Das Hessen-Baudarlehen im Überblick
In meinem gestrigen Blog-Post ging es um Förderdarlehen zum Bau oder Kauf von Immobilien. Es sollte verdeutlicht werden, dass es neben der KfW Bank noch weitere Förderbanken gibt, die zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse vergeben. Heute möchte ich eines dieser Darlehen näher vorstellen, das so genannte Hessen-Baudarlehen.
Hierbei handelt es sich um ein Immobiliendarlehen, das von der LTH Bank vergeben wird und vor allem wegen seines attraktiven Zinssatzes auffällt. Bei einer zehnjährigen Zinsbindung beläuft sich der jährliche Effektivzins auf gerade einmal 3,57 Prozent, womit das Hessen-Baudarlehen rund 1,3 Prozent günstiger als ein Förderdarlehen aus dem KfW Wohneigentumsprogramm ist.
Gefördert werden sowohl der Bau als auch der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen. Das Darlehen kann von Familien mit mindestens zwei Kindern oder von Familien mit einem behinderten Kind beantragt werden. Die so genannte Grundförderung beläuft sich auf eine Höhe von 65.000 Euro. Sie wird um einen Zuschlag ergänzt, dessen Höhe vom Grundstückswert abhängig ist. Dieser lässt sich wie folgt ermitteln: Preis je Quadratmeter mal 100 Euro. Die Obergrenze für den Zuschlag beläuft sich auf maximal 50.000 Euro. Des Weiteren kann nochmals ein Zuschlag in Höhe von 5.000 Euro erlangt werden, wenn mindestens ein drittes Kind vorhanden ist. Somit beläuft sich die maximale Darlehenshöhe auf 120.000 Euro.
Wie bereits erwähnt wurde, wird das Darlehen von der LTH Bank vergeben. Die Entscheidung über eine Vergabe wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung getroffen. Anlaufstelle für alle Interessierten sind die jeweiligen Landratsämter. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern können die Informationen auch auf der Stadtverwaltung in Erfahrung gebracht werden.
Abschließend noch ein Hinweis: Die Förderung setzt sich aus KfW-Mitteln sowie einem Zuschuss aus dem Landeshaushalt zusammen. Aus diesem Grund ist eine ergänzende Einbindung des KfW Wohneigentumprogramms nicht möglich. Andere KfW Programme, wie zum Beispiel Ökologisch Bauen können dennoch in Anspruch genommen werden.
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Jochen on 04/01 at 12:48 PM
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Abgesichert bei Heimwerkerunfällen
Es kommt regelmäßig zu Heimwerkerunfällen während der Freizeit-Beschäftigung. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Aus diesem Grunde ist es äußerst ratsam - wenn Sie öfter zu Hause zum Heimwerker werden und reparieren, fixieren, ausbessern oder renovieren - eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese garantiert, dass auch bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente erbracht wird. Es werden sogar Tagegelder während der Genesungszeit gezahlt. Dadurch können mögliche Einkommensbußen kompensiert werden oder im gegebenen Fall auch der behindertengerechte Umbau einer Wohnung finanziert werden.
Durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der GDV, in Berlin, und die Aktion DAS SICHERE HAUS, der DSH, in Hamburg wurde mitgeteilt, dass sich jährlich ungefähr 300.000 Heimwerker während der Arbeit verletzen oder ihnen ähnlich Schlimmes passiert - die am häufigsten auftretenden Verletzungen sind Stürze, Schnittwunden und Quetschungen. Betroffen sind zu ungefähr 80% Männer unter den Heimwerken.
Empfohlen wird daher sehr dringend, sich bei der Heimwerk-Arbeit zu schützen und zwar durch die angemessene Schutzkleidung. Damit kann die Unfallgefahr beim Heimwerken effizient reduziert werden. Die entsprechende Schutzausrüstung sollte auf jeden Fall aus einer Schutzbrille und einem Gehörschutz für Arbeiten an Schleifern und Sägen bestehen. Beim Schleifen oder bei der Arbeit mit Farben, Lacken oder Chemikalien muss ein Atemschutz verwendet werden und Schutzhandschuhe gehören bei der Arbeit mit Reinigungsmitteln oder Chemikalien unbedingt zur der notwendigen Kleidung.
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Saskia on 04/01 at 12:39 PM
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Canada Life – Möglichkeiten der Risikovorsorge
Canada Life bietet zwei innovative Lösungen der Risikovorsorge im privaten Bereich.
1. Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge
Über diese Risikolebensversicherung werden die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) durch die Zahlung einer Einmalleistung abgesichert. Im Ganzen umfasst der Leistungskatalog 36 schwere Krankheiten. Desgleichen können sinnvollen Zusatzbausteinen wie Erwerbsunfähigkeits-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsschutz individuell eingeschlossen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit in einem Vertrag zwei Personen abzusichern. Der Kunde kann jede Person ab einem Lebnesjahr mitversichern. Schließt ein Elternteil die „Schwere Krankheiten Vorsorge“ für sich ab, so sind die Kinder bis zum 18. Lebensjahr ohne besondere Zuschläge auch über diesen Vertrag abgesichert. Tritt der tragische Fall ein, dass ein Kind an einer der versicherten Krankheiten leidet, so können bis zu 25.000 Euro gezahlt werden, ohne dass sich der Schutz des Hauptversicherten verringert.
2. Die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine bezahlbare Basisversicherung für die Zahlung einer monatlichen Rente. Über diesen Versicherungsschutz wird der Verlust der körperlichen Fähigkeiten wie beispielsweise Laufen, Sehen, Sprechen versichert. Canada Life erarbeitete als erster Versicherer in Deutschland diese besondere Form der Lebensversicherung. Für den Kunden zeichnet sich das Produkt der Canada Life durch leicht zu verstehende und klare Leistungsbeschreibungen aus.
Weitere Infos zur Schwere Krankheiten Versicherung, die auch Dread Disease Versicherung genannt wird.
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Sabine on 04/01 at 12:31 PM
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NRV – JURCASH für Vermieter- Rechtsschutz
Die Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG bietet ab dem 1. April 2008 JURCASH – Service- Leistungen jetzt auch für den Vermieter-Rechtsschutz an.
Der Einschluss von JURCASH erfolgt ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag und bietet dem Vermieter folgende Vorteile:
Zur Reduzierung des Ausfallrisikos können kostengünstige Bonitätsauskünfte angefordert werde.
Es stehen günstige Inkassokonditionen für Forderungen aus Mietverhältnissen, auch bei beendeten Mietverhältnissen und vorhandenen Vollstreckungsbescheiden oder Urteilen, zur Verfügung.
Im Inkassoverfahren ist keine Selbstbeteiligung vorhanden auch wenn im Rechtsschutzvertrag diese vereinbart ist.
Um JURCASH als Vermieter in Anspruch zunehmen, muss ein laufender Rechtsschutzvertrag oder ein Neuvertrag mit einem Vermieter-Rechtsschutz für Wohnungen, Gewerbeobjekte, Garagen oder unbebaute Grundstücke vorhanden sein.
Ab dem 1.04.2008 ist das JURCASH- Portal über die Website www.jurcash.de erreichbar.
Auch die Rechtsschutzprodukte der VHV werden über die Neue Rechtsschutz Versicherung AG eingereicht und bieten damit den selben, umfangreichen Schutz und die gleichen Bedingungen.
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Sabine on 04/01 at 12:25 PM
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