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Donnerstag, Mai 29, 2008

Württembergische und Badische Versicherung mit Bestandsanpassung zum VVG

Versicherungsgesellschaften haben die Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen worden sind, nun auch an das neue Versicherungsvertragsgesetz, dem VVG, anzugleichen. Anstelle einer Bestandumstellung hat die Württembergische und Badische Versicherung-AG (WÜBA) eine Bestandsanpassung beschlossen. Die WÜBA wollte für ihre Kunden und Vermittler unter erträglichem Aufwand die Bestandsanpassung durchführen. Somit bekommen die Versicherungskunden einen Nachtrag zu ihrem Policenvertrag mit den für ihre Versicherung entsprechenden Veränderungen. Dort werden dann auch die abzuändernden Regelungen genauer beschrieben. Darüber hinaus werden auch die zusätzlichen Bestimmungen erläutert, allerdings nur die für den Vertrag relevanten und folglich auch rechtlich wirksamen. Überwiegend sind das Regelungen in Bezug auf die Obliegenheiten, aber es gibt auch Verweise auf weitere gesetzliche Änderungen, die für die Verträge entscheidend sein könnten. Beispiele dafür sind der Wegfall des Alles-Oder-Nichts Prinzips oder die Verzinsung der Entschädigung. Schon letztes Jahr hatte die WÜBA erklärt, dass für Schadensfälle, die nach dem 1. Januar 2008 eintreten, die für die Kunden besseren Regelungen zugrunde gelegt würden.

Posted by Saskia on 05/29 at 08:52 PM
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Aufnahme sozial schlecht gestellter Menschen in die GKV

Seit einiger Zeit hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, dass Menschen in sozialer Notlage, die aus finanziellen Gründen nicht krankenversichert sein können, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, die GKV, aufgenommen werden müssen. Allerdings verlangte die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, SPD, von den Krankenkassen erst im Februar diesen Jahres, dass diese auf die schon angefallenen Beiträge für diese Menschen verzichten sollten, um ihnen so den uneingeschränkten Zugang zum Versicherungssystem wieder zu ermöglichen.

Vergleicht man die ambitionierten Vorhaben mit der Realität, ist festzustellen, dass bisher immer noch die Mehrheit der Krankenkassen auf eine Nachzahlung der Beiträge besteht, die zum Teil sogar rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2007 verlangt wird. Versicherungsnehmer, die aus finanziellen Gründen bis zu diesem Zeitpunkt nicht versichert waren, haben nicht kurz über lang diese notwendigen Mittel, um die Beiträge rückwirkend zu bezahlen. Die Situation wird neben den Betroffenen auch von Verbraucherverbänden kritisch betrachtet.

Darüber hinaus gibt es immer wieder zahlreiche Berichte Betroffener, die von den gesetzlichen Krankenkassen häufig kein Entgegenkommen beziehungsweise Verständnis spüren und sich dadurch oft wie Bittsteller bei der Erläuterung ihrer Anliegen vorkommen. Eine willkürliche oder dreiste Behandlung bei den Versicherungsunternehmen ist bisher allerdings bei den Betroffenen noch nicht vorgekommen. Spezialisten empfehlen, sich an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu wenden, die die Betroffenen sehr gut beraten können. Nur mit professioneller Hilfe können viele Betroffene ihr Ziel einfach und schnell erreichen. Sollte von Betroffenen das direkte Gespräch mit den gesetzlichen Krankenkassen gesucht werden, ist es ratsam, auf eine Prüfung ihrer Härtefallregelung zu bestehen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn dieser Versuch nicht erfolgreich sein sollte, ist eine zusätzliche Hilfestellung durchaus nützlich.

Posted by Saskia on 05/29 at 06:22 PM
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Zuviel kassiert?! Verbraucherschützer contra Bausparkassen

Nur der Häuslebauer selbst ist älter als die Bausparkassen. Und so gibt es auch 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland, so die Statistik. Wer einen solchen abschließt oder abgeschlossen hat, dem verlangen oder verlangten Bausparkassen ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren.

Werden jedes Jahr mindestens drei Millionen Bausparverträge für den Kauf oder Bau einer Immobilie abgeschlossen, haben die Bausparkassen über Jahre mindestens sieben Milliarden Euro über Gebühren eingenommen.

Doch jetzt gelten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen als rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Eine Ansicht, die der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Ende Mai gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21 vertrat.

Strube im Beitrag: “Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren und die Darlehenskosten bei Bausparfinanzierungen vom Markt genommen werden”, so Strube. Deswegen habe die Verbraucherzentrale bereits mehrere große Bausparkassen abgemahnt.

Milliarden für Bausparkassen

Zu Unrecht würden die Abschlussgebühren kassiert, womit auch auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen wird. Der nämlich urteilte in der Vergangenheit bereits mehrfach
zugunsten der Kunden, und das immer dann, wenn Dienstleistungen im grundlegenden Zusammenhang mit Bankgeschäften nicht im Auftrag des Kunden erfolgten.

Ein juristischer Grundsatzartikel von Anfang des Jahres vom Vorsitzende Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, stützt die Haltung der Verbraucherschützer. Demnach gilt für Abschlussgebühren bei Bausparkassen: “Ein solches Abschlussentgelt ist AGB-rechtlich unzulässig. Der
Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos sind keine Dienstleistung für den Kunden.”

Für den Zentralen Kreditausschuss, Vertretung auch der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen gilt als erste Haltung, dass dies Sache der einzelnen Kreditinstitute sei. Der Verband der Privaten Bausparkassen beruft sich dagegen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. In einer Stellungnahme fürs Fernsehen (Frontal21) heißt es, Abschlussgebühren seien in den Allgemeinen Bausparbedingungen vorgesehen und von der BaFin in diesem Sinne bestätigt und vom Bundeskartellamt genehmigten.

Vor gut 20 Jahren hat die Rechtsvorgängerin der BaFin solche Abschlussgebühren tatsächlich genehmigt. Für den Sprecher der Verbraucherzentrale NRW kein Grund, das beizubehalten: Damals hätten die Bausparkassen erkennen können, dass diese “Zusage” der BaFin keinen Rechtsgrund zur Ursache hat und somit als absurd gilt.

Ergebnis nach BaFin für die Bausparkassen: Ein Freifahrtschein zum Abkassieren gegeben.

Für die Bausparer Grund genug ihre Forderung nach Erstattung zu äußern.

Posted by wob. on 05/29 at 03:13 PM
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Weltweit geschützt: Unfallversicherung rund um die Uhr!

Runter von der Haushaltsleiter, aber nicht ganz freiwillig! Sturz mit dem Mountain-Bike wegen eines Eichhörnchens… oder Verletzungen mit der Gartenschere!? - In jedem Fall ein kleiner Unfall mit gelegentlich unangenehmen Folgen für das ‘Opfer’.

Ein Unfall ist eingetreten, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Sowas passiert schnell, überraschend und ungewollt. Klar! Im Beruf oder beim Freizeitvergnügen kann das jeden treffen. Wer vorsorgen will, kann dies über eine private Unfallversicherung bewirken. Diese reguliert - je nach Vereinbarungen - die Folgen einer vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkung genauso wie die Folgen von Invalidität, den Todesfall oder einen Krankenhausaufenthalt.

Plötzliche Einwirkung

Wurde man zum ‘Opfer’, sollten erhebliche finanzielle Folgen möglichst fern bleiben. Wenn nicht, kann eine gute Unfallversicherung weiter helfen. Was durch die Sprache der Versicherungsjuristen als eine plötzliche Einwirkung von außen auf den Körper gilt und den Status des Betroffenen auch noch schädigt, kann in der Folge für den Alltag und die gewohnte Mobilität enorm einschränken. Entstehen doch recht häufig hohe Kosten wie durch Umbauten für eine behindertengerechte Wohnung oder für andere Hilfsmittel.

Wer es nicht weiß, wird überrascht sein: auch Verrenkungen, Zerrungen wie auch Zerreißungen an Gliedmaßen werden zu den klassischen Unfällen gerechnet. Aus medizinischer Sicht zählen auch Wundinfektionen dazu, wenn diese durch die Unfallverletzung verursacht wurden. Gelten die Folgen auch objektiv als besonders ernst, kann der Geschädigte je nach vereinbarter Leistung auch eine monatliche Rente oder Einmal-Zahlung wegen einer erlittenen Invalidität erhalten.

Unfall in der Rente

Ist die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt, dann wird meist eine einmalige Kapitalauszahlung fällig. Ist der Ver-Unfallte (hier der Unfallverletzte)  bereits im Rentenalter, dann kann auch eine lebenslange Unfallrente ausbezahlt werden. Deren Höhe richtet sich dann nach der Versicherungssumme und dem jeweiligen Invaliditätsgrad. Verstirbt ein Unfallopfer in der Folge des Unfallgeschehens innerhalb von zwölf Monaten, wird die vereinbarte Todesfall-Summe ausgezahlt. Versicherungswillige sollten rein rechnerisch bedenken: wer während der Berufsausübung durch die Berufsgenossenschaft auch auf dem Weg zum Arbeitseinsatz geschützt ist, hat im weiteren Wochengeschehen viele, viele Stunden des weiteren “Freizeitgeschehens”, in denen das Risiko allein bei ihm liegt. Auch auf der Haushaltsleiter. 

Posted by wob. on 05/29 at 01:44 PM
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Konstantdarlehen – die Alternative zum Bausparvertrag

Seit einigen Jahren gehen zunehmend mehr Bausparkassen dazu über, ihren Kunden das so genannte Konstantdarlehen anzubieten. Hierbei handelt es sich um eine besondere Finanzierungsform, die eine sofortige Darlehensaufnahme ermöglicht, ohne dass im Vorfeld eine mehrjährige Ansparphase zu erfolgen hat. Mit diesem Konzept hoffen die Bausparkassen, dem zunehmenden Wettbewerbsdruck entgegenwirken zu können.

Das Prinzip, das sich hinter dem Konstantdarlehen verbirgt, ist ganz simpel. Der Darlehensnehmer erhält ein Darlehen, das über den eigentlichen Finanzierungsbedarf hinausreicht. Der überschüssige Darlehensbetrag, der je nach Bausparkasse rund 25 bis 40 Prozent über dem Finanzierungsbedarf liegt, wird in einen Bausparvertrag eingezahlt. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Bausparvertrag vergleichsweise schnell zugeteilt werden kann. Somit sind bis zur Zuteilung vergleichsweise hohe Zinsen zu entrichten, die jedoch zumindest teilweise durch die Verzinsung für das Bausparguthaben kompensiert werden.

Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann auf ein Darlehen zugegriffen werden, dass vergleichsweise günstig ist und dazu dient, das ursprüngliche Darlehen abzulösen. Auf diese Weise kann der Darlehensnehmer von sämtlichen Vorzügen des Bausparens profitieren.

Von dem Wechsel der Darlehen bzw. der Zuteilung des Bausparvertrags bekommt der Darlehensnehmer überhaupt nichts mit. Die Darlehen sind so konstruiert, dass sich die monatliche Darlehensrate stets auf denselben Betrag beläuft – vom Beginn bis zum Ende der Finanzierung. Aufgrund dieser Tatsache werden sie als Konstantdarlehen bezeichnet.

Der große Vorteil von Konstantdarlehen gegenüber klassischen Hypothekendarlehen besteht darin, dass eine sofortige Darlehensaufnahme möglich ist und der Darlehensnehmer von den Vorzügen des Bausparens profitiert: Dies sind in erster Linie die attraktiven Darlehenszinsen sowie das hohe Maß an Zinssicherheit.

Dennoch gilt es beim Abschluss von Konstantdarlehen aufzupassen – denn so günstig wie sie auf den ersten Blick scheinen, sind sie nicht immer. Beim Vergleich mit anderen Darlehen darf keinesfalls nur auf die Höhe des Zinssatzes geachtet werden. Aufgrund der niedrigen Bauspardarlehenszinsen erscheinen die Darlehen immer sehr günstig. Allerdings ist zu beachten, dass in der Anfangsphase ein höherer Darlehensbetrag aufgenommen wird, was logischerweise zu höheren Kosten führt. Aus diesem Grund gilt es die gesamte Zinsbelastung zu ermitteln, die während der Finanzierungsdauer anfällt und als Vergleichsgröße heranzuziehen. Nur so ist es möglich, einen aussagekräftigen Vergleich vorzunehmen.

Posted by Jochen on 05/29 at 01:18 PM
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Zu viel Bürokratie beim Wohn-Riester

Das Konzept der Riester-Rente mit all seinen Feinheiten ist den meisten nach wie vor ein Rätsel. Sie wissen, dass sie einen Teil ihres Gehaltes sparen müssen, um die staatliche Zulage zu erhalten. Beides zusammen ergibt die private Rentenversicherung nach Riester. Viel mehr wollen die Nutznießer auch gar nicht wissen. Schon der Antrag auf die Zuschüsse ist vielen zu kompliziert und kann nur mit Hilfe der Bank oder Versicherung ausgefüllt werden. Wenn die Riesterrente jetzt auch zur Finanzierung selbst genutzter Immobilien verwendet werden darf, als so genannter Wohnriester, kommt noch mehr Bürokratie auf die Kunden zu. Das kritisiert vor allem der Bund der Steuerzahler.

In einer Stellungnahme betont der Steuerzahlerbund, dass es zwar grundsätzlich richtig sei, auch Immobilien für den Eigenbedarf in die Förderung aufzunehmen. Der hohe bürokratische Aufwand sorge jedoch dafür, dass die Pläne der Regierung den Bürgern kaum mehr vermittelt werden könnten. Die Idee hinter dem Wohnriester ist, dass ein Teil oder das komplette Kapital aus dem Riester-Vertrag in den Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie fließen darf. Das Problem, auf das die Experten dabei hinweisen, ist die spätere Steuerbelastung, die heute noch nicht abgeschätzt werden könne und absolut ungewiss sei. Solange in die Riester-Rente eingezahlt wird, sind die Beträge steuerfrei. Erst, wenn die Auszahlungsphase beginnt, hält der Staat die Hand auf und verlangt abhängig von der persönlichen Situation des Einzelnen Steuern.

Um überhaupt den Überblick zu behalten, müsse ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet werden, das die geförderten Beträge und Zulage ausweise, die erst verzinst und nachgelagert versteuert werden. Da niemand den zukünftigen Steuersatz voraussagen könne, sei eine verlässliche Planung unmöglich. Kritik am Wohn-Riester, insbesondere der Strafbesteuerung, sollte die Immobilie binnen einer Frist von zehn Jahren verkauft und das Geld nicht in neues Wohneigentum investiert werden, üben die Spitzenverbände von Handwerk, Handel und Industrie. Sie verlangen in erster Linie, dass auch vermietete Objekte gefördert werden sollen.

Posted by Andre on 05/29 at 12:04 PM
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Unwissenheit bei den Kunden bezüglich Darlehensarten

Durch eine kürzliche durchgeführte Studie zum Thema Baugeld wurde ermittelt, dass die Mehrheit der Kunden sich bei Darlehensarten nicht auskennt. Es gibt einen immensen Nachholbedarf beim Themenkomplex Immobilienfinanzierung. Meist sind noch Annuitäten, Festzinsdarlehen und auch der Begriff Vollfinanzierung geläufig; davon abweichende Varianten, wie Kombidarlehen, Realkredit oder der durch einschlägige Werbekampagnen bekannt gemachte Begriff Familienhypothek sind lediglich einem Drittel der Befragten bekannt.

Die Baugeldstudie 2008 des Baugeldvermittlers Hypothekendiscount bringt erstaunliche Fakten zu Tage. Am geringsten bekannt sind die Reservierungshypothek mit 9,6 Prozent und die Familienhypothek mit 11,2 Prozent. Als Hypothekenkredit bezeichnet kennen 85,5 Prozent der Befragten den Begriff Annuitätendarlehen. 81,9 Prozent kennen immerhin noch den Begriff Festzinsdarlehen, doch dann ändert sich das Bild auch schon stark. 51,1 Prozent haben jemals vom variablen Darlehen, dem Flex-Darlehen gehört. Dabei wird der Zins lediglich auf die nächsten drei Monate festgelegt und nicht, wie sonst üblich, auf drei bis 30 Jahre festgeschrieben. Somit stellt dieses Darlehen das Gegenteil zum Festzinsdarlehen dar. Vollfinanzierung ist der Mehrheit aller Kunden, nämlich 80,6 Prozent, daher bekannt, da es häufig benötigt wird, schließlich müssen alle diejenigen, die nicht ausreichend Eigenkapital haben, eine komplette Finanzierung ihres zukünftigen Eigenheims oder eben der gebrauchten Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Obwohl in der letzten Zeit der Begriff Forward-Darlehen immer mehr im Umlauf ist, wissen bislang lediglich 64,9 Prozent genau, was er eigentlich bedeutet. Beispielsweise ist bekannt, dass bereits einige Monate bis Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibung die Möglichkeit besteht, sich den nächsten Kredit zu heutigen Konditionen zuzüglich Forward-Zuschlag zu sichern.

Heutzutage ist es für Banker noch äußerst einfach, ihren Kunden kostspielige Baufinanzierungen zu verkaufen, da bisher nur 37,7 Prozent je von einem Realkredit gehört haben. Schließlich ist bei einem Hypothekenkredit darauf zu achten, dass man sich einigermaßen an die Realkredit-Bestimmungen hält, das heißt, es sollten höchstens 60 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten finanziert werden. So erhält man im Endeffekt bessere Konditionen, als wenn 63 Prozent oder mehr der Immobilie finanziert werden müssen. Diese immensen Defizite im Wissen um die Darlehensarten können im Einzelfall die Kunden teuer zu Stehen kommen, da dann Alternativen zu einem Darlehen nicht in Betracht gezogen werden und da sie nichts vom Bestehen dieser Darlehensart wissen, muss/kann auch keine entsprechende Beratung durch den Banker erfolgen.

Posted by Saskia on 05/29 at 10:33 AM
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