Advanced Search

April 2008
S M T W T F S
   1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30      

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, April 02, 2008

Die Krankenversicherung und die Gesellschaft der Zwei Klassen …

Es war oft die Rede davon, es wurde schon immer vermutet. Nun ist sie belegt, die Tatsache, dass in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft herrscht, und zwar genau da, wo es nicht so sein dürfte: Bei der Gesundheitsversorgung der Bürger. Nun belegt eine Studie genau das Befürchtete: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Nachsehen. Bis zu drei Mal so lange müssen Pflichtversicherte wie auch Freiwillig Versicherte der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Termin warten als Patienten, die bei einer Privaten Kasse versichert sind.

Und wer kennt es nicht von sich selbst. Man wartet bereits eine Stunde drauf, beim Arzt drangenommen zu werden. Und dann rauscht da ein Herr im Anzug oder eine Dame, behangen mit Goldschmuck, an einem vorbei und sitzt erstmal eine halbe Stunde im Behandlungsraum. Und man wartet und wartet und wartet …

Dabei scheint all dies nur der Anfang zu sein. Noch gibt es Ärzte und Praxen, in denen es anders gehandhabt wird. Fatal ist es dennoch jetzt schon. Wenn in einem Krankenhaus Krebsdiagnosen quasi im Vorübergehen und am Fließband verteilt werden an Gesetzlich Versicherte (und das habe ich persönlich erlebt, sonst würde ich eine solche Aussage gar nicht glauben), dann wird das Gesundheitssystem fragwürdig. Und es scheint immer mehr zu zerbrechen. Der Patient spielt keine Rolle mehr. Wohl ergreifen Menschen wie Professor Dr. Grönemeyer das Wort für die Patienten und für eine menschliche Medizin. Und es gibt Mediziner, die Patienten wie Menschen behandeln. Aber dies scheint die Ausnahme zu sein. Die Regel sind die Zwei Klassen, und der Grat zwischen beiden Klassen wird breiter und breiter. Je mehr Einschnitte unsere Frau Gesundheitsministerin und der Gesetzgeber in unserem Gesundheitssystem machen, desto kälter wird der Wind für gesetzlich Versicherte Menschen.

Doch wie heißt es immer noch schön in Artikel 1 Absatz 1 des für unser Land geltenden Grundgesetzes (GG)?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ja, welch schöne Formulierung. Leider nur Worte, und Worte sind ja bekanntlich oft wie Schall und Rauch. Schade, dass die Gesetzgeber das Grundgesetz im Bereich von Gesundheit und Sozialem längst vergessen haben.

Posted by Christel on 04/02 at 09:20 PM
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Weiterverkauf von Immobiliendarlehen – auch in der Politik ein Thema

Leider bin ich erst heute auf eine Pressemittelung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung gestoßen, die bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht wurde und auf den Verkauf von Immobiliendarlehen eingeht. Weil die Pressemitteilung so interessant ist, möchte ich die wichtigsten Punkte an dieser Stelle nochmals aufgreifen.

Zunächst einmal geht aus der Mitteilung sehr deutlich hervor, dass das Thema Darlehensverkauf von der Politik sehr ernst genommen und die Vorgehensweise der Banken, notleidende Darlehen weiterzuverkaufen, sehr kritisch betrachtet wird. Aus diesem Grund kam es Ende Januar zu einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Das Bundesjustizministerium erbrachte den Vorschlag, Kreditinstitute dazu verpflichten, auch Darlehensverträge anzubieten, die den Darlehensnehmern garantieren, dass ihre Darlehen nicht verkauft bzw. weitergereicht werden können.

Dieser Vorschlag stieß auf Gehör und wurde von vielen Seiten positiv aufgenommen. Unter anderem wurde der Vorschlag auch von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßt, der eindeutig dafür aussprach, Immobilieneigentümer bzw. die Darlehensnehmer besser zu schützen. In seiner Rede vor dem Ausschuss wies er vor allem auf die Bedeutung der Immobilie hin. Laut seiner Aussage werden Immobilien gerade in Deutschland als Wertanlage und Altersvorsorge betrachtet – und das solle auch zukünftig so sein.

Allerdings macht er auch darauf aufmerksam, dass eine praktische Lösung zur Durchsetzung von Schuldnerrechten gefunden werden muss. Einerseits müssen die Banken immer noch dazu befähigt sein, Vollstreckungen einzuleiten, andererseits gilt es die Verbraucher zu schützen, indem Vollstreckungen nicht mehr grundlos durchgeführt werden können. Aus diesem Grund schlug Tiefensee vor, dass eine Unterwerfungsklausel (die zu einer schnellen Zwangsvollstreckung führen kann) bei einem Weiterverkauf des Darlehens ihre Bedeutung / Gültigkeit verliert.

Für die Darlehensnehmer sind dies gute Nachrichten, wobei natürlich offen bleibt, wann und in welcher Form entsprechende Gesetzesänderungen durchgeführt werden und für wen diese dann gelten.

Posted by Jochen on 04/02 at 12:38 PM
FinanzenImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?