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Samstag, März 22, 2008

SEB Bank: Kein Weiterverkauf von Darlehen

Was den Verkauf von Hypothekendarlehen betrifft, so scheinen zunehmend mehr Banken Konsequenzen zu ziehen. Wie am vergangenen Donnerstag die SEB Bank mitteilte, wird sie ihren Kunden in Zukunft vertraglich zusichern, dass ein Verkauf oder eine Weiterreichung der Darlehen nicht erfolgt. Damit ist die SEB Bank einer der ersten Anbieter, der sich auf die Seite der Kunden schlägt und somit auch gleichzeitig für einen besseren Ruf innerhalb der Branche sorgt.

Der Vorstand der SEB Bank, Peter Buschbeck, begründet die Entscheidung der Bank damit, dass Kundenorientierung sowie langfristige, vertrauensvolle Kundenbeziehungen von höchster Bedeutung seien. Somit wird die Bank ihren künftigen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und keine Darlehen an andere Finanzdienstleister weiterreichen. Gleichzeitig wird vom schwedischen Bankhaus darauf hingewiesen, dass die „Nichtweiterverkaufs-Garantie“ inklusive sei und somit dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen würde. Dies ist besonders bemerkenswert – denn andere Banken, wie zum Beispiel die Commerzbank, bieten ihren Kunden ebenfalls entsprechende Garantien an, allerdings verlangen sie dafür die Zahlung einer Gebühr oder erheben sogar einen Zinsaufschlag.

Wenn man sich die genauen Vertragsbedingungen der SEB Bank einmal näher ansieht, so fällt allerdings auf, dass das Versprechen nur dann gilt, wenn der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Somit befinden sich also nur die Kunden auf der sicheren Seite, die sich mit ihren Darlehensraten nicht im Rückstand befinden. Sollte es hingegen so sein, dass Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten, so ist ein Weiterverkauf nicht ausgeschlossen – wobei die SEB Bank auch zu diesem Punkt Stellung bezieht: „In Fällen von Zahlungsschwierigkeiten bemüht sich SEB Bank gemeinsam mit dem Kunden um eine einvernehmliche Lösung.“

Posted by Jochen on 03/22 at 03:35 PM
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Versicherung von Wochenendhäusern im Winter

In Deutschland ist es für „Stadtmenschen“ immer noch üblich, ein Grundstück zu pachten oder zu kaufen. Dieses wird meist allerdings nur in der warmen Jahrszeit genutzt. Einige simple Lauben wurden zu Domizilen umgebaut, wo ein Überwintern möglich ist, doch vorwiegend sind im Winter verlassene und unbewachte Parzellen zu finden. Darin birgt sich ein gewisses Risiko, schließlich könnte ein Sturm das Dach abdecken, Diebe die Laube ausräumen oder die Laube auch durch Randalierer beschädigt werden.

Eine Versicherung, die solche Fälle absichert, scheint dafür eine geeignete Lösung zu sein.  Bevor man sich für eine Police entscheidet, muss man sich über die einzelnen abzusichernden Gegenstände klar werden. Zu unterscheiden hat man bei inneren und äußeren Werten. Inventar, das dauerhaft im der Laube zu finden und dabei wertvoll ist, sollte über eine Zusatzversicherung und einen entsprechenden Zuschlag zur Hausratpolice für die Hauptwohnung versichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm an Windstärke acht, Hagel, Einbruchsdiebstahl und Raub sowie Vandalismus dann die anfallenden Kosten. Diejenigen, die außer einem Fernseher, der jeden Sommer mit auf das Grundstück gebracht wird, nichts Wertvolles dort zu stehen haben, können auf den Abschluss einer Zusatzversicherung verzichten. Schließlich beinhaltet die herkömmliche Hausratversicherung ohne Aufpreis eine sogenannte Außenversicherung, die solche Gegenstände, die sich „vorübergehend“ außerhalb der Wohnung befinden in gewissen Umfang mitversichert.

Sehr oft wird die Entschädigung nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme übernommen. Auch eine zeitliche Einschränkung existiert für diese Außenversicherung. Das Kriterium „vorübergehend“ bezeichnet dabei einen Zeitraum, der nicht länger als drei Monate anhalten darf. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Gegenstände im Wochenendhaus im Winter nicht versichert sind.

Wesentlich wertvoller als das Inventar ist regelmäßig das Gebäude selbst. Jedoch ist dies nicht über eine Hausratpolice abzusichern. Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung sind alle Risiken abgedeckt und im schlimmsten Fall wird dann Schadensersatz über sie geleistet, wenn es beispielsweise zu Verlusten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel gekommen ist.  Die Versicherung bietet noch ein weiteres Plus, denn sie sichert nicht nur Schäden für die Bausubstanz, sondern auch für bestimmtes Zubehör wie zum Beispiel Heizungen, Antennen oder Überdachungen. Auch Abbruch- oder Aufräumungskosten sind versichert.

Für die Errechnung der Beitragssumme spielen diverse Faktoren eine Rolle. Neben dem Wert des Gebäudes sind auch bestimmte Tarifzonen entscheidend. Diese beziehen sich auf das Risiko von Leitungswasser- und Sturmschäden in einem bestimmten Gebiet. Die Gebäudebauweise ist auch sehr wichtig. Beispielweise ist bei Gebäuden aus Stein und Ziegeldach nicht so viel zu zahlen wie bei vergleichbaren Häusern mit Reetdach oder einem Holz-Blockhaus, da bei diesen ein sehr hohes Brandrisiko in den Versicherungspreis mit eingeflossen ist.

Um das Wochenendhaus wintertauglich zu machen, ist es jedenfalls ratsam und auch erforderlich, keine wertvollen Gegenstände in der Laube zurück zu lassen, Wasserleitungen zu entleeren und danach möglichst frostsicher zu verkleiden, das Gebäude insgesamt gut zu sichern und in der Zeit, in der man nicht in der Laube ist, zumindest ab und zu zur Kontrolle das Grundstück zu besuchen. Das wird durch im Versicherungsvertrag stehende Verpflichtungen auferlegt und kann für den Laubenbesitzer ebenfalls sinnvoll sein. 

Posted by Saskia on 03/22 at 09:01 AM
GebäudeversicherungHausratversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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