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Dienstag, Mai 27, 2008

Privat-Patient mit oder ohne Beihilfe-Berechtigung - Hauptsach’ xund!

Herr Doktor, ich kenn’ den Mensch…! Wird der Lehrer mit Beihilfe beim Arzt bevorzugt..?


rbw. Zwei Schilderungen aus den vergangenen 12 Monaten sprechen dagegen - die eine gegen das Zeit-Management beim HNO-Arzt, die andere gegen den Kardiologen, der sich des Privat-Patienten zu sicher ist und ihn gar mit Geduld während der Sprechstunde strapazierte. Nicht grundsätzlich sind also Privatpatienten den behandelnden Ärzten/innen “lieb und teuer”, und wenn, dann eher teuer. Das nun liege daran, dass sie für deren Behandlung höhere Gebühren nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte bekommen. Ökonomen in der Disziplin ‘Gesundheit’ haben diese Unterschied quantifiziert. Ergebnis: gesetzliche und private Krankenversicherungen müssen einander angeglichen werden. Abgrenzung sei überholt.

Von privat Versicherten erhalten Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen über den Daumen mehr als das Doppelte wie über die Kassen der Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse, einer GKV.
Eine Differenz von 3,6 Milliarden Euro im Jahr. Anreiz für Ärzte aller Disziplinen, Privatpatienten zu bevorzugen, urteilen Wissenschaftler. Wer nun als kritischer Patient durchs Praxisleben geht, zum Beispiel als selbstbewusster Lehrer (wie meint der Bio-Lehrer: Herr Doktor, ich kenn’ den Mensch…!) der hat diesen Eindruck allerdings nicht bei jedem Mal, wo er zum Zahnarzt, zum HNO-Doc oder er zum Augenarzt oder - zeitlich noch schlimmer - zum Orthopäden geht, weil es eben mal sein muss.

Patient, was bringst du?

Für Gesundheitsökonomen liegt klar auf der Hand, wie groß bei der ambulanten Behandlung die Abrechnungsdifferenz zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten ausfällt. Der Grund: verschiedene Regelungen bei GKV und PKV. Krankenversicherungen. Konkret: bei Privatpatienten der Praxis-Mediziner oder auch Chefärzte mit Privat-Ambulanz sind die Sätze höher als in der gesetzlichen Gebührenordnung. Eine Mengenbegrenzungen gibt es nicht und damit sind Behandlungen auch nicht budgetiert. Keine Obergrenzen also wie ansonsten von Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgehandelt.

Somit gelten die Unterschiede zwischen GKV und PKV als grob: Zahlt die gesetzliche Kasse das Einfach, erhält der Arzt vom Privatpatienten meist das 2,3-fache. Rein arithmetisch betrachtet erhalten die niedergelassenen Mediziner für die Behandlung privat versicherter Patienten pro Jahr 3,6 Milliarden Euro mehr, als wenn diese in einer gesetzlichen Krankenversicherung wären.

Wenn Studien demnach das Ergebnis zeigen, dass privat versicherte Patienten in der ambulanten Versorgung kürzere Wartezeiten hätten als GKV-Versicherte, dann wird allerdings auch von den Privaten Kritik laut. Privat Versicherte, und dazu wird man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als bei Arbeitnehmer Mustermann, müssen alle (!) Angehörigen privat versichern, und das geht nun mal echt ins Geld.

Einfaches Beispiel:
3.000 brutto für den verheirateten Betriebsschlosser mit zwei Kindern macht als Monatsbeitrag in der gesetzlichen Kasse etwa die Hälfte von 14 Prozent (= 7 %) für die ganze Familie (= 210 Euro) plus demselben Beitrag des Arbeitgebers (= 420 Euro gesamt). Unterstellt man den Abteilungsleiter mit zwei Kindern mit 4.800 brutto monatlich (= 57.600 p.a.) liegt dieser über der Versicherungspflichtgrenze von knapp unter 50.000 Euro, könnte aber für 420 Euro nicht mal sich selbst privat versichern.

Damit rechtfertigt sich im einzelnen Fall dann - wenn auch subjektiv -  eine etwas anderes Procedere beim Arztbesuch, was aber nicht wie selbstverständlich “massive Anreize für die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten” bedeutet. Ironisch betrachtet: beide Patienten sitzen im selben Theater - nur der eine in der Loge; ist das Programm dann nicht doch das selbe?! Wie aber will man bei einer eventuellen Umstellung - wie in den Niederlanden - die Summe der Gesamtumsätze aus dem Vergütungssysteme für die niedergelassene Mediziner stabil halten, um “größere betriebswirtschaftliche Erschütterungen” für die Mediziner zu vermeiden?

Wie krank sind eigentlich Beamte?

Das nun ginge nur, wenn die GKVen und ihre Versicherten etwa 3,2 Milliarden mehr brächten….der etwa 0,34 Beitragssatz-Punkte. Private Prämien könnten dagegen in gleicher Höhe entlastet werden.  Ein Spareffekt würde im Verhältnis 2:1 auf die privaten Krankenversicherungen und auf die Bundesländer fallen, die bekanntlich den Beamten eine Beihilfe leisten. Fallen die aber als besonders “krank” auf? Eher nicht, denn wer beamtet werden will, muss ordentlich gesund sein, und das mit Zeugnis.

Hauptsach’ xund!

Weiterhin hält die Wissenschaftler eine Angleichung der Vergütung für sinnvoll. Begründung: Die Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich versicherten Patienten sei nicht mehr zeitgemäß.
Ob die Belastung der GKV-Versicherten gegenfinanziert werden könne, indem man die Privatversicherungen in den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Kassen einbeziehe, bleibt wohl den Patienten völlig verschlossen - gesetzlich oder privat! Denn als erstes geht’s jedem um die monatliche Prämie und um Hauptsach’ xund!

Posted by wob. on 05/27 at 03:09 PM
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Gesetzliche Unfallpolice muss Sturz im Krankenhaus tragen

Im betreffenden Fall fiel ein operierter Patient beim Gang zur Nachuntersuchung im Krankenhaus hin und brach sich dabei das Handgelenk. Er wurde umgehend medizinisch behandelt.

In derartigen Fällen befinden sich nach Aussagen der Berufsgenossenschaft zufolge alle Krankenhauspatienten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, solange sie auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung versorgt werden. Für die Wiedergutmachung und die Rehabilitation der im Hospital entstandenen Verletzungen muss die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. Dafür ist die Position der Rehabilitationsmanager geschaffen worden, sie sollen die therapeutische und ärztliche Behandlung als auch die professionelle und soziale Wiedereingliederung übernehmen. Mindert sich beispielsweise die Erwerbstätigkeit des Betreffenden infolge des Unfalls im Krankenhaus um 20 Prozent, kann der Geschädigte seinen Anspruch auf Verletzungsrente der gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Betätigungen während der medizinischen und therapeutischen Behandlung, dazu gehören auch die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen und ebenfalls die Strecken vom Krankenhaus nach Hause. Auch bei einer teilstationären Hospitalbehandlung und ambulanten oder teilstationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besteht der Versicherungsschutz.

Eine Einschränkung gibt es allerdings, der Versicherungsschutz greift nicht für Gesundheitsschäden, die infolge einer medizinischen Behandlung selbst entstehen, wie beispielsweise ärztliche Kunstfehler.

Posted by Saskia on 05/27 at 02:10 PM
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Neue Berechnungsgrundlage in der Kfz-Versicherung

Für gewöhnlich besteht nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Kreisstadt die Pflicht auch sein Fahrzeug in diesem neu anzumelden. Im September 2008 tritt eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, die den Landesbehörden mehr Kompetenz gibt, sodass sie auf eine Neuzuteilung des Auto-Kennzeichens bestehen oder auf diese verzichten können. Das bedeutet also, dass zum Beispiel diejenigen, die ab September von Bonn nach Berlin umziehen, ihr Bonner Kennzeichnen behalten, wenn die zuständige Landesbehörde zustimmt.

Für die Auto-Police ergeben sich daraus auch Änderungen, schließlich wird der Versicherungsbeitrag dann nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters, d.h. Angabe der Postleitzahl, berechnet. Diese abgeänderte Berechnungsgrundlage wirkt sich auch auf die Beitragshöhe aus, wie ein Rechenbeispiel der AXA Kfz-Police beweist: Mit Einverständnis der Landesbehörde NRW darf ein Fahrzeughalter, der von Köln nach Paderborn umzieht, sein Kölner Kennzeichen behalten. Da Paderborn bei der Berechnung der Kfz-Prämie für den Versicherungsnehmer eher schlechter ausfällt, würde der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse Paderborn profitieren, auch wenn er das Kennzeichen der Stadt Köln beibehält. Sollte er beispielsweise einen VW Golf fahren, würde dieser in Köln in die Regionalklasse 8 eingestuft und ungefähr 249 EURO pro Jahr für Haftpflicht- und Teilkaskopolice kosten. Der gleiche Versicherungsschutz für das gleiche Kfz kostet in Paderborn wegen der Einstufung in die Regionalklasse 2 hingegen nur 195 EURO jährlich. Seit dem 1. Mai hat die AXA Auto-Police bereits ihre Berechnungsgrundlagen in diesem Sinne abgeändert und an die Neuregelung angepasst.

Posted by Saskia on 05/27 at 02:00 PM
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Urlaubszeit - Dieben das Leben schwer machen

Die Sommerferien stehen bevor und damit die Hauptreisezeit des Jahres. Viele setzen sich ins Auto, den Flieger oder die Bahn, um ein paar erholsame Tage zu verbringen. Währenddessen bereiten sich andere darauf vor, die Gunst der Stunde zu nutzen und in die Wohnungen oder Häuser der Reisenden einzusteigen. Die Urlaubszeit ist immer auch die Zeit, in der die Zahl der Einbruchsdelikte deutlich zunimmt. Insgesamt ist der Trend laut Bundeskriminalamt zwar rückläufig. Bei 106.000 Einbrüchen sollte man sich deshalb allerdings nicht in Sicherheit wiegen, sondern aktiv vorbeugen. Tipps für ein sicheres Zuhause, an dem lichtscheues Gesindel sich die Zähne ausbeißt, werden jedes Jahr gegeben, aber leider nur selten beherzigt. Dabei sind es nur wenige Grundregeln, an die man sich halten sollte, damit man die eigenen vier Wände bei der Rückkehr so vorfindet wie man sie verlassen hat.

Dazu reicht eine Hausratversicherung mit entsprechend hoher Deckungssumme nicht aus, wenngleich sie zu den wichtigsten Policen gehört. Sie ersetzt lediglich den materiellen Schaden, sollte sich jemand am Eigentum zu schaffen gemacht haben. Bei ideellen Werten kann auch sie nicht helfen. Sie sind mitunter für immer verloren oder zerstört. Auch der Schock, dass jemand in die Privatsphäre eingedrungen ist, kann mit barer Münze nicht wett gemacht werden. Deshalb sollten neben dem Versicherungsschutz weitere Vorkehrungen getroffen werden, einerseits für das persönliche Sicherheitsgefühl, andererseits, um Einbrechern erst gar keine Gelegenheit zu bieten.

Der einfachste und kostengünstigste Schutz sind Nachbarn, Freunde oder Bekannte. Wenn sie sich während des Urlaubs um das Haus oder die Wohnung kümmern, schreckt das potentielle Täter durchaus ab bzw. haben sie keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie freie Hand hätten. Normalerweise reicht ihnen schon ein Blick auf oder in den Briefkasten. Quillt er über, ist das für Diebe ein sichereres Zeichen, dass die Bewohner schon längere Zeit nicht da sind. Leert der Nachbar den Postkasten jeden Tag, gießt die Blumen, lässt die Rollläden herunter und schaltet hin und wieder das Licht ein, entsteht zumindest der Eindruck, dass jemand im Haus ist. Lässt sich ein Einbrecher davon nicht täuschen oder beobachtet das Anwesen, helfen zertifizierte Sicherheitsschlösser, einbruchhemmendes Glas, verschließbare Fenstergriffe und notfalls auch eine Alarmanlage. Schafft ein Dieb es nicht schnell genug, sich Zugang zu verschaffen, gibt er lieber auf. Um es ihm nicht unnötig leicht zu machen, sollten alle Türen und Fenster verschlossen sein und Einstiegshilfen wie Leitern oder Mülltonnen vorher entfernt werden. Dann kann man mit einem ruhigen Gewissen, alles für die Sicherheit unternommen zu haben, in den Urlaub fahren.

Posted by Andre on 05/27 at 01:30 PM
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Umfrage zur Privathaftpflicht

Die Stiftung Warentest führt noch bis zum 6. Juni eine Umfrage zur privaten Haftpflichtversicherung durch. Ziel ist es, herauszufinden, wie gut es um den Versicherungsschutz bestellt ist. Immerhin handelt es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung um die wichtigste Police. Sie gilt als unverzichtbar, wenn man nach einem Schaden nicht mit seinem gesamten Vermögen haften möchte. Themen, die bei der Umfrage angesprochen werden, sind unter anderem die Versicherungssumme, der Jahresbeitrag und ob der Vertrag in letzter Zeit angepasst oder überprüft wurde.

Als kleine Belohnung für die Teilnahme an der Umfrage zur privaten Haftpflicht, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, gibt es eine Checkliste, mit der sich die aktuelle Police kontrollieren lässt. Damit man die Fragen zügig beantworten kann, sollten die Vertragsunterlagen in Reichweite sein. Vielleicht ist das der richtige Anlass, sich per Versicherungsvergleich um eine Alternative zu bemühen, die bei gleicher oder besserer Leistung weniger kostet. Dabei kann die Checkliste der Stiftung Warentest sehr hilfreich sein. Der Link zur Umfrage.

Posted by Andre on 05/27 at 01:22 PM
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