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Mittwoch, April 16, 2008

Förderprogramme zur Baufinanzierung von Gemeinden

Es liegt noch gar nicht so weit zurück, da haben sich nur verhältnismäßig wenige Bauherren und Käufer für das Thema Fördermittel interessiert. Dies mag mitunter auch daran gelegen haben, dass es sich teilweise sehr schwierig gestaltete, an entsprechende Informationen zu gelangen. Heutzutage sieht es hingegen ganz anders aus: Fast alle Bauherren und Käufer setzen sich mit dem Thema Fördermittel auseinander – unter anderem auch deshalb, weil ausführliche Informationen über das Internet zu erhalten sind. Aufgrund des gestiegenen Interesses auf der Verbraucherseite ist auch das Angebot größer geworden. Es ist längst nicht mehr nur die KfW-Bank, die entsprechende Zuschüsse oder auch Förderdarlehen anbietet. Mittlerweile haben auch fast alle Bundesländer eigene Förderprogramme aufgelegt.

Doch nicht nur Bund und Länder, sondern auch zunehmend mehr Städte und Gemeinden bieten Förderprogramme für private Bauherren und Käufer an. Wie gestern in der Regionalpresse zu lesen war, hat die Gemeinde Nörten (eine kleine Stadt im Süden Niedersachsens) ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Die Gemeinde möchte Familien mit ihrem Förderprogramm an sich binden. Das Förderprinzip ist relativ simpel: Jede Familie, die Wohneigentum in Nörten errichtet oder erwirbt, kann einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro je Kind erhalten. Bezugsberechtigt ist jede Familie, unabhängig davon, ob sie bereits in Nörten ansässig war oder neu hinzuziehen wird.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss dieser vor der Unterschrift des Kaufvertrags oder vor Baubeginn beantragt werden. Des Weiteren muss die Familie mindestens fünf Jahre in der Gemeinde wohnhaft sein, ansonsten wäre eine Rückzahlung erforderlich. Außerdem muss die Immobilie zur Eigennutzung vorgesehen sein – Kapitalanleger können also nicht auf den Zuschuss spekulieren. Der Startschuss für eine Testphase des Programms erfolgte am 1. April dieses Jahres, die bis zum Ende des kommenden Jahres andauern wird.

Posted by Jochen on 04/16 at 01:59 PM
FinanzenImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Nicht heilbar – Gehörschäden und ihre Folgen

Wer denkt, er könne sein Gehör beliebig strapazieren, der irrt gewaltig. Das machte die DGUV, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, jetzt wieder deutlich. Angesichts des Tages des Lärms am 16. April wurde deutlich gemacht, dass ein hoher Geräuschpegel auf Dauer die Haarzellen im Innenohr zerstören kann. Diese können sich nicht neu bilden und auch ein Hörgerät bietet sich nicht als ein so genanntes Allheilmittel an.

Denn er einmal einen Gehörschaden hat, muss sich damit abfinden, dass er nicht mehr heilbar ist. Zwar gibt es Hörgeräte, diese sind aber bei Schwerhörigkeit, die aufgrund von Lärm entstanden sind, kein Allheilmittel. Auch korrigieren Hörgeräte -  anders als Brillen bei der Sehleistung - keine Hörschäden.

Deshalb ist eines besonders wichtig: Prävention in Freizeit und am Arbeitsplatz, um vor Lärm geschützt zu werden.

Wenn man bedenkt, dass mehr als sechs Prozent der Deutschen, immerhin mehr als fünf Millionen Menschen, an ihrem Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt sind, der das Gehör schädigt, eine wichtige Aussage. Denn was nicht bekannt ist: Lärmschwerhörigkeit ist die Berufskrankheit in Deutschland, die am zweithäufigsten vorkommt. Pro Jahr treten gut 5 000 neu bestätige Fälle auf von Arbeitnehmer, die aufgrund dessen ihren Hut nehmen müssen. Am Arbeitsplatz gilt deswegen inzwischen ein Grenzwert von 85 Dezibel, der nicht überschritten werden darf bei der Tagesbelastung des Arbeitnehmers. Allerdings ist es nicht mehr der Lärm am Arbeitsplatz, von dem die meiste Gefahr ausgeht, sondern der Lärm aus der Freizeit. Deshalb sagt Dr. Martin Liedtke, der Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA), das der DGUV angegliedert ist: “Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu”. Und macht dabei eines deutlich: “Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine.”

Harte Worte, denn egal durch welche Belastung, die er anspricht, wenn der Lärm die maximale Tagesbelastung überschreitet, muss eingegriffen werden und es sind Schutzmaßen erforderlich. Dr. Manfred Liedtke meinte zu der wenigen Beachtung des Freizeitlärms: “Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden.” Auch deshalb glauben eben viele, ein einmal so entstandener Schaden am Gehör “würde schon wieder”.

Doch dies ist ein fataler Irrtum. Ein durch Lärm geschädigtes Hörorgan kann sich nicht mehr erholen und nicht regenerieren. Es ist dann aus mit der Hörfähigkeit und auch das Hören mit dem Hörgerät kann dann nur vage bringen, was das gesunde Ohr an Wahrnehmung hat.

Für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die DGUV und Dr. Manfred Liedtke gilt deshalb, das Gehör muss auch in der Freizeit gleich wie am Arbeitsplatz geschützt werden: “Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!”

Weitere Informationen zum Thema Lärm sowie einige Hörbeispiele sind auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden.

Seien Sie gut zu Ihrem Gehör und schützen Sie sich. Nicht nur am heutigen Tag des Lärms, sondern an jedem Tag. Ihre Ohren werden es Ihnen danken!

Posted by Christel on 04/16 at 11:18 AM
Gesundheit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Nicht jede Rürup-Rente konnte im Test überzeugen

100 Euro sind viel Geld, vor allem, wenn man sie als Rentner Monat für Monat weniger im Portmonee hat. So groß sind laut „FinanzTest“ die Unterschiede bei der garantierten Rente nach Rürup, wenn man aufs falsche Pferd setzt. 38 Verträge, jeweils für Männer und für Frauen, hat die Redaktion im Bezug auf die Rentenzusage, die Flexibilität, die Transparenz und den Anlageerfolg unter die Lupe genommen. Drei Mal vergab sie das Qualitätsurteil „sehr gut“ elf Gesellschaften erhielten für ihre Basisrente ein „gut“ und drei Versicherungen mussten sich mit einem „ausreichend“ zufrieden geben.

Den Schwerpunkt legten die Tester bei ihrer Wertung mit immerhin 45 Prozent Gewichtung auf die garantierte monatliche Rente. Dabei orientierten sich an einem Musterfall: Ein 40jähriger zahlt jährlich 6.000 Euro in seinen Rürup-Vertrag, der zum 65. Lebensjahr fällig wird. Während bei der CosmosDirekt ein Betrag von 821 Euro unter dem Strich stand, lag die Barmenia mit 722 Euro deutlich darunter. Punkten konnte die CosmosDirekt auch in der Sparte Frauen. Hier kam sie auf eine Garantierente von 741 Euro. Lob gab es von Seiten der Zeitschrift zudem für die WGV, die Europa, die HanseMerkur, Delta Loyd und mamax.

Die Überschussbeteiligung floss mit 35 Prozent in das Testergebnis ein. Dazu wurde der Anlageerfolg der Unternehmen in den vergangenen Jahren berücksichtigt. Schließlich gibt erst der an die Kunden ausgezahlte Überschuss Auskunft darüber, wie hoch die private Rente tatsächlich ausfällt. Genaue Zahlen darf man dabei allerdings nicht erwarten. Dafür spielen zu viele Faktoren eine Rolle und kann niemand vorhersagen, wie erfolgreich eine Versicherung zukünftig wirtschaftet. Nach aktuellem Stand könnte man bei der Debeka mit einer Rürup-Rente in Höhe von 1.237 Euro rechnen, garantiert werden 799 Euro.

Kritisch sehen die Tester das Vorgehen vieler Versicherungsgesellschaften, sollte der Kunde die Beitragszahlungen aussetzen oder beitragsfrei stellen wollen. Wurde bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend Kapital für die Basisrente angespart, damit zumindest eine Mindestrente erreicht ist, geht man leer aus und das Geld ist futsch.

Posted by Andre on 04/16 at 07:24 AM
Altersvorsorge • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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