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Montag, Mai 26, 2008
Anhaltende Skepsis gegenüber Direktversicherungen
Die Mehrheit der deutschen Mitbürger bedient sich des Online-Banking und tätigt vor allem Überweisungen. Allerdings besteht die Möglichkeit neben den Bankgeschäften auch Versicherungen über das Internet abzuwickeln. Der Kunde kann diese online abschließen und verwalten, das heißt, er kann beispielsweise Vertragsänderungen durchnehmen oder Daten aktualisieren. Es ist Tatsache, dass die Policen der sogenannten Direktanbieter bei oftmals gleicher oder gelegentlich besserer Leistung häufig günstiger sind als die Versicherungen der üblichen Versicherungsgesellschaften, trotzdem werden sie sehr wenig genutzt.
Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten ist der Meinung, dass diese Differenz einfach mit der großen Verschiedenheit des Online-Banking, der Online-Nutzung und den Versicherungen zusammen hängt. Beim Online-Banking ist der Kostenvorteil eindeutig, wohingegen bei Versicherungsabschlüssen oder der Verwaltung der Policen dieser sich nicht so eindeutig zeigt. Außerdem ist ein Versicherungsabschluss online komplizierter, schließlich sind die Versicherungsbedingungen für den Verbraucher oft schwierig zu verstehen. Diejenigen, die sich dabei zu unsicher fühlen, lassen sie lieber vor Ort von einem lange bekannten Versicherungsberater kompetent beraten und melden ihren eventuellen Schadenfall telefonisch. Rudnik erläutert darüber hinaus, dass online vieles auch nicht durchzuführen ist, so offerieren beispielsweise nicht alle Direktversicherer die Möglichkeit schnell online die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung anzuheben oder auch die Bezugsberechtigung für die Lebenspolice zu verändern.
Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, zufolge werden weniger als 5% des gesamten Prämienaufkommens durch Online-Abschlüsse getätigt. Der Verband konnte jedoch auch keine Informationen über die Nutzung und Bekanntheit der Online-Möglichkeiten geben. Eine im Auftrag des Direktversicherers Zurich Connect durchgeführte Studie der GfK konnte ermitteln, dass lediglich 10% der Deutschen ihre Finanzen und Versicherungen über das Internet abwickeln und 90% ihre Überweisungen per Online-Banking tätigen. Versicherungsabschlüsse und ihre Verwaltung hingegen werden nur von 20% online durchgeführt.
Posted by Saskia on 05/26 at 05:00 PM
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Erleichterung bei der Baufinanzierung für Selbstständige
Derzeitig wird bei einigen Baugeldinstituten mit einer besonderen Kampagne geworben, die den Kunden die Baufinanzierung einfacher macht, da „bis auf Weiteres“ auf den größten Teil der bislang erforderlichen Bonitätsunterlagen der Antragsteller verzichtet wird. Aus diesem Grunde ist die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie für Selbstständige ein wenig unkomplizierter. Grundsätzlich haben Freiberufler und Selbstständige eine große Hürde zu überwinden, um schnell beziehungsweise überhaupt eine Baufinanzierung zu bekommen. Als Ursache dafür kann die Tatsache herangezogen werden, dass die variierende Einkommenssituation solcher Firmen vielen Banken und Finanzunternehmen als zu unsicher gesehen wird. Lediglich diejenigen, die ihre gesamten Bilanzunterlagen der letzten drei bis im Ausnahmefall fünf Jahre vorzeigen können, haben eine Chance auf ein Baudarlehen. Problem dabei ist allerdings auch häufig, dass es viel Zeit und Geld in Anspruch nimmt, die obligatorischen Unterlagen unter anderem auch durch den Steuerberater zusammenzubringen.
Momentan gibt es allerdings einen Lichtblick aus der Misere. Sollte der Kunde in der Lage sein zu versichern, dass seine Gesamtfinanzierung sicher steht, kann sich bei dem richtigen Unternehmen das Vorlegen der Bonitätsunterlagen erübrigen. Bei Finanzierungen von bis zu 54 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie ist dies bei einem Institut möglich. Wenn beispielsweise der Kaufpreis der Immobilie bei 250.000 EURO, hat sich der Kunde bei einem erwünschten Darlehen von bis zu 135.000 EURO lediglich noch um die schriftliche Bestätigung der Bonität durch den Darlehensnehmer selbst zu bestätigen. Immobilien stellen Pfandleihen dar und sind für die Baugeld-Banken eine genügende Sicherheit, folglich lohnt sich dieses Modell auch für die Banken trotz des erhöhten Risikos. Des Weiteren können Modernisierungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent der Antragssumme geliehen werden. Eine Grenze ist Angaben des Baugeldvermittlers Dr. Klein zufolge allerdings auch gesetzt, sodass ein Gesamtengagement von 300.000 EURO nicht übertreten werden darf, unabhängig vom Verhältnis Eigenleistung, Modernisierungsmaßnahmen, Kaufpreis und Nebenkosten.
Posted by Saskia on 05/26 at 04:49 PM
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BMW ConnectedDrive
Sowohl die Autohersteller als auch externe Unternehmen arbeiten bereits seit vielen Jahren an so genannten Telematik-Lösungen. Hierunter sind Lösungen zu verstehen, die eine Kommunikation einzelner Fahrzeuge mit anderen Fahrzeugen oder Systemen ermöglichen. Bisher befinden sich die meisten dieser Systeme noch in der Entwicklung und sind dementsprechend noch nicht sehr stark verbreitet. Allerdings könnte sich dies schon sehr bald ändern. Immerhin hat BMW bekannt gegeben, bei der Entwicklung seiner Telematik-Lösungen, die auf den Namen ConnectedDrive lauten, große Fortschritte gemacht zu haben. Im Folgenden wird aufgezeigt, was Fahrzeuge, die mit ConnectedDrive ausgestattet sind, alles können.
ConnectedDrive ist ein System, welches einen Informationsaustausch zwischen Fahrzeug und Hersteller ermöglicht. Wenn der Fahrer bestimmte Telematik-Services nutzen möchte, muss er sich mit BMW in Verbindung setzen. Im Callcenter kann er dann Informationen abfragen oder auch Aufträge erteilen.
So soll es beispielsweise für den Fahrer möglich sein, das eigene Fahrzeug orten zu lassen. Wenn man nach einer durchzechten Nacht nicht mehr weiß, wo sein Fahrzeug steht, reicht ein kurzer Anruf beim BMW Callcenter. Sollte man sein Fahrzeug auf einem großen Parkplatz oder in einem Parkhaus nicht auf Anhieb wieder finden, so besteht auch die Möglichkeit, ein Audiosignal zu aktivieren bzw. das Auto kurz hupen zu lassen. Des Weiteren soll es möglich sein, die Fahrzeugtüren auf Wunsch verriegeln oder entriegeln zu lassen – dies mag sich zwar zunächst ungewöhnlich anhören, doch sollten man den Fahrzeugschlüssel verloren haben, kann dieses Feature äußerst praktisch sein.
ConnectedDrive beschränkt sich aber keinesfalls nur auf Leistungen, die dem Fahrzeugbesitzer in Notsituationen von Nutzen sein können. Einen ganz anderen Bereich stellen die Durchführung von Ferndiagnosen sowie das Aufspielen von System- und Softwareupdates dar. Auf diese Weise wird es für den Fahrer möglich, einen Werkstattbesuch zu umgehen.
Übrigens ist ConnectedDrive keine Zukunftsmusik. Ab Herbst dieses Jahres werden die ersten Fahrzeuge ausgeliefert, die mit dem System ausgestattet sind. Zwar wird der Funktionsumfang noch eingeschränkt sein. Doch BMW hat bereits versichert, dass die Fernverriegelung und der Fahrzeugfinder auf jeden Fall dazugehören werden.
Posted by Jochen on 05/26 at 02:34 PM
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Baufinanzierung im Alter
Gegen Ende der vergangenen Woche hat die Financial Times Deutschland (FTD) in Kooperation mit dem Finanzmagazin Capital einen Überblick zum Thema Baufinanzierung veröffentlicht. Dieser Überblick beleuchtet die Thematik von allen Seiten und hält für den Leser zahlreiche Tipps bereit. Unter anderem wird auch auf das Thema „Baufinanzierung im Alter“ eingegangen. Der Artikel hält mehrere, sehr hilfreiche Tipps bereits, von denen einige im Folgenden wiedergegeben werden.
Zunächst einmal gilt es sich der Problematik bewusst zu werden, die eine Baufinanzierung im Alter mit sich bringt. Wer der Generation 50plus angehört, hat keine 40 Jahre um das Immobiliendarlehen zu tilgen – auf derartige Finanzierungen würden sich die Banken nicht einlassen. Stattdessen gilt es eine Finanzierung auf die Beine zu stellen, die eine vergleichsweise schnelle Rückzahlung vorsieht.
Deshalb wird älteren Darlehensnehmern empfohlen, eine möglichst hohe Tilgung zu vereinbaren. Dies ist in zahlreichen Fällen sogar gut möglich, immerhin zählen die Angehörigen der Generation 50plus zur Bevölkerungsschicht mit dem höchsten Einkommen. Diesen Vorteil gilt es zu nutzen und noch vor dem Eintritt in den Ruhestand einen möglichst hohen Anteil zu tilgen. Des Weiteren empfiehlt das Finanzmagazin Capital, in hohem Maße Eigenkapital einzusetzen. Auch dies sei in den meisten Fällen kein Problem: Häufig verfügen die Menschen über größere Ersparnisse oder auch über hohe Lebensversicherungen, die bald fällig werden.
Außerdem wird dazu geraten, vom Abschluss eines konventionellen Annuitätendarlehens abzusehen. Stattdessen sollten die angehenden Immobilieneigentümer ein so genanntes Tilgungsdarlehen abschließen. Der Unterschied zwischen den beiden Darlehensarten besteht darin, dass beim Tilgungsdarlehen ein fester Tilgungssatz vereinbart wird. Weil mit jeder Darlehensrate die Restschuld geringer wird, verringert sich auch die Zinsbelastung. Für den Darlehensnehmer bedeutet das, dass sich die Höhe seiner monatlichen Darlehensrate mit jeder Zahlung verringert. Dies bringt den großen Vorteil mit, dass die finanzielle Belastung im Ruhestand von Monat zu Monat geringer ausfällt und somit ein möglicher Einkommensrückgang kompensiert wird.
Anhand dieser Tipps sollte jedem klar werden geworden sein, dass der Erwerb von Immobilieneigentum auch im Alter noch möglich ist. Allerdings gilt es die Finanzierung optimal zu gestalten und an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen, damit sie dem Darlehensnehmer nicht zum Verhängnis wird.
Posted by Jochen on 05/26 at 02:25 PM
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Das Wechselverhalten der Gesetzlich Krankenversicherten
Sie sind leistungsbewusst geworden, die Versicherten in den GKV, den Gesetzlichen Krankenkassen. Und preissensibel auch. Das belegt eine Umfrage, die der Bundesverband der BKK im März dieses Jahres durchgeführt hat. Befragt wurden zu dem Wechselverhalten der Versicherten in der dazu gut 1 200 Versicherte im Alter von 18 bis 65 Jahren. Vor allem ging es bei der Umfrage um die Wirkung von Zusatzbeiträgen und die Zahlung von Prämien auf den Wunsch, die Krankenkasse zu wechseln. Dabei kam heraus, dass 35 Prozent der Befragten bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages entweder ganz sicher oder mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wechseln würden.
Aber nicht nur der Zusatzbeitrag spielt eine Rolle beim Wechselgedanken der in der GKV Versicherten, wobei es hier keine Rolle spielt, ob jemand pflichtversichert oder freiwillig versichert Mitglied ist. Eine andere große Rolle spielen Prämienzahlungen, die anscheinend eine sehr positive Signalwirkung haben und einen hohen Anreiz zum Wechsel der Krankenkasse bieten. So sind 27 Prozent der Befragten bereits bei Prämienzahlung in Höhe von 10,-Euro zu einem Wechsel bereit. Bei einer doppelt so hohen Prämie in Höhe von 20,- Euro wäre es sogar auch fast das Doppelte an Wechselwilligen. So würde die Hälfte der Umfrageteilnehmer die Kasse entweder ganz sicher oder mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wechseln bei einer Prämienauszahlung in dieser Höhe. Wenn man bedenkt, dass das schon für zwei Quartale die Praxisgebühr ist, kann man den Wechselwillen bei so vielen Versicherten durchaus nachvollziehen.
Hintergrund der Befragung durch den Bundesverband der BKK ist die neue Gesundheitsreform, die eingreifende Änderungen für die Gesetzlichen Krankenkassen vorsieht ab dem nächsten Jahr. Dann liegt es in der Hand der Krankenversicherungen selbst, einen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn klar wird, dass sie mit dem festgesetzten – ab 1. Januar 2009 einheitlichen – Beitragssatz nicht mehr auskommen und weitere Gelder benötigen. Andernfalls wird es aber ab da auch den Kassen selbst überlassen, ob sie die Auszahlung von Prämien an ihre Versicherten vornehmen möchten.
Dennoch halten viele Kassen ihre Kunden auch durch guten Kundenservice und durch gute Leistungsangebote. Je zufriedener die gesetzlich Versicherten sind, desto geringer ist der Wunsch, die Krankenkasse zu wechseln. Dennoch würde ein eindeutig besseres Leistungsangebot bei 45 Prozent der Befragten zu einem Wechsel führen. Von diesen vielen Wechselwilligen sind 56 Prozent Neukunden, die noch nicht lange in der jeweiligen Krankenkasse Mitglied sind. Doch auch von jenen Versicherten, die mehr als fünf Jahre keinen Wechsel vorgenommen haben, sind noch 44 Prozent gewillt, bei einem besseren Angebot einer anderen Krankenversicherung in diese zu wechseln.
Der Leiter des Berliner Büros des BKK Bundesverbandes, Dr. Robert Paquet, sagt dazu in einer Pressemitteilung des Verbandes: „Wer dem – von vielen subjektiv empfundenen – Trend der Leistungskürzungen ein erweitertes Angebot gegenüberstellt, profiliert sich gegenüber seinen Mitgliedern als leistungsstark und versichertenorientiert. Wer hingegen durch Prämienzahlungen Versicherte gewinnen will, wird damit nur kurzfristig Erfolg haben. Diese Versicherten können im Allgemeinen nicht langfristig gebunden werden, da sie sich auch weiterhin nach Anbietern mit einer höheren Prämie am Markt umsehen werden.“.
Zwei Drittel der an der Umfrage teilnehmenden Versicherten fürchten übrigens eine Reduzierung der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen auf ein Mindestmaß, eine Art Grundversorgung. Diese Angst entsteht aus der Tatsache des im nächsten Jahr kommenden Gesundheitsfonds, von dem bis dato nicht wirklich jemand zu sagen vermag, wem er am meisten nützt und wem er letztlich am meisten schaden wird.
Posted by Christel on 05/26 at 01:41 PM
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BGH-Urteile zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einem Tässchen Kaffee, vielleicht einem Stückchen Kuchen über Versicherungen zu reden und einen Vertrag abzuschließen, ist für viele Kunden der übliche Weg. Sie setzen nach wie vor auf die persönliche Beratung durch einen Versicherungsvertreter und vereinbaren einen Termin, falls etwas an bestehenden Policen geändert werden soll oder eine neue geplant ist. Mit einem gemütlichen Kaffeeklatsch sollte man diese Treffen besser nicht vergleichen, sondern genau achten, dass die Angaben in den Vertragspapieren auch stimmen und vollständig sind. Denn in der Regel fragt der Vertreter Punkt für Punkt ab und trägt die Antworten in die Formulare ein. Kommt es später zu Unstimmigkeiten, etwa weil für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gesundheitliche Probleme nicht ausführlich genug dargestellt wurden, war es bislang recht schwer, Recht zu bekommen. Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen nun dafür gesorgt, dass der Versicherungskunde besser gestellt ist.
Im ersten Fall, den der BGH zu verhandeln hatte, ging es um die Pflicht der Versicherung bzw. des Mitarbeiters, der den Vertrag aufnimmt, nachzuhaken, wenn es um Vorerkrankungen geht. Der Kunde hatte erwähnt, dass er Rückenbeschwerden hat. Der Vertreter ging jedoch nicht näher darauf ein. Fatal für die Assekuranz. In diesem Punkt hätte nach Ansicht der Richter genauer gefragt und auf Details eingegangen werden müssen. Darauf, dass der betroffene Kunde nicht von sich aus weitere Informationen gegeben hat, könne sich das Unternehmen später nicht mehr berufen. (Aktenzeichen: IV ZR 119/06)
Auch der Versuch, dem Vertreter und dem Versicherten vorzuwerfen, sie hätten gemeinsame Sache gemacht und den Vertrag bewusst nur lückenhaft ausgefüllt, scheiterte vor dem Bundesgerichtshof. Das Versicherungsunternehmen hatte die Zahlungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung genau aus diesem Grund eingestellt. Ein solches Vorgehen sei nicht gerechtfertigt, so die Richter, zumal nicht einmal Beweise für die erhobenen Vorwürfe erbracht wurden. (Aktenzeichen: IV ZR 270/06) Um solchen Problemen und möglicherweise den Gang vor Gericht aus dem Weg zu gehen, sollte der Vertrag vorher gründlich gelesen und im Zweifelsfall lieber der Arzt gefragt werden, wenn es um Fragen zur Gesundheit geht.
Posted by Andre on 05/26 at 11:32 AM
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Wenn nicht die Katze, sondern der Dieb durch die Klappe kommt
Möchte man es seiner Katze leichter machen, einfach mal das Haus zu verlassen und einen Spaziergang durch die Nachbarschaft zu unternehmen, muss beim Einbau der Katzenklappe mehr als nur der Komfort für den Stubentiger im Vordergrund stehen. Die Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden. Erleichtert eine Katzenklappe Einbrechern den Zugang zum Haus, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben wie jetzt das Amtsgericht Dortmund entschied.
Einbrecher hatten in dem Fall die Klappe benutzt, um ins Haus zu gelangen. Der Katzendurchgang in 80 Zentimetern Höhe kam ihnen gerade recht, um das Fenster zu öffnen. Für die Richter war es völlig unerheblich, dass die Diebe einen Gegenstand benutzen mussten, um an die Verriegelung zu gelangen. Aufgrund grober Fahrlässigkeit, die durch die Katzenklappe gegeben sei, müsse die Versicherung nicht zahlen. (Aktenzeichen: 433 C 10580/07)
Posted by Andre on 05/26 at 11:29 AM
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