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Sonntag, Mai 18, 2008

Deutsche Versicherer verlangen strengere Richtlinien für Flammschutz von Spielzeug und Matratzen

Eine einzige kleine Kerze ist ausreichend, um in ganz kurzer Zeit ein vollständiges Kinderzimmer in Flammen aufgehen zu lassen. Spielzeug, Matratzen, Polster- und Gardinenstoffe aber auch elektronische Geräte im Kinderzimmer brennen lichterloh und enorm schnell. Oft ist es die Unachtsamkeit oder die Experimentierfreude von Kindern, die zu furchtbaren Wohnungsbränden führen. Zu diesen Ergebnissen führte eine Untersuchung zu Brandgefahren im Kinderzimmer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) bei der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM).
 
Der Abschlussbericht wurde im April aktuell in Berlin vorgestellt. Darin wird aufgezeigt, was besonders “gut” im Kinderzimmer brennt und wie schnell es sich entzündet. Zusätzlich wurden in der Untersuchung verschiedene Zündquellen (Glühbirne, Wunderkerze) überprüft. Um die Brandgefahren in Kinderzimmer zu minimieren, fordern die deutschen Versicherer:

  • Die Bestimmungen zum Brandschutz von Spielzeug, Matratzen und elektronischen Geräten müssen (vernünftiger Weise, auf europäischer Ebene) verschärft werden.
  • Rauchmelder müssen in jeder Wohnung installiert sein, notfalls auch per gesetzlicher Verordnung. www.rauchmelder-lebensretter.de
  • In Kinderzimmern sollten generell nur Energiesparlampen eingesetzt werden. Von Ihnen geht, im Gegensatz zu Glühbirnen oder Hochvolthalogenlampen, keine direkte Brandgefahr aus.
  • Kerzen, Feuerzeuge, Streichhölzer, Wunderkerzen etc. gehören nicht ins Kinderzimmer oder in Kinderhände.
  • Brandschutzerziehung ist lebenswichtig. Kinder und junge Menschen müssen lernen, verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen und die Gefahren richtig einzuschätzen.

Posted by Sabine on 05/18 at 05:45 PM
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Die Notwendigkeit einer Glasbruch-Versicherung

Erst in finanziellen Notlagen stellen die meisten Verbraucher fest, dass sie überteuerte und unnötige Versicherungen haben. Nach Ansichten des Bund der Versicherten, könnten die Versicherten mindestens ein Fünftel ihrer Jahresprämie sparen, sofern sie sich besser informieren würden.

Unabhängige Informationen kann der Verbraucher bei den Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de), in einigen Wirtschaftmagazinen, bei der Stiftung Warentest (www.test.de) oder auf der Homepage des Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de) erhalten. Für die meisten Versicherungsprodukte bekommt man über diese Quellen schon einen guten Überblick.

Für komplexere Fragen, wie die Entscheidung nach einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, sollte ein Beratungsgespräch gewählt werden. Ein Makler, der verschiedene Versicherungen anbietet ist dem Vermittler für nur einen Versicherer vorzuziehen. Ein Beratungsgespräch bei der örtlichen Verbraucherzentrale ist allerdings die noch bessere Wahl.

Zu den unnötigsten Versicherungen gehört die Glasbruch-Versicherung, denn dem größten Teil der Menschen geht im ganzem Leben kein Fenster kaputt. Passiert es dann doch, liegen die Kosten selten höher als 300 Euro. Die Glasbruchversicherung lohnt sich möglicherweise für sehr teure Fenster oder dem Verbraucher geht tatsächlich alle fünf Jahre ein Fenster zu Bruch.

Posted by Sabine on 05/18 at 05:34 PM
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Fehlender Versicherungsschutz in den Pausenzeiten

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die BGW, machte in ihrem Magazin „mitteilungen“ aus dem Januar 2008 deutlich, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung während der Arbeitszeit besteht und zwar nur dann, wenn auch tatsächlich gearbeitet wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der noch nie in Frage gestellte Unfallversicherungsschutz während der Raucherpause nicht gegeben ist. Insgesamt ist also festzustellen, dass innerhalb der Pausenzeiten die Unfallversicherung nicht gültig ist, wie beispielweise in der Frühstückspause, aber auch in der Raucherpause.

Rauchen ist als eine nicht betriebliche Tätigkeit anzusehen wie auch das Benutzen der Toilette, was dem sogenannten eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist, und somit gehört dies auch nicht zum Bereich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Unerheblich dabei ist, wo man sich während einer Pause aufhält, die Zeit für eine Zigarette zwischendurch ist im betriebseigenen Raucherraum ebenso wenig abgesichert wie außerhalb des Gebäudes. Allerdings ist der Weg zum Raucherbereich, Kantine und Toilette abgesichert, wenn das Rauchen lediglich in gewissen Bereichen zugelassen ist oder im Betriebsgebäude verboten ist. 

Posted by Saskia on 05/18 at 05:31 PM
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Durch Vorsorge die Rentenlücke schließen

Gerade in den letzten Wochen berichten immer mehr Medien über die Probleme der staatlichen Rentenversicherer. Immer weniger Beitragszahler und immer mehr Rentner bilden hier einen Gegensatz, der das Rentenloch stetig wachsen lässt. Die Versorgungslücke ist längst nicht mehr nur ein Thema für die Geringverdiener. Mittlerweile drohen sogar einem Großteil der Mittelschicht finanzielle Einschnitte im Alter.

Auch die Teuerung, die in vielen Lebensbereichen spürbar ist, lässt das monatlich verfügbare Einkommen schrumpfen. Die hohen Kraftstoffpreise sind nur ein Beispiel dafür. Vorsorge sollte ein Thema für jeden sein. Das Angebot auf dem Markt ist groß und auch der Staat bietet reichlich Fördermöglichkeiten an.

Hier den Überblick zu behalten fällt schwer. Ein Treffen mit dem Finanzberater kann hier hilfreich sein. Gerade die Vertreter der Hausbank kennen oft die finanziellen Situationen und können so auch die Möglichkeiten besser einschätzen. Auch die rechtlichen und förderungsfähigen Bindungen bzw. Möglichkeiten ändern sich relativ schnell. Hier den Überblick zu behalten ist fast unmöglich. Um sich selbst vor falschen Entscheidungen zu schützen, ist es immer ratsam, gleichzeitig auch andere Finanz-Berater zu konsultieren. Die Riester Rente und Rürup Rente sind nur zwei Beispiele, die staatlich gefördert werden.

Neben den traditionellen Sparmöglichkeiten ist das Wohneigentum eine sehr gute Alternative. Wer in die eigenen vier Wände investiert, der umgeht später die teure Miete und fast alle damit verbundenen Kosten. Baudarlehen und Immobilien sind derzeit sehr günstig und flexibel anpassbar an die eigenen finanziellen Möglichkeiten. Immobilien haben noch einen ganz entscheidenden Vorteil gegenüber vielen anderen Anlagen. Sie sind so gut wie 100-prozentig wertstabil. Kaum eine Investition unterliegt solch geringen Schwankungen und mit jeder Modernisierung steigt der Wert zunehmend.

Ganz gleich für welche zusätzliche Altersvorsorge sich jeder einzelne Bürger entscheidet, wichtig ist eine vertrauensvolle und ehrliche Beratung von Anfang an. Je eher mit einer zusätzlichen Vorsorge begonnen wird, desto kleiner kann die monatliche Belastung sein. 

Posted by Christel on 05/18 at 05:10 PM
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Freistellung von Sozialversicherungsbeiträgen

Sozialversicherungsbeiträge sind von Studenten während eines Pflichtpraktikums nicht zu entrichten. Dabei gilt zu beachten, dass das Praktikum ein vorgeschriebenes ist, welches im Rahmen des Studiums abgeleistet werden muss. Unwichtig ist es laut Aussagen der AOK-Sprecherin, Hannelore Strobel, ob der Student innerhalb dieser Zeit über sich selbst oder über einen Angehörigen in der Studentischen Krankenversicherung versichert ist.

Bei einem derartigen Praktikum ist es für die Freistellung der Sozialversicherungspflicht auch belanglos, ob das Praktikum vergütet wird oder unentgeltlich abgeleistet wird. Sollte der Student, der über einen Angehörigen versichert ist, allerdings länger als zwei Monate über 400 EURO pro Monat verdienen, hat er für diesen Zeitraum den Studentenbeitrag der Krankenversicherung zu bezahlen.

Alle Praktika, die über das vorgeschriebene Praktikum hinausgehen und während der Studienzeit stattfinden, kommen dann in den Bereich der Rentenversicherungspflicht, sofern die monatliche Entlohnung bei über 400 EURO liegt. Diejenigen Praktika, die vor oder nach dem Studium absolviert worden sind, ziehen immer die Sozialversicherungspflicht nach sich, d.h. es werden Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung fällig. Bei diesen Praktika hängt die Pflicht auch nicht von den Monatsentgelten ab.

Posted by Saskia on 05/18 at 05:08 PM
KrankenversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Prävention im Bereich des Alkoholmissbrauch – Die PKV setzt die Segel

Die Jugend von heute trinkt. Und das nicht gerade wenig. Zumindest ist das Volkes Meinung - es wird immer nur noch schlimmer. Vielleicht liegt es auch nur daran, dass endlich gesehen wird, was schon seit vielen Jahren in unserem Lande passiert, dass Jugendliche sich bis ins Koma saufen, nur hat man es früher eben nicht gesehen – oder nicht sehen wollen. Nun aber haben die Medien ihren Blick darauf geworfen, und so oft sie auch gescholten werden für ihre Berichterstattung, sie zwingen die Politik zu reagieren. Wirklich viel ist noch nicht passiert, nur ortsbezogen sind Maßnahmen ergriffen worden, weder in den einzelnen Bundesländern oder gar auf Bundesebene ist bis dato etwas passiert.

Die wirklichen Reaktionen und das Eingreifen der Politiker lassen noch auf sich warten. Anders hingegen sieht es nun bei den privaten Krankenkassen aus. Diese wollen nun ihre eigenen Maßnahmen ergreifen, und zwar im Bereich der Prävention, der Vorsorge. So ist vorgesehen, 14 Millionen Euro in diesen wichtigen Bereich der Gesundheitsversorgung zu „investieren“, damit es nicht noch schlimmer wird. Schon im ersten Jahr sollen die ersten 10 Millionen Euro dazu fließen. Die privaten Krankenversicherer machen das Erbringen dieser Mittel jedoch davon abhängig, ob es nicht doch noch zu einem Präventionsgesetz kommen wird. Hierzu sind bis jetzt jedoch die Verhandlungen und Beratungen des Gesundheitsministeriums gescheitert.
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Die Prävention im Bereich Sucht war zwar immer vorhanden in den letzten Jahren, aber sie war dennoch auch immer eine Art Stiefkind, seitens der Bundesregierung und seitens der Krankenkassen – gesetzlich wie privat. Dass nun endlich eine so massive Stellungnahme und auch Maßnahme im Bereich der Suchtprävention angekündigt wurde, ist ein großer Fortschritt in einer Gesellschaft, in der ganz verschiedene Süchte seit Jahrzehnten bereits salonfähig sind. Nur schaut die Allgemeinheit gerne weg oder nutzt unterschiedliche Süchte gerne für ihre eigenen Zwecke. Und schließlich verdient gerade beim Alkohol Vater Staat durch die Besteuerung ganz ganz kräftig mit. Manchmal stelle ich mir hier die Frage, ob genau aus diesem Grund nicht wirklich Maßnahmen ergriffen werden. Mit dem Spritpreis oder den hohen Energiepreisen sieht es doch im Moment nicht viel anders aus. Solange das Finanzministerium aus irgendwelchen Dingen seinen materiellen Nutzen ziehen kann, so lange passiert auch auf anderer Ebene der Politik nichts. Ein fatales Handeln, dass einen breit gestreuten Alkoholismus in unserer Gesellschaft zulässt. Die Folgen werden dabei von Seiten der Politik nicht bedacht, nun aber von den privaten Krankenkassen, den PKV, die mit der Millionensumme von 14 Millionen Euro in die Prävention ein Signal setzen wollen. Die aus Alkoholerkrankungen entstehenden Folgeerkrankungen, Folgeschäden und Entziehungskuren kosten weitaus mehr als diese dazu im Vergleich doch recht kleine Summe. Vielleicht wird dieser Schritt der PKV endlich auch auf die Politiker ein, Hoffnung habe zumindest ich hier jedoch keine große. Denn wieso etwas bekämpfen, was mir eine Menge Geld bringt?

Posted by Christel on 05/18 at 04:58 PM
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