den Transport zum nächsten erreichbaren Notfallarzt oder auch naheliegenden geeigneten Krankenhaus und auch der vielleicht notwendige Rücktransport nach Deutschland abgesichert. Unterstützend zu diesem Angebot offeriert die Central einen 24 Stunden erreichbaren Telefon-Service, bei dem sich die Versicherten nicht nur im Notfall rund um die Uhr Rat holen können.

Der Central-Versicherungsschutz kann sogar online abgeschlossen werden, wenn es die Kunden sehr eilig haben. Dieser gilt dann auf privaten Reisen im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwei Monaten und bei Geschäftsreisen bis zu zehn Tagen. Aus diesem Grunde empfiehlt sich bei längeren Auslandsreisen beziehungsweise Auslandsaufenthalten der Central-Tarif „Visitors“. Dieser Tarif ist von der Verbraucherzeitschrift FINANZtest im letzten Herbst mit dem Prädikat „Sehr gut“ bewertet worden.

Posted by Saskia on 02/12 at 09:55 AM
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Vorteile der derzeitigen Zinssenkung

Aufgrund der geringeren Zinsen für Hypothekenkredite ist es möglich bei Kreditraten ein wenig einzusparen oder auch den eventuellen Schuldenabbau schneller zu bewerkstelligen. Der Baugeldvermittler Hypothekendiscount empfiehlt, dass normale Haushalte in Städten innerhalb von 15 Jahren mit einem Volltilger-Darlehen ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung vollständig abbezahlen können.

Hausbauer und Immobilienkäufer profitieren von Schwankungen an den Finanz- und Kapitalmärkten, wenn sie einen Kredit aufnehmen möchten. Zu Zinssätzen von ungefähr 5 Prozent sind derzeitig sogar Vollfinanzierungen über den gesamten Kaufpreis der Immobilie verfügbar. Es ist ratsam, die Maklerprovision und ähnliche Nebenkosten nach Möglichkeit selbst zu bezahlen, so der Hypothekendiscount. Wenn zum Beispiel eine Eigentumswohnung in einer Höhe von 1.000.000 EURO mit einer 1.000.000 EURO Vollfinanzierung zu 5% gekauft würde, ließe sich die Immobilie in 15 Jahren vollkommen abbezahlen für 7820 EURO Monatsrate bei einer Anfangstilgung von circa 4, 5 Prozent.

Posted by Saskia on 02/12 at 12:37 AM
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Das VVG oder “Was passiert eigentlich, wenn ich in Zahlungsverzug gerate?”

Wer eine Versicherung abschließt, hat dadurch viele Rechte und Pflichten. Eine Pflicht ist es, rechtzeitig zu zahlen, um nicht das Recht an dem Schutz durch die Versicherung zu verlieren. Hierfür sind die Regelungen des VVG, des Versicherungsvertragsgesetzes, maßgebend. Diese regeln die Vorgänge, die bei Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers eintreten. Vielen Versicherten sind diese Regelungen unbekannt, weshalb wir an dieser Stelle gezielt darauf aufmerksam machen möchten.

So unterscheiden sich zum Beispiel schon die relevanten § 37 und 38, die bei Zahlungsverzug der Erstprämie und der Folgeprämie in Kraft treten.

§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie

  1. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
  2. Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.

§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie

  1. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
  2. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
  3. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.

Posted by Christel on 02/12 at 12:27 AM
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