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Mittwoch, März 12, 2008

Anwalts-Hotline

Die Rechtschutzversicherer befinden sich in einem harten Verdrängungswettbewerb. Doch nicht nur die Beiträge entscheiden über den Abschluss einer Rechtsschutzpolice. Auch bei den Leistungen wägt der Kunde sorgfältig ab. Den Rechtsschutzversicherern ist diese Situation sehr wohl bekannt. Aus diesem Grund setzt die Branche immer mehr auf Assistance-Leistungen. Dies trifft vor allem für die telefonische Erstberatung per Anwalt zu. Mit den Anwalts-Hotlines wollen die Versicherer ihr Produkt wieder attraktiver machen.

Doch Vorsicht ist geboten. Oft ist der Service eine Kulanz und nicht verbindlich. Ebenso unterscheidet sich eine Schadenshotline vom telefonischen Anwaltsservice. Ein verbraucherfreundliches Angebot berührt nicht die Selbstbeteiligung, kennt keine Wartezeiten und ist schon im Beitrag des Versicherungspaketes einkalkuliert.

Bei der DEURAG erhält man einen Beratungsschutz für alle Lebenslagen bereits beim Abschluss einer Verkehrspolice. Bei der Advocard kommt der Anwalt nun selbst ins Haus. Aber Achtung, zwar kann jeder Kunde der Advocard diesen Home-Service ohne Prämienzuschlag nutzen, aber ein Anspruch auf den Hausbesuch hat der Versicherte nicht. Die Entscheidung liegt beim Rechtsanwalt.

Hier nun eine Auswahl von Rechtsschutzversicherern die Anwalt-Hotlines anbieten:

Quelle: Kurs, Sonderdruck 02/2008

Posted by Sabine on 03/12 at 09:08 PM
Rechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Statistisches Bundesamt - 211.000 Menschen im 1. Quartal 2007 ohne Krankenversicherungsschutz

Nach Aussagen des statistischen Bundesamtes waren im ersten Quartal 2007 cirka 211.000 Menschen nicht krankenversichert. Dabei war eine bedeutende Zuwachsrate bei den männlichen Nicht- Versicherten zu erkennen. Da die Gesamtzahlen der Nicht-Versicherten für 2007 erst Mitte des Jahres vorliegen werden, kann man den Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Nicht- Krankenversicherten noch nicht darstellen.

Über die Zahlen der Nicht-Versicherten wurde in den Jahren zuvor stark gestritten. Tatsache war und ist, dass schätzungsweise 0.3 Prozent der Bevölkerung ohne Krankenversicherungsschutz ist. Um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu bieten, wurde mit der Gesundheitsreform eine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Die positiven Folgen lassen sich erkennen, denn nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind im vergangenen Jahr ungefähr 100.000 Personen (einschließlich Familienangehörige) in die gesetzliche Versicherung (GKV) zurückgekehrt. Bei den privaten Krankversicherern (PKV) lag die Zahl bei ungefähr 3.300 zurückgekehrten Personen.

Hierbei muss beachtet werden, dass in der GKV ab 1. April 2007 die Pflicht besteht, sich wieder zu versichern. Bei der PKV wird diese Pflicht erst ab 1. Januar 2009 bestehen. Zur Zeit besteht bei der Privaten Krankenversicherung nur ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in den Standardtarif.

Zu hoffen ist, dass die Gesundheitsreform tatsächlich eine enormen Rückgang der Nicht-Krankenversicherten bewirkt und die ausgewerteten Zahlen für 2007 dies später bestätigen werden.

Posted by Sabine on 03/12 at 04:49 PM
KrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

MultiLine-Versicherung für Arztpraxen bei der Helvetia

Mediziner mit Arztpraxen können über die neue Helvetia MultiLine-Police der Helvetia gut abgesichert werden. Alle für den Praxisbetrieb wesentlichen Risiken sind in einem Vertrag abgedeckt.
Der Versicherungsschutz umfasst in einer Police vier verschiedene Versicherungsbereiche. Die MultiLine-Police schützt auf diese Weise vor den finanziellen Folgen von Sachschäden wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, und Glasbruch. Ebenso sind Elektronikschäden, Ertragsausfall nach Praxisunterbrechung durch Sach- oder Elektronikschaden und Haftpflichtansprüche aus dem Praxisbetrieb über die Police versichert. Versicherungsschutz besteht für den Arzt und für das angestellte Personal während der dienstlichen Tätigkeit. Für Sachschäden und Ertragsausfall liegt die Gesamtschadenhöhe bei 2, 5 Millionen Euro.

In der neuen MultiLine-Police für Arztpraxen sind außerdem noch zahlreiche beitragsfreie Zusatzdeckungen enthalten. Dazu gehören:

  • Einfacher Diebstahl der Arzttasche
  • Wiederherstellung von Akten, Röntgenbildern und Geschäftsbüchern
  • Erweiterter Strafrechtsschutz

Der Jahresbeitrag wird aus den Jahresumsatz der Arztpraxis ermittelt. Die Reduzierung des Beitrages ist durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung möglich. Es stehen drei Selbstbehaltvarianten zur Verfügung. Gemeinschaftspraxen ab drei Ärzten bietet die Helvetia einen zusätzlichen Preisnachlass.

Posted by Sabine on 03/12 at 03:45 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

In England zahlen Dicke bald mehr für ihre Lebensversicherung

Dicken geht es in Großbritannien jetzt an den Kragen oder genauer ans Portmonee. Die Versicherer des Königreichs wollen Menschen mit Übergewicht und Adipositas mehr berechnen als jenen Zeitgenossen, deren Waage sich im Normalbereich einpendelt. Bis zu 50 Prozent mehr sollen Betroffene mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 und darüber demnächst für ihre Lebens- und die Krankenversicherung zahlen. Eine Entscheidung, die abgesehen von den Versicherungsunternehmen, nicht einmal die Ärzte akzeptieren.

Dass Übergewicht für gesundheitliche Probleme sorgt und mit einem höheren Krankheitsrisiko verbunden ist, sei es ein zu hoher Blutdruck oder Probleme mit den Gelenken und dem Rücken daran gibt es keinen Zweifel. Genau diese Argumente führen die Versicherungsunternehmen jetzt an. Alleine bei „Legal & General“, die sich als größter Lebensversicherer des Landes sieht, wären rund 13 Prozent der Kunden von der Neuerung betroffen. Hinzu gerechnet werden müssen noch all die Raucher, mit denen ähnlich verfahren werden soll. Auch hier wollen die Gesellschaften die Prämie erhöhen. Morbiditätstrends nennt sich der neue Bezugspunkt für die Beiträge.

Dass dieses Vorgehen für einen Aufschrei sorgen würde, dürfte selbst die Versicherungen nicht wundern. Die Verbände der Patienten sehen die Beitragsanpassungen als Diskriminierung. Bei den Ärzten geht man davon aus, dass sich das Verhältnis zu ihren Patienten aufgrund der Neuerung erheblich verschlechtern wird. Sie halten nicht viel vom BMI als Grundlage für höhere Beiträge. Diese Kennzahl gibt ihrer Ansicht nach keinen Aufschluss über vorhandene Risiken, da sportliche Menschen mit athletischer Figur häufig auch einen höheren Body-Mass-Index hätten. Für den britischen Dachverband der Versicherungen ist das irrelevant. Für sie ist Übergewicht ein Faktor, der sich negativ auf die Lebenserwartung auswirke und müsse finanziell entsprechend berücksichtigt werden.

Posted by Andre on 03/12 at 02:17 PM
KrankenversicherungLebensversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Ausnahmesituationen - Versicherungsschutz kann helfen, muss aber auch griffbereit sein

Versicherungsschutz ist für Ausnahmesituationen entwickelt worden. Tritt dieser Zustand ein, dann muss der Versicherte schnell handeln. Um eine schnelle Handlungsweise abzusichern, sollten die Versicherungsunterlagen möglichst griffbereit liegen.

Generell sollten Policen, Antragsunterlagen, Dokumente (z.B. zu den Gesundheitsfragen) und die Dokumentation der Beratung aufbewahrt werden. Bei einem Schadensfall geht es oft nicht nur um die Regulierung, sondern im Zweifel wird gestritten und deshalb ist es sinnvoll die gesamten Unterlagen abzuheften. Bei einem möglichen Rechtsstreit kann der Versicherte dadurch alle wichtigen Unterlagen beibringen und somit die eigenen Ansprüche stärken.

Aber selbst der, der Ordnung hält kann bei einem Brand Schwierigkeiten bekommen, denn Ordnung schützt nicht vor dem Feuer. Deshalb ist es zusätzlich ratsam die gesamten Versicherungsunterlagen zu kopieren und bei einer Person seines Vertrauens zu hinterlegen.

Bei einer Reisekrankenversicherung sollte die Police im Urlaub dabei sein. Eine Kopie ist auch ausreichend und bei kleineren Behandlungen wird der Versicherte sowieso zuerst in Leistung gehen müssen. Erst wenn der Kunde wieder zu Hause ist kann er dann die Rechnung bei seiner privaten Reisekrankenversicherung einreichen. Im Notfall aber sollten die Versicherungsnummer und Basisdaten, wie der Umfang der Versicherung, vorgelegt werden können. Eine Kopie bei den Verwandten/ Freunden macht ebenfalls Sinn, denn falls der Versicherte so schwer verletzt ist, dass er sich nicht mehr selbst um das Geschehen kümmern kann, können diese Personen einspringen.

Posted by Sabine on 03/12 at 08:37 AM
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