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Dienstag, Mai 20, 2008
CONDOR Versicherungsgruppe mit steigenden Neugeschäftsabschluss
Auch im Jahre 2007 konnte die Condor Versicherungsgruppe wieder ein Wachstum verzeichnen. Der Konzernabschluss lag weit über dem des Vorjahres 2006, unter anderem hat es die Condor Lebensversicherungs-AG 2007 geschafft, das Neugeschäft immens auszuweiten. Trotzdem waren die gebuchten Bruttobeiträge mit 203,6 Millionen EURO um 3,9% rückläufig. Grund dafür sind die vermehrten Vertragsabläufe und das geringere Neugeschäft mit Einmalbeiträgen. Auch das Wachstum der Optima Pensionskasse AG konnte im Jahr 2007 weitergeführt werden, da sie ihre strategische Positionierung als Anbieter von betrieblicher Altersversorgung erweitert hat. Der gebuchte Bruttobeitrag der Condor Allgemeinen Versicherungs-AG erhöhte sich um knapp 3% auf 91,2 Millionen. Ein überdurchschnittliches Wachstum wurde im Privatkundengeschäft verzeichnet. Um keine Einbußen zu machen, ließ die Optima Versicherungs-AG im preisempfindlichen Kraftfahrtgeschäft lediglich profitable Geschäfte zu, sodass als Konsequenz der gebuchte Bruttobeitrag wettbewerbsbedingt um 8,1% auf 24,9 Millionen EURO fiel. Die Zahl der abgeschlossenen Verträge sank um 5,2 % auf 128.715 Verträge.
Posted by Saskia on 05/20 at 11:58 PM
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Die Problematik mit den Baumängeln
Mit wie viel Arbeit ein Bauvorhaben verbunden ist, wird den meisten Bauherren spätestens bewusst, wenn die Bauphase begonnen hat. Viele Bauherren geben nach der Fertigstellung der Immobilien offen zu, sich diesen Stress kein zweites Mal antun zu wollen. Allerdings ist dies nun einmal der Preis, der zu bezahlen ist, wenn man den Traum von der eigenen individuell abgestimmten Immobilie verwirklichen möchte.
Ein wichtiges Thema, mit dem sich Bauherren unter Umständen auch beschäftigen müssen und das für jede Menge Stress und Ärger sorgen kann, sind Baumängel. Leider lässt es sich in der Praxis nicht vermeiden, dass Baumängel auftreten – vermutlich gibt es nicht ein einziges Bauvorhaben, das durchgehend fehlerfrei durchgeführt wurde. Die Gefahrenquellen und Risiken sind schlichtweg zu groß.
Damit Bauherren auf diesen Mängeln nicht sitzen bleiben, gilt es diese so früh wie möglich zu erkennen. Denn leider ist es längst nicht immer so, dass die ausführenden Unternehmen den Bauherrn über entsprechende Mängel berichten. Deshalb ist es enorm wichtig, dass man sich als Bauherr selbst auf die Suche begibt. Noch besser ist es, wenn man einen Fachmann mit der Suche nach Mängeln beauftragt. Auf diese Weise lässt sich ausschließen, dass bauliche Mängel übersehen werden.
Vergangenen Mittwoch wurde auf Focus online ein äußerst interessanter Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Er beleuchtet ausnahmsweise die andere Seite und zeigt auf, dass sich die ausführenden Unternehmen gegen den Bauherren wehren können. Den Bauherren wird dazu geraten, bei Baumängeln nicht vorschnell zu handeln. Man sollte niemanden beschuldigen, bevor der Mangel genau untersucht wurde. Wird ein Unternehmen irrtümlicherweise der Herbeiführung eines Mangels beschuldigt, ist dieses berechtigt, Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Für den Bauherrn kann dies bedeuten, Fahrt- und auch Lohnkosten ersetzen zu müssen.
Demnach ist dieses Thema besonders heikel. Letzten Endes heißt es also, die Augen offen zu halten und den Mangel genau zu untersuchen, bevor jemand beschuldigt wird. Erst wenn ein Verantwortlicher ausfindig gemacht wurde, gilt es eine Lösung zur Beseitigung des Mangels zu finden.
Posted by Jochen on 05/20 at 01:18 PM
Haus & Bau •
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Cabrio & Versicherung - Möglichst ohne Dach-Schaden
Grob fahrlässig im ruhenden Verkehr?
rbw. “Steijen Se ein! Könn’ Se rausgucken…!” - Wie einfach kann man doch Eindruck schinden, wenn man gleich beim ersten Frühlingssonnenstrahl mit offenem Verdeck seine Runden dreht. Macht zwar manchmal ein paar Neider mehr, doch sind die kleinen Offenen ja gar nicht mal so teuer - vorbehaltlich, dass der ADAC deren Sicherheit grad mal erst bemängelt hat.
Ist nun das Cabrio-Vergnügen tatsächlich ein solches? Ist es die lohnende Anschaffung mit viel Fahrspaß, der den Kopf tatsächlich mit jedem Sonnen-Kilometer frei macht….
Nicht nur, denn Cabrio-Fahrer sollten sich Gedanken machen; Gedanken darüber, wie man das Gefährt dann auch richtig schützt. Nicht gegen plötzlichen Hagelschlag, sondern - bei fehlendem oder leicht zu öffnendem Dach - auch gegen Diebstahl.
Und so parken viele ihr Cabrio, ohne jeweils im Parkstatus das Dach zu schließen. Das nun ist riskant. Kommt doch die Teilkasko-Versicherung bei Diebstahl nur dann voll für den Schaden auf, wenn der Fahrer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wann aber ist nun grobe Fahrlässigkeit gegeben? Darüber ist sich die Rechtsprechung nicht einig.
Würde das offene Cabrio tagsüber eine Stunde lang an einem belebten Platz in der Innenstadt geparkt und es würde gestohlen, läge keine grobe Fahrlässigkeit vor. Kommt es im selben Zustand allerdings nachts weg, hat der Fahrer grob fahrlässig gehandelt, auch wenn der Platz ähnlich frequentiert ist wie tagsüber.
Vorbei mit „Alles-oder-nichts”
Grundsätzlich gilt: Je länger die Parkdauer und je größer die Gefahr des Diebstahls, desto fahrlässiger ist es, das Dach offen zu lassen. Doch ein wenig darf trotz des Malheurs auch der bestohlene Kraftfahrer hoffen. Seit diesem Jahr gilt nicht länger das Prinzip „Alles-oder-nichts“, denn das neue Versicherungs-Vertragsgesetz regelt, dass sich die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nicht ganz der Schadensdeckung versagen können. Das gilt für 2008 für Neuverträge, ab 2009 auch für alle bestehenden Verträge. Je nach Fall teilen sich Versicherung und Fahrer dann die Kosten für den Schaden. Dazu rät der ADAC: Wer auf Nummer Sicher gehen will und den Ärger mit der Versicherung vermeiden will, sollte grundsätzlich immer das Dach schließen. In jedem Fall gilt aber: Lenkradschloss einrasten und die elektronische Wegfahrsperre betätigen, sonst ist das Risiko groß, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt.
Problem Vandalismus
Doch böse Überraschungen kann es auch bei geschlossenem Cabriodach geben. Grundsätzlich dann, wenn es ein Soft-Top ist, also ein Stoffdach. Wird dieses aufgeschlitzt, zahlt die Teilkasko-Versicherung zunächst nicht grundsätzlich, sondern nur dann, wenn es sich um einen Diebstahlversuch handelt. Ist reiner Vandalismus zu unterstellen, muss der Autobesitzer nachweisen, dass es tatsächlich der Versuch zu einem Einbruch-Diebstahl war.
Vollkasko-Versicherte sind dagegen auch bei Vandalismusschäden geschützt. Das nun kann sich für Cabriobesitzer günstig darstellen. Der Grund: Die meisten Cabrios sind Garagen-Fahrzeuge mit eher nur wenigen Schadensfällen. Allerdings gibt es wie üblich viele Faktoren, die für die Versicherungsprämie maßgeblich sind. Neben dem Modell sind dies das Alter, der Wohnort und der Beruf des Fahrers.
Ein Vorteil gilt für alle Cabriobesitzer: Überwintert das Auto auf einem privaten Stellplatz, besteht die Versicherung als sogenannte „Ruheversicherung“ das ganze Jahr über - selbst wenn es nur ein Saisonkennzeichen hat.
Posted by wob. on 05/20 at 10:49 AM
KFZ-Versicherung •
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Abschlussbereitschaft bleibt auch im zweiten Quartal 2008 stabil
Die Versicherungsunternehmen dürfen im zweiten Quartal mit rund 4,6 Millionen Neuverträgen rechnen. Mit diesem Ergebnis wartet der von der psychonomics AG herausgegebene Assekuranz Absatzpotential-Index, kurz ASSDEX, auf. Demnach planen rund 8,2 Prozent der Versicherungsnehmer einen Anbieterwechsel oder den Neuabschluss einer Police. Befragt wurden für den aktuellen Index 1.500 Kunden.
Große Veränderungen im Vergleich zum ersten Quartal dieses Jahres hat es dabei nicht gegeben. Der Index, berechnet aus der Abschlussbereitschaft und Abschlussintention der Versicherungskunden, liegt nach wie vor bei 50 Punkten. Ende 2007 waren es noch 56 von maximal 200 Punkten, die erreicht werden können. Neben denen, die einen Wechsel oder eine neue Versicherung konkret geplant haben, spielen 41 Prozent der Privatkunden grundsätzlich mit dem Gedanken, etwas zu verändern. In erster Linie betrifft das die Bereiche Schaden, Haftpflicht und Unfall. Hier sind laut ASSDEX bis zu 1,8 Millionen Neuabschlüsse möglich. Ein Quartal zuvor waren es 1,6 Millionen. Leichten Zuwachs verbucht laut Umfrage auch die Rechtsschutzversicherung mit 0,4 Millionen (0,3 Millionen) möglichen neuen Verträgen.
Zulegen konnte auch das Segment Altersvorsorge mit einen Potential von 0,4 Millionen Neuverträgen (0,2 Millionen). Gewinner in dieser Sparte sind eindeutig die Riester-Rente und die Risiko-Lebensversicherung. Abstriche müssen die Konzerne angesichts der andauernden Diskussion um die Gesundheitsreform in den Bereichen Krankenversicherung und Pflege machen. Ebenso rückläufig ist der Trend bei den Kfz-Versicherungen, deren Saison allerdings auch erst in ein paar Monaten beginnt. Geht es um die Altersgruppe und generell den Personenkreis, der am ehesten bereit ist, sich um einen neuen Versicherungsvertrag zu bemühen, so ist die Abschlussbereitschaft bei Selbständigen und jüngeren Kunden bis 30 Jahren am größten.
Posted by Andre on 05/20 at 10:39 AM
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Wieder gefragt: Immobilien auf dem Land
Seit dem Zeitalter der Industrialisierung ist festzustellen, dass zunehmend mehr Menschen vom Land in die Städte ziehen. Die so genannte Landflucht hält nicht nur an, sondern hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Umso erstaunlicher ist es, dass innerhalb bestimmter Gesellschaftsschichten eine Trendwende zu erkennen ist. Die Financial Times Deutschland (FTD) hat in der vergangenen Woche über die Stadtflucht der Älteren berichtet. Seit einigen Jahren ist zu erkennen, dass zunehmend mehr ältere Menschen die Städte verlassen und auf das Land ziehen.
Allerdings ist die Stadtflucht der Älteren auf zwei völlig unterschiedliche Gründe zurückzuführen. Da wäre zunächst einmal die Tatsache, dass dem Leben auf dem Land eine gewisse Lebensqualität zugeschrieben wird. Vor allem finanziell Bessergestellte entscheiden sich bewusst für den Kauf einer Immobilie, die sich auf dem Land befindet, um auf diese Weise ihre Lebensqualität zu erhöhen. Es sind das Platzangebot, die Ruhe sowie die Nähe zur Natur, die immer mehr ältere Menschen dazu bringt, auf das Land zu ziehen.
Auf der anderen Seite gibt es zunehmend mehr Menschen, die sich zum Umzug auf das Land gezwungen sehen. Leider steigen die Mieten schneller als die Renten, was zur Folge hat, dass sich immer weniger Rentner in der Lage befinden, die teuren Mieten aufzubringen, die in den Städten zu entrichten sind. Sie entscheiden sich für den Umzug auf das Land, um dort günstiger wohnen zu können.
Die FTD weist darauf hin, dass vor allem der Osten Deutschlands einen vergleichsweise hohen Zulauf erfährt. Die Kombination aus Nähe zur Natur sowie niedrige Mieten verleitet immer mehr Rentner dazu, auf das Land zu ziehen. Aufgrund des anhaltend Mietpreisanstiegs gehen Immobilienexperten davon aus, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen wird.
Posted by Jochen on 05/20 at 10:22 AM
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Haftung bei Schäden durch Baumwurzeln
Laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.122 U 6/07) können für kaputte Regenrohre, die durch Baumwurzeln des Nachbarn zerstört wurden, Kosten geltend gemacht werden, jedoch häufig nicht die Folgekosten. Nach Angaben des Deutsche Anwaltsvereins hat der Baumbesitzer dabei nicht für alle Schäden, die durch die Wurzeln am Regenrohr des Nachbarn verursacht werden, aufzukommen. In dem vor Gericht behandelten Fall kam es zu einer Überflutung des Kellers, nachdem sich durch ein wurzelbeschädigtes Rohr Regenwasser anstaute.
Nach der Reparatur der Schäden verlangte der Besitzer vom Nachbarn 23.000 EURO. Aus der Entscheidung des Gerichts aber ging hervor, dass der Besitzer lediglich die Kosten für den Schaden am Abflussrohr 264 EURO ersetzt bekommt, weil er nicht wissen konnte, dass die Wurzeln ins Rohr eingedrungen waren. Demzufolge habe der Nachbar den anschließenden Schaden nicht mehr verschuldet.
Posted by Saskia on 05/20 at 10:19 AM
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Hohe Bußgelder und teure Schadensersatzprozesse ohne Anmeldung von Bauhelfern
In der Ausführung eines Bauprojektes ist das schnelle Fortschreiten für den Hausbauer sehr wichtig. Um dieses zu erreichen werden oft weitere Helfer zum Bau hinzugezogen. Private Bauherren haben ihre Freunde, Verwandte und Nachbarn, die mithelfen, spätestens sieben Tage nach Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der BG Bau, anzumelden. Die BG Bau verweist jedes Jahr zu Beginn der Baustellen-Saison auf diese gesetzliche Pflicht.
Bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten wird von dieser Versicherungspflicht eine Ausnahme gemacht. Auch falls alle Helfer nicht mehr als insgesamt 40 Stunden auf dem Bau arbeiten, wird der Unfallschutz von der Unfallkasse der öffentlichen Hand abgedeckt. Aktuell befinden sich die Kosten für die Helferversicherung je nach Region bei 1,30 und 1,72 EURO pro Arbeitstunde. Jeder Bauherr wird genauestens über die gesetzlich notwendigen Maßnahmen von der BG Bau in Kenntnis gesetzt. Dass diese Beratung unerlässlich ist, lässt sich mittels der Statistik beweisen, durch die beispielsweise jährlich durchschnittlich 400 teilweise schwere Unfälle bei Privatbauarbeiten registriert werden. Einige dieser Unfälle enden tödlich beziehungsweise haben so schwere Folgen, dass die Opfer viele Jahre hindurch versorgt werden müssen, allerdings wachsen die dafür aufgewendeten Kosten den privaten Bauherren schnell über den Kopf.
Aus diesem Grunde beinhaltet das Leistungspaket der BG Bau die Entschädigung nach Arbeits- und Wegeunfällen, Kosten zur Rehabilitation oder eine Verletztenrente, sofern die Erwerbsfähigkeit nach dem Unfall verringert bleibt. Auch Schadensersatzverfahren wegen grober Fahrlässigkeit können von den privaten Bauherren mithilfe der Meldung an die Berufsgenossenschaft umgangen werden. Entscheidend ist es, dass die privaten Bauherren verstehen, wo genau der Unterschied zwischen einem Freundschaftsdienst und Schwarzarbeit liegt. Die durch die von den Helfern gebotene Hilfe darf nicht auf Gewinn gerichtet sein, in der Mehrheit aller Fälle jedoch ist sie es. Wenn der Bauherr zum Bespiel statt der Tiefbaufirma Freunde mit dem Baggereinsatz bei den Abwasserrohren betraut, kann das für die Bauherren und Helfer Bußgelder von bis zu 100000 EURO bedeuten.
Posted by Saskia on 05/20 at 10:14 AM
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