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Montag, März 03, 2008

Kundenwerbung ist für Versicherungen ein wichtiger Vertriebszweig

„Kunden werden Kunden“ ist für Versicherungen ein einfaches, wenngleich sehr effektives Vertriebsmodell, das mit wenig Kosten und einem vergleichsweise geringen Aufwand verbunden ist. Freunden und Verwandten hört man eher zu und schenkt ihnen mehr Vertrauen als einem Versicherungsvertreter, den man zum ersten Mal sieht. Das Marktforschungs- und Beratungsinstitut psychonomics AG hat sich im Rahmen der Studie „Weiterempfehlung in der Assekuranz“ bei 2200 Versicherungsnehmern umgehört, wie es um Tipps und Ratschläge rund um Vertrag und Anbieter bestellt ist.

60 Prozent von ihnen sind grundsätzlich bereit, eine Empfehlung auszusprechen, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt. Je mehr Verträge bei ein- und demselben Anbieter abgeschlossen wurden und je höher die Zufriedenheit des Kunden, desto eher ist er auch dazu bereit, das Versicherungsunternehmen zu empfehlen. Im Vergleich zu besonders zufriedenen Kunden, deren Bereitschaft bei 84 Prozent liegt, sinkt sie bei nur eingeschränkt zufriedenen Versicherungsnehmern auf 15 Prozent. Im Schnitt hat sich jeder Vierte im Laufe die vergangenen zwölf Monate zumindest einmal zugunsten (s)einer Gesellschaft geäußert und sie Freunden und Bekannten ans Herz gelegt und jeder Zweite über das Thema Versicherung gesprochen. Als Gründe wurden vor allem die Leistung und die Qualität des Service genannt. Weniger wichtig, mit nur rund 25 Prozent, ist der Preis.

Damit der Vertriebsweg über die Kunden interessant wird, gibt es Belohnungen in Form von so genannten Incentives. Ob nun Kaffeemaschine, eine Flasche Champagner oder das 100teilige Besteck – so richtig attraktiv finden über 66 Prozent der Versicherungsnehmer die Angebote für die Kundenwerbung nicht. Sie wünschen sich in erster Linie Gutscheine. In diesem Punkt, sagt Christoph Müller, bei der psychonomics AG für die Versicherungsmarktforschung zuständig, müssten die Konzerne noch intensiver auf ihre Kunden eingehen.

Posted by Andre on 03/03 at 04:30 PM
VersicherungenKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Umgestürzte Bäume. Wann besteht Versicherungsschutz?

Nur alleine weil ein Baum umgestürzt ist und das Nachbargrundstück geschädigt wurde, folgt daraus nicht automatisch eine Haftungsverpflichtung des Baumbesitzers. In den meisten Fällen entscheiden die Umständen, die dazu geführt haben.

Wurde der Baum eines Grundstückbesitzers vor nicht einmal einem Jahr durch einen Fachmann auf Standfestigkeit geprüft und ein Grund zur Abholzung bestand nicht, so trifft in der Regel keine Schadensersatzpflicht zu.

Hintergrund: Die zwei Fichten des Beklagten fielen in einer Sturmnacht im Jahre 2002 auf das Grundstück des Nachbarn und beschädigten dabei seinen Pkw und seinen Carport. Der Geschädigte wollte nun den entstandenen Schaden vom Baumbesitzer erstattet bekommen. Dieser verweigerte die Zahlung und so landete die Angelegenheit vor Gericht.

Nach Ansicht der Richter konnte dem Beklagten keine Verletzung seiner Verkehrssicherungs-Pflicht vorgeworfen werden (Az.: 5 U 174/06). Wie oft und mit welcher Intensität ein privater Grundstücksbesitzer Baumkontrollen durchführen muss, lässt sich nämlich generell nicht beantworten. Entscheidend ist nicht nur das Alter und der Zustand sondern auch der Standort des Baumes.

Nachweislich hatte der Beklagte vor nicht einmal einem Jahr einen Fachmann beauftragt die Bäume zu prüfen. Dieser hatte keinerlei Zweifel an der Standfestigkeit der Fichten geäußert, so dass vom Besitzer auch nicht das Fällen der Bäume verlangt werden konnte.

Eine Verpflichtung wie bei Gemeinden, ihre Straßenbäume im Jahr zweimal überprüfen zu lassen, besteht für Privatgrundstücksbesitzer generell nicht. 

Posted by Sabine on 03/03 at 03:42 PM
Recht & OrdnungVersicherungenKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

KfW Darlehen mit Konditionsvorteil

In der vergangenen Woche habe ich eine Pressemitteilung des Hypothekenvermittlers Dr. Klein aufgegriffen, in welcher auf die Vorzüge des KfW Wohneigentumprogramms hingewiesen wurde. In derselben Pressemitteilung gibt das Unternehmen bekannt, vorübergehend besonders attraktive KfW Konditionen mit einem Zinsnachlass von 0,5 Prozent anbieten zu können. Dies lässt zunächst vermuten, dass sich die Vermittler ein Kontingent gesichert oder zusammen mit einer Bank ein spezielles Angebot aufgelegt haben. Doch wie sich jetzt herausstellt, kann man auch auf anderem Wege in den Genuss der Vorzugskonditionen gelangen.

Dr. Klein bietet den Konditionsnachlass nämlich nicht selbst an, sondern einer seiner Finanzierungspartner. Es ist die ING-Diba, die ihre KfW Programme mit Vorzugskonditionen anbietet. Wer seine Immobilienfinanzierung bei der in Frankfurt am Main ansässigen Direktbank abschließen und ein KfW Darlehen einbinden möchte, kann von diesem spürbaren Konditionsnachlass profitieren – und das nicht nur beim KfW Wohneigentumsprogramm.

Neben dem Wohneigentumsprogramm können auch die beiden KfW Programme „Wohnraum modernisieren“ und „Ökologisch bauen“ zu Vorzugskonditionen abgeschlossen werden. Auch bei diesen beiden Programmen beläuft sich der Zinsvorteil auf 0,5 Prozent. Dieser ordentliche Konditionsnachlass macht die angebotenen Programme sehr interessant. Denn auch ohne den Nachlass ist die Einbindung der Förderdarlehen aufgrund attraktiver Zinssätze für zahlreiche Bauherren, Käufer und Eigentümer empfehlenswert.

Übrigens ist die ING-Diba nicht die einzige Bank, die ihren Kunden bei der Aufnahme von KfW Darlehen Konditionsvorteile einräumt. Letztendlich haben alle Banken einen gewissen Spielraum und können von den Standardkonditionen abweichen. Die ING-Diba scheint nur einer der Anbieter zu sein, der diese Möglichkeit zu nutzen und zu vermarkten weiß.

Posted by Jochen on 03/03 at 02:29 PM
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