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Freitag, April 04, 2008

Haftpflichtkasse Darmstadt mit verbesserter Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Zum 01.04.2008 hat die Haftpflichtkasse Darmstadt (Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes – VVaG) ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde erheblich optimiert. Bei unverändert guten Bedingungen wurde ein neuer Tarif mit Selbstbehalt eingeführt und der Grundbeitrag wurde um 23 Prozent reduziert.

Zusätzlich ist der Tarif für Senioren von nun an auch ohne eine bereits bestehende private Haftpflichtversicherung abschließbar.

Die Verbesserungen auf einen Blick:

  • Tarif ohne Selbstbehalt 57,00 EUR*
  • Tarif mit 125 EUR Selbstbehalt 33,50 EUR*
  • Tarif für Senioren auch ohne PHV abschließbar 37,00 EUR*

Über einen Treuerabatt kann der Beitrag noch einmal reduziert werden. Kunden können diesen Treuerabatt selbstverständlich auch bei Abschluss der Tierhalter-Haftpflichtversicherung erhalten. Sofern eine Hausrat- oder Unfallvertrage bei der Haftpflichtkasse Darmstadt besteht, kann ein zusätzlicher Rabatt von 5% gewähren werden.  Bestehen sogar mindestens ein Hausrat- und ein Unfallvertrag ist ein Rabatt von 10% möglich.

Sofern Sie Fragen zu der Tierhalter-Haftpflichtversicherung haben kann das telefonische Service-Center Ihnen weiterhelfen (Telefon: 06154/601-1270) oder sie können selbst den Versicherungsschutz online beantragen.

* Die genannten Beiträge sind Jahres-Nettobeiträge zuzüglich 19% Versicherungsteuer und beziehen sich auf eine Deckungssumme in Höhe von 3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Posted by Sabine on 04/04 at 12:56 AM
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Donnerstag, April 03, 2008

Zusatzversicherungen boomen dank der Gesundheitsreform

Die gesetzlichen Krankenkassen beschweren sich über nicht zahlende Neukunden. Die privaten Krankenversicherungen hadern mit der Gesundheitsreform. Mittendrin steht der Kunde und weiß nicht so recht, wie er sich verhalten soll angesichts der für ihn kaum verständlichen Änderungen und immer neuen Kürzungen. Vielleicht haben genau aus diesem Grund die Krankenzusatzversicherungen derzeit einen enorm starken Zulauf. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Werbung für eine Zahnzusatzversicherung im Briefkasten liegt.

Die Sparte Zusatzversicherungen ist der aktuell am stärksten wachsende Markt bei den privaten Krankenversicherern. Sie nutzen die Chance, Kunden mit Argumenten zu überzeugen, die Patienten von ihrer gesetzlichen Versicherungen schon seit Jahren nicht mehr geboten bekommen. Doch nicht alles, was angeboten wird, ist auch für jeden sinnvoll. Möchte man rundum bestens versorgt sein, beim Hausarzt, dem Zahnarzt oder auch in der Klinik, gilt zumindest der Rat der Verbraucherzentrale Hessen, vorher genau zu vergleichen und sich die Versicherungsbedingungen anzusehen oder von einem versierten Versicherungsberater erklären zu lassen. Einen Tipp haben die Verbraucherschützer auch noch parat: Mit dem Abschluss einer Zusatzpolice bis zum nächsten Jahr warten. Derzeit gibt es noch einen Fehler im Gesetz, der einen Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter unmöglich macht.

Entscheidend für die Kosten, die durch eine Krankenzusatzversicherung entstehen, sind mehrere Faktoren wie Geschlecht, Alter und der gewünschte Leistungsumfang. Wichtiger ist allerdings der Gesundheitszustand, über den man im Vertrag Auskunft geben muss. Sind die Fragen eher vage gehalten, sollte man sehr genau aufpassen, so die Verbraucherschützer. Im Zweifelsfall empfehlen sie, die Fragen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt zu beantworten. Ob eine Zusatzversicherung nötig ist, muss nach wie vor der Kunde selbst entscheiden. Geht er regelmäßig zum Zahnarzt und hat die Stempel im Bonusheft, ist eine Zahnzusatzversicherung – bei der es aus Erfahrung der Verbraucherzentralen öfter zum Rechtsstreit kommt – nicht unbedingt notwendig. Und für den Fall, dass man ins Krankenhaus muss, sei es oft günstiger, die Kosten für das Zweitbettzimmer aus eigener Tasche zu zahlen.

Posted by Andre on 04/03 at 11:19 AM
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Mittwoch, April 02, 2008

Die Krankenversicherung und die Gesellschaft der Zwei Klassen …

Es war oft die Rede davon, es wurde schon immer vermutet. Nun ist sie belegt, die Tatsache, dass in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft herrscht, und zwar genau da, wo es nicht so sein dürfte: Bei der Gesundheitsversorgung der Bürger. Nun belegt eine Studie genau das Befürchtete: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Nachsehen. Bis zu drei Mal so lange müssen Pflichtversicherte wie auch Freiwillig Versicherte der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Termin warten als Patienten, die bei einer Privaten Kasse versichert sind.

Und wer kennt es nicht von sich selbst. Man wartet bereits eine Stunde drauf, beim Arzt drangenommen zu werden. Und dann rauscht da ein Herr im Anzug oder eine Dame, behangen mit Goldschmuck, an einem vorbei und sitzt erstmal eine halbe Stunde im Behandlungsraum. Und man wartet und wartet und wartet …

Dabei scheint all dies nur der Anfang zu sein. Noch gibt es Ärzte und Praxen, in denen es anders gehandhabt wird. Fatal ist es dennoch jetzt schon. Wenn in einem Krankenhaus Krebsdiagnosen quasi im Vorübergehen und am Fließband verteilt werden an Gesetzlich Versicherte (und das habe ich persönlich erlebt, sonst würde ich eine solche Aussage gar nicht glauben), dann wird das Gesundheitssystem fragwürdig. Und es scheint immer mehr zu zerbrechen. Der Patient spielt keine Rolle mehr. Wohl ergreifen Menschen wie Professor Dr. Grönemeyer das Wort für die Patienten und für eine menschliche Medizin. Und es gibt Mediziner, die Patienten wie Menschen behandeln. Aber dies scheint die Ausnahme zu sein. Die Regel sind die Zwei Klassen, und der Grat zwischen beiden Klassen wird breiter und breiter. Je mehr Einschnitte unsere Frau Gesundheitsministerin und der Gesetzgeber in unserem Gesundheitssystem machen, desto kälter wird der Wind für gesetzlich Versicherte Menschen.

Doch wie heißt es immer noch schön in Artikel 1 Absatz 1 des für unser Land geltenden Grundgesetzes (GG)?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ja, welch schöne Formulierung. Leider nur Worte, und Worte sind ja bekanntlich oft wie Schall und Rauch. Schade, dass die Gesetzgeber das Grundgesetz im Bereich von Gesundheit und Sozialem längst vergessen haben.

Posted by Christel on 04/02 at 09:20 PM
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Weiterverkauf von Immobiliendarlehen – auch in der Politik ein Thema

Leider bin ich erst heute auf eine Pressemittelung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung gestoßen, die bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht wurde und auf den Verkauf von Immobiliendarlehen eingeht. Weil die Pressemitteilung so interessant ist, möchte ich die wichtigsten Punkte an dieser Stelle nochmals aufgreifen.

Zunächst einmal geht aus der Mitteilung sehr deutlich hervor, dass das Thema Darlehensverkauf von der Politik sehr ernst genommen und die Vorgehensweise der Banken, notleidende Darlehen weiterzuverkaufen, sehr kritisch betrachtet wird. Aus diesem Grund kam es Ende Januar zu einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Das Bundesjustizministerium erbrachte den Vorschlag, Kreditinstitute dazu verpflichten, auch Darlehensverträge anzubieten, die den Darlehensnehmern garantieren, dass ihre Darlehen nicht verkauft bzw. weitergereicht werden können.

Dieser Vorschlag stieß auf Gehör und wurde von vielen Seiten positiv aufgenommen. Unter anderem wurde der Vorschlag auch von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßt, der eindeutig dafür aussprach, Immobilieneigentümer bzw. die Darlehensnehmer besser zu schützen. In seiner Rede vor dem Ausschuss wies er vor allem auf die Bedeutung der Immobilie hin. Laut seiner Aussage werden Immobilien gerade in Deutschland als Wertanlage und Altersvorsorge betrachtet – und das solle auch zukünftig so sein.

Allerdings macht er auch darauf aufmerksam, dass eine praktische Lösung zur Durchsetzung von Schuldnerrechten gefunden werden muss. Einerseits müssen die Banken immer noch dazu befähigt sein, Vollstreckungen einzuleiten, andererseits gilt es die Verbraucher zu schützen, indem Vollstreckungen nicht mehr grundlos durchgeführt werden können. Aus diesem Grund schlug Tiefensee vor, dass eine Unterwerfungsklausel (die zu einer schnellen Zwangsvollstreckung führen kann) bei einem Weiterverkauf des Darlehens ihre Bedeutung / Gültigkeit verliert.

Für die Darlehensnehmer sind dies gute Nachrichten, wobei natürlich offen bleibt, wann und in welcher Form entsprechende Gesetzesänderungen durchgeführt werden und für wen diese dann gelten.

Posted by Jochen on 04/02 at 12:38 PM
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Dienstag, April 01, 2008

Das Hessen-Baudarlehen im Überblick

In meinem gestrigen Blog-Post ging es um Förderdarlehen zum Bau oder Kauf von Immobilien. Es sollte verdeutlicht werden, dass es neben der KfW Bank noch weitere Förderbanken gibt, die zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse vergeben. Heute möchte ich eines dieser Darlehen näher vorstellen, das so genannte Hessen-Baudarlehen.

Hierbei handelt es sich um ein Immobiliendarlehen, das von der LTH Bank vergeben wird und vor allem wegen seines attraktiven Zinssatzes auffällt. Bei einer zehnjährigen Zinsbindung beläuft sich der jährliche Effektivzins auf gerade einmal 3,57 Prozent, womit das Hessen-Baudarlehen rund 1,3 Prozent günstiger als ein Förderdarlehen aus dem KfW Wohneigentumsprogramm ist.

Gefördert werden sowohl der Bau als auch der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen. Das Darlehen kann von Familien mit mindestens zwei Kindern oder von Familien mit einem behinderten Kind beantragt werden. Die so genannte Grundförderung beläuft sich auf eine Höhe von 65.000 Euro. Sie wird um einen Zuschlag ergänzt, dessen Höhe vom Grundstückswert abhängig ist. Dieser lässt sich wie folgt ermitteln: Preis je Quadratmeter mal 100 Euro. Die Obergrenze für den Zuschlag beläuft sich auf maximal 50.000 Euro. Des Weiteren kann nochmals ein Zuschlag in Höhe von 5.000 Euro erlangt werden, wenn mindestens ein drittes Kind vorhanden ist. Somit beläuft sich die maximale Darlehenshöhe auf 120.000 Euro.

Wie bereits erwähnt wurde, wird das Darlehen von der LTH Bank vergeben. Die Entscheidung über eine Vergabe wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung getroffen. Anlaufstelle für alle Interessierten sind die jeweiligen Landratsämter. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern können die Informationen auch auf der Stadtverwaltung in Erfahrung gebracht werden.

Abschließend noch ein Hinweis: Die Förderung setzt sich aus KfW-Mitteln sowie einem Zuschuss aus dem Landeshaushalt zusammen. Aus diesem Grund ist eine ergänzende Einbindung des KfW Wohneigentumprogramms nicht möglich. Andere KfW Programme, wie zum Beispiel Ökologisch Bauen können dennoch in Anspruch genommen werden.

Posted by Jochen on 04/01 at 12:48 PM
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Abgesichert bei Heimwerkerunfällen

Es kommt regelmäßig zu Heimwerkerunfällen während der Freizeit-Beschäftigung. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Aus diesem Grunde ist es äußerst ratsam - wenn Sie öfter zu Hause zum Heimwerker werden und reparieren, fixieren, ausbessern oder renovieren - eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese garantiert, dass auch bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente erbracht wird. Es werden sogar Tagegelder während der Genesungszeit gezahlt. Dadurch können mögliche Einkommensbußen kompensiert werden oder im gegebenen Fall auch der behindertengerechte Umbau einer Wohnung finanziert werden.

Durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der GDV, in Berlin, und die Aktion DAS SICHERE HAUS, der DSH, in Hamburg wurde mitgeteilt, dass sich jährlich ungefähr 300.000 Heimwerker während der Arbeit verletzen oder ihnen ähnlich Schlimmes passiert - die am häufigsten auftretenden Verletzungen sind Stürze, Schnittwunden und Quetschungen. Betroffen sind zu ungefähr 80% Männer unter den Heimwerken.

Empfohlen wird daher sehr dringend, sich bei der Heimwerk-Arbeit zu schützen und zwar durch die angemessene Schutzkleidung. Damit kann die Unfallgefahr beim Heimwerken effizient reduziert werden. Die entsprechende Schutzausrüstung sollte auf jeden Fall aus einer Schutzbrille und einem Gehörschutz für Arbeiten an Schleifern und Sägen bestehen. Beim Schleifen oder bei der Arbeit mit Farben, Lacken oder Chemikalien muss ein Atemschutz verwendet werden und Schutzhandschuhe gehören bei der Arbeit mit Reinigungsmitteln oder Chemikalien unbedingt zur der notwendigen Kleidung.

Posted by Saskia on 04/01 at 12:39 PM
Unfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Canada Life – Möglichkeiten der Risikovorsorge

Canada Life bietet zwei innovative Lösungen der Risikovorsorge im privaten Bereich.

1. Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge
Über diese Risikolebensversicherung werden die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) durch die Zahlung einer Einmalleistung abgesichert. Im Ganzen umfasst der Leistungskatalog 36 schwere Krankheiten. Desgleichen können sinnvollen Zusatzbausteinen wie Erwerbsunfähigkeits-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsschutz individuell eingeschlossen werden.

Es gibt auch die Möglichkeit in einem Vertrag zwei Personen abzusichern. Der Kunde kann jede Person ab einem Lebnesjahr mitversichern. Schließt ein Elternteil die „Schwere Krankheiten Vorsorge“ für sich ab, so sind die Kinder bis zum 18. Lebensjahr ohne besondere Zuschläge auch über diesen Vertrag abgesichert. Tritt der tragische Fall ein, dass ein Kind an einer der versicherten Krankheiten leidet, so können bis zu 25.000 Euro gezahlt werden, ohne dass sich der Schutz des Hauptversicherten verringert.


2. Die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine bezahlbare Basisversicherung für die Zahlung einer monatlichen Rente. Über diesen Versicherungsschutz wird der Verlust der körperlichen Fähigkeiten wie beispielsweise Laufen, Sehen, Sprechen versichert. Canada Life erarbeitete als erster Versicherer in Deutschland diese besondere Form der Lebensversicherung. Für den Kunden zeichnet sich das Produkt der Canada Life durch leicht zu verstehende und klare Leistungsbeschreibungen aus.

Weitere Infos zur Schwere Krankheiten Versicherung, die auch Dread Disease Versicherung genannt wird.

Posted by Sabine on 04/01 at 12:31 PM
Berufsunfähigkeit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

NRV – JURCASH für Vermieter- Rechtsschutz

Die Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG bietet ab dem 1. April 2008 JURCASH – Service- Leistungen jetzt auch für den Vermieter-Rechtsschutz an.

Der Einschluss von JURCASH erfolgt ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag und bietet dem Vermieter folgende Vorteile:

Zur Reduzierung des Ausfallrisikos können kostengünstige Bonitätsauskünfte angefordert werde.

Es stehen günstige Inkassokonditionen für Forderungen aus Mietverhältnissen, auch bei beendeten Mietverhältnissen und vorhandenen Vollstreckungsbescheiden oder Urteilen, zur Verfügung.

Im Inkassoverfahren ist keine Selbstbeteiligung vorhanden auch wenn im Rechtsschutzvertrag diese vereinbart ist.

Um JURCASH als Vermieter in Anspruch zunehmen, muss ein laufender Rechtsschutzvertrag oder ein Neuvertrag mit einem Vermieter-Rechtsschutz für Wohnungen, Gewerbeobjekte, Garagen oder unbebaute Grundstücke vorhanden sein.

Ab dem 1.04.2008 ist das JURCASH- Portal über die Website www.jurcash.de erreichbar.

Auch die Rechtsschutzprodukte der VHV werden über die Neue Rechtsschutz Versicherung AG eingereicht und bieten damit den selben, umfangreichen Schutz und die gleichen Bedingungen.

Posted by Sabine on 04/01 at 12:25 PM
Rechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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