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Dienstag, April 08, 2008

Modernisierungsmaßnahmen mit KfW-Darlehen finanzieren

Wie aus meinen vergangenen Blog-Posts hervorgeht, stellen Bauspardarlehen eine erstklassige Möglichkeit dar, um Modernisierungsmaßnahmen günstig zu finanzieren. Allerdings kommt die Aufnahme eines Bauspardarlehens nicht immer in Frage, beispielsweise dann nicht, wenn kein Bausparvertrag abgeschlossen wurde und das Darlehen unmittelbar benötigt wird. In solch einem Fall gilt es eine andere Lösung zu finden, um eine günstige Finanzierung der Modernisierungsmaßnahmen auf die Beine zu stellen.

Eine der möglichen Lösungen stellt die Aufnahme eines zinsverbilligten Förderdarlehens dar, wie es zum Beispiel von der KfW-Bank angeboten wird. Gerade für Modernisierungsvorhaben bietet die KfW-Bank gleich eine ganze Palette an Programmen. Die Aufnahme eines Förderdarlehens ist vor allem deshalb so interessant, weil der Zinssatz meist immer noch erheblich günstiger als bei anderen Banken ist.

Allerdings sind Förderdarlehen nur dann erhältlich, wenn der Antragsteller mit seinem Vorhaben ganz bestimmte Förderrichtlinien erfüllt. So werden zum Beispiel innerhalb des KfW-Programms „Wohnraum Modernisieren Öko Plus“ ausschließlich Maßnahmen gefördert, die zur Verringerung des Energiebedarfs der Immobilie beitragen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Anbringung einer Außendämmung handeln. Andere Modernisierungsmaßnahmen können über das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren Standard“ finanziert werden, wobei dieses Programm einen weniger attraktiven Zinssatz bietet.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass man bei der Aufnahme von Immobiliendarlehen keinesfalls nur auf die Höhe des Zinssatzes achten sollte. Gerade bei den KfW-Darlehen gilt es ein passendes Tilgungskonzept zu entwickeln. Es ist nämlich so, dass die meisten Programme ein oder sogar mehrere tilgungsfreie Anlaufjahre vorsehen. Dadurch wird zwar die monatliche Belastung in der Anfangsphase verringert, die Laufzeit bzw. die Restschuld am Ende der Laufzeit jedoch erhöht. Folglich gilt es genau zu überlegen, in welchem Rahmen man während der tilgungsfreien Anlaufjahre Kapital sparen kann, um dieses später als Sondertilgung einzubringen. Auf diese Weise lässt sich neben der Restschuld auch die spätere Zinsbelastung verringern.

Posted by Jochen on 04/08 at 03:33 PM
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Verweigerung des Rücktransports kann teuer werden

So sprach das Landgericht München in einem Urteil zu einem Schmerzensgeldprozess einem Versicherten 2 000 Euro zu. Im unter dem Aktenzeichen 6 S 20960/06 gelaufenen Verfahren ging es darum, dass sich eine Reisekrankenversicherung weigerte, einen auf einer Reise in die USA erkrankten Versicherten zurück nach Deutschland transportieren zu lassen.

Der bei der beklagten Reisekrankenversicherung unter Vertrag stehende Versicherungsnehmer war während einer Reise in die USA im Mai des Jahres 2005 an hohem Fieber und an Reizhusten erkrankt. Die Versicherung wies ihn zuerst an, ein Krankenhaus vor Ort aufzusuchen, da für ihn noch keine Transportfähigkeitsbescheinigung ausgestellt worden war. Bereits am nächsten Tag lag diese jedoch vor. Plötzlich wusste die beklagte Versicherung jedoch nichts mehr von ihren eigenen Verträgen und verweigerte dem Mann einen Rücktransport, da bei diesem, als HIV Positiver, wie dann vorgeschoben wurde, in der Regel die Gefahr einer Lungenentzündung gegeben sei. Dementsprechend bestehe also ein Risiko durch den Transport in der Luft. Außerdem gab der Arzt der Reiseversicherung an, ein Transport sei medizinisch nicht vertretbar. Gründe hierfür gab er jedoch nicht an.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die beklagte Versicherung den Rücktransport hätte durchführen müssen. Die dann auf eigene Kosten und eigene Gefahr vom Versicherten vorgenommene Rückreise war mit erheblichen Strapazen verbunden. Aufgrund dessen bekam der Klagende Recht und erhielt den Anspruch von 2 000 Euro Schmerzensgeld. Ein wichtiges Urteil im Bereich der Reisekrankenversicherungen, wo es immer wieder vorkommt, dass Rücktransporte aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert werden. Und das dann meistens auch noch eine jegliche Angabe von medizinischen Gründen. Es gibt hier oft einen Freifahrschein für Versicherungen, diesem wurde jetzt mit diesem äußerst wichtigen Urteil ein Riegel vorgeschoben.

Posted by Christel on 04/08 at 03:29 PM
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Flächendeckende private Altersvorsorge angestrebt

Die Rente ist nicht mehr das, was sie war. Daran ändert auch die geplante Erhöhung der gesetzlichen Rente um 1,1 Prozent, über die heute im Bundeskabinett vermutlich heiß debattiert wird, nur wenig. Die Begünstigten würden sich freuen. Andere sprechen von teuren Geschenken und insbesondere die junge Garde der Damen und Herren Politiker sieht die Rentenerhöhung als Schnitt ins Fleisch der heutigen Rentenzahler. Für Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales, stellt sich die Sache ganz einfach dar: Die Rentenanpassung ist generationengerecht. Sehr gut verkauft hat er diesen Standpunkt nicht. Wie anders ist der Rüffel von Kanzlerin Angela Merkel zu verstehen, das Vorhaben sei schlecht dargestellt worden.

Im Rahmen der Handelsblatt-Tagung zur betrieblichen Altersvorsorge hat Olaf Scholz seine Position recht deutlich gemacht und hielt auch mit Versprechen nicht zurück. Der Beitragssatz werde bis 2020 unter 20 Prozent bleiben. Dieses Ziel sei ungefährdet. „Die Rentenversicherung steht durch die Reformen auf stabilen Füßen“, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Ganz ohne eine betriebliche oder private Vorsorge gehe es jedoch nicht. Sie sei mittlerweile unverzichtbar geworden. Dazu liege ein Gesamtkonzept vor, das 2007 verabschiedet wurde. Darunter fallen unter anderem die höhere Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus bei der Riester-Rente.

Nach aktuellem Stand, so Olaf Scholz, hätten 17 Millionen Arbeiter und Angestellte eine Betriebsrentenanwartschaft, 10 Millionen Menschen eine Riester- und knapp 650.000 eine Rürup-Rente. „Unser Ziel ist eine flächendeckende zusätzliche Altersversorgung“, so Scholz. Denn Altersarmut müsse auf jeden Fall vermieden werden. Im Moment sei sie noch wenig verbreitet. Lediglich 2,3 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner seien auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Dass die Situation nicht verharmlost werden dürfe, sei auch ihm bewusst. Weitere Anstrengungen seien nötig, in erster Linie für jene, die längere Zeit arbeitslos seien, kein existenzsicherndes Einkommen hätten und alle Solo-Selbständigen. „Da sind wir auf einem guten Weg“, zeigt sich der Bundeminister optimistisch. Das war einst auch Norbert Blüm. Der versprach, „die Rente ist sicher“.

Posted by Andre on 04/08 at 11:16 AM
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