Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Montag, April 21, 2008

Vertragstreue Kunden und ihre Befürchtungen beim Kreditverkauf durch die Bank

Häufig geschieht es in letzter Zeit, dass Banken Kreditpakete veräußern und demzufolge die Kreditverkaufsproblematik ein sehr aktuelles Thema ist. Viele vertragstreue Kreditnehmer sorgen sich, dass ihre Sicherheiten durch die neuen Kreditgläubiger verwertet werden. Nur mithilfe eines vollstreckbaren Schuldanerkenntnisses ist es möglich, durch sofortige Vollstreckung auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Eine vollstreckbare Grundschuld berechtigt den Inhaber dazu, den belasteten Grundbesitz zwangsversteigern zu lassen und sich je nach Grundbuchrang bevorzugt aus dem daraus erzielten Erlös zu befriedigen.

Grundschuld und Schuldanerkenntnis müssen getrennt betrachtet werden, sie sind als vom Kredit losgelöst zu sehen. Der mit der Bank geschlossene Sicherungsvertrag, die sogenannte Zweckerklärung, bildet in der Regel eine Verbindung. Einerseits verbietet der Sicherungsvertrag die Verwertung der Sicherheiten, in der Zeit, in der der Kredit ordnungsgemäß bedient wird. Ein Kreditnehmer kann eine Zwangsversteigerung gerichtlich beenden lassen, sollten unberechtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden sein. Auch bei Erwerbern von Kreditpaketen werden solche Maßnahmen zur Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen angewandt, schließlich erhält sich auch bei Veräußerungsvorgängen die durch den Sicherungsvertrag gewährleistete Einheit von Sicherheiten und gesicherten Forderungen.

Banken haben die durch den Sicherungsvertrag bestimmten Beschränkungen an die neuen Gläubiger weiterzuleiten, sie dürfen die Sicherheiten keinesfalls isoliert übertragen, wie es in einem Grundsatzurteil des BGH deutlich wurde. Würden Banken diese Pflichten nicht regelmäßig befolgen, wären sie den Kreditnehmern schadensersatzpflichtig. Sollten die gesicherten Forderungen nicht vertragsgemäß bedient werden, können auch die neuen Gläubiger die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Durch Kreditveräußerungen wird die Rechtsstellung des Kreditnehmers nicht schlechter. Die aktuelle Gesetzeslage „schützt“ den vertragstreuen Kreditnehmer. 

Posted by Saskia on 04/21 at 02:29 PM
Recht & OrdnungKredite • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Der Vergleich von Forwarddarlehen lohnt sich

Bis vor einigen Jahren waren Forwarddarlehen noch relativ unbekannt, dementsprechend wurden sie nur von verhältnismäßig wenigen Darlehensnehmern abgeschlossen. Mittlerweile erfreuen sie sich jedoch einer zunehmenden Beliebtheit: Immer mehr Hauseigentümer bedienen sich dieser Darlehensform, um sich schon jetzt das Zinsniveau für ihre spätere Anschlussfinanzierung zu sichern.

Die Suche nach dem passenden Forwarddarlehen gestaltet sich allerdings nicht gerade einfach. Aufgrund des zunehmenden Interesses der Verbraucher treffen immer mehr Banken die Entscheidung, in dieses Segment einzusteigen und ebenfalls Forwarddarlehen anzubieten. Deshalb ist das Forwarddarlehen schon lange kein Nischenprodukt mehr, und potentielle Darlehensnehmer müssen eine immer größer werdende Anzahl an Finanzierungsangeboten miteinander vergleichen, um das passende Angebot zu finden.

Dass sich ein Vergleich dieser Darlehen lohnt, hat die Stiftung Warentest erst in der vergangenen Woche bestätigt. In einer Pressemitteilung ließ die Institution verlauten, zahlreiche Darlehensangebote verschiedener Banken verglichen zu haben. Das Ergebnis des Vergleichs spricht eine deutliche Sprache: Hinsichtlich der Konditionen bestehen große Unterschiede. Wer sich keine Zeit nimmt und die Angebote mehrerer Banken nicht miteinander vergleicht, läuft Gefahr ein vergleichsweise teures Darlehen aufzunehmen – die Zinsunterschiede zwischen den Angeboten einzelner Banken sollen sich auf bis zu ein Prozent belaufen.

Des Weiteren macht die Stiftung Warentest darauf aufmerksam, dass auch im Hinblick auf die Flexibilität einiger Finanzierungslösungen, gravierende Unterschiede bestehen können. Besonders gelobt wurde das Darlehen einer Bank, das ein Recht zur vorzeitigen Kündigung beinhaltet: Sollten die Forwardzinsen nach dem Abschluss des Darlehensvertrags weiterhin gefallen sein, so hat der Kunde das Recht, sein Darlehen zu kündigen, um ein neues Darlehen zu günstigeren Konditionen aufzunehmen.

Posted by Jochen on 04/21 at 12:49 PM
FinanzenImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Kopplung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Rentenversicherung

Durch die Verbindung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Rentenversicherung kommt es zu einer sogenannten Knebelwirkung, das heißt, dass der Berufsunfähigkeitsschutz nur in voller Höhe behalten werden darf, sofern auch die Beitragspflicht der privaten Rentenversicherung fortgeführt wird. Ein Abkoppeln ist in diesem Fall nicht möglich. Schwierig ist es auch, den Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz zu wechseln, wenn eine Erkrankung hinzukommt. Beispielsweise ist es bei Vorerkrankungen im Rückenbereich normal, dass ein Vertrag lediglich mit einem Risikoausschluss offeriert wird. Allerdings sollte dies dem Versuch, trotzdem wechseln zu wollen, nicht entgegen stehen. Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor vielen Jahren abgeschlossen worden ist, können bis zum heutigen Tage Lücken entstanden sein.

Früher war es üblich, dass Verträge „die abstrakte Verweisungsmöglichkeit“ beinhalteten, wodurch es dem Versicherer erlaubt war, die Zahlung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer in seinem als letztes ausgeübten Beruf nicht mehr tätig ist, allerdings in der Lage wäre, einen vergleichbare Arbeit ausführen zu können. In neueren Verträgen ist diese Klausel eher nicht mehr enthalten. Soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, muss darüber entschieden werden, ob der Verzicht auf die Verweisungsmöglichkeit dafür mit Risikoausschluss sinnvoller ist oder die umgekehrte Variante.

Posted by Saskia on 04/21 at 12:31 PM
Berufsunfähigkeit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Wirtschaftswoche deckt Missstände bei der Allianz auf

Bei der Allianz rappelt es ganz gewaltig im Karton. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche zum Unternehmensumbau und seinen Folgen für die Mitarbeiter haben sich viele Angestellte des Konzerns zu dem Thema geäußert. Der einhellige Tenor: Keiner ist mehr so recht zufrieden. Darüber können auch die schöne Fassade und die Bilanzen nicht hinweg täuschen. Die Rede ist von einer katastrophalen Stimmung und Missständen.

Das gehe laut Aussage eines Innendienstmitarbeiters inzwischen soweit, dass die Mitarbeiterumfrage des Unternehmens aus dem Jahr 2007 gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangte. Sie sei zur Geheimsache erklärt worden. Man vermisse den alten Geist der Allianz. Von einer Begeisterung der Mitarbeiter für das Unternehmen sei nichts mehr zu spüren. Vielmehr wird der Konzernspitze um Gerhard Rupprecht eine Bindung zu den Angestellten abgesprochen. Statt miteinander zu reden würden Befehle erteilt, weil der Vorstand keinerlei Unterstützung von „unten“ bekomme. „Ihr ist jedes Verständnis für die realen Verhältnisse im Konzern abhanden gekommen“, heißt es in einem Mitarbeiter-Kommentar in der Wirtschaftswoche. Selbst Führungskräfte würden aus Angst um den Job lieber schweigen und schönten die Berichte.

Besonders hart fällt die Kritik an dem Vorhaben aus, 5.000 Stellen zu kürzen. „Unsinnig“, bezeichnet eine Sachbearbeiterin diesen Schritt. Die Rückstände seien dann gar nicht mehr aufzuarbeiten. Doch an der Marschroute werde nichts geändert, sondern mit Drohungen gearbeitet, die Arbeit auszulagern. Dass nun Aushilfskräften eingesetzt würden, um die Aktenberge zu verkleinern, beweise nur, dass es mit 5.000 Angestellten weniger gar nicht funktionieren könne. Dem Außendienst der Allianz geht es angesichts der Rückmeldungen auch nicht besser. Es gehe nur noch um das Neugeschäft, für das die Vorgaben immer weiter nach oben geschraubt würden. Zufriedene Kunden und geringe Stornoquoten zählten nicht mehr, um einen Bonus zu erhalten. „Mitarbeiter und Kunden werden mit Füßen getreten“, zieht ein Vertreter nach 30 Jahren Bilanz und kehrt dem Unternehmen den Rücken.

Posted by Andre on 04/21 at 11:03 AM
NewsVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?