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Donnerstag, März 06, 2008

Wird die Baufinanzierungsberatung kostenpflichtig?

Wie ein Sprecher der Kreissparkasse Köln diese Woche bekannt gab, denke man im Unternehmen derzeit darüber nach, ein kostenpflichtiges Beratungsmodell im Bereich der Baufinanzierung einzuführen. Mit diesem Schritt möchte man den Direktbanken Paroli bieten, zu denen immer mehr Bankkunden abwandern. Angeblich würde ein Großteil der Interessenten eine persönliche und vor allem auch ausführliche Beratung in Anspruch nehmen, um das benötigte Immobiliendarlehen anschließend bei einer Direktbank abzuschließen.

Mit einem kostenpflichtigen Beratungsmodell soll sich das ändern. Kunden, die eine persönliche Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen möchten, müssen zunächst einmal eine Beratungspauschale bezahlen. Im Anschluss an die Beratung können sie dann selbst entscheiden, bei welcher Bank sie ihre Finanzierung abschließen möchten. Sollten sie sich für Kreissparkasse Köln entscheiden, so wird ihnen die Beratungsgebühr erstattet.

Ob sich dieses Beratungsmodell am Markt behaupten wird, ist allerdings fraglich. Ich persönlich glaube nicht, dass das Konzept bei den Kunden gut ankommen wird. Sicherlich wird es immer noch etliche Immobilienkäufer geben, die Wert auf eine persönliche Betreuung vor Ort legen und deshalb vom Angebot Gebrauch machen und von einem Abschluss bei den Direktbanken absehen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch zunehmend mehr Bankkunden, die sich ausschließlich auf der Suche nach einem günstigen Immobiliendarlehen befinden und deshalb auf die Beratung verzichten – stattdessen fordern sie lediglich Konditionsangebote an, um diese miteinander zu vergleichen.

Im Übrigen scheinen viele der regionalen Banken zu unterschätzen, welche Beratungsqualität die Direktbanken und ihre Vermittler heutzutage bieten. Bereits mehrere Banken und Vermittler wurden von führenden Finanzmagazinen für ihre erstklassige Beratung ausgezeichnet. Außerdem scheint sich auch bei den Direktfinanzierern das Niederlassungskonzept durchzusetzen. Wie ich schon in der vergangenen Woche berichtet habe, befinden sich Anbieter wie Comdirect und Interhyp auf starken Expansionskurs. Sie planen weitere Niederlassungen und können somit flächendeckend Baufinanzierungsberatungen anbieten – und zwar ohne Beratungsgebühr.

Posted by Jochen on 03/06 at 11:46 AM
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Transparenz durch Abschlusskosten-Flatrate

Flatrates erobern schon lange den Telekommunikationsmarkt. Erst das Internet, später das Festnetz und seit einiger Zeit auch der Mobilfunk sind von Pauschalen geprägt. Nun gibt es auch im Bereich der Versicherungen einen ersten Vorstoß von der KarstadtQuelle Versicherung. Sie setzt ab sofort auf eine Kosten-Flatrate, die bei 300 Euro je Vertrag liegt, ohne Rücksicht auf den Anlagebetrag. Die Verwaltungskosten liegen bei 60 Euro im Jahr.

Warum die KarstadtQuelle Versicherung sich zu diesem für die Versicherungsbranche eher ungewöhnlichen Schritt entschieden hat, ist für Experten kein großes Rätsel. Spätestens ab dem 1. Juli, wenn die Abschlusskosten aufgelistet werden müssen, dürfte vielen Kunden der Kragen platzen. Die Kosten liegen bei 3,5 bis etwa 4,2 Prozent bezogen auf die vereinbarte Summe. Bei einem Vertrag über 100.000 Euro sind das locker bis zu 4.200 Euro, die dem Kunden auf einen Schlag flöten gehen. Da liegt KarstadtQuelle mit seinen 300 Euro deutlich niedriger und angesichts des Sparzwangs, dem mittlerweile die meisten Haushalte unterliegen, ist die Flatrate ein Argument, das durchaus zu überzeugen weiß.

Das Unternehmen wird diesen Vorteil allerdings nicht allzu lange haben. Denn, davon geht der Bund der Versicherten aus, die meisten Versicherungsgesellschaften werden dem Beispiel folgen. An Lob mangelt es für KarstadtQuelle nicht. Gerade die Verbraucherschützer sehen es als Offensive zugunsten der Transparenz. Zudem steigt durch die geringe Pauschale bei den Abschlusskosten automatisch auch die Rendite. So bietet der Konzern laut Branchendienst Morgen & Morgen die höchste garantierte Rente. Beim map-Report gibt man sich etwas weniger euphorisch, weil sich die Flatrate hauptsächlich bei Verträgen mit hoher Versicherungssumme rentiert. Die Konkurrenz spricht derweil von einem „interessanten Ansatz“.

Posted by Andre on 03/06 at 11:22 AM
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Beim Immobilienkauf immer Wohngebäudeversicherungspolice zeigen lassen

Die Freude ist groß. Eine Immobilie ist zum Kauf gefunden worden. Damit der Käufer auch sicher sein kann, dass das Gebäude versichert ist, sollte er sich immer den Wohngebäude-Versicherungsschutz bestätigen lassen. Die Ansicht der Versicherungspolice ist genauso wichtig wie das zeigen des letzten Zahlungsbeleges.

Leider ist das Wissen um den Versicherungsschutz eines Hauses gerade bei Erstkäufern nicht sehr ausgeprägt, so dass es immer wieder zu negativen Erfahrungen von Seiten des Käufers kommt.

Eine böse Überraschung gab es für eine Mann aus Thüringen. Im Sommer 2004 kaufte er ein Haus. Ehe er jedoch Ende 2004 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, brannte das Haus ab. Der Verkäufer hatte trotz Mahnung die Wohngebäudeversicherung nicht bezahlt und da der Beitrag im September fällig war, bestand zum Zeitpunkt des Unglücks kein Versicherungsschutz mehr.

Da die Wohngebäudeversicherung erst mit Grundbucheintrag auf den Käufer übergeht, muss der Versicherer auch nicht vorher den Käufer über bestimmte Schwierigkeiten informieren. Bis zum Grundbucheintrag bleibt der Verkäufer Versicherungsnehmer. Er ist auch zur Zahlung verpflichtet. Selbst wenn im Kaufvertrag Nutzen, Lasten und Gefahren der Immobilie schon auf den Käufer übergegangen sind, bleibt der Verkäufer bis zum Grundbucheintrag Versicherungsnehmer.

Des Oberlandesgericht Jena stellte dabei fest, dass es keine Rolle spiele ob der Käufer oder der Verkäufer für die Nichtzahlung des Beitrages verantwortlich sei. Nach dem Grundbuch Eintrag hat der Verkäufer einen Monat Zeit die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Wie bei allen Versicherungsmöglichkeiten, sollte auch hier auf Aktualität, bezüglich der Versicherungssumme, geachtet werden.

Posted by Sabine on 03/06 at 08:03 AM
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