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Sonntag, Mai 04, 2008
Ideal Versicherung – Die Klassik- und Exklusiv-Produkte
Seit Januar 2008 bietet die Ideal Versicherung in allen Schaden- und Unfallprodukten eine einheitliche Struktur an. Auch die Haftpflicht- und die Hausratversicherung werden nun in den zwei Produktlinien Klassik und Exklusiv offeriert. Für beide Produkte werden Deckungssummen von drei, fünf und zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden angeboten.
Im IDEAL PrivatSchutz wird einem umfangreichen Personenkreis Versicherungsschutz geboten. Dazu zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Kindern auch Enkel- und Urenkelkinder. Ebenso sind alleinstehende Elternteile, die im Haushalt oder in einer Pflegeunterkunft leben, mitversichert. Die angebotenen Leistungen orientieren sich ganz außerordentlich an den besonderen Risiken älterer Menschen. Im Exklusiv-PrivatSchutz ist beispielsweise auch der Versicherungsschutz für die Haltung eines Blindenhundes eingeschlossen.
Die zwei Produktlinien Klassik und Exklusiv im IDEAL HausRat–Schutz sind ebenfalls überarbeitet. Selbst in der HausRatKlassik-Variante wird nun ein Wertsachenschutz von 30 Prozent der Versicherungssumme sowie eine Bargeldentschädigung bis zu 3.000 Euro und deren Verdoppelung eine Woche vor und nach besonderen Ereignissen (Weihnachten, runde Familiengeburtstage, Konfirmation, Kommunion) angeboten. Auch ist der Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen, Zugabteilen und Buskabinen eingeschlossen. Sofern der Versicherungsvertrag über drei Jahre besteht und der Versicherte zieht in ein Seniorenheim, verringert sich automatisch die Prämie um 30 Prozent.
Besonders interessant ist, dass im HausRatExklusiv-Tarif der Einschluss finanzieller Schäden aus einem Handtaschendiebstahl (150 Euro) und bei Haustür-Trickbetrügern (1.500 Euro) aufgenommen wurde. Auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wurde ebenso verzichtet.
Posted by Sabine on 05/04 at 09:45 PM
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Die Immobilienfinanzierung muss flexibler werden
Wie die Wormser Zeitung diese Woche berichtete, seien deutsche Bauherren und Immobilienkäufer primär auf Annuitätendarlehen konzentriert, wenn es um die Aufnahme von Immobiliendarlehen geht. Hierbei handelt es sich um die Darlehensform, die von den Menschen am häufigsten in Anspruch genommen wird. Allerdings weisen Finanzierungsexperten darauf hin, dass sich angehende Darlehensnehmer gerade in der heutigen Zeit, nicht ausschließlich auf diese Finanzierungsform konzentrieren sollten. Das Annuitätendarlehen gilt nämlich als vergleichsweise unflexibel. Wer beispielsweise sein Darlehen vor dem Ablauf der Zinsbindung kündigen möchte, muss mit der Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.
Deshalb sollten vor allem junge Immobilienkäufer, die sich auf der Suche nach der passenden Immobilienfinanzierung befinden, auch andere Finanzierungslösungen in Betracht ziehen. Es sind gerade die jungen Menschen, denen es in der heutigen Berufswelt alles andere als leicht gemacht wird, sich an einen Standort zu binden. Wer heutzutage Karriere machen will, muss dazu bereit sein, beruflich bedingte Umzüge in Kauf zu nehmen.
Somit gilt es beim Abschluss eines Darlehens darauf zu achten, dass dieses ein möglichst hohes Maß an Flexibilität bietet. Wer sich für die Aufnahme eines Annuitätendarlehens entscheidet, sollte sich für einen Finanzierungsanbieter entscheiden, der eine vorzeitige Darlehenskündigung zulässt, ohne dass weitere Kosten entstehen. Mittlerweile gibt es erste Banken, die entsprechende Darlehen anbieten. Eine dieser Banken ist zum Beispiel die ING-Diba: sie hat so genannte Härtefälle definiert. Beim Eintritt eines Härtefalls ist der Darlehensnehmer dazu berechtigt, sein Darlehen vollständig zu tilgen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen. Alternativ bietet es sich an, anderen Darlehensformen näher unter die Lupe zu nehmen. So gelten zum Beispiel CAP-Darlehen und Kombi-Darlehen als besonders flexibel.
Posted by Jochen on 05/04 at 12:33 PM
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Samstag, Mai 03, 2008
Die Vollfinanzierung befindet sich wieder auf dem Rückmarsch
Der Wettbewerb im Baufinanzierungsgeschäft hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Immer mehr Anbieter drängten in den Markt, was für die einzelnen Kreditinstitute im Endeffekt bedeutete, sich auf bestimmte Nischen zu konzentrieren zu müssen oder einfach besser als ihre Mitbewerber zu sein. So kam es, dass die Finanzierungsgrenzen immer weiter nach oben verschoben wurden. Vor ungefähr fünf Jahren, wäre es noch äußerst schwierig gewesen, eine Bank zu finden, die sich zu einer Vollfinanzierung bereit erklärt. Doch seit einigen Jahren gibt es zunehmend mehr Kreditinstitute (sowohl Direktbanken als auch Filialbanken), die Vollfinanzierungen anbieten. Die Antragsteller müssen meist nur wenig oder teilweise sogar gar kein Eigenkapital einsetzen, um ihren Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen zu können.
Doch nun hat es den Anschein, als ob sich die ersten Anbieter aus diesem Finanzierungssegment zurückziehen. Zunehmend mehr Banken scheinen festzustellen, dass sie mit der Vergabe dieser Darlehen ein hohes Risiko eingehen. In den vergangenen Wochen haben sich die GMAC RFC sowie die ABN Amro Bank bereits aus dem Segment verabschiedet. Wie aus den Kreisen von Branchenkennern zu hören ist, arbeiten derzeit weitere Institute daran, ihre Richtlinien zur Kreditvergabe zu verschärfen, was höchstwahrscheinlich bedeuten wird, dass noch weniger Institute die Vollfinanzierung anbieten werden.
Diese Entwicklung ist primär auf die Hypothekenkrise in den USA zurückzuführen. Dort sind in den vergangenen Monaten tausende von Immobilienkrediten geplatzt. Zahlreiche Hypothekenfinanzierer haben Verluste in Milliardenhöhe eingefahren, weil sie bei der Vergabe der Darlehen zu leichtfertig waren. Demnach liegt den Kreditinstituten derzeit nicht besonders viel daran, riskante Darlehen in ihrem Portfolio zu haben. Für angehende Immobilienkäufer und Bauherren bedeutet das, zukünftig wieder mehr Eigenkapital einsetzen zu müssen, um die eigene Immobilie finanzieren zu können.
Posted by Jochen on 05/03 at 01:16 PM
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Freitag, Mai 02, 2008
Service-Qualität bei der Direkt-Baufinanzierung oftmals nur ausreichend
Wenn es um die Aufnahme eines Immobiliendarlehens geht, entscheiden sich zunehmend mehr Menschen für eine Direkt-Baufinanzierung. Bereits seit einigen Jahren ist festzustellen, dass die Direktbanken im Baufinanzierungsgeschäft sehr stark wachsen konnten. Grund sind die günstigen Konditionen: Bei einer Zinsersparnis von mehreren tausend Euro sind viele Menschen dazu bereit, von der Darlehensaufnahme bei der Hausbank abzusehen und stattdessen einen Darlehensvertrag zu unterschreiben, der von einem Direktfinanzierer stammt.
Die Suche nach dem passenden Darlehen gestaltet sich im Falle einer Direkt-Baufinanzierung aber gar nicht immer so einfach. Vor ungefähr zwei Wochen wurden die Ergebnisse einer Untersuchung bekannt gegeben, die vom Deutschen Institut für Service-Qualität in Zusammenarbeit mit Focus Money entstanden ist. Ziel der Untersuchung war es, die Service-Qualität der einzelnen Anbieter zu ermitteln und zu bewerten.
Alles in allem fallen die Ergebnisse der Untersuchung relativ bescheiden aus. Es ist speziell die Beratungsqualität, die bemängelt wurde. In den meisten Fällen könne diese gerade einmal mit ausreichend bewertet werden – vor allem die Baugeldvermittler sollen sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Die Direkt-Banken sollen im Hinblick auf die Beratungsqualität geringfügig besser sein. Des Weiteren wurde bemängelt, dass Email-Anfragen nur unzureichend beantwortet werden – in zahlreichen Fällen mussten sich die Tester mit vorformulierten Standard-Emails begnügen.
Allerdings ist es nicht so, dass es nicht ratsam wäre, eine Direkt-Baufinanzierung anzustreben. Ganz im Gegenteil: Der Kostenvorteil gegenüber dem Finanzierungsabschluss bei der Hausbank ist üblicherweise sehr groß. Folglich wäre es eine schlechte Entscheidung, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen. Außerdem gibt es auch einige Anbieter, die gut abgeschnitten haben. Unter den Baugeldvermittler belegte die Interhyp AG den ersten Platz. Bei den Direktbanken hat die comdirekt bank am besten abgeschnitten.
Posted by Jochen on 05/02 at 12:02 PM
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Haben Sie die richtige Hausratversicherung?
Der Sommer steht nun doch langsam vor der Tür. Mit ihm beginnt – wie jedes Jahr – die Hauptreisezeit der Deutschen. Doch Stopp, sind Sie eigentlich ausreichend versichert?
Immer noch führt die Hausratversicherung eine Art Nischendasein in unserem Land. Viele haben die Bezeichnung selbst schon einmal gehört, und wissen jedoch nicht wirklich etwas damit anzufangen. Dabei ist gerade die Versicherung des Hausrats eine der wichtigsten überhaupt. Nur so kann der eigene Besitz zumindest in finanzieller Hinsicht ausreichend geschützt werden.
Natürlich macht eine Hausratversicherung nicht viel Sinn, wenn man nur wenige, materiell nicht wichtige Möbel besitzt. Sobald jedoch Elektrogeräte wie Fernseher, Stereoanlage, DVD Player, Computer und Laptop dazukommen, ist es an der Zeit, sich Gedanken über eine Versicherung des eigenen Hausrats zu machen. Dabei ist jedoch immer auch darauf zu achten, dass weder eine Unterversicherung stattfindet noch eine Überversicherung.
Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Versicherung nicht den kompletten Wert des versicherten Eigentums abdeckt und man im Falle eines Schadens oder eines Diebstahls weniger als den tatsächlichen Wert herausbekommen würde von der Versicherung. Eine Überversicherung liegt dann vor, wenn man mehr Geld in die Versicherung einzahlt, als die versicherten Gegenstände wert sind. Hierauf ist unbedingt zu achten bei einem Vertragsabschluss. Normalerweise werden Hausratversicherungen abgeschlossen für die Anzahl der bewohnten Quadratmeter mal Tausend. Eine 50 qm große Wohnung wird also mit einem Wert von 50 000 Euro versichert. Dies ist nur dann zwingend notwendig, wenn das Mobiliar und die Wertgegenstände, die im Haushalt enthalten sind, wirklich auch an die 50 000 Euro wert sind. Sonst liegt eine Überversicherung vor und man zahlt im Endeffekt ein für etwas, das man gar nicht hat. Auch bei der Unterversicherung heißt es dann auf zu passen. Beispiel: Ein Sammler wohnt in einer 50 qm großen Wohnung, der Wert seiner Sammlung beträgt jedoch schon allein 80 000 Euro. Hier liegt, bei einem normalen Vertrag, der über die Anzahl der Quadratmeter abgeschlossen wurde, eine klassische Unterversicherung vor. Deshalb muss ein anderer Vertrag abgeschlossen werden, der den tatsächlichen Wert der Sammlung und der anderen enthaltenen Haushaltsgegenstände mit einbezieht.
Wichtig ist auch: Bei einem der Versicherung gemeldeten Schaden wird nur das ersetzt, was auch tatsächlich als Eigentum nachweisbar ist. Deshalb Kassenzettel und Kaufbelege (zum Beispiel von gewonnenen Auktionen) unbedingt aufheben. Und am besten in einem Bankschließfach deponieren, wenn der Wert sehr hoch ist. Auch Photos der Wertgegenstände sollten gemacht werden, damit ein Nachweis für die Versicherung vorhanden ist, falls diese Gegenstände wiederbeschafft werden können, zum Beispiel bei gefundenem Diebesgut. Eine Versicherung verlangt bei einer Hausratversicherung immer Nachweise, diese sollten nicht vergessen werden. Deshalb am besten vor Abschluss einer Versicherung die Kassenzettel und Kaufbelege bereits kopieren sowie Photos der Wertgegenstände machen und dies der Versicherung mitsamt dem unterschriebenen Vertrag einreichen. So ist man im Normalfall immer auf der sicheren Seite. Wichtig ist dabei nur eines: Hat man auch wirklich ALLES mitversichert, oder möglicherweise etwas vergessen? Und eines sollte man nicht vergessen: Kommt eine neue, größere Anschaffung hinzu, gilt es sich Gedanken darüber zu machen, ob man den Versicherungsbetrag nicht vielleicht aufstocken müsste, damit der Wert wieder stimmt.
Auf unserer Seite finden Sie übrigens auch die Möglichkeit, mehrere Hausratversicherungen zu vergleichen, um die genau passende für sich selbst und Ihre Familie zu finden!
Posted by Christel on 05/02 at 11:40 AM
Hausratversicherung •
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Die abstrakte Verweisung öffnet der Versicherung nicht immer Tür und Tor
Die abstrakte Verweisung gehört zu den Fallstricken einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie räumt dem Versicherer das Recht ein, den Kunden im Schadensfall auf eine andere Tätigkeit zu verweisen statt die vereinbarte Rente zu zahlen. Denn berufsunfähig zu sein, sprich seinem erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen zu können, heißt nicht automatisch, dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Daraus können sich durchaus Probleme ergeben, die allerdings nicht immer zu Lasten des Versicherten gehen. Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Versicherung diesbezüglich in die Schranken verwiesen, nachdem sie ihren Kunden aufgefordert hatte, sich eine Stelle als Pförtner zu suchen.
Morbus Parkinson lautete die Diagnose, die der Arzt einem Isolierhelfer stellte, eine gestörte Feinmotorik, Tremor im rechten Arm und Bein. Der Mann erhielt eine Bescheinigung, dass er zu 80 Prozent berufsunfähig ist. Damit ging er zur Versicherung und beantragte die Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitspolice. Die Ablehnung folgte auf dem Fuße. Da eine abstrakte Verweisung vereinbart worden war, verwies man ihn auf eine Alternativtätigkeit. Pförtner sei genau der richtige Job. Ganz so einfach ist es dann doch nicht, sich aus der Pflicht zu stehlen, sagten jedenfalls die Richter in Hamm.
Die Arbeit eines Pförtners erfolge in der Regel in Tag-Nacht-Wechselschichten. Da der Kläger jedoch auf einen festen Rhythmus bei der Medikation angewiesen sei, könne er dieser Tätigkeit nicht nachgehen. Gleiches gelte für die häufig zum Berufsbild gehörenden Vermittlungsaufgaben im Publikumsverkehr. Laut Sachverständigem sei der Mann lediglich dazu in der Lage, eine Schranke zu öffnen und wieder zu schließen. Unter diesen Voraussetzungen einen Pförtnerposten zu bekommen sei so gut wie ausgeschlossen, befand das Oberlandesgericht. Zudem müsse die neue Arbeit bezüglich des Gehalts und der Wertschätzung ungefähr dem bisherigen Niveau entsprechen. Im konkreten Fall wäre die Einbuße zu hoch gewesen – von einst 2.500 auf 1.800 Euro brutto, wenn der Mann auch nachts arbeiten würde. Das sei nicht zumutbar. Das Urteil war eindeutig: Die Versicherung muss zahlen.
Um sich den Weg vor Gericht zu sparen, sollte man bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang an darauf achten, dass die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
Posted by Andre on 05/02 at 10:34 AM
Berufsunfähigkeit •
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Donnerstag, Mai 01, 2008
Schon bald kommt der Energieausweis
Wenn es um den Kauf einer Immobilie geht, stellen sich viele Kaufinteressenten die Frage, inwiefern eine Modernisierung des jeweiligen Objektes erforderlich. Diese bezieht sich vor allem auf den Energiebedarf des Objektes, schließlich handelt es sich hierbei um einen entscheidenden Kostenfaktor. Allerdings ist diese Frage nicht einfach zu beantworten – auf den ersten Blick ist es unmöglich, den Energiebedarf einer Immobilie realistisch einschätzen zu können.
Umso schöner ist es daher, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres der Energieausweis verbindlich eingeführt wird. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, aus dem genau hervorgeht, wie hoch der Energiebedarf einer Immobilie ist. Potentielle Mieter und Käufer haben das Recht, vom Eigentümer die Vorlage des Ausweises zu fordern.
Mit Hilfe des Energieausweises befinden sich Kaufinteressenten in der Lage, zumindest grob den Energiebedarf einer Immobilie und somit in etwa auch den Modernisierungsbedarf abzuschätzen. Wer sich zum Beispiel auf der Suche nach einem Objekt befindet, das nicht modernisiert werden muss, sollte unbedingt auf die Vorlage des Energieausweises bestehen. Wenn aus diesem deutlich hervorgeht, dass die Immobilie einen vergleichsweise geringen Energiebedarf hat, so ist dies schon einmal ein positives Merkmal.
Allerdings ist fraglich, ob sich ab dem 1. Juli plötzlich alle Immobilienverkäufer in der Lage befinden, einen Energieausweis vorzulegen. Wenn man es genau nimmt, gibt es relativ wenige Eigentümer, die bisher einen Energieausweis haben anfertigen lassen. Aus diesem Grund rührt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch kräftig in der Werbetrommel. In den kommenden Wochen wird in zahlreichen Medien über den Energieausweis berichtet werden – schließlich sind sich viele Eigentümer noch nicht einmal der Tatsache bewusst, dass sie den Energieausweis auf Nachfrage vorlegen müssen.
Posted by Jochen on 05/01 at 10:59 AM
Immobilien •
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