
|
Donnerstag, Februar 21, 2008
Ende des Hypothekenvertrages
Sollte der Hypothekenvertrag kurz vor dem Auslaufen sein, wäre es besser gewesen, man hätte sich frühzeitig um eine Verlängerung des Kredites gekümmert, was in bestimmten Fällen bis zu einigen Tausend EURO einsparen kann. Auch kann dadurch eine höhere Planungssicherheit erreicht werden. Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG, empfiehlt unbedingt immer zu wissen und frühzeitig zu prüfen, wann die Zinsbindung seines Darlehens ausläuft. Je nachdem, wann die Zinsbindung endet, kann unterschiedlich vorgegangen werden. Grundsätzlich ist es ratsam, sich als Darlehensnehmer spätestens drei bis sechs Monate vor Ende der Zinsbindung über Vergleichsangebote zu informieren, so Haselsteiner. Dieser Vorlauf ist notwendig, da die meisten Banken ihr Verlängerungsangebot erst kurz vor Ende der Zinsbindung vorlegen. Daher hat der Kunde nur wenig Zeit um sich objektive Zinsvergleiche einzuholen, trotzdem sollten es so viele Angebote mit Tilgungsplan wie möglich sein.
Beispielweise können mehrere Tausend EURO gespart werden, sofern es einen geringen Zinsvorteil bei der Abschlussfinanzierung gibt. Bei mehreren Finanzinstituten kam es zu einer Erweiterung des sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeitraums, wodurch der Darlehensnehmer den Konditionsaufschlag nicht zu zahlen hat, sogar wenn die Abschlussfinanzierung erst in einem Jahr fällig ist. Sollte es nur noch knapp zwölf Monate dauern, bis die Kreditzinsbindung ausläuft, besteht für Eigenheimbesitzer die Aussicht ihr Darlehen zu den aktuellen sehr guten Konditionen zu verlängern. Es ist jedoch so, dass die Kreditzinsbindung erst in zwölf bis 60 Monaten zu Ende geht, gibt es noch die Alternative sich vor möglichen Zinsanstiegen durch sogenannte Forward-Darlehen abzusichern. Das Besondere an einem Forward-Darlehen ist, dass, obwohl der Kunde den Vertrag jetzt schon abschließt, dessen Laufzeit erst in zwölf bis 60 Monaten anfängt. Dabei greift das Forward-Darlehen auf die Zins-Basis von heute zurück, sobald der alte Kredit zum normalen Ende der Zinsfrist ausgelaufen ist.
Panikmache: Weiterverkauf von Immobiliendarlehen und Zwangsversteigerungen
Beim Weiterkauf von Immobiliendarlehen handelt es sich um ein Thema, das derzeit immer wieder in den Medien auftaucht und vielerorts für Diskussionsstoff sorgt. Zahlreiche Immobilieneigentümer, die gleichzeitig auch Darlehensnehmer sind, befürchten nun, dass ihre Bank einen Darlehensverkauf anstreben könnte. In solch einem Fall würde das Darlehen an ein anderes Geldinstitut weitergereicht bzw. verkauft werden. Angst haben die Menschen vor allem davor, dass der neue Darlehensgeber ganz plötzlich eine Zwangsversteigerung einleiten könnte.
Nun meinen einige Medienmacher die Menschen vor dieser Gefahr warnen zu müssen. So wurde zum Beispiel vorgestern in der Frankfurter Rundschau darauf hingewiesen, dass sich potentielle Darlehensnehmer explizit mit diesem Thema auseinandersetzen und die Darlehensverträge der einzelnen Banken genau lesen sollen. Immerhin soll es einige Banken geben, die ihren Kunden vertraglich zusichern, dass eine Weiterreichung des Darlehens nicht erfolgen wird.
Ich persönlich würde es besser finden, wenn man den Lesern dazu geraten hätte, nach Immobiliendarlehen mit attraktivem Zinssatz und einem hohen Maß an Flexibilität Ausschau zu halten. Denn letztendlich sind dies die Faktoren, auf die es bei einer Immobilienfinanzierung tatsächlich ankommt. Denn die Wahrscheinlichkeit eines Weiterverkaufs des Darlehens durch die Bank ist äußerst gering. Und sollte dennoch der Fall eintreten, so gibt es nichts Schlimmes zu befürchten. Eine Kündigung des Darlehens oder die unmittelbare Einleitung einer Zwangsversteigerung, darf nämlich nicht grundlos erfolgen. Letztendlich sind die Darlehensgeber zu diesen Schritten nur dann berechtigt, wenn man mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt – und selbst dann muss weitaus mehr als ein geringfügiger Zahlungsverzug vorliegen, damit eine Zwangsversteigerung angeordnet werden kann.
Wenigstens wurde im Artikel darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Recherchen lediglich vier Banken ausfindig gemacht wurden, die ihren Kunden eine entsprechende Garantie bzw. ein so genanntes Abtretungsverbot anbieten. Gleichzeitig war zu lesen, dass sich ein Großteil der Banken sogar ein Recht auf die Weiterreichung der Darlehen zusichern lässt. Folglich werden sich die meisten Menschen sehr schwer damit tun, eine Finanzierung zu finden, die ihren Vorstellungen zu einhundert Prozent gerecht wird.
Mietausfall-Police mit fadem Beigeschmack
Das Geschäft mit der Angst und dem guten Glauben boomt. Als neueste Kunden hat man Vermieter ausgemacht, die sich vor Mietnomanden und Mietausfällen – im Jahr rund 2,2 Milliarden Euro Schaden bundesweit – fürchten. Dass es jeden Immobilienbesitzer treffen kann, ist nichts Neues. Deshalb aber den kleinsten und brüchigsten Strohhalm zu greifen, ist nach Ansicht des Verbandes „Haus und Grund“ der falsche Weg. Deren Jurist, Kai Warnecke, hält nicht viel von der neuen Versicherung gegen den Ausfall der Miete, die von einem bisher recht unbekannten Unternehmen auf den Markt gebracht wurde.
Stutzig machen sollte alleine schon die sehr geringe Dienstleistungsgebühr. Sie beträgt gerade einmal zwei Prozent der Jahresmiete. Für den Experten ein sicheres Zeichen dafür, dass im Schadensfall nur sehr selten eine Leistung erbracht wird. Ein Blick in das Kleingedruckte der Ausfallversicherung bestätigt die Vermutung. Liegen „gute Gründe“ vor, gibt es Mängel, die nicht beseitigt wurden, oder hat der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt, ist das Unternehmen aus dem Schneider. Und was Mängel an der Wohnung und Kritik am Vermieter angeht, seien Mietnomaden und zahlungsunwillige Mieter sehr einfallsreich, heißt es bei Haus und Grund.
Ganz ohne Grund habe bislang noch nie jemand seine Miete nicht bezahlt. Aus der Praxis sei jedenfalls kein Fall bekannt. Ob die Gründe nun logisch und nachvollziehbar seien, stehe auf einem anderen Blatt. Deshalb müsste eine entsprechende Ausfall-Police auch wesentlich teurer sein. Bis zu 20 Prozent der Jahresmiete wären dann fällig. Ein Betrag, der vielen Vermieter zu hoch sei. Große Versicherungsunternehmen hielten sich aus diesem Bereich daher komplett heraus.
Page 1 of 1 pages
|
 |
|