BGH-Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Versicherungsbranche hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Es ist längst nicht mehr die Lebensversicherung, die von den Vertriebsmitarbeitern der Versicherer am häufigsten verkauft werden. Mittlerweile sind es vor allem Riester-Renten und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zu den am stärksten nachgefragten Versicherungsprodukten am Markt zählen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich vor allem deshalb so gut vermarkten, weil sich in den vergangenen Jahren auch die Arbeitswelt sehr verändert hat. Viele Menschen wissen genau, was es bedeutet arbeitslos zu sein – und wollen sich zumindest gegen den schlimmsten Fall, die Berufsunfähigkeit absichern. Allerdings gilt es beim Abschluss einer entsprechenden Police vorsichtig zu sein: Leider kommt es immer häufiger vor, dass sich die Versicherer weigern, Berufsunfähigkeitsrenten auszuzahlen.
Diese Erfahrung musste auch ein Fernfahrer machen, der nach einer Oberschenkelthrombose arbeitsunfähig wurde. Die Versicherung weigerte sich die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu leisten und meinte, der Versicherungsnehmer könne auch einer Beschäftigung als Lieferant im Nahverkehr nachgehen.
Der Versicherungsnehmer klagte und bekam vor dem Bundesgerichtshof Recht. Laut Ansicht des Gerichts müsse der Versicherer konkrete Angaben darüber machen, welche Tätigkeit der Versicherungsnehmer ausüben könne, wie hoch die körperliche Belastung des jeweiligen Jobs ist, und innerhalb welcher Arbeitszeiten die Arbeit ausgeübt werden soll. Erst wenn diese Angaben vorliegen, kann ein medizinischer Gutachter darüber urteilen, ob der Versicherungsnehmer sich der Versicherungsnehmer tatsächlich in der Lage befindet, der Beschäftigung nachzugehen. Weitere Informationen zu diesem Gerichtsurteil können in der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche nachgelesen werden.
AXA – Der Luftfahrtversicherer
Als erfahrener Luftfahrtversicherer gehört die AXA zu den führenden und größten Anbietern am deutschen Markt. Zu dem Kreis der Versicherten gehören Luftfahrtunternehmen, Betriebe aus den Bereichen Handel, Gewerbe, Dienstleistungen und Verkehr, Luftsportvereine aber auch Privatpersonen.
Für Haftpflicht- und Kaskoschäden und bei Unfällen bietet der AXA Konzern einen speziellen Rundum-Versicherungsschutz für Halter von Luftfahrzeugen (im Verein, als Privatpilot oder als Gewerbetreibender) an.
Unabhängig davon, ob ein Segelflugzeug oder ein Motorflugzeug geflogen wird, das Sicherheitspaket kann individuell angeboten werden. Und das weltweit.
Die Luftfahrt Vielschutz Versicherung bietet einen Rundumschutz mit wichtigen Leistungen. Das Paket beinhaltet:
Halter-Haftpflicht-Versicherung
Die Halter-Haftpflichtversicherung ersetzt die Kosten für Schäden, die der Halter mit seinem Luftfahrzeug Personen oder Sachen - außerhalb des Flugzeuges – anderen zufügt.
Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung
(Passagier-Haftpflicht-Versicherung)
Jeder Luftfrachtführer haftet gesetzlich für Personen- und Gepäckschäden seiner Passagiere. Die Passagier-Haftpflicht-Versicherung ersetzt die entstehenden Kosten im Rahmen der jeweiligen Haftung.
Zu den beiden vorher genannten Versicherungen bietet die AXA eine weiter Möglichkeit an, die Combined Single Limit (CSL) Deckung. Es handelt sich bei der CSL-Deckung um eine kombinierte Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung.
Kasko-Versicherung
Die Kasko-Versicherung ersetzt Beschädigungen am Luftfahrzeug während des Betriebes und in der Ruhezeiten.
Sitzplatz-Unfallversicherung
Bietet Versicherungsschutz für den Piloten und die Passagiere.
Die genannten Versicherungen können auch einzeln abgeschlossen werden.
Verbraucherschützer befürchten Beitragsanpassungen bei den Wohngebäudeversicherungen
„Emma“ wird den Versicherungen noch lange in Erinnerung bleiben und ihnen spätestens bei der nächsten Bilanz die Laune verhageln. Die Münchner Rück geht davon aus, dass das Orkantief einen Schaden von mehr als einer Milliarde Euro verursacht hat. Die kleine Schwester „Kirsten“, die uns nur als Sturm heimsuchte, war dagegen fast schon harmlos. Der Bund der Versicherten sieht auf die Verbraucher jetzt Preiserhöhungen zukommen, vor allem bei den Wohngebäudeversicherungen. Sie gelten seit Jahren als defizitär. Seinen Teil dazu beigetragen hat unter anderem „Kyrill“ mit einer Schadensbilanz von 2,4 Milliarden Euro, laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt, hat „Emma“ bei der Allianz als größter Konzern für Schäden im Bereich von 100 bis 200 Millionen Euro gesorgt. Die HUK-Coburg kommt auf rund 15 Millionen Euro. Diese Kosten werden, vermuten die Verbraucherschützer, demnächst auf die Kunden umgelegt. Denn bei einer Schaden-Kosten-Quote, die bereits 2006 über dem magischen Wert von 100, genau bei 102,8 lag, arbeitet keines der Unternehmen profitabel. Wie sich die Quote in 2007 entwickelt hat, teilt der GDV erst Ende März mit. Auf rosige Zahlen hofft dabei keiner der Wohngebäudeversicherer.
Ob und wie sich die Orkane und Stürme auf die Beiträge auswirken, dazu halten sich die Unternehmen bedeckt. Eine Sprecherin der Allianz betonte, dass auch nach „Kyrill“ keine Erhöhungen stattgefunden hätten. „Aber wenn das so weitergeht, müssen wir mal gucken“, so Sabine Schaffrath. HUK-Coburg-Sprecher Holger Bendel wird da schon etwas konkreter. Derzeit zehre der Konzern noch von den Rücklagen, doch irgendwann ginge das nicht mehr. Zumal die Zahl der Unwetter zunehmen wird. In dem Punkt ist sich die Münchner Rück ziemlich sicher. Sie betreibt seit Jahren Klimaforschung.
uniVersa hat die Konditionen ihrer Hausratversicherung verbessert
Die uniVersa Versicherungen haben ihr Hausrat-Deckungskonzept durch das Angebot der Leistungspakete Basis, Komfort und Exklusiv und der Mitversicherung von Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit verbessert. Basisschutz für eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit Unterversicherungsverzicht für 55, 50 EURO jährlich. Im Exklusivpaket sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder auch Hotelkosten, zu denen es durch einen Schadensfall kam, sind mitversichert. Kleine Veränderungen bringen erhebliche Verbesserung.
Signal Iduna mit garantierter Beitragsrückzahlung in der Unfallversicherung
Die neue Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, der sogenannter UBR, ist eine Verbindung aus Unfallpoliceschutz und garantierter Beitragsrückzahlung zum Vertragsablauf. Die Signal Iduna Gruppe hat dieses neue Angebot erst vor kurzem auf den Markt gebracht und erhofft sich dadurch, nun noch mehr Kunden erreichen zu können. Durch die eingezahlten Beiträge des Kunden werden sogenannte Kapitalstöcke angespart, der dann verzinst und mit einer Überschussbeteiligung aufgestockt wird. Egal, ob der Versicherte in der Versicherungszeit einen Unfall erleidet oder ob er einen finanziellen Ausgleich erlitten hat, bekommt er den Kapitalstock nach Beendigung des Vertrages zurück. Sollte der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Beitragszahlungsphase sterben, so ist das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben unverzüglich fällig.
Die UBR wird steuerlich wie eine Lebensversicherung angesehen, daher kann sie sich auch von entsprechenden Vergünstigungen in dieser Sparte bedienen. Außerdem beträgt die Versicherungssteuer nur 3,8% anstelle der für Unfallversicherungen normalen 19%. Das neuartige System der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung offeriert unzählige Wahlmöglichkeiten, die unmittelbare Beitragsvorteile bringen. Es können anstelle einer einmaligen Rückzahlung auch monatliche oder jährliche Teilauszahlungen beschlossen werden und es besteht auch die Möglichkeit, die Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung zu wählen. Somit gibt es jetzt bei der Signal Iduna eine gewisse Geld-zurück-Garantie beim Unfallversicherungsschutz, ein weiteres Plus für die Kunden.