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Dienstag, März 04, 2008

Gerichtsurteil zum Weiterverkauf von Immobiliendarlehen

Vergangenen Sonntag hat die Welt am Sonntag das Thema Darlehensverkauf aufgegriffen. Die Basis des Artikels bildet ein Gerichtsurteil des OLG München, das in der vergangenen Woche verkündet wurde. Das Gericht hat entschieden, dass die amerikanische Investmentfirma Lone Star nicht dazu berechtigt war, Immobilien zu verwerten bzw. zu versteigern, die zur Besicherung von Darlehen dienen.

Viele Immobilieneigentümer werden sich jetzt sicherlich freuen und innerlich denken, dass der „kleine Mann“ nun besser vor den bösen, geldgierigen Investmentfirmen geschützt ist. Doch wie ich bereits mehrfach geschrieben habe: Eine Zwangsversteigerung kann nicht ohne weiteres eingeleitet werden – eine Bank muss schon sehr triftige Gründe haben, diesen Schritt zu gehen. Außerdem sind die Investoren nicht auf die Versteigerung der als Sicherheit dienenden Objekte aus, denn damit würden sie nur bedingt Geld verdienen.

Der Artikel der Welt am Sonntag zeigt eindeutig auf, dass es sich bei den Zwangsversteigerungen um Einzelfälle handelt. Immerhin hat Lone Star ein Paket gebündelter Darlehen erworben, dessen Darlehenssumme sich auf beachtliche 3,6 Milliarden Euro beläuft. Lone Star hat in drei Fällen die Zwangsversteigerung eingeleitet. Alle drei Darlehen stammen aus dem besagten Darlehenspaket. Die Summe der Darlehen bzw. Restschuld beläuft sich in allen drei Fällen auf insgesamt 286.00 Euro. Anhand dieser Zahlen sollte deutlich werden, dass die Zwangsversteigerungen bei einem absoluten Bruchteil der erworbenen Darlehen eingeleitet wurden.

Des Weiteren geht aus dem Artikel sehr eindeutig hervor, dass die betroffenen Darlehensnehmer mit ihren Zahlungen weit im Rückstand lagen – was sicherlich auch einer der Hauptgründe war, weshalb sich die ursprünglichen Darlehensgeber für einen Weiterverkauf entschieden haben. Wäre es zu keinem Verkauf gekommen, so hätten sie die Banken sicherlich selbst die Zwangsversteigerungen eingeleitet.

Wenn man den Darlehenskäufern etwas vorwerfen möchte, dann allerhöchstens das, dass sie in Sachen Kundenkommunikation noch einiges lernen müssen. Einer der betroffenen Darlehensnehmer soll gesagt haben, es sei für ihn unmöglich gewesen, Informationen über die Höhe der Restschuld zu erlangen. Allerdings wird dies kaum ein Grund gewesen sein, den Ratenzahlungen nicht mehr nachzukommen.

Posted by Jochen on 03/04 at 01:30 PM
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Versicherungsschutz für Computer

Beim Erwerb eines neuen PC ist es oft auch möglich einen Versicherungsschutz für den Computer abzuschließen. Spätestens nach drei Monaten sollte der Versicherungsschutz abgeschlossen sein, denn danach ist kein Versicherungsschutz mehr denkbar. Das Selbe gilt auch für gebrauchte Laptops oder Computer.

Schäden die durch fehlerhaftes Bedienen, durch Überspannung, Unfälle oder Stürze entstanden sind, sind dann versichert. Eine Erweiterung für den Fall des Diebstahls ist möglich. Grundsätzlich zahlt die Versicherung bei Diebstahl nur dann, wenn der Kunde sein Notebook die ganze Zeit im Auge hatte oder es bei sich trug. Pure Schusseligkeit ist nicht versichert!

Eine Computer/ Laptop- Versicherung ist für fünf Euro monatlich zu haben. Der tatsächliche Beitrag wird jedoch nach dem Wert des PCs und der Versicherungsleistung ermittelt. Die Police die auch den Diebstahl absichert ist kostspieliger, als die Police die nur für Beschädigungen aufkommt.

Das Interessante an einer Computer- und Laptopversicherung ist der Schutz bei Diebstahl des Gerätes auch außer Haus und der Schutz für eine Reihe von selbstverschuldeten Schäden. Andere Schäden sind ansonsten über die Hausratversicherung gedeckt.

Ob dieser Schutz sinnvoll ist, muss jeder Kunde für sich selbst entscheiden.

Posted by Sabine on 03/04 at 02:34 AM
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Montag, März 03, 2008

Kundenwerbung ist für Versicherungen ein wichtiger Vertriebszweig

„Kunden werden Kunden“ ist für Versicherungen ein einfaches, wenngleich sehr effektives Vertriebsmodell, das mit wenig Kosten und einem vergleichsweise geringen Aufwand verbunden ist. Freunden und Verwandten hört man eher zu und schenkt ihnen mehr Vertrauen als einem Versicherungsvertreter, den man zum ersten Mal sieht. Das Marktforschungs- und Beratungsinstitut psychonomics AG hat sich im Rahmen der Studie „Weiterempfehlung in der Assekuranz“ bei 2200 Versicherungsnehmern umgehört, wie es um Tipps und Ratschläge rund um Vertrag und Anbieter bestellt ist.

60 Prozent von ihnen sind grundsätzlich bereit, eine Empfehlung auszusprechen, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt. Je mehr Verträge bei ein- und demselben Anbieter abgeschlossen wurden und je höher die Zufriedenheit des Kunden, desto eher ist er auch dazu bereit, das Versicherungsunternehmen zu empfehlen. Im Vergleich zu besonders zufriedenen Kunden, deren Bereitschaft bei 84 Prozent liegt, sinkt sie bei nur eingeschränkt zufriedenen Versicherungsnehmern auf 15 Prozent. Im Schnitt hat sich jeder Vierte im Laufe die vergangenen zwölf Monate zumindest einmal zugunsten (s)einer Gesellschaft geäußert und sie Freunden und Bekannten ans Herz gelegt und jeder Zweite über das Thema Versicherung gesprochen. Als Gründe wurden vor allem die Leistung und die Qualität des Service genannt. Weniger wichtig, mit nur rund 25 Prozent, ist der Preis.

Damit der Vertriebsweg über die Kunden interessant wird, gibt es Belohnungen in Form von so genannten Incentives. Ob nun Kaffeemaschine, eine Flasche Champagner oder das 100teilige Besteck – so richtig attraktiv finden über 66 Prozent der Versicherungsnehmer die Angebote für die Kundenwerbung nicht. Sie wünschen sich in erster Linie Gutscheine. In diesem Punkt, sagt Christoph Müller, bei der psychonomics AG für die Versicherungsmarktforschung zuständig, müssten die Konzerne noch intensiver auf ihre Kunden eingehen.

Posted by Andre on 03/03 at 03:30 PM
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Umgestürzte Bäume. Wann besteht Versicherungsschutz?

Nur alleine weil ein Baum umgestürzt ist und das Nachbargrundstück geschädigt wurde, folgt daraus nicht automatisch eine Haftungsverpflichtung des Baumbesitzers. In den meisten Fällen entscheiden die Umständen, die dazu geführt haben.

Wurde der Baum eines Grundstückbesitzers vor nicht einmal einem Jahr durch einen Fachmann auf Standfestigkeit geprüft und ein Grund zur Abholzung bestand nicht, so trifft in der Regel keine Schadensersatzpflicht zu.

Hintergrund: Die zwei Fichten des Beklagten fielen in einer Sturmnacht im Jahre 2002 auf das Grundstück des Nachbarn und beschädigten dabei seinen Pkw und seinen Carport. Der Geschädigte wollte nun den entstandenen Schaden vom Baumbesitzer erstattet bekommen. Dieser verweigerte die Zahlung und so landete die Angelegenheit vor Gericht.

Nach Ansicht der Richter konnte dem Beklagten keine Verletzung seiner Verkehrssicherungs-Pflicht vorgeworfen werden (Az.: 5 U 174/06). Wie oft und mit welcher Intensität ein privater Grundstücksbesitzer Baumkontrollen durchführen muss, lässt sich nämlich generell nicht beantworten. Entscheidend ist nicht nur das Alter und der Zustand sondern auch der Standort des Baumes.

Nachweislich hatte der Beklagte vor nicht einmal einem Jahr einen Fachmann beauftragt die Bäume zu prüfen. Dieser hatte keinerlei Zweifel an der Standfestigkeit der Fichten geäußert, so dass vom Besitzer auch nicht das Fällen der Bäume verlangt werden konnte.

Eine Verpflichtung wie bei Gemeinden, ihre Straßenbäume im Jahr zweimal überprüfen zu lassen, besteht für Privatgrundstücksbesitzer generell nicht.

Posted by Sabine on 03/03 at 02:42 PM
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KfW Darlehen mit Konditionsvorteil

In der vergangenen Woche habe ich eine Pressemitteilung des Hypothekenvermittlers Dr. Klein aufgegriffen, in welcher auf die Vorzüge des KfW Wohneigentumprogramms hingewiesen wurde. In derselben Pressemitteilung gibt das Unternehmen bekannt, vorübergehend besonders attraktive KfW Konditionen mit einem Zinsnachlass von 0,5 Prozent anbieten zu können. Dies lässt zunächst vermuten, dass sich die Vermittler ein Kontingent gesichert oder zusammen mit einer Bank ein spezielles Angebot aufgelegt haben. Doch wie sich jetzt herausstellt, kann man auch auf anderem Wege in den Genuss der Vorzugskonditionen gelangen.

Dr. Klein bietet den Konditionsnachlass nämlich nicht selbst an, sondern einer seiner Finanzierungspartner. Es ist die ING-Diba, die ihre KfW Programme mit Vorzugskonditionen anbietet. Wer seine Immobilienfinanzierung bei der in Frankfurt am Main ansässigen Direktbank abschließen und ein KfW Darlehen einbinden möchte, kann von diesem spürbaren Konditionsnachlass profitieren – und das nicht nur beim KfW Wohneigentumsprogramm.

Neben dem Wohneigentumsprogramm können auch die beiden KfW Programme „Wohnraum modernisieren“ und „Ökologisch bauen“ zu Vorzugskonditionen abgeschlossen werden. Auch bei diesen beiden Programmen beläuft sich der Zinsvorteil auf 0,5 Prozent. Dieser ordentliche Konditionsnachlass macht die angebotenen Programme sehr interessant. Denn auch ohne den Nachlass ist die Einbindung der Förderdarlehen aufgrund attraktiver Zinssätze für zahlreiche Bauherren, Käufer und Eigentümer empfehlenswert.

Übrigens ist die ING-Diba nicht die einzige Bank, die ihren Kunden bei der Aufnahme von KfW Darlehen Konditionsvorteile einräumt. Letztendlich haben alle Banken einen gewissen Spielraum und können von den Standardkonditionen abweichen. Die ING-Diba scheint nur einer der Anbieter zu sein, der diese Möglichkeit zu nutzen und zu vermarkten weiß.

Posted by Jochen on 03/03 at 01:29 PM
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Sonntag, März 02, 2008

Ausblick: Entwicklung der Hypothekenzinsen

Vergangenen Freitag war es wieder soweit: Der Darlehensvermittler Interhyp hat seinen Zinsnewsletter veröffentlicht, der potentiellen Darlehensnehmern einen Ausblick auf die künftige Zinsentwicklung geben soll. Im Newsletter schreibt Vorstand Robert Haselsteiner, dass er in den kommenden Wochen mit deutlichen Schwankungen an den Zinsmärkten rechnet. Als Grund nennt er eine mögliche Zinssenkung der EZB, die zur Mitte des Jahres erfolgen könnte. Aus diesem Grund rät er allen potentiellen Darlehensnehmern, die Zinskonditionen möglichst bald zu sichern. Im Übrigen weißt er auch darauf hin, dass gerade die langfristigen Zinsen immer noch sehr günstig sind, weshalb es in vielen Fällen empfehlenswert ist, sich für möglichst lange Zinsbindungen zu entscheiden.

Wer sich nun fragt, weshalb er seine Finanzierung bzw. den Darlehenszins jetzt sichern sollte, wo doch eine mögliche Zinssenkung bevorsteht, der muss wissen, dass entsprechende Annahmen bereits in den aktuellen Zinssätzen vorweggenommen bzw. eingepreist sein können. Deshalb kann es zu deutlicheren Zinsschwankungen kommen und ggf. empfehlenswert sein, sich die Konditionen bereits jetzt zu sichern.

Ganz ähnlich sieht man das übrigens auch bei der FAZ. Die zuständigen Redakteure weisen ebenfalls darauf hin, dass das derzeitige Marktumfeld sehr positiv ist und potentielle Darlehensnehmer nicht unbedingt länger warten sollen, wenn es um die Sicherung der Zinssätze geht. Immerhin sind die Zinsen seit Jahresbeginn um ganze 0,5 Prozent gefallen, was Bauherren, Käufern und Eigentümern die Möglichkeit eröffnet, jetzt günstige Darlehen abschließen zu können.

Posted by Jochen on 03/02 at 03:08 PM
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Jetzt auch Patentrechtsschutz versicherbar

Seit dem 01. Februar hat die Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung mbH (GMP) ein neues Produkt auf den Markt gebracht. Über dieses Produkt kann sich der Inhaber von Patent- und Markenrechten umfangreich versichern.

Versicherungsschutz wird für die Geltendmachung und die Abwehr von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüche geboten. Die Deckung gilt europaweit und ist für die Anforderungen innovativer Klein- und Mittelsstands-Betriebe entwickelt worden. Die jährlichen Prämien liegen zwischen 2.200 Euro und 3.900 Euro und sind somit auch für erfinderische Privatpersonen bezahlbar.

Die Deckungssumme liegt bei 100.000 Euro für Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Ein interessanter Aspekt ist, dass der Versicherungsschutz sich nicht nur auf zukünftige, sondern auch auf bereits bestehende Patent- und Markenrechte bezieht.

Die GMP aus Darmstadt hat dieses neue Versicherungskonzept gemeinsam mit der NRV-Rechtsschutzpartner der Nürnberger Versicherungsgruppe, der VHV Gruppe, der Stuttgarter Lebensversicherungs a. G. und der Mannheimer AG Holding- entwickelt. Die NRV (Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG) ist seit mehr als 50 Jahren am Rechtsschutzmarkt tätig ist und hat somit auch entsprechende Erfahrungswerte gesammelt und umgesetzt.

Mit dem neuen Rechtsschutzprodukt wird den Forderungen der Patentinhabern endlich entgegen gekommen, die seit Jahren auf einen erschwinglichen Versicherungsschutz hoffen. Viele Patentinhaber konnten sich gegen die Angriffe großer Konzerne aus rein finanziellen Gründen überhaupt nicht wehren, denn wer seine Patent- oder Markenrechte gegen Verletzungen oder Urheberrechtangriffe schützen wollte, musste mit erheblichen Gerichts- und Rechtsanwaltgebühren rechnen. Heute besteht das Problem zwar immer noch, doch gibt es jetzt endlich die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes.

Posted by Sabine on 03/02 at 04:32 AM
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Samstag, März 01, 2008

Mit Förderdarlehen günstig ins Wohneigentum

Zunehmend mehr Bauherren und Immobilienkäufer informieren sich über Fördermöglichkeiten. Es scheint sich herumgesprochen zu haben, dass sich die Finanzierungskosten mit Hilfe von staatlichen Förderdarlehen und Zuschüssen senken lassen. Vor allem am Wohneigentumsprogramm der KfW Bank ist das Interesse sehr groß. Hierbei handelt es sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen, das in Anspruch genommen werden kann, wenn es um den Bau oder den Kauf von Wohnimmobilien zur Eigennutzung geht.

Die KfW Bank hat ihr Wohneigentumsprogramm geringfügig überarbeitet und an die Marktbegebenheiten bzw. die Wünsche der Kunden angepasst. Der Hypothekenvermittler Dr. Klein hat diese Woche in einer Pressemitteilung auf diese Änderungen sowie auf ein spezielles Finanzierungsangebot aufmerksam gemacht.

Zunächst einmal zu den Änderungen am KfW Wohneigentumsprogramm. Laut den Finanzierungsspezialisten von Dr. Klein soll es nun möglich sein, auch längere Zinsbindungen in Anspruch zu nehmen. Neben den bisherigen Zinsbindungen von 5 und 10 Jahren besteht fortan die Möglichkeit, eine Zinsbindung von 15 Jahren abzuschließen. Dies ist eine sehr interessante Option, da sie angehenden Wohneigentümern die Möglichkeit bietet, das derzeit günstige Zinsniveau für einen langen Zeitraum zu sichern. Des Weiteren wurden auch die Laufzeiten verlängert: Von jetzt an können Laufzeiten von bis zu 35 Jahren gewählt werden. Dies ist vor allem für Darlehensnehmer interessant, die sich für einen niedrigen Tilgungssatz entscheiden, damit die vierteljährliche Ratenbelastung nicht so hoch ausfällt.

Bezüglich des speziellen Angebots von Dr. Klein bleibt zu sagen, dass potentiellen Darlehensnehmern die Möglichkeit geboten wird, in den Genuss von Vorteilskonditionen zu gelangen. Für die Dauer eines begrenzten, nicht näher angegebenen Zeitraums bietet Dr. Klein einen Konditionsnachlass beim KfW Wohneigentumsprogramm an. Dieser beläuft sich auf stolze 0,5 Prozent – was im Bereich der Immobiliendarlehen einen ganz erheblichen Nachlass ausmacht und deshalb ein besonders attraktives Angebot darstellt.

Posted by Jochen on 03/01 at 02:53 PM
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Hochzeit, welche Versicherungen müssen danach geändert werden?

Am Besten ist es, lange vor dem Hochzeitstermin einen Blick in die vorhandenen Versicherungsunterlagen des Paares zu werfen. Spätestens mit der Hochzeit ist es sehr wohl notwendig, denn eine ganze Reihe von Änderungen und Verbesserungen sind jetzt notwendig und möglich. Überhaupt sollte man bei Änderung der Lebenslage auch immer seine Versicherungslage überprüfen und überdenken.

Lebensversicherung
Hier sollten die Bezugsrechte überprüft werden. Es empfiehlt sich, dass die Partner sich gegenseitig absichern.

Privathaftpflichtversicherung
Besser als zwei Single-Haftpflichtversicherungen ist eine Familien-Haftpflichtversicherung (finanzielle Einsparung). Die als letztes abgeschlossene Single-Haftpflichtversicherung kann das Paar wegen “Eheschließung“ kündigen. (z.B. Er: 1.4.2000 abgeschlossen; Sie: 23.5.2004 abgeschlossen; heißt, ihre Versicherung kann gekündigt werden)

Kfz-Versicherung
Die bestehenden Policen sollten die Verheirateten auf Aktualität prüfen. Beachtenswert: Nutzerkreis/Fahrleistung

Hausratversicherung
Gibt es nur noch eine gemeinsamen Wohnung, sind zwei Hausratversicherungen überflüssig. Die verbleibende Hausratversicherung sollte aber an den neuen Hausstand angepasst werden. Auch hier gilt, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung, die zuerst abgeschlossene Versicherung bleibt bestehen.

Rechtsschutzversicherung
Auch hier ist nur noch ein Versicherungsschutz von Nöten. Der Rechtsschutzvertrag mit den geringeren Leistungen ist kündbar.

Nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind die Versicherer verpflichtet, die Kündigung bzw. die Reduzierung zu akzeptieren. Zu viel gezahlte Beiträge müssen die Versicherer erstatten. Grundsätzlich muss bei einer Namensänderung natürlich jede Gesellschaft informiert werden.

Posted by Saskia on 03/01 at 01:53 AM
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