Definition des Versicherungsortes in Bezug auf den Lebensmittelpunkt
Sollte man seinen Wohnort länger als drei Monate verlassen, kann das in einigen Fällen bedeuten, dass ein neuer Lebensmittelpunkt entstanden ist. Diese kann auch in Bezug auf die Hausratversicherung erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, warnen Experten der ARAG Versicherungsgesellschaft. In einem Beispielsfall zog eine Multiple Sklerose Patientin nach eigenen Aussagen probeweise in einen Wohnstift, in dem optimale Pflege für ihre Krankheit erhalten sollte. Ihre eigentliche Wohnung ließ sie währenddessen unbewohnt aber eingerichtet zurück. Familienmitglieder und einige Nachbarn waren damit beauftragt worden, in regelmäßigen Abständen die Wohnung zu kontrollieren.
Ungefähr ein halbes Jahr nach Verlassen und Umzug in den Wohnstift kam es während einer Kälteperiode in der alten Wohnung zu einem Rohrbruch. Der verursachte Schaden wurde auf einen Wert von über 20.000 EURO geschätzt. Der Hausratversicherer verweigerte eine Schadensbegleichung. Eine Klage gegen den Versicherer verlief erfolglos, da die Richter der Auffassung waren, dass der Lebensmittelpunkt und folglich auch der Versicherungsort nicht mehr diese alte Wohnung, sondern der Wohnstift war. Des Weiteren ist ein Zeitraum von mehr als drei Monaten und mindestens einem halben Jahr nicht mehr als Probewohnen anzusehen. Als vollkommen unerheblich waren die Tatsachen, dass die Klägerin in ihre ursprüngliche Wohnung zurück ziehen wollte und dass der Großteil des Hausrates noch in der Wohnung vorzufinden war. (LG Köln, Az.: 24 O 397/06).
Krankenversicherung für Eltern und ihre Kinder
Normalerweise ist die Geburtenrate mit durchschnittlich 1,4 Kindern pro Kopf in Deutschland eher gering, aber im ersten Quartal des letzten Jahres stieg die Geburtenrate um ungefähr ein halbes Prozent an - als Resultat des Fussballsommers 2006.
Spätestens mit der Geburt des Kindes kommt auch die Frage der Krankenversicherung auf. Soweit einer der Elternteile nicht mehr verpflichtet ist zu arbeiten, haben sie als privat Krankenversicherte in ihrer Versicherung zu verbleiben, was dann heißt, dass es unmöglich ist, eine Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des anderen Elternteiles abzuschließen. Wenn ein privat krankenversichertes Elternteil nur noch in Teilzeit arbeiten sollte, um sich Zeit für die Kindeserziehung zu nehmen, dann könnte das im gegebenen Fall die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Sofern sich das Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze befindet, kommt es zum Entstehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Für diejenigen, die sich dazu entschließen sollten nach dem Erziehungsurlaub wieder in die private Krankenversicherung zurück zu kehren, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die sogenannte Anwartschaftsversicherung zu kümmern. Diese ermöglicht es einem ohne zusätzlich erneute Gesundheitsprüfung wieder zu alten Konditionen in die Police einzusteigen. Zu einer Rückkehr kann es kommen, sollte das Entgelt innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Ratsam für solche Eltern, die es bevorzugen in der privaten Krankenversicherung auch während der Elternzeit zu bleiben, ist es sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das kann dadurch erreicht werden, dass der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Anfang der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zugegangen ist; die Befreiung würde dann vom Beginn der Versicherungspflicht wirken. Zusätzlich muss die Arbeitszeit auf die Hälfte oder noch weniger als die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit gekürzt werden. Einziges Problem, das sich ergibt, ist, dass private Krankenkassen-Patienten seit Anfang dieses Jahres meist mehr zu zahlen haben. Im Durchschnitt sind es zwei bis drei Prozent mehr. Verantwortlich dafür sind vor allem erhebliche Zusatzausgaben für Arzneimittel und Behandlungen im Krankenhaus. Aber auch die höhere Lebenserwartung und der damit gekoppelte gestiegene Finanzbedarf dürfen nicht unbedacht bleiben. Außerdem ist die Neuverteilung der Schwangerschaftskosten auf beide Elternteile ein weiterer zu beachtender Punkt. Männer haben dabei ein wenig mehr zu zahlen als die Frauen. Bei jeder Gesellschaft haben sich allerdings die Beiträge anders verändert. Entscheidender Faktor dabei ist, wie sehr die einzelnen Behandlungen von den Versicherungsnehmern in den diversen Versicherungskollektiven nachgefragt werden. Viele Menschen können heutzutage nicht mehr so leicht Unsummen an Versicherungsbeiträgen aufbringen, daher gibt es mittlerweile einige Möglichkeiten, diese Beiträge zu senken.
Eine Möglichkeit ist es, den Tarif zu wechseln. Dazu ist es empfehlenswert, sich bei seinem Versicherer über ähnliche Tarife zu informieren, die kostengünstiger sind als der bislang gewählte. Häufig sind dies neuere Tarife, die auf eine jüngere Zielgruppe gerichtet sind. Ein unproblematischer Wechsel ist bei Bestehen eines derartigen Angebotes möglich. In diesem Fall gehen auch die bis zu diesem Zeitpunkt ersparten Altersrückstellungen mit über. Komplizierter wird es, sofern der bisherige Tarif einen geringeren Leistungsumfang hatte als der neue. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist für zusätzliche Leistungen notwendig. Sollte eine Erkrankung vorleigen, kann es zu einer Ablehnung kommen oder zumindest zu Risikoabschlägen, was sich allerdings nur auf die Zusatzleistungen bezieht. In diesem Fall sollte mit dem Versicherungsunternehmen gesprochen werden. Abgeraten wird von einem vollständigen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, da dadurch die Alterungsrückstellungen nicht übertragen werden könnten.
Des Weiteren ist es empfehlenswert, den Selbstbehalt zu erhöhen, um Beiträge zu senken. Solche Selbstbehalte sind in einer Privatversicherung normal. Bis zu der vertraglich festgelegten Summe hat der Versicherungsnehmer alle Kosten selbst zu tragen, dabei gilt je höher der Selbstbehalt ist, desto geringer der Monatsbeitrag. Es kann sogar dann gespart werden, wenn der Selbstbehalt ausgeschöpft werden muss.http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/und zwar aus dem Grunde, dass die Versicherung keine weiteren Kosten zu übernehmen. Meistens existieren derartige Selbstbehalte aber nur im ambulanten Bereich.
Durch das verzichten auf Luxusleistungen können auch kleinere Einsparungen gemacht werden. Pro Monat können beispielsweise bei einer 40- jährigen Person 35 EURO gespart werden, wenn im Vertrag vom Tarif mit dem Chefarzt- und Einbettzimmer zu einem gewechselt wird, der die Behandlung durch Stationsarzt und Pflege in Mehrbettzimmern beinhaltet.
Mithilfe von einem Wechsel zurück in Standardtarife kann ebenfalls gespart werden, doch dieses sollte nur in sozialen Notlagen getan werden. Der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenkassen. Der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse definiert hier den Monatsbeitrag der Standard-Versicherten. Der Beitrag kann gegebenenfalls aufgrund der Alterungsrückstellungsanrechnung auch niedriger sein. Voraussetzung bei dieser Wechseloption ist eine zehnjährige Vorversicherungszeit. Auch können bisher nicht Krankenversicherte, die als letztes privat versichert waren, trotz dieser Frist in den Standardtarif aufgenommen werden. Für all diejenigen, die zurückkehren, bestimmt sich die Beitragshöhe nach Alter und Geschlecht. Auch für Menschen, die diese Summe nicht aufbringen können, ist eine Abhilfe geschaffen, sie müssen im gegebenen Fall nur die Hälfte bezahlen.
Seit Beginn dieses Jahres gibt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Auf 48.150 EURO ist die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung angelegt. Damit kommt es auch dieses Jahr, wie auch bereits in den letzten, zu einer Erhöhung um 450 EURO. Durch diese Grenze wird der Wert definiert, der beschreibt, ab welchem Jahresbruttoeinkommen ein Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung übergehen darf. Auf ein Monatsgehalt bezogen dürfen das monatlich nur 4012,50 EURO sein, wobei Weihnachts- und Urlaubsgelder schon einbezogen sind. Für geringer Verdienende bleibt es Pflicht Mitglied zu sein. Für besser Verdienende gilt jedoch, dass sie nicht sofort nach Überschreitung dieser Grenze die Versicherung wechseln dürfen. Nach der aktuellen Gesundheitsreform beträgt die Frist nun drei Monate. Nach Ablauf von drei Kalenderjahren mit einem Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze kann diese Wechseloption wahrgenommen werden. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für Arbeitnehmer entscheidend, Selbstständige und Beamte können immer in die private Krankenversicherung übergehen.
Des Weiteren wurde die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung neu beschlossen. Ein Monatsbruttoverdienst von 3600 EURO gilt dabei seit Januar dieses Jahres als Summe, bis zu der Beiträge an die gesetzlichen an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen sind. Ist das Gehalt wesentlich niedriger, so ist wenigstens ein Mindestbeitrag zu entrichten.
Der Bund der Versicherten hat zu der Thematik Krankenversicherung eine neue, kostenlose Broschüre veröffentlicht „Gut versichert… gesetzlich oder privat“, die auch im Internet herunter geladen werden kann.
Trendwende beim Bausparen
Erst kürzlich veröffentliche die Welt online einen interessanten Artikel zum Thema Bausparen. In ihm werden die Kerninhalte des Interviews mit einem Manager der LBS Nord wiedergeben. Der Manager nimmt Stellung zur Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres und macht dabei deutlich, dass die LBS Nord erstmalig eine Trendwende verzeichnen konnte. Denn seit dem Jahr 2002 verzeichnete die Branche sinkende Zahlen. Sowohl was die Abschlüsse von Bausparverträgen als auch die Inanspruchnahme von Bauspardarlehen angeht, so waren die Zahlen rückläufig.
Doch im vergangenen Jahr konnte die LBS Nord nach einer jahrelangen Durststrecke eine Steigerung von 2,6 Prozent bei der gesamten Bausparsumme verzeichnen. Des Weiteren wurden auch wieder mehr Bauspardarlehen in Anspruch genommen – die Anzahl der bewilligten Darlehen ist um beachtliche 4 Prozent gestiegen.
Die LBS ist eine Branchengröße und dürfte den allgemeinen Trend sehr gut widerspiegeln. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch andere Bausparkassen eine positive Geschäftsentwicklung vorweisen werden. Gleichzeitig ist anzumerken, dass das zunehmende Interesse an Bausparprodukten auf das Thema Altersvorsorge zurückzuführen ist. Immerhin handelt es sich hierbei um eines der Themen, das in den vergangenen Jahren spürbar an Beachtung gewonnen hat. Somit ist es nicht verwunderlich, dass auch die Bausparkassen entsprechende Produkte zur Altersvorsorge, wie zum Beispiel das Riester-Bausparen, anbieten möchten.
Doch nicht nur Vorsorgeprodukte machen das Thema Bausparen wieder interessant. Die Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass die Bausparkassen ihre Konditionen deutlich gesenkt haben. Wer jetzt einen Bausparvertrag abschließt, kann sich einen äußerst attraktiven Zinssatz sichern. Zwar erfordert es ein wenig Disziplin, über mehrere Jahre hinweg konstante Einzahlungen zu leisten, doch sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann ein günstiges Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden, welches dem Darlehensnehmer gleich mehrere Vorteile, wie zum Beispiel eine Zinsgarantie und hohe Sondertilgungsmöglichkeiten, bietet.
Wer schon weiß, dass er eines Tags bzw. in den kommenden Jahren Wohneigentum erwerben möchte, der kann bereits jetzt handeln und sich eine günstige Finanzierung sichern. Dann ist es nämlich egal, wie sich die Zinsmärkte in den kommenden Jahren entwickeln werden – die günstige Finanzierung ist gesichert.
Mikroversicherung - Allianz Versicherung Indonesien
Die Allianz bietet seit August 2006 in Indonesien Mikroversicherungen an. Nach einer Pilotphase von 18 Monaten gehört die Mirkoversicherung jetzt zur festen Produktlinie. Angepasst an die bestehenden örtlichen, traditionellen und politischen Bedingungen ermöglichen die flexiblen Angebote nun auch Versicherungen nach islamischem Recht und die Einbeziehung des Ehepartners. Damit bietet die Allianz als erster internationaler Versicherer Mikro- Kreditversicherungen an, die auch mit dem islamischen Recht vereinbar sind.
Die Neuerungen entwickelten sich durch die Rückmeldungen der Mikrobanken, die den Kreditnehmern in Indonesien Mikroversicherungen vermitteln. Mit den neuen Produkten kann jede Bank den Versicherungsschutz für ihren Klienten noch besser nach deren Bedürfnissen zusammenstellen. Da sämtliche Kunden einer Mikrobank die gleichen Konditionen erhalten, können damit die Verwaltungskosten und somit auch die Prämien niedrig gehalten werden. Zu der größten Gruppe der Mikroversicherungs-Kunden gehören Frauen mit einem kleinen Gewerbe.
Bislang hat die Allianz 42.000 Kreditnehmer unter Vertag. Zwar ist das Prämienvolumen naturgemäß gering, aber es werden bereits schwarze Zahlen geschrieben. Die Zielsetzung der Allianz Indonesien sieht vor, bis zum Ende 2008, 100.000 Mikroversicherungs-Policen im Bestand zu haben.
Neben Indonesien bietet die Allianz die Mikroversicherungen auch in Indien und in Ägypten an und das Angebot an Mikroversicherungen soll noch ausgebaut werden.
Ebenso wird darüber nachgedacht das Produktportfolio grundsätzlich zu erweitern. Die Ausbildung der Kinder und eine Krankenversicherung sind wichtige Themen für Familien mit einem geringen Einkommen, aber auch Sachversicherungen, beispielsweise gegen Naturkatastrophen, gehören zu den denkbaren Produkterweiterungen.
Rechtsschutz für Tüftler und Erfinder
Ehe ein Patent angemeldet ist, vergeht viel Zeit. Man muss die Idee haben, sie schriftlich festhalten, genau beschreiben, zeichnen und eine Vielzahl von Dokumenten ausfüllen, bis dann irgendwann die Patenturkunde im Briefkasten liegt. Schutz bietet sich allerdings nur, solange man einen wirklich langen Atem hat. Denn bei Rechtsstreitigkeiten um mögliche Patentverletzungen geht angesichts der finanziellen Belastung gerade kleinen Unternehmen und privaten Erfindern schnell die Puste aus und sie müssen sich der „großen“ Konkurrenz geschlagen geben. Der Wunsch nach einer bezahlbaren Patentrechtsschutzversicherung hallte schon lange durch die Werkstätten des Landes. Jetzt gibt es sie.
Die Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH – oder kürzer GMP – mit Sitz in Darmstadt bietet Tüftlern nun die entsprechende Police für eine Prämie von rund 2.200 bis 3.900 Euro im Jahr. Ganz alleine hat die GMP das Angebot nicht auf die Beine gestellt. Sie hat sich starke Partner an die Seite geholt, die NRV als Rechtsschutzpartner der Nürnberger Versicherungsgruppe mit über 50 Jahren Erfahrung in Sachen rechtlicher Schutz, die Stuttgarter Lebensversicherungs AG, die Mannheimer AG Holding sowie die VHV-Gruppe. Vertrieben wird die Versicherung seit dem 1. Februar 2008.
Die Deckungssumme der Patentrechtsschutzversicherung beträgt 100.000 Euro für die Kosten, die durch Gerichte und Anwälte entstehen. Absichern lassen sich über die Police alle Patente, die in der Vergangenheit erlangt wurden und zukünftig angemeldet werden. Mit im Schutz sind neben den Patent- auch Markenrechte. Die Versicherung hilft, Schadenersatz-, Auskunftserteilungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen bzw. abwehren.
Posted by
Andre on 02/18 at 02:03 PM
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