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Freitag, März 07, 2008

Weiterverkauf von Darlehen – Abmahnung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen

Das Thema Darlehensverkauf scheint einfach kein Ende nehmen zu wollen. Wie ich leider erst heute zu hören bekam, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor knapp zwei Wochen den Schritt gewagt, mehrere Banken abzumahnen, die sich mit in ihren Darlehensverträgen sozusagen einen Freibrief verschaffen, ihre Darlehen problemlos an andere Geldinstitute weiterverkaufen zu dürfen – ganz egal ob es sich dabei um notleidende Darlehen handelt oder nicht.

Die Abmahnschreiben wurden den folgenden Banken zugestellt: Baden-Württembergische Bank (BW-Bank), Deutsche Kreditbank (DKB), ING-Diba, Westdeutsche Immobilienbank (Westimmo) und die Volksbank Allgäu-West. Wenn man einmal von der Volksbank Allgäu-West absieht, so ist festzustellen, dass es sich bei den besagten Banken ausnahmslos um Direktbanken handelt – und zwar nicht irgendwelche Direktbanken, sondern um die Marktführer.

Für die betroffenen Banken ist das natürlich keine besonders gute Publicity. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass jetzt doch so einige Interessenten aufgeschreckt werden und ernsthaft darüber nachdenken, sich eventuell doch für eine regionale Bank zu entscheiden. Zwar befindet sich das Thema schon seit längerer Zeit in aller Munde – doch konkrete Banknamen wurden bisher nur äußerst selten genannt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung könnte es tatsächlich soweit kommen, dass die Banken reagieren und ihre Darlehensverträge anpassen. Für alle angehenden Darlehensnehmer sind das auf jeden Fall gute Nachrichten. Einige Darlehensnehmer werden dann sicherlich besser schlafen können, weil sie dann die Gewissheit haben, dass ihre Darlehen nicht weiterverkauft werden und keine willkürlichen Zwangversteigerungsverfahren eröffnet werden können. 

Posted by Jochen on 03/07 at 02:05 PM
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Ohne eindeutige Diagnose gibt es kein Geld

„Die beste Krankheit taugt nichts“, sagt der Volksmund und hat damit sicherlich Recht. Selbst ein einfacher Schnupfen schränkt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ein. Ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist er damit allerdings noch lange nicht. Simulanten könnten ihn höchstens zum Anlass nehmen, mit Hilfe des Arztes und eines gelben Scheins ein paar Tage frei zu machen. Um eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen, muss schon mehr vorliegen. Vor allem aber, die Ursache muss eindeutig und ohne Zweifel vom Arzt festgestellt werden können, was bei Patienten mit Aggravation nicht möglich ist. Sie haben daher auch kaum eine Chance, Leistungen zu erhalten.

Aggravation ist ein Symptom und hat wenig mit simulieren zu tun. Betroffene betonen ihre Krankheitssymptome übertrieben stark. Und da der Arzt bei seiner Diagnose immer auch auf den Patienten und seine Schilderung angewiesen ist, wird es für ihn somit extrem schwer. Letztlich kann es darin münden, dass er sich kein genaues Urteil bilden kann und seine Aussage immer mit einem Fragezeichen versehen bleibt. Das Problem: Auch eine Berufsunfähigkeit ist bei Aggravation manchmal nicht eindeutig feststellbar.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich jetzt mit diesem Thema befasst, nachdem ein Mann gegen seine Versicherung geklagt hatte. Die Meinung der Richter ist eindeutig: Versicherungsnehmer, die als Aggravant gelten, riskieren, leer auszugehen. Die Logik des Urteils ist sehr leicht nachzuvollziehen. Ist der Arzt nicht in der Lage, eine Berufsunfähigkeit zu diagnostizieren, weil der Patient bei der Beschreibung der Symptome übertreibt, ist die Versicherung auch nicht in der Pflicht. Sie hat Anspruch auf eine klare Aussage, wenn sie eine Rente zahlen soll. (Aktenzeichen: 3 U 171/06 – Datum: 18. Januar 2008)

Posted by Andre on 03/07 at 01:40 PM
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