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Samstag, Mai 31, 2008

Unfallvortäuscher kosten Versicherungen Geld und die Versicherten Nerven

Jährlich müssen Haftpflichtversicherungen ein Vermögen für die Übernahme von Unfallkosten bei zahlreichen Verkehrsunfällen ausgeben, die bewusst herbeigeführt worden sind. Haftpflichtversicherungen haben für die Schäden ihrer Versicherungsnehmer meist aufzukommen und so kommt es häufiger dazu, dass der von der Haftpflichtpolice gezahlte Schadensersatz an den eigentlichen Täter geht. Der betrogene Versicherungsnehmer muss die Kosten für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs bezahlen und hat darüber hinaus eine Zurückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt zu erwarten, sollte er den Betrug nicht beweisen können - und das ist sehr häufig der Fall.

Versicherungsgesellschaften werden häufig erst bei Schäden mit größerem Umfang aktiv. Kleinere Schäden werden regelmäßig auch dann gezahlt, wenn entsprechende Hinweise auf Betrug vorliegen. Die Täter erhalten dadurch die Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlages oder Sachverständigengutachtens. Ungefähr 1,5 Millionen EURO Schadensgeld werden aus diesem Grunde pro Jahr von den Versicherungen zusätzlich gezahlt. Das es dabei um unnötig gezahltes Geld, welches meist nicht einmal für die Reparatur verwendet wird, ist eindeutig.

Angaben der deutschen Versicherer, GDV, zufolge gibt es drei gängige Muster für provozierte Unfälle. Besonders beliebt bei den Betrügern sind komplizierte Verkehrsführungen. An solchen Verkehrproblempunkten, die den Tätern bestens bekannt sind, fahren diese so lange umher,  bis ihnen ein ortsunkundiger Fahrer begegnet, bei dem sie leicht einen Streifschaden während eines Spurwechsels provozieren können. Auch ist es dabei üblich, dass der Täter mit freundlichem Handzeichen das Wechseln der Fahrbahn anbietet, was letztendlich für den „Geschädigten“ schwer nachweisbar ist. Eine weitere Masche nennt sich Ampeltrick. Dabei provoziert der Täter einen Auffahrunfall, indem er im letzten Moment bei Wechsel von Gelb auf Rot der Ampel abrupt bremst. Dann gibt es noch den Kreuzungstrick, wobei der Täter sich meist hinter einer Hecke versteckt und beim Annähern des anvisierten Autos in der letzten Minute in die Kreuzung einfährt. Da die Täter vermehrt von rechts kommen, stehen die Aussichten sehr schlecht für die Opfer, ihre Unschuld beweisen zu können.

Auch die Polizei kennt alle diese kriminellen Vorgehensweisen, jedoch ist die Beweislage immer zu Gunsten des Täters. Doch es gibt auch Indizien, die neben der Polizei auch den Versicherer hinsichtlich der Schuldfrage interessieren. Sollte der Kfz-Fahrer explizit darauf hinweisen, dass er sich wie hereingelegt gefühlt hatte, werden die Umstände des Unfalls noch einmal exakter betrachtet.

Entscheidend ist, unmittelbar am Unfallort Fotos vom Unfallfahrzeug des Gegners zu machen. Meist sind die verwendeten Fahrzeuge bereits in eine Reihe von Unfällen benutzt worden, weswegen sind auch wie „geflickt“ aussehen. Freiwillige Zeugen des Opfers sind in solchen Fällen oft Komplizen des Täters und so für die Zeugenaussage eher nachteilig.

Ein klarer Hinweis darauf, dass der Unfall vorgetäuscht ist, ist das wohlmöglich sehr sichere Auftreten des Opfers. Sie sind sehr routiniert und verhalten sich daher nicht so, wie es ein wirkliches Unfallopfer tun würde. Nichtsdestotrotz muss nicht bei jedem Unfall Betrug vermutet werden. Nützlicher ist es, den Unfallhergang in Ruhe zu überdenken.

Posted by Saskia on 05/31 at 10:19 PM
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Thrombose im Flugzeug vermeiden - Vorbeugung durch einen Fitnessstuhl

Wer unter einer Thrombose leidet, begibt sich in tödliche Gefahr. Nicht gerade selten endet diese Erkrankung mit dem Tod. Und leider tritt sie öfter auf langen Reisen mit dem Flugzeug auf. Gerade in der Economy Class, der für Otto Normalverbraucher vorgesehenen Klasse, geht es sehr beengt zu. Die engen Sitzmöglichkeiten sorgen leider auch dafür, dass der Passagier seine Beine nicht immer wieder strecken kann. Die abgeknickte Sitzhaltung ist es aber gerade, die zu einer Thrombose führen kann, vor allem auf den Langstreckenflügen.

Dies hat sich einer Unternehmen aus Ulm nicht länger ansehen wollen und deshalb einen Fitnessstuhl für das Flugzeug entworfen und gebaut. Und genau dieser soll nicht etwa nur für die Luxusklasse der fliegenden Untersätze gebaut werden, sondern eben auch für die Economy Class.

Deshalb wurde nun auf der ILA, der Internationalen Luftfahrtausstellung der A-Mobilizer vorgestellt. Wie ein Heimtrainer sieht er aus und lässt sich auch wie dieser umfunktionieren. Mal ein Stepper, mal ein Rückentrainer, eben so, wie man es gerade braucht, und das mit ein paar einfachen und wenigen Handgriffen. Die Übungen, die man damit durchführen kann, werden auf einem Video vorgeführt und erklärt, damit auch der Neuling gleich richtig einsteigen kann mit den Übungen.

Hergestellt wird das Gerät von B&W, einem Ulmer Unternehmen. Für den Entwurf und den Bau des A-Mobilizer haben zwei Maschinenbauer und zwei Physiker, ein Sportwissenschaftler und eine Industriedesignerin zusammengearbeitet und eine Weltneuheit geschaffen. Den Fitnessstuhl für das Flugzeug. Wichtig war dabei auch, dass, wie Hubert Walter von B&W sagt: “Eine 1,50 Meter große, zierliche Asiatin muss darauf genauso üben können wie ein 1,80 Meter großer Westeuropäer, der 150 Kilogramm wiegt”. Die Konstruktion ist übrigens so gemacht, dass auch ungeübte und untrainierte Menschen keine gesundheitlichen Schäden davontragen können. Denn, anders als in einem richtigen Fitnessstudio auf dem Boden gibt es hier ja keine Anleitung und Unterstützung durch einen Trainer.

Der erste Fitnessstuhl, der Prototyp sozusagen, wurde übrigens wieder eingestampft. Walter meinte dazu: “Wir haben einen Fitnessraum in der Firma mit tollen Maschinen, und so haben wir auch erst mal ein richtig schickes Sportgerät gebaut”. Aber das ließ sich eben so nicht für ein Fitnessgerät für das Flugzeug umsetzen, gerade auch bei älteren Menschen, die keine Gewichte stemmen wollen. Bei dem A-Mobilizer geht es hingegen darum, die Glieder sanft zu bewegen, nicht um ein Training, um fit zu werden.

Wann die ersten A-Mobilizer in den Flugzeugen stehen werden, ist noch nicht bekannt. Aber wieso noch nicht längst jemand auf diese Idee gekommen ist, bleibt als Frage im Raum. Sicher eine sehr gute Möglichkeit, gerade für Menschen, die schnell taube Beine beim Sitzen bekommen.

Posted by Christel on 05/31 at 06:49 PM
Gesundheit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Garantiezertifikate - Versicherung in unsicheren Börsenzeiten?

Garantiezertifikate erfreuen sich insbesondere in schwankenden und unsicheren Börsenzeiten besonderer Beliebtheit beim Anleger. Solche Börsen-Zertifikate haben den gravierenden Vorteil, dass sie den Kapitalerhalt garantieren. Allerdings in zumeist unterschiedlichen Ausformungen und Varianten. Auf der einen Seite geben sie die Garantie des Kapitalerhalts, auf der anderen Seite muss dafür ein gewisser Preis bezahlt werden.

Dieser setzt sich so zusammen, dass viele dieser Zertifikate den Anleger nicht in vollem Umfang an einem möglichen Kursanstieg des jeweiligen Index teilnehmen lassen. Oder sie garantieren nur 80 oder 90 Prozent der angelegten Summe. Ausgabeaufschläge sind zumeist auch noch zu betrachten, die die letztendliche Rendite beeinträchtigen.

Der wesentliche Pferdefuß bei diesen Zertifikaten für den „ruhigen Schlaf“ ist der Aspekt, dass die Kapitalgarantie nur zum Laufzeitende des Zertifikates gilt. Will der Anleger vorher sein Kapital zurück haben, ist es ohne weiteres möglich, falls der Index gefallen ist, dass das Zertifikat doch unter den garantierten 100 Prozent liegt. Häufig werden Garantiezertifikate auf größere Indizes, aber auch auf Aktien oder Rohstoffe von Banken herausgegeben bzw. danach an der Börse gehandelt.

Der Anleger hat die Qual der Wahl, denn es gibt sehr unterschiedliche Garantiezertifikate, deren Ausstattung fast an frühere Optionsscheinverhältnisse erinnert. Zu beachten ist die Höhe des Ausgabeaufschlages und unbedingt das Datum der Rückzahlung, damit man sieht wie lange das eigene Kapital festliegt. Dann gibt es Besonderheiten im Bereich der Rückzahlungsmodalitäten. Es kann z.B. eine Grenze eingesetzt werden, bis zu der überhaupt gezahlt wird, also ein sogenannter Cap greift.

Dann stellt sich die Frage wie hoch die eigentliche Beteiligung am Anstieg eines Indizes ist. Und wie sieht z.B. die rechnerische Mindestrendite aus, die der Anleger im wahrscheinlichen Falle hat. Wenn diese Kriterien alle durchleuchtet sind, sehen die meisten Garantiezertifikate nicht mehr unbedingt so gut aus.

Sondern es handelt sich letztendlich um eine miniverzinsliche Anlage, die mit Geldmarktprodukten ebenso zu erreichen ist. Allerdings ist das Schöne an diesen Zertifikaten der garantierte Kapitalerhalt und, sollte die Börse moderat Gas geben, die Rendite, die dann zu erwarten ist. Der wichtigste Punkt zu beachten ist, dass man nicht vorzeitig an sein Geld muss. Denn dann ist die ganze schöne Kapitalgarantie futsch.

(Die Aussagen dieses Beitrags sind keine Anlageempfehlung und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anlageberater)

Von Uwe Kraus

Posted by Uwe on 05/31 at 02:49 PM
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Vorsicht bei der Anschlussfinanzierung

Vorgestern hat die Schwäbische Zeitung einen erstklassigen Artikel rund um das Thema Anschlussfinanzierung veröffentlicht. In diesem Artikel wird dem Leser genau aufgezeigt, dass eine Immobilienfinanzierung noch lange nicht als beendet gilt, nachdem der Darlehensvertrag unterschrieben ist. Es wird deutlich gemacht, dass sich die meisten Darlehensnehmer mit dem Thema Anschlussfinanzierung auseinandersetzen müssen. Des Weiteren wird aufgezeigt, welche Punkte im Zusammenhang mit diesem Thema zu beachten sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Tipps rund um dieses Thema wiedergegeben.

Zunächst einmal sollte man sich als Darlehensnehmer der Tatsache bewusst sein, dass das Thema Immobilienfinanzierung mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags noch lange nicht als beendet gilt. Immerhin befinden sich nur die wenigsten Darlehensnehmer in der Lage, ihr Darlehen innerhalb der Zinsbindung vollständig zu tilgen – die meisten sind darauf angewiesen, eine Anschlussfinanzierung zu vorzunehmen.

Um die Anschlussfinanzierung sollte man sich vergleichsweise früh kümmern. Es ist eindeutig zu spät, wenn man sich erst wenige Wochen vor dem Ablauf der Zinsbindung auf Darlehenssuche begibt. Stattdessen sollte man sich schon erheblich früher über das Zinsniveau und konkrete Finanzierungsmöglichkeiten informieren. So ist es beispielsweise in Zeiten steigender Hypothekenzinsen empfehlenswert, über den Abschluss eines Forwarddarlehens nachzudenken. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, dessen Konditionen bis zu dreieinhalb Jahre vor dem eigentlichen Umschuldungstermin gesichert werden können. Auf diese Weise ist es möglich, einem weiteren Zinsanstieg entgegenzuwirken.

Ein weiterer Grund, der dafür spricht, sich frühzeitig um die Anschlussfinanzierung zu kümmern, ist die Tatsache, dass viele Banken bei der Nennung von Prolongationszinssätzen (hierbei handelt es sich um die Zinssätze, die für eine Verlängerung des bestehenden Darlehens gelten) sehr zurückhaltend sind. Die Banken verfahren absichtlich auf diese Art und Weise, um dem Verbraucher für möglichst lange Zeit im Ungewissen zu lassen – denn sollte ihm ein vergleichsweise hoher Zinssatz zu einem frühen Zeitpunkt genannt werden, fällt es ihm leichter den Darlehensgeber zu wechseln.

Doch meistens stellt der Wechsel des Darlehensgebers die beste Lösung dar, weil sich auf diese Weise eine Menge Geld sparen lässt. Auf welche Weise solch eine Wechsel vorgenommen werden kann, ist im morgigen Beitrag zu lesen.

Posted by Jochen on 05/31 at 02:36 PM
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