Unfallschäden sollten gering gehalten werden
Geschädigte sind immer verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Nach einem Unfall muss der Geschädigte unmittelbar mit der Reparatur anfangen. Sofern der Schaden noch höher werden sollte, kann er nicht auf die Zustimmung des Versicherungsunternehmens warten. Diese Ansicht vertreten zumindest die Richter des Landgerichts Gera, die dieses Urteil am 19. Januar 2007 fällten.
Im vorliegenden Fall war ein Transportfahrzeug eines Großhändlers bei einem Unfall auf einem Parkplatz beschädigt worden. Das Auto wurde sofort in eine Werkstatt gebracht, um dort von einem Kfz-Sachverständigen den Schaden begutachten zu lassen. Der Händler wollte das Fahrzeug erst reparieren lassen, nachdem auch eindeutig eine Zustimmung der Versicherung der Unfallsverursacherin bezüglich der zu übernehmenden Kosten vorlag. Der Händler hätte zum Zwecke der Reparatur einen Kredit aufnehmen müssen. Das Versicherungsunternehmen erhielt das Gutachten erst nach weiteren 14 Tagen. Die Geschädigte wies bereits in diesem Schrieben daraufhin, dass mit einem großen Verdienstausfall zu rechnen sei, schließlich könne das Fahrzeug nicht gebraucht werden. In dieser Zeit befand sich das Auto in der Werkstatt. Die Versicherung übernahm dann die Kosten und ersetzte auch den Verdienstausfall für die Reparaturdauer und die Dauer der Begutachtung durch den Sachverständigen. Jedoch wollte der Großhändler auch für die Zeit, in der er auf die Zustimmung der Versicherung zur Reparatur gewartet hatte, 5000 EURO für den Verdienstausfall erhalten und klagte.
Durch das Landgericht erhielt er im Urteil eine teilweise Zustimmung. Die Richter waren der Meinung, dass der Händler den Wagen sofort nach der Begutachtung durch den Kfz-Sachverständigen hätte reparieren lassen müssen, um noch mehr Verdienstausfall zu vermeiden. Er hätte nicht auf eine Zustimmung der Versicherung warten dürfen, sondern hätte sich so verhalten müssen, als ob der Unfallverursacher nicht existiere. Schließlich ist die Reparatur des Autos in seinem eigenen Interesse, damit er es sobald wie möglich wieder nutzen konnte. Auch hätte der Händler sich um einen Kredit bemühen müssen, damit ihm auch der Verdienstausfall der geschätzten fünf Tage zwischen Beantragung und Bewilligung des Kredites hätte gegeben werden können. Die Versicherung habe daher für den geschätzten Zeitraum des Verdienstausfalles die Kosten zu ersetzen.
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Saskia on 04/05 at 08:49 PM
KFZ-Versicherung •
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Ärzte, Piloten, Anwälte und Lokführer sind Risikogruppen in der Haftpflichtversicherung
Wie bei fast allen Haftungsrisiken, so gibt es auch in der Haftpflichtversicherung bestimmte risikobehaftete Berufsgruppen. Zu den Berufsgruppen mit erhöhtem Haftungsrisiko gehören:
Anwälte
Die Haftung hängt davon ab, wie die Kanzlei organisiert ist. In der Partnergesellschaft haften alle Partner persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung sollte unbedingt auf die Selbstbeteiligung geachtet werden. Ein Selbstbehalt von 25.000 € ist durchaus möglich.
Ärzte
Ob Gynäkologe, Geburtshelfer, Chirurg oder Anästhesist, auch dieser Berufszweig gehört zu der Risikogruppe. Ärzte die ihr Beschäftigungsverhältnis in einem Krankenhaus haben, sind meist über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Bei grob fahrlässigen Kunstfehlern werden jedoch oft Vereinbarungen mit dem Krankenhaus getroffen, dass der Arzt mit bis zu drei Monatsgehältern selbst haften muss.
Piloten/ Fluglotsen
Auch sie gehören zu den risikobehafteten Berufsgruppen. Haftpflichtrisiken werden nur mit relativ hohen Zuschlägen angeboten. Speziell auf die Berufsgruppe zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung werden zusätzlich angeboten.
Lokführer
Sie gehören ebenso zu den Risikogruppen. Im Rahmen des Transportvertrages zwischen Deutscher Bahn und Kunden und nach Ersatzansprüchen werden hier die Haftungsfragen geklärt. Nach dem Gesetz muss der Bahnbetreiber für alle Schäden die durch seine Mitarbeiter verursacht werden aufkommen. Dabei bei ist es völlig unerheblich wie groß der Schuldanteil des Mitarbeiters ist.
Wie bei allen Risiken ist es leider nicht möglich, sich auch in diesem Bereich rundum abzusichern. Ein Restrisiko des Einzelnen bleibt.
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Sabine on 04/05 at 08:32 PM
Haftpflicht •
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Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen
Vorgestern war in der Financial Times ein Artikel zum Thema Modernisierung von Wohnimmobilien zu finden, der sich vor allem mit der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen auseinandersetzt. Die wichtigsten Aussagen dieses Artikels sollen an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst wiedergegeben werden, da er sehr aufschlussreich ist und Eigentümern dabei helfen kann, Fehler bei der Finanzierung zu vermeiden.
Eine der Kernaussagen des Artikels lautet, dass ca. drei Viertel aller Wohnimmobilien älter als 25 Jahre sind. Dies hat für die Eigentümer unmittelbar zur Folge, dass sie früher oder später Modernisierungsmaßnahmen durchführen müssen. Moderne Immobilien haben nämlich einen Energiebedarf, der rund zwei Drittel geringer ausfällt. Das bedeutet für die Eigentümer, dass sie mit Hilfe einer Modernisierung ihre Energiekosten auf lange Sicht senken und somit Geld sparen können.
Nun stellt sich natürlich die Frage, auf welche Weise man die Modernisierung einer Immobilie finanzieren soll. In der heutigen Zeit entscheiden sich zunehmend mehr Eigentümer für die Aufnahmen eines Darlehens, das von einer Direktbank stammt. Dies ist in erster Linie auf die attraktiven Zinssätze zurückzuführen. Allerdings hat der Autor des Artikels ermittelt, dass die Finanzierung über eine Direktbank in den meisten Fällen eine schlechte Wahl darstellt. Zum einen können Direktbanken-Darlehen sehr teuer sein, wenn der Darlehensbetrag kleiner als 50.000 Euro ausfällt, zum anderen sind auch Darlehen jenseits der 50.000 Euro-Grenze verhältnismäßig teuer.
Im direkten Vergleich zeigt sich nämlich, dass sich Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe von Bauspardarlehen erheblich günstiger finanzieren lassen. Wer derzeit einen Bausparvertrag abschließt, kann später ein Darlehen zu einem Zins von weniger als zwei Prozent aufnehmen – selbst Darlehen von Förderbanken, wie zum Beispiel der KfW-Bank, sind teurer.
Somit kann einer Vielzahl an Eigentümern nur dazu geraten werden, sich rechtzeitig für den Abschluss eines günstigen Bauspardarlehens zu entscheiden. Denn nach der Ansparphase können sie ihre Immobilien modernisieren und gleichzeitig von erstklassigen Zinssätzen bei der Finanzierung profitieren.
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Jochen on 04/05 at 02:42 PM
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