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Dienstag, Februar 12, 2008
Das neue VVG und die Fälligkeit der Versicherungsprämien
Das neu umgestaltete Versicherungsvertragsgesetz war Ende letzten Jahres in aller Munde, und dennoch kennen immer noch zu wenige Versicherte die Regelungen, die dort stehen und die vielen Änderungen, die es zum 1. Januar dieses Jahres gegeben hat. Diesem soll hier an dieser Stelle entgegen gewirkt werden. Die Versicherungsunternehmen senden das VVG, wie das Versicherungsvertragsgesetz abgekürzt heißt, zwar mit der Police, oft jedoch so kleingedruckt, dass oft nicht mal jüngere Menschen die Texte entziffern können, ohne zu ermüden. Deshalb stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Regelungen des VVG vor, in loser Folge und weiterführend.
Heute geht es dabei um die Fälligkeit der Versicherungsprämien, Teil Eins, die § 33 – 36. Es ist für einen Versicherungsnehmer sehr wichtig, diese Regelungen zu kennen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten und dann den Versicherungsschutz zu verlieren.
§ 33 Fälligkeit
- Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
- Ist die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen worden, ist der Versicherungsnehmer zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
§ 34 Zahlung durch Dritte
- Der Versicherer muss fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des Vertrags zustehende Zahlungen vom Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung, von einem Bezugsberechtigten, der ein Recht auf die Leistung des Versicherers erworben hat, sowie von einem Pfandgläubiger auch dann annehmen, wenn er die Zahlung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückweisen könnte.
- Ein Pfandrecht an der Versicherungsforderung kann auch wegen der Beträge einschließlich ihrer Zinsen geltend gemacht werden, die der Pfandgläubiger zur Zahlung von Prämien oder zu sonstigen dem Versicherer auf Grund des Vertrags zustehenden Zahlungen verwendet hat.
§ 35 Aufrechnung durch den Versicherer
- Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderung aus der Versicherung auch dann aufrechnen, wenn diese Forderung nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einem Dritten zusteht.
§ 36 Leistungsort
- Leistungsort für die Zahlung der Prämie ist der jeweilige Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat jedoch auf seine Gefahr und seine Kosten die Prämie dem Versicherer zu übermitteln.
- Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung in seinem Gewerbebetrieb genommen, tritt, wenn er seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
Posted by Christel on 02/12 at 11:31 PM
Wissenswertes •
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uniVersa mit verbesserter Berufsunfähigkeitsversicherung
Die uniVersa Versicherungen hat in ihrem Angebot seit neustem eine verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei bewusst auf Altersbeschränkungen und auch auf die abstrakte Verweisung in alle Berufsgruppen verzichtet wird. Sollte die Versicherung beansprucht werden, ist einzig und allein die zuletzt ausgeübte Arbeit entscheidend. Es gibt auch keine Leistungseinschränkungen aufgrund eines erst kurz vor Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübten Vorberufes zu befürchten, wodurch unnötige Streitereien umgangen werden können.
Des Weiteren verzichtet die uniVersa auf Beitragserhöhungen, wie sie nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz normal sind. Eltern ist es möglich für ihre Kinder mit Tip-Top-Tabaluga eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitpolice ohne erneute Gesundheitskontrolle mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerstbehinderung und Pflegebedürftigkeit abzuschließen. Für Studenten und Auszubildende ist ein Aktivschutz durchführbar. Ebenfalls besteht die Möglichkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung aufzustocken und zwar über besondere Nachversicherungsgarantien bei gewissen Einschnitten im Leben.
Posted by Saskia on 02/12 at 06:41 PM
Berufsunfähigkeit •
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WWK mit Prämiensenkung für Akademiker
Seit dem 1. Januar gilt bei der WWK Lebensversicherung a.G. die neue Prämiengestaltung für die Berufsunfähigkeitsvorsorge bei der Berufsgruppe „Akademiker mit überwiegender Bürotätigkeit“. Mit dieser neuen Option möchte die WWK Lebensversicherung die weiterhin wachsende Zielgruppe der Akademiker für sich interessieren. Diese Preisoffensive ist erst durch eine Trennung der Berufsgruppe „Akademiker“ ermöglicht worden. Durch Studien ist nachgewiesen worden, dass Akademiker mit überwiegender Bürotätigkeit ein sehr günstiges Risikoprofil haben. Die Prämiensenkung betrifft vor allem die Berufsunfähigkeit Komfort, die sogenannte BU, die Teil der Produktlinie WWK BioRisk ist, und auch die Berufsunfähigkeitsvorsorge Basis.
Posted by Saskia on 02/12 at 05:39 PM
Berufsunfähigkeit •
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WWK Lebensversicherung a.G. mit der neuen Rente Classic
Die WWK Lebensversicherung a.G. bietet seit dem 1. Januar 2008 einen neuen Versicherungstarif an, der entweder als aufgeschobene Versicherung oder als sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag erhältlich ist. Der „WWK Rente classic“ Tarif ist der Beginn einer neuen Generation an konventionellen Versicherungen, wobei die wesentlichen Punkte von Kapitalversicherungen entsprechend der 2005 eingeführten fondsgebundenen Versicherung „WWK Premium Fonds Rente“ mit den der gewöhnlichen konventionellen Rentenversicherungen gekoppelt worden sind.
Mittels dieses Tarifskonzepts im Sinne dem Lebensphasenmodell kann für die Versicherten die optimale Flexibilität erreicht werden. Des Weiteren ist durch diese Tarifkonzeption eine Anwendung in allen drei unterschiedlichen Steuerklassen durchführbar. Je nach verlangter Steuerschicht ist das Produkt durch Vermittler und Makler einsetzbar, diese müssen sich lediglich darüber genauestens informieren.
Als Lebensphasenmodell wird es bezeichnet, wenn die Ansparzeit aus einer vom Kunden aktiv gewählten Grundphase und einer sich daran anschließenden Verfügungsphase mit einer weiter möglichen laufenden Beitragszahlung kombiniert werden. Der Kunde kann sein Renteneinstiegsalter individuell frei wählen, vorgesehen ist es allerdings erst ab dem 80. Lebensjahr. In der Ansparphase sind ebenfalls flexible Zuzahlungen durchführbar. Darüber hinaus kann der Kunde in der Ansparphase als auch in der Rentenphase aus verschiedenen Todesfallmodellen frei wählen.
Posted by Saskia on 02/12 at 05:37 PM
Lebensversicherung •
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Die Suche nach sicheren Investments
Die anhaltenden Turbolenzen an den Börsen machen es den Anlegern nicht gerade leicht, gute Investments zu tätigen. Die volatilen Aktienmärkte gelten derzeit als äußerst riskant, so dass zunehmend mehr Anleger nach anderen Märkten und Anlageformen Ausschau halten. Jedoch gestaltet sich die Suche nach anderen Anlageformen derzeit sehr schwierig. Denn nicht nur an den Aktienmärkten geht es rund: So sind beispielsweise auch die Anleihemärkte in den vergangenen Wochen unter die Räder gekommen – zumindest teilweise: Während sich Staatsanleihen sowie Anleihen finanzkräftiger Konzerne wacker halten und teilweise sogar an Wert zulegten, so hat ein Großteil der Unternehmensanleihen stark an Wert verloren. Insbesondere die so genannten Junkbonds mussten in den vergangenen Wochen erhebliche Kurseinbußen verzeichnen.
Eine Alternative zum Kauf von Wertpapieren stellen Immobilieninvestments dar. Eine hohe Inflation im US- und Euro-Raum ermutigt eine zunehmend größer werdende Zahl an Investoren dazu, in Immobilien zu investieren. Dennoch müssen die Anleger auch in diesem Segment ein erhöhtes Risiko eingehen. Gerade im Euro-Raum scheint der Wertzuwachs bei Gewerbeimmobilien ein Ende zu nehmen, was bereits zu ersten Neubewertungen geführt und die Werte mancher Fonds gemindert hat.
Die derzeit beliebteste Anlageform scheint Gold zu sein. Bereits seit mehr als drei Jahren verzeichnet das Edelmetall einen immensen Wertzuwachs. Ende des vergangenen Jahres wurde das Allzeithoch der 1980er Jahre überschritten. Weil Gold so teuer wie noch nie zuvor ist, stellt sich vielen Anlegern die Frage, ob sie überhaupt noch einsteigen sollen. Diese Frage ist sicherlich berechtigt, dennoch gehen zahlreiche Anlegeexperten davon aus, dass der Goldpreis weiterhin ansteigen wird. Expertenmeinungen zu folge, könnte das Edelmetall in Zeiten hoher Inflation noch weitere, sehr deutliche Wertzuwächse verzeichnen.
Posted by Jochen on 02/12 at 03:46 PM
Finanzen •
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Central Krankenversicherung “central.holiday” oder “Visitors”
Eine neuartige Auslandsreise-Krankenversicherung ist seit kurzem Teil des Angebotes der Central Krankenversicherung für Urlauber. Der Tarif „central.holiday“ ist für Einzelpersonen als auch Familien geeignet und bietet Schutz gegen finanzielle Risiken aufgrund von Unfällen oder gesundheitlichen Beschwerden während des Auslandaufenthaltes. Für einen geringen Beitrag gibt es ein umfassendes Leistungsangebot.
Einmal im Jahr haben Einzelpersonen 10 € für den Tarif „central.holiday“ zu zahlen, Familien 23 € und erhalten dafür nicht nur die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte im Ausland, außerdem sind noch Bergungskosten bis zu einer Höhe von 2500 €, Aufwendungen für den Transport zum nächsten erreichbaren Notfallarzt oder auch naheliegenden geeigneten Krankenhaus und auch der vielleicht notwendige Rücktransport nach Deutschland abgesichert. Unterstützend zu diesem Angebot offeriert die Central einen 24 Stunden erreichbaren Telefon-Service, bei dem sich die Versicherten nicht nur im Notfall rund um die Uhr Rat holen können.
Der Central-Versicherungsschutz kann sogar online abgeschlossen werden, wenn es die Kunden sehr eilig haben. Dieser gilt dann auf privaten Reisen im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwei Monaten und bei Geschäftsreisen bis zu zehn Tagen. Aus diesem Grunde empfiehlt sich bei längeren Auslandsreisen beziehungsweise Auslandsaufenthalten der Central-Tarif „Visitors“. Dieser Tarif ist von der Verbraucherzeitschrift FINANZtest im letzten Herbst mit dem Prädikat „Sehr gut“ bewertet worden.
Posted by Saskia on 02/12 at 08:55 AM
Krankenversicherung •
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