Gutachterkosten beim Immobilienkauf
Erst kürzlich hat die Ludwigsburger Kreiszeitung einen Artikel zum Thema Gutachterkosten veröffentlicht, der für einige Immobilienkäufer sicherlich sehr aufschlussreich ist. Im besagten Zeitungsartikel wird die Vorgehensweise mehrerer Banken kritisiert, die es sich nicht nehmen lassen, die Kosten für die Erstellung von Objektgutachten auf ihre Kunden umzulegen. Für die Kunden bedeutet das im Gegenzug, Kosten für eine Leistung übernehmen zu müssen, die ihnen keinen Mehrwert bietet. Dementsprechend laufen die Verbraucherzentralen bereits seit einigen Monaten Sturm – dennoch wollen die Banken nicht anders verfahren.
Dabei wurde bereits gegen Ende des vergangenen Jahres ein Gerichtsurteil verkündet, welches eindeutig besagt, dass es nicht rechtmäßig ist, die Kunden zur Übernahme von Gutachterkosten zu zwingen. Damals klagte ein Immobilienkäufer gegen die Wüstenrot Bausparkasse, die im Rahmen der Kreditprüfung darauf bestand, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Als sich die Bausparkasse gegen eine Darlehensvergabe aussprach und vom Antragsteller dennoch die Übernahme der Gutachterkosten forderte, zog dieser vor Gericht.
Von diesem Urteil scheinen zahlreiche Kreditinstitute – unter denen sich auch zahlreiche Direktbanken befinden – nicht sonderlich beeindruckt zu sein. Sie verfahren weiterhin so, dass sie im Rahmen ihrer Kreditprüfungen auf die Erstellung eines Wertgutachtens bestehen, um die Objekte entsprechend einwerten zu können. Für die Antragsteller bedeutet das, Gutachterkosten in Höhe von 300 bis 500 Euro aus eigener Tasche tragen zu müssen.
Laut der Ludwigsburger Kreiszeitung spielen zunehmend mehr Verbraucherschützer mit dem Gedanken ein Verfahren anzustreben, das vor dem Bundesgerichtshof entschieden wird. Sollten sie vor dem BHG Recht erhalten, so wäre der Vorgehensweise der Kreditinstitute endgültig ein Riegel vorgeschoben.
