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Mittwoch, März 05, 2008

125 Jahre GKV

Heute ist ein Krankenversicherungsschutz eine Selbstverständlichkeit. Im deutschen Kaiserreich des 19. Jahrhunderts sah das noch ganz anders aus. Krank zu sein, bedeutete für die meisten Familien bittere Not, denn nur wer Arbeit hatte, bekam auch Lohn.  Kaiser Wilhelm I. änderte diesen Zustand im Jahr 1883. Er führte die gesetzliche Krankenversicherung ein.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es bereits Betriebs- und Innungskassen, sowie knappschaftliche Versicherungen. Aber auch Hilfs- und Unterstützerkasse waren auf dem Vormarsch. Aus diesen Vorläufern entwickelten sich später die Ersatzkassen. Trotzdem erreichte dieser Versicherungsschutz nur einen begrenzten Kreis an Personen.

Am 31. Mai. 1883 kam dann die entscheidende Wende. Der Deutsche Reichstag beschloss an diesem Tag eine Krankenversicherungspflicht für alle Arbeiter. Jeder Arbeiter musste sich bei einer Krankenkasse versichern und dementsprechend Beiträge bezahlen. Kam es zum Krankheitsfall, erhielt er von seiner Krankenkasse ein entsprechendes Krankengeld.

In den letzten 125 Jahren gab es viele Reformen und politische Umbrüche, all das hat die gesetzliche Krankenkasse überstanden und vor allem blieb das Grundprinzip bestehen: Die Solidargemeinschaft! Die Solidargemeinschaft gewährleistet, dass jedermann unabhängig von seinem Beitrag, seinem Gesundheitszustand oder seinem Alter, jede notwendig medizinische Hilfe erhält.

Bis jetzt hat die gesetzliche Krankenkasse Krisen überlebt und war immer wieder anpassungsfähig. Man kann hoffen, dass das so bleibt und dass die Versicherten nicht langsam an der Zukunftstauglichkeit der GKV zweifeln müssen.

Posted by Sabine on 03/05 at 05:42 PM
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Waschmaschinen ohne Aufsicht. Ein Problem für den Versicherungsschutz?

Schnell kann die Wohnung beim Versagen einer Spül- oder Waschmaschine unter Wasser stehen. Ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Noch unglücklicher wird dieser Zustand, wenn die Hausratversicherung es ablehnt den entstandenen Schaden zu regulieren. So denn geschehen, bei einer Dame die nach Einschalten der Spülmaschine ins Bett ging und demzufolge das Gerät unbeaufsichtigt ließ. Die Versicherung hielt das Verhalten ihrer Kundin für “grob fahrlässig“ und weigerte sich, den entstandenen Schaden zu regulieren.

Als lebensfremd dagegen beurteilte das Kölner Landgericht das Verhalten der Versicherungsgesellschaft und entschied im Sinn der Geschädigten (AG Köln, Az.: 144 C 41/06).

Laut Gericht sei es ohne hinzutreten besonderer Umstände, wie etwa Alter des Schlauchs oder der Maschine oder besondere Fehleranfälligkeit der Maschine, nicht grob fahrlässig, eine Wasch- oder Spülmaschine anzustellen und sich dann innerhalb derselben Wohneinheit schlafen zu legen, ohne den Abschluss des Waschvorgangs abzuwarten.

Da die Spülmaschine in einem guten Zustand war, konnte der Geschädigten keine leistungsbefreiende Verfehlung nachgewiesen werden und der Versicherer musste für den entstandenen Schaden aufkommen.

Posted by Sabine on 03/05 at 05:25 PM
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Versicherungsfragen?  Der Bund der Versicherten informiert am 15. März 2008

In Deutschland gibt es nach Angaben der Versicherungswirtschaft 430 Millionen Versicherungsverträge. Annähernd 162 Milliarden Euro werden von den Versicherungsnehmern dafür an Beiträgen bezahlt. Doch trotz dieser hohen Zahlen wissen viele Menschen relativ wenig über die einzelnen Versicherungsprodukte bzw. grundsätzlich über Versicherungen.

Dem entgegenwirken will aktuell der Bund der Versicherten (BdV). Am 15. März, dem Weltverbrauchertag, will der BdV neun Stunden lang rund um die privaten Versicherung informieren. Die Vorstandsvorsitzende des BdV Lilo Blunck weiss, dass der Gesprächsbedarf riesengroß ist. „In den vergangenen Jahren haben an den Weltverbrauchertagen bis zu tausend Versicherte bei uns angerufen“, so die Vorstandsvorsitzende.

Der BdV veranstaltet alljährlich am 15. März einen Tag des offenen Telefons. Sicherlich eine Herausforderung. Doch der Bund der Versicherten ist mit seinen 50.000 Mitgliedern die größte Verbraucherorganisation in Deutschland und ist sich der Verantwortung bewusst.

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-0003215 stehen am 15. März 16 Berater und sieben weitere BdV-Mitarbeiter von 9 bis 18 Uhr den Interessierten zur Verfügung. Neben der Beantwortung von Fragen bezüglich der Versicherungen können ebenfalls werbefreie und unabhängige Informationsmaterialien angefordert werden.

Posted by Sabine on 03/05 at 05:19 PM
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Der Wohn-Riester - schon jetzt ein Flop?

Seit dem Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2006 hoffen zahlreiche Familien sowie Unternehmen aus der Bauwirtschaft auf ein Folgekonzept der Regierung. Dieses scheint nun gefunden zu sein: Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres tritt ein neuen Konzept der Förderung in Kraft, welches umgangssprachlich auch gern als „Wohn-Riester“ bezeichnet wird.

Mit dem Wohn-Riester hatte die Regierung großes vor. Immerhin bot er doch die Möglichkeit, sowohl den Immobilienerwerb als auch die private Altersvorsorge zu fördern. Die Chancen auf einen Erfolg standen demnach sehr gut, schließlich war das Interesse an einem Folgekonzept sehr groß, welches den Wegfall der Eigenheimzulage kompensieren sollte.

Doch schon bevor es richtig losgeht und die ersten Finanzprodukte auf den Markt kommen, scheint sich der Wohn-Riester zu einem Flop zu entwickeln. Ein großer Teil der Finanz- und Immobilienexperten ist sich darüber einig, dass der große Wohn-Riester Boom ausbleiben wird. So sagte beispielsweise Jürgen Michael Schick (Vize-Präsident des Immobilienverbands Deutschland) vergangene Woche in einem Interview: „Das Konzept stelle einen unzureichenden Ersatz für Eigenheimzulage und degressive Abschreibung dar.“

Das größte Problem stellt die nachgelagerte Versteuerung entsprechender Produkte dar. Die Riester-Sparer müssen sämtliche Förderzulagen (die sie entweder ansparen oder direkt als Tilgung in ihre Immobilienfinanzierung einbringen), beim Eintritt in das Rentenalter nachträglich versteuern – wodurch das Konzept erheblich an Attraktivität verliert.

Mehrere Finanzdiensteister, wie zum Beispiel Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften haben inzwischen bekannt gegeben, bereits an der Entwicklung entsprechender Finanzprodukte zur Immobilienfinanzierung zu arbeiten, die optimal an die Riesterförderung gekoppelt werden können. Dennoch sind sich die Experten weitgehend darüber einig, dass der Wohn-Riester einfach zu komplex ist - was voraussichtlich zur Folge haben wird, dass sich nur wenige Menschen für das Konzept begeistern werden. Dies könnte sogar für die Finanzberater selbst zutreffen: Bevor sie ihren Kunden die komplexen Wohn-Riester Finanzprodukte schmackhaft machen, werden sie wohl lieber die altbekannten Riester-Produkte anpreisen, da sich diese einfacher an den Mann bringen lassen.

Posted by Jochen on 03/05 at 03:34 PM
AltersvorsorgeImmobilienKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Keine Ruhe nach dem Sturm

Viele haben im Moment alle Hände voll zu tun, die Schäden von Sturmtief Emma zu beseitigen, sich mit der Versicherung zu einigen und Handwerker zu beauftragen, damit das Dach neue Ziegel bekommt, die Holzhütte ein paar neue Latten und das Auto eine neue Windschutzscheibe. Je nach Schaden ist die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder aber die Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. In einigen Fällen, sollte man selbst für einen Schaden beim Nachbarn verantwortlich sein, hilft auch die private Haftpflichtversicherung. Sie verlangen, dass der Kunde sich unverzüglich meldet und seinen Obliegenheiten nachkommt.

Dass heißt allerdings nicht, dass der Kunde auch schnell und einfach mal nebenbei an der Haustür jedes Angebot des Schadensregulierers annehmen muss. Häufig hat man in der Hektik und dem Stress noch keinen richtigen Überblick. Nimmt man ein solches Angebot an und kommt mit dem Geld nicht aus, schaut man in die Röhre. Denn in der Regel ist der Neuwert versichert, damit – wie der Name schon sagt – im Schadensfall etwas Neuwertiges angeschafft werden kann. Das Geld der Versicherung darf dann auch nur für den Schaden, beispielsweise die Garage, verwendet werden. Etwas anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Hier wird entweder der Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur bezahlt.

Eine weitere Falle, in die man jetzt nach dem Sturmtief tappen kann, sind unseriöse Angebote von Handwerkern, die ganz unvermittelt ihre Dienste anbieten. Sicherlich ist man froh, schnell Hilfe zu bekommen. Bei derlei Offerten, die ohne Auftrag an der Haustüre gemacht werden, sollte man allerdings sehr vorsichtig sein. Die Versicherungsbranche bezeichnet diese Handwerker, die in erster Linie als Dachdecker auftreten, als „Dach-Haie“. Sie liefern meist schlechte Arbeit und berechnen horrende Preise, die von der Versicherung im schlimmsten Fall nicht komplett erstattet werden. Besser ist es in Ruhe zu vergleichen und das Dach vorerst von einem Fachbetrieb provisorisch abdecken zu lassen, damit keine größeren Schäden entstehen.

Posted by Andre on 03/05 at 02:35 PM
NewsGebäudeversicherungHaftpflichtHausratversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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