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Samstag, Februar 02, 2008
Allianz-Kunden erhalten eine Nachzahlung für Lebensversicherung
Wie Allianz-Vorstandschef Maximilian Zimmerer verlauten ließ, bekommen Allianz-Kunden, deren Lebensversicherungen zum 1. Januar dieses Jahres ausgelaufen sind, eine Nachzahlung. Die Allianz-Versicherung hatte sich freiwillig dazu entschieden, diese Kunden doch bei den stillen Reserven mit einzubeziehen.
Das kam jedoch nicht von ungefähr. Hintergrund dieser Entscheidung ist das neue Versicherungsvertragsgesetz, nach dem die Kunden erstmalig Anspruch auf Zuzahlungen aus den stillen Reserven ihres Versicherers haben. Bei der Allianz Lebensversicherung existieren ungefähr 30.000 Kunden, deren Vertrag ausdrücklich am 1. Januar 2008 endet. Diese Kunden sollten nicht an den stillen Reserven beteiligt werden, weil ihr Vertrag offiziell bereits am 31. Dezember 2007 um 24.00 Uhr endete, so Zimmerer. Diese Entscheidung ist nun rückgängig gemacht worden, die betroffenen Kunden bekommen automatisch eine angemessene Nachzahlung. In welcher Höhe diese erfolgen wird und wie viele Kunden exakt davon betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Sie werden allerdings nach Auskunft des Unternehmens in wenigen Wochen ein Schreiben ihrer Versicherung erhalten.
Posted by Saskia on 02/02 at 01:16 AM
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Wichtig für jeden Versicherten: Das Widerrufsrecht bei Versicherungen
Was viel zu wenigen Versicherten klar ist: Es gibt ein Widerrufsrecht. Dies ist verankert im VVG, im Versicherungsvertragsgesetz. Dieses wurde zum 1. Januar 2008 modernisiert und umgestaltet. Die Regelungen für den Widerruf einer Versicherung nach Vertragsabschluss regeln § 8 und 9 des VVG. Diese sind hier dargestellt, da viele Versicherte oft nicht wissen, wo sie diese Gesetzestexte überhaupt finden können. Dies ist eine weitere Folge zu den Veränderungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Texte zu den § 6 (Beratung des Versicherungsnehmers) und $ 7 (Information des Versicherungsnehmers) sind an dieser Stelle bereits erschienen.
§ 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
- der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und
- eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Die Belehrung genügt den Anforderungen des Satzes 1 Nr. 2, wenn das vom Bundesministerium der Justiz auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 veröffentlichte Muster verwendet wird. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht
- bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
- bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<(/li>
- bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des Artikels 10 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(4) Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung auch der in § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Pflichten.
(5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Inhalt und Gestaltung der dem Versicherungsnehmer nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 mitzuteilenden Belehrung über das Widerrufsrecht festzulegen.
§ 9 Rechtsfolgen des Widerrufs
Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 1 aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer in der Belehrung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden ist und zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt; die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der in Satz 1 genannte Hinweis unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Posted by Christel on 02/02 at 01:08 AM
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Freitag, Februar 01, 2008
Generali Versicherungen mit neuen Angeboten im neuen Jahr
Seit Anfang des Jahres hat die Generali-Versicherungsgruppe einige Neuerungen für ihre Privatkunden geschaffen, die sich lohnen.
Mithilfe des neuen Programms SELEKTA Privat kann siebenfacher Versicherungsschutz für Familien und Singles erreicht werden, dieser muss lediglich beantragt werden, anschließend sind die Kunden von der Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäudeversicherung über die Glasversicherung bis hin zur Reiseversicherung einschließlich Hilfe- und Serviceleistungen abgesichert.
In der Haftpflichtversicherung werden jetzt auch Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung ersetzt, wie auch Schäden durch Au-Pair Personal, Pflegepersonal oder auch Austauschschüler. Die Wohngebäudeversicherung offeriert nun ein Versicherungspaket für Sonnenergieanlagen mit Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Wärmepumpen und Kleinwasserkraftwerken. In der Hausratversicherung wurden Entschädigungsgrenzen für Wertsachen erhöht. Des Weiteren gibt es nun den persönlichen Unfallassistenten, der sich nach einem Unfall persönlich um medizinische, soziale und berufliche Fragen kümmert, auch werden spezielle Leistungen bei typischen Frauenkrankheiten angeboten.
Außerdem bietet die Generali einen 24-Stunden Handwerkerservice und einen Schlüsseldienst an. Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kann mit Leistungen bezüglich Rohrreinigungen, Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallation vereinbart werden. Daneben werden durch die Generali Organisations- und Kostenübernahmen alltäglicher Dienstleistungen wie Menüservice, Einkaufsdienst oder Wohnreinigung angeboten, um der derzeitigen Nachfrage der Kunden nach Hilfe- und Serviceleistungen gerecht zu werden.
Posted by Saskia on 02/01 at 10:55 PM
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Sparkasse Fulda bietet Versicherungsdienstleistungen an
Im Stadt und Landkreis Fulda intensiviert die Sparkasse die Vermittlung von Versicherungen. Am Jahresanfang wurde die „Sparkasse Fulda Versicherungsservice GmbH“ gegründet, die nun Versicherungsprodukte für Unternehmen, Freiberufler und privat Haushalte anbietet.
Durch diese kundenfreundliche Entwicklung bietet die Sparkasse ihren Kunden künftig neben den klassischen Bankdienstleistungen auch Versicherungsdienstleistungen aus einer Hand an. Dazu gehört die Beratung genauso wie der Vertragsabschluss, aber auch die Schadensregulierung. Kooperationspartner bleibt weiterhin die SV Sparkassen-Versicherung.
Mit neun Mitarbeitern ist die neue “Tochter“ der Sparkasse an den Start gegangen. Wobei einige der Mitarbeiter den Kunden schon bestens vertraut sind, was dem Erfolg der „Sparkasse Fulda Versicherungsservice GmbH“ bestimmt entgegenkommt, denn Vertrauen ist ein gutes Verkaufargument.
Aber nicht nur die schon bekannten Berater sind ein positiver Gesichtspunkt. Die „Sparkasse Fulda Versicherungsservice GmbH“ kommt auch auf andere Weise seinen Kunden entgegen. Die Versicherungsexperten vereinbaren Termine für die künftigen Beratungsgespräche in der nächstgelegenen Filiale genauso, wie bei dem Kunden zu Hause. Darüber hinaus sind selbstverständlich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sparkasse Ansprechpartner des Kunden.
Eine Entwicklung die sicherlich neue Kunden anziehen wird.
Posted by Sabine on 02/01 at 07:40 PM
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Baloise und Gothaer auf dem Weg in den Hafen der Ehe
Sie turteln schon seit Herbst vergangenen Jahres. Jetzt scheint es zwischen dem deutschen Versicherungsunternehmen Gothaer und dem schweizerischen Konzern Baloise ernst zu werden. Statt der Ringe tauschen die beiden derzeit ihre Bücher aus, um sich besser kennen zu lernen. Ansonsten halten sich die beiden Versicherungen recht bedeckt, wie es um eine gemeinsame Zukunft bestellt sein könnte. Eine Absichtserklärung haben sie immerhin schon unterzeichnet. Klar ist nur: Gehen die beiden eine Liaison ein, entsteht ein neuer Versicherungsriese, der mit neun Milliarden Euro Prämien im Jahr in die Top Ten in Deutschland vorrückt.
Bis dahin müssen noch einige Fragen geklärt werden, unter anderem wie die Anteile verteilt werden sollen. Schließlich gilt auch in der Versicherungsbranche: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ Solange die Prüfungen nicht abgeschlossen sind, sei noch alles offen, heißt es bei der Gothaer. Die Idee sei jedenfalls, eine Gruppe zu schaffen. Dahingehend sind auch die Vermutungen, wonach eine Holding mit Sitz in Köln entstehen könnte mit den Unternehmen der Gothaer, den Gesellschaften des Deutschen Rings sowie der Niederlassung der Baloise in Bad Homburg. Bei diesem Konstrukt würde die Baloise 51 Prozent halten.
Gefunden haben sich für die geplante Fusion zwei Versicherer, die ähnlich gut platziert sind. 3,9 Milliarden Euro Bruttobeträge bei der Gothaer und ein Geschäftsvolumen von 4,65 Milliarden Euro bei der Baloise sprechen für sich. Als kleine Hürde werden die unterschiedlichen Rechtsformen gesehen. Aus der Schweiz käme eine Aktiengesellschaft, während die Gothaer als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit firmiert. Man geht allerdings davon aus, dass die Aktien der Baloise bestehen und notiert bleiben. Mögliche Konsequenzen für die Mitarbeiter wurden nicht genannt. 5500 sind es bei der Gothaer, bei der Baloise in Deutschland etwa 2700.
Posted by Andre on 02/01 at 01:26 PM
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Mit der Maske am Steuer kommt teuer
Gut zu wissen: Wer sich über die Karnevalstage verkleidet, muss nicht damit rechnen, aufgrund des Vermummungsverbotes belangt zu werden. Im Auto allerdings sollte man sich der Kostümierung dahingehend entledigen, dass sie nicht stört. Insbesondere die Wahrnehmung dürfe nicht getrübt werden, betont der Automobilclub von Deutschland (AvD). Das heißt: Runter mit der Vollmaske und die Piratenklappe ab ins Handschuhfach. Sonst verliere man bei einem Unfall sehr schnell den Kaskoschutz. Eine Warnung spricht der AvD auch an alle aus, die es ab Aschermittwoch nicht lassen können, sich zu kostümieren. Mit einer Maske vor dem Gesicht geblitzt zu werden, komme extra teuer. Die Ordnungsbehörden würden dies häufig als Vorsatz werten, nicht erkannt werden zu können.
Posted by Andre on 02/01 at 01:18 PM
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