Deliktunfähige Kinder. Die Haftung wird oft vor dem Gericht geklärt
Der Bundesgerichtshof (BHG) hat im letzten Jahr die Haftung von minderjährigen Kinder präzisiert und auch das Amtsgericht München hat eine rechtskräftige Entscheidung (Az.: 322 C 2629/07) zu diesem Thema verkündet. Es ging um die eventuell verletzte Aufsichtpflicht bei einem Sieben-Jährigen, der alleine mit dem Fahrrad unterwegs war.
Der sieben Jahre und zehn Monate alte Sohn der Beklagten war mit seinem Fahrrad gegen den hinteren rechten Kotflügel eines BMWs geprallt. Der Junge war mit seinem Fahrrad eine steile Fußgängerbrücke herunter gefahren und hatte dabei die Kontrolle über sein Rad verloren. Glücklicherweise war das Kind nicht ernstlich verletzt, jedoch entstand am BMW ein Sachschaden von mehr als 1.600 €. Die Fahrzeughalterin verlangte dieses Geld von den Eltern des Jungen zurück, da sie ihrer Meinung nach die Aufsichtspflicht verletzt hatten. Die Eltern waren allerdings nicht der Meinung, denn der Junge war seit vier Jahren mit Fahrrädern vertraut und benutzte ein voll verkehrstüchtiges Fahrrad.
Vor Gericht wurde die Schadensersatzforderung der Klägerin ebenfalls abgelehnt, denn die Beweisaufnahme bestätigte die Angaben der Eltern. Nach Angaben der Eltern hatte der Sohn zusammen mit anderen Kindern auf dem Hof der angrenzenden Wohnung gespielt. Während dieser Zeit schaute die Mutter gelegentlich nach ihrem Kind.
Nach Auffassung des Gerichts war die Mutter demnach voll und ganz ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Der Junge war seit Jahren mit seinem Fahrrad vertraut und es war in dieser Zeit zu keinen verkehrsgefährdenden Situationen gekommen. Aus diesem Grund durften die Eltern auch ihr Kind im Bereich der Wohnung alleine fahren lassen. Die Tatsache, dass sich die Wohnung in der Nähe einer stark befahrenen Straße und einer Fußgängerbrücke befand, ändert nichts an der Sachlage.
Nach Überzeugung der Richter entstand der Unfall aus einer spontanen Fehlreaktion, die bei Kindern nicht ausgeschlossen werden kann.
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Sabine on 03/10 at 06:10 PM
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UniVersa - regelmäßige Verbesserung der Produktpalette
Gerade wurden die Leistungspakete der Hausratversicherung verbessert und schon gibt es die nächste Verbesserung im Bereich des Unfallschutz-Mehrwertprogramms „top aktiv“. Viele Deckungserweiterungen werden jetzt mitversichert. Die uniVersa leistet nun bei erhöhten Kraftanstrengungen genauso wie bei Unfällen durch Alkohol.
Weiterhin ausgeschlossen blieben jedoch Unfälle beim Autofahren, sofern der Promillesatz über 1,1 lag. Kam es dagegen zu einem Unfall und der Jugendliche war ohne Führerschein mit einem Moped oder einem Mofa gefahren, so ist dies trotzdem versichert. Zu den versicherten Risiken gehören weiterhin Oper von Gewalttaten bei Auseinandersetzungen oder inneren Unruhen, sowie jemand, der Menschenleben oder Tiere rettet.
Versicherungsschutz besteht durch die neue Verbesserung ebenso bei Infektionskrankheiten durch Tiere, bei Vergiftungen durch Gase und Dämpfe, wie auch beim Schlucken von giftigen Flüssigkeiten. Schlaganfall oder Herzinfarkt als Unfallursache gehört auch zum Versicherungsschutz.
Weiterhin leistet die uniVersa auch beim Oberschenkelhalsbruch bei älteren Menschen. Hier werden spezielle Hilfs- und Pflegeleistungen angeboten.
Zusätzlich belohnt werden Kinder im Ernstfall, sofern sie beim Fahren mit dem Fahrrad, den Inlinern oder dem Skateboard einen Helm getragen haben, dann erhöht sich die Unfallleistung um 20 Prozent.
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Sabine on 03/10 at 06:07 PM
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Tücken der Technik sorgen für Fehlalarm bei 700 Kunden
Technik ist gut und erleichtert viele Arbeitsschritte. Technik hat aber auch ihre Tücken. Diese Erfahrung machte jetzt die Sachversicherung von Nidwalden in der Schweiz. Das Unternehmen bietet einen SMS-Service, um ihre Kunden vor Hochwasser zu warnen. Schließlich liegt das Arbeitsgebiet der Versicherung am Vierwaldstättersee. Vorigen Mittwoch nun piepste es in 700 Haushalten um punkt 21.38 Uhr. Der Inhalt der Kurznachricht: „Seehochwasser: Pegel aktuell 434,20. Dieser wird weiterhin ansteigen.“
Weiterhin bat die Sachversicherung, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Schließlich war der in der SMS genannte Stand durchaus kritisch. Fünf Zentimeter mehr und der Alarmwert wäre erreicht gewesen. Doch wie in der Nachricht angekündigt, fanden sich keine weiteren Hinweise auf der Internetseite der kantonalen Gebäudeversicherung. Weder eine Entwarnung, noch Informationen über den aktuellen Stand der Dinge waren auf der Homepage hinterlegt. Kein Wunder. Der See dümpelte gemütlich vor sich hin. Von Hochwasser war keine Spur. 19 Stunden ließ sich die Versicherung Zeit, den Irrtum aufzuklären. In der SMS wurde ein technisches Problem für die Fehlermeldung genannt.
So richtig Sorgen gemacht hatte sich ohnehin keiner der Kunden, wenn man die Meldungen liest, die von der Feuerwehr in Nidwalden veröffentlicht wurden. Die Menschen nahmen es mit Humor. Sie kennen „ihren“ See und wussten sehr schnell, dass sie von einer echten Notlage noch 70 Zentimeter an Wasserhöhe entfernt waren. Einige teilten der Feuerwehrinspektion mit, sie hätten vorsorglich das Katzenfutter in den zweiten Stock gebracht. Andere ließen die Blauröcke wissen, dass sie die Schwimmweste auch im Bett getragen haben.
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Andre on 03/10 at 05:28 PM
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Bauen ist teuer – deshalb auf Energieeinsparmaßnahmen verzichten?
Die Financial Times Deutschland hat in der vergangenen Woche einen sehr informativen aber gleichzeitig auch sehr kontroversen Artikel zu den Themen Bauen und Energiesparen veröffentlicht. In diesem Blog-Posting möchte ich die wichtigsten Aussagen des Artikels aufgreifen und anschließend kurz auf die einzelnen Punkte näher eingehen.
Die Kernaussage des FTD-Artikels lautet, dass die Hausbaukosten in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen sind und in erster Linie die Regierung dafür verantwortlich ist. Nach Angaben der LBS West haben sich im Jahr 2000 rund 60 Prozent aller angehenden Wohneigentümer für den Erwerb eines Bestandobjekts entscheiden. Heute sollen es bereits 78 Prozent sein, was auf die immens gestiegenen Baukosten zurückzuführen ist. Diese sollen um mehr als 20 Prozent gestiegen sein: Im Jahr 2000 musste man durchschnittlich 170.000 für einen Neubau investieren, heute sind es 215.000 Euro.
Wie bereits erwähnt wurde, soll in erster Linie die Regierung für diese Entwicklung verantwortlich sein. Im Jahr 2002 ist die Energieeinsparverordnung in Kraft getreten, die Bauherren dazu zwingt, erhebliche Energieeinsparmaßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen führen zum besagten Kostenanstieg.
Nun könnte man argumentieren, dass sich die Maßnahmen zur Energieeinsparung ebenfalls finanziell bemerkbar machen und somit sogar dazu beitragen, dass die Bauherren auf lange Sicht günstiger wohnen, da aufgrund des niedrigeren Energieverbrauchs weniger Kosten entstehen.
Stattdessen wird im Artikel lediglich auf die Gefahren hingewiesen, die Modernisierungsmaßnahmen mit sich bringen, wie zum Beispiel die Gefahr eines erhöhten Schimmelaufkommens. Dies ist mit Sicherheit richtig, allerdings lassen sich entsprechende Gesundheitsrisiken ausschließen, wenn entsprechend gedämmte Immobilien richtig bewirtschaftet bzw. bewohnt werden. Des Weiteren wird auch angeprangert, dass man seine Energiekosten auch mit ganz einfachen Tricks senken kann: So soll es sich beispielsweise lohnen, freiliegende Heizungsrohe zu dämmen – mit einem Materialaufwand in Wert von 50 Euro soll das möglich sein.
Dies mag für alte Immobilien sicherlich zutreffen, doch wenn man sich für den Bau eines Hauses entscheidet, dann ist es doch einfach nur sinnvoll, das Maß an Möglichkeiten auszuschöpfen und von Beginn an nachhaltige Lösungen zu treffen, als später Probleme zu beheben, die man ursprünglich hätte vermeiden können.
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Jochen on 03/10 at 03:53 PM
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