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Montag, Juni 30, 2008
Angsterkrankungen und die körperlichen Folgen
Wer unter einer Angsterkrankung und Panikattacken leidet, bei dem besteht auch ein erhöhtes Risiko, eine Erkrankung des Herzens zu bekommen. Wissenschaftler der Universität Bonn haben nun festgestellt, dass die Angst den Körper sehr stark beeinflusst und weitaus schlimmere als nur psychische Folgen hat. So macht Angst Beklemmungsgefühle, löst Schweißausbrüche aus, führt zu erhöhtem Puls, das Herz rast und löst Schwindelgefühle aus. Wenn eine Angst krankhaft ist – im Gegensatz zu der Angst, die jeder in sich trägt und die zum menschlichen Sein dazu gehört – und die Panikattacken sich wiederholen, wird die Blutgerinnung beeinflusst. Außerdem besteht dann die Gefahr, an einer Thrombose zu erkranken oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Genau deshalb haben Angstpatienten das vervierfachte Risiko, an einer Erkrankung des Herzens zu sterben. Wenn jedoch eine Psychotherapie angegangen und erfolgreich durchgeführt wird, dann sinkt dieses Risiko wieder.
Eine Angsterkrankung ist eine schwerwiegende Erkrankung, die aber auch wieder aufgefangen werden kann, in dem man zum Beispiel eine Gesprächstherapie bei einem geeigneten Psychologen durchführt. Angst hat viel mit Vermeidung zu tun. Ich habe Angst, also laufe ich weg und lass es in Zukunft nicht mehr zu solchen Situationen kommen. Wie diese Angst entsteht, kann nicht genau gesagt werden, sie ist individuell und hat ganz unterschiedliche Ausprägungen und Auswirkungsgrade. Gerade in der Angst jedoch vermeidet der so Erkrankte das, was ihm Angst macht. Dies führt ihn jedoch in einen Teufelskreis hinein, der immer enger wird. Bis möglicherweise der Tag kommt, an dem er vor lauter Angst nicht einmal mehr die heimischen vier Wände verlassen kann. So weit muss es jedoch nicht erst kommen. Wer merkt, er bekommt Angst vor Dingen, die zuvor noch zum selbstverständlichen Lebensinhalt gehört haben, der sollte sich nach einer Therapie und einem Therapeuten umsehen. Eine sehr geeignete Therapie ist in diesem Fall die Konfrontationstherapie. Sie ist entweder eine ganz eigenständige Therapie, oder aber in den meisten Fällen in eine Verhaltenstherapie eingebettet. Dies ist vor allem deshalb sinnvoll, weil ein an Angst Erkrankter auch sein Verhalten verändert, wichtige Lebenspunkte vermeidet und sich seines eigenen Lebens auf krankhafte Art und Weise beschneidet.
Schämen muss man sich übrigens nicht für eine Angsterkrankung und das Erleiden von Panikattacken. Die nicht mehr gesunde Form der Angst kommt bei uns häufiger vor, als man denken könnte. Und sie wird nur deshalb eben kaum bemerkt, da sich die so Erkrankten eben in ihre Angst zurückziehen. Dabei ist der einzige Weg raus aus der Angst die Konfrontation damit, und die Begegnung mit den Ursachen. Das kann sehr schmerzhaft sein, aber was bedeutet der Schmerz gegen ein Leben mit Angst und allen Einschränkungen, die man dadurch erlebt? Den Preis muss man bezahlen, aber der Gewinn, den man dadurch erhält, ist nicht mit allem Gold der Welt aufzuwiegen. Deshalb kann man nur eines sagen: „Stelle Dich Deiner Angst, und Du wirst frei von ihr!“. Manchmal kommt die Angst dann irgendwann mit leisen Schritten wieder und will den ehemals Erkrankten wieder in ihre Fänge ziehen. Hier muss man umgehend auf Konfrontationskurs mit der Angst gehen und sich ihr sofort stellen. Dann verschwindet sie auch sogleich wieder, und taucht erstmal wieder für eine ganze Weile lang nicht mehr auf.
Posted by Christel on 06/30 at 02:28 PM
Gesundheit •
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Verkauf von Immobiliendarlehen: Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf
Der Weiterverkauf von Immobiliendarlehen ist ein Thema, dass zahlreiche Menschen bereits seit mehreren Monaten beschäftigt. Etliche Verbraucherschützer sowie Politiker sind darum bemüht, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Sie möchten ein Gesetz schaffen, welches den Banken verbietet, Immobiliendarlehen weiterzuverkaufen oder gar urplötzliche Zwangsvollstreckungen einzuleiten.
Am vergangenen Freitag war es soweit: Nach Monaten der Vorbereitung wurde der entsprechende Gesetzentwurf verabschiedet. Nur noch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, damit dieses in Kraft treten kann. Die Reaktionen zum neuen Gesetz sollen sehr unterschiedlich ausfallen. Etliche Verbraucherschützer sind der Meinung, das Gesetz würde den Verbraucher nicht ausreichend schützen. Einige Politiker sind hingegen der Meinung, der Verbraucher wäre bereits sehr gut geschützt – kein Kreditinstitut würde eine Zwangsvollstreckungen einleiten, so lange die Darlehensraten ordnungsgemäß bedient werden.
Ob das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wird, bleibt vorerst abzuwarten. Fest steht allerdings, dass die Verbraucher auch noch andere Möglichkeiten haben, um sich vor dem Verkauf ihrer Immobiliendarlehen zu schützen. Mit Hilfe einer so genannten Verzichtserklärung ist es möglich, mehr Sicherheit zu schaffen. In solch einer Erklärung gibt sich der Darlehensgeber damit einverstanden, das Darlehen innerhalb der Laufzeit bzw. Zinsbindung nicht weiterzuverkaufen.
Entsprechende Vereinbarungen können sowohl vor dem Vertragsabschluss wie auch nachträglich getroffen werden. Laut der „FMH Finanzberatung“ seien mittlerweile sehr viele Kreditinstitute dazu bereit, solch eine Vereinbarung zu unterschreiben. Sofern dies nicht zutrifft, gilt es abzuwarten – spätestens bei der nächsten Anschlussfinanzierung bietet sich die Möglichkeit, zu einem Darlehensgeber zu wechseln, der mit der Vereinbarung einer Verzichtserklärung einverstanden ist.
Posted by Jochen on 06/30 at 12:36 PM
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Immobilien •
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Haftpflichtschutz speziell für „Handwerker“
Mithilfe des neuen Konzepts Top-Schutz „Handwerk“ ist eine Deckung geschaffen worden, durch die die herkömmlichen Haftungsprobleme eines Handwerksbetriebes umfangreich abgesichert werden. Dieses Angebot gibt es nun bei der Interrisk Vienna Insurance Group.
Zu den Höhepunkten bei den Leistungen gehören Allmählichkeits- und Abwasserschäden, Vertragshaftung, das Subunternehmerrisiko, Mängelbeseitigungsnebenkosten, Leitungsschäden und Bearbeitungsschäden. Als äußerst positiv ist auch zu werten, dass typische Schadensbeispiele mitversichert sind. Beispielsweise ist der Fall versichert, wenn ein Elektroinstallateur beim Abstemmen einer Wand ein Wasserrohr beschädigt ohne es zu merken. Aufgrund des entstandenen Haarrisses dringt dann Wasser in die Wand und es kommt zu einem Feuchtigkeitsschaden an der Wand des Kunden. Oder auch bei dem Fall, wenn nach Lieferung und Montage einer Küche durch einen Möbelhandelsbetrieb die Wand in der Wohnung des Kunden beschädigt wird. Selbst wenn der Betriebsleiter einer Firma für einen übernommenen Auftrag eine ungeeignete Firma beauftragt, die dann den Schaden entstehen lässt. Alle diese Beispielsfälle werden vom Konzept TOP-SCHUTZ der Interrisk übernommen, was belegt wie vorteilhaft und kostensparend dieser Tarif ist.
Posted by Saskia on 06/30 at 12:22 PM
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Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche als Absicherung für den Notfall
Krankheiten wie Diabetes mellitus, Leukämie, Krebs, Multiple Sklerose, Epilepsie, Schlaganfall oder Asthma bronchiale müssen nicht nur bei Erwachsenen auftreten, sondern können leider auch Heranwachsende treffen. Kinder können durch einen derartig schweren Unfall oder eine schlimme Krankheit in ihrer Gesundheit nachhaltig beeinträchtigt werden. Auf solch unerwartete Schicksalsschläge sind auch Kinder nicht vorbereitet. Problematisch ist es auch, dass die finanziellen Kapazitäten einer Familie häufig nicht genügen, um den akuten Bedarf des Kindes und die langwierigen Folgen des Unfalls oder der schweren Krankheit finanziell abzudecken.
Schließlich sind die Kosten für notwendige Zusatztherapien oft zu teuer, auch die erforderliche Hilfsmittel, der erhöhte Versorgungsaufwand, Spezialausbildungen und ähnliches führen dazu, dass sich die Familien in Unkosten stürzen. Aufgrund dieser unerwarteten Schicksalsschläge kommt es zu Beschränkungen vieler ursprünglich geplanter Anschaffungen in der Familie. Um nicht total dem finanziellen Ruin zu verfallen, gibt es die sogenannte Invaliditäts- Zusatzversicherung, die bei einer schweren Behinderung eine individuell vereinbarte Rente pro Monat zahlt. In Ausnahmefällen kann diese Rente ein Leben lang bezogen werden. Die Invaliditäts- Zusatzversicherung kann bereits für einen Monatsbeitrag von 7 EURO abgeschlossen werden.
Posted by Saskia on 06/30 at 09:23 AM
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Kein Geld für ausreichende Altersvorsorge vorhanden
Aus dem vierten Altersvorsorge-Barometer der Gesellschaft für Konsumforschung ging hervor, dass die Quote der Sparer steigend ist. Die 2000 befragten Männer und Frauen ab einem Alter von 14 Jahren gaben aber scheinbar nicht die realen Werte des Sparverhaltens wieder, schließlich lag die Sparbereitschaft im vorletzten Jahr deutlich höher als bei dieser Untersuchung. Ein eindeutiges Motiv zum Sparen ist die Altersvorsorge. Die Anzahl der Riestervertragsabschlüsse ist stetig gestiegen im letzten Jahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kam zu dem Ergebnis im Dezember 2007, dass zehn Millionen Riester- erträge mehr existierten.
Trotz dieser Zahlen sorgen sich nur 50 Prozent um die private Vorsorge für den Ruhestand. 14,2 Prozent empfinden die gesetzliche und betriebliche Vorsorge als genügende Absicherung. 33 Prozent der Befragten haben allerdings auch zu wenig Geld zur Verfügung um über eine zusätzliche Absicherung nachzudenken. Und diejenigen, die sparen, können nicht sehr viel sparen. Knapp 149 EURO können 22,3 Prozent der Bundesbürger monatlich für die Altersvorsorge zur Seite legen. Lediglich bei ungefähr 2,4 Prozent sind es 150 bis 199 EURO im Monat. Auf 250 EURO monatliche Ersparnis bringen es nur 1,4 Prozent der befragten Bundesbürger.
Posted by Saskia on 06/30 at 08:20 AM
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Ombudsmann für Versicherungen sieht Besserung bei der Beratungsqualität
Günter Hirsch ist seit dem 1. April dieses Jahres Ombudsmann für Versicherungen und damit Ansprechpartner für alle, die sich von ihrer Assekuranz im Stich gelassen oder falsch behandelt fühlen. Selbst bezeichnet er sich in einem Interview mit dem Tagespiegel als vorsichtig, wenn nicht gar ängstlich, gehe es um seine eigenen Versicherungspapiere. An Unkenntnis über Richtlinien, Gesetze und Versicherungsbedingungen dürfte es nicht liegen. In diesen Punkten ist er im Gegensatz zu seiner Klientel firm. Viele scheiterten schlichtweg daran, dass sie nicht ausreichend informiert seien und die komplexen Produkte nicht verständen. Das gelte insbesondere bei der Lebens- und Rentenversicherung.
Die Erfolgsquote liege in diesem Versicherungssegment enorm niedrig. Nur 14 Prozent der Eingaben seien von Erfolg gekrönt. In den übrigen Bereichen seien es immerhin 39 Prozent. Dabei gehe es nicht ausschließlich darum, dass der Versicherte Recht bekomme, sondern um eine gütliche Einigung. Manchmal helfe es schon, wenn der Kunde eine einleuchtende Erklärung zur Streitfrage erhalte. Geduld müssen die Verbraucher, die sich an ihn und seine Mitarbeiter wenden, angesichts von 17.000 Fällen im Jahr allerdings mitbringen. Aktuell liege die Bearbeitungszeit bei rund vier Monaten. Hirsch hofft, dass sie sich bei einem Vierteljahr einpendelt.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz sieht der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes als Medaille mit zwei Seiten. Einerseits bringe es mehr Klarheit. Auf der anderen Seite werfe es neue Probleme auf, beispielsweise wenn es um die Entschädigung im Falle grober Fahrlässigkeit gehe. Ging der Versicherte früher leer aus, habe er nun Anspruch darauf, dass zumindest ein Teil des Schadens ersetzt werde. Das sorge für Rechtsunsicherheit. Besser geworden sei die Beratungsqualität. Doch auch in dem Punkt sagt der Mann, der richtet und schlichtet, dass noch einiges getan werden müsse. Viele der Beratungsprotokolle, die auf seinem Tisch landeten, seien nach wie vor unzureichend.
Posted by Andre on 06/30 at 05:56 AM
Recht & Ordnung •
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Änderung des Bezugsrechts in der Lebensversicherung
Wenn ein Versicherungsnehmer das Bezugsrecht zu seiner Lebensversicherung ändern möchte, reicht eine entsprechende schriftliche Dokumentierung nicht aus. Eine passende Erklärung muss er schriftlich auch unterzeichnen, schließlich ist sie ohne Autogramm unwirksam. So zumindest ein Urteil des Landesgerichts Essen aus dem letzten Jahr. Im vorliegenden Fall starb der Ehemann, ohne eine neu ausgestellte Bezugsrechtsverfügung unterschrieben zu haben. Die Klägerin hatte nur das Formular mit der neuen Bezugsrechtsverfügung, welches durch ihren verstorbenen Gatten handschriftlich ausgefüllt worden war.
Das Versicherungsunternehmen forderte die Klägerin auf, das versäumte Unterschreiben nachzuholen, dies konnte jedoch nicht mehr durchgeführt werden. Das Landgericht bestätigte nun die Auffassung des Versicherungsunternehmens, indem es entschied, dass die Leistungen aus der Lebensversicherung an die zuvor Bezugsberechtigten ausgezahlt werden sollten und nicht an die Ehefrau. Und dies, obwohl der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten wiederholt geäußert haben sollte, dass im Falle seines Todes seine Frau die Leistungen der Lebensversicherung bekommen sollte.
Posted by Saskia on 06/30 at 01:18 AM
Recht & Ordnung •
Lebensversicherung •
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Allianz-Versicherung mit verbesserter Hausratversicherung Optimal
Seit Beginn dieses Jahres hat die Allianz ihre Optimal Hausratversicherungskonditionen eindeutig erweitert und auf diese Weise auch verbessert. Der Beitrag ist dabei konstant geblieben. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört unter anderem, dass bei einem Fahrraddiebstahl keine Nachzeitklausel mehr existiert, das heißt, dass Bikes zukünftig unabhängig vom Gebrauch Tag und Nacht versichert sind. Beim Diebstahl von Kinderwägen gibt es neben der fehlenden Entschädigungsgrenze keine Nachzeitklausel und keine Sicherungsvorschriften mehr. Sollte Wäsche oder Kleidung gestohlen werden, existiert wiederum keine Entschädigungsbegrenzung mehr und die Nachzeit-Einschränkung entfällt. Auch wenn sich ein Kunde grob fahrlässig verhält und dadurch einen Schaden herbeiführt, wird sein gesamter Schaden übernommen.
Lediglich in drei Fällen kommt es weiterhin zu einer genauen Überprüfung der groben Fahrlässigkeit und es wird nach dem Grad der Erschwernis angerechnet und zwar beim Zigarettenrauchen im Bett, bei ungenügender Beaufsichtigung eines offenen Fensters und bei Einbruchdiebstahl, wenn Fenster, Terrassentür oder auch die Wohnungstür nicht verschlossen waren und man länger als eine Stunde abwesend war. Die Verhaltensregeln vor und nach dem Schadensfall, die sogenannten Obliegenheiten und bei Gefahrerhöhungen sind aber trotzdem weiterhin zu befolgen. Bei Sengschäden kam es auch zu Verbesserungen, sollte beispielsweise die Hitze des Ofenrohrs eine Gardine versengen oder durch ein Bügeleisen ein Fleck im Hemd entstehen, sind diese Schäden zukünftig mitversichert.
Die Optimal-Hausratversicherung hat ein Maximalmaß an Versicherungsschutz. Für jeden Kunden der Allianz beziehungsweise für Interessenten ist ein Wechsel in den Tarif der Allianz Optimal Hausratversicherung durchaus empfehlenswert.
Posted by Saskia on 06/30 at 01:07 AM
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AZW, das Allianz Gebäudewert-Ermittlungsprogramm
Entscheidend in einer Gebäudeversicherung ist immer wieder den exakten Versicherungswert zu ermitteln, was sich häufig jedoch als sehr kompliziert herausstellt. Aus diesem Grunde hat die Allianz Versicherungsgruppe bereits vor mehreren Jahren das Allianz Gebäudewertermittlungsprogramm, das AZW, geschaffen, um sich ihre Position als Serviceanbieter auszubauen. Mithilfe dieses Programms ist es möglich, den genauen Gebäudewert zu bestimmen. Aufgrund des unbegrenzten Versicherungsverzichtes muss sich der Kunde nicht darum kümmern, ob er eventuell nicht die richtige Versicherungssumme gewählt hat. Allerdings hatte die AZW viele Probleme in der letzten Zeit zu bewältigen, die ausgelieferte Version hatte einen schlechten Ruf und das blieb auch trotz Nachbesserungen so. Die Werte waren teilweise zu hoch und die Bedienung war zu schwierig.
Infolge einer ausgedehnten Zusammenarbeit zwischen Anwendern im Außendienst, IT Kunden und Vertrieben, der Firma Metafinanz und der Branche wurde dann endlich eine Version erarbeitet, die bei den ersten Präsentationen und Workshops durchweg positive Resonanz erhielt. Verändert wurden einige Aspekte: Zum einen wurde das Design angepasst und dabei die veränderten Parameter zur Berechnung des Gebäudewerts integriert, sodass es nun auch ungeübten Anwendern möglich ist, den Gebäudewert eigenständig zu ermitteln. Die Werte wurden dahin gehend angepasst, dass die Rechenwege verändert wurden und die hinterlegten Werte überprüft worden sind. Durch eine Vielzahl von Testrechnungen für Musterbauten wurde bewiesen, dass die neu ermittelten Resultate sehr solide sind. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, kann auch die sogenannte Expertenversion des AZW genutzt werden, schließlich wurde auch diese sehr vereinfacht. Nun sind zu ihrem Gebrauch keine Expertenkenntnisse mehr notwendig, sie lässt sich intuitiv anwenden. Somit können die Anwender sie auch ohne intensive Kenntnisse über die Wertermittlung in Gebrauch nehmen.
Das neue AZW soll als nützliche Hilfe für den Maklerbetrieb Verwendung finden. Sollten trotz der immensen Verbesserungsarbeiten noch Fehler und Probleme auftreten oder sollte es Änderungswünsche geben, sollen die Kunden das unbedingt über ihre Multiplikatoren im Außen- und Innendienst melden.
Posted by Saskia on 06/30 at 12:59 AM
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Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen wird immer wichtiger. Schmiergeldaffären wie bei Siemens oder der „Steuertransfer“ nach Liechtenstein machen das als Beispiele in der Tagespresse sehr anschaulich. Staatsanwaltschaften haben viel zu tun in der letzten Zeit, seitdem sich solche Vorfälle mehren. Auch jeder rechtschaffene Unternehmer sollte sich mit dem Risiko strafrechtlicher Ermittlungen auseinander setzen. Gründe dafür gibt es mehrere: Beispielsweise können immer wieder tragische Unfälle in einem Betrieb geschehen oder es können durch die Herstellung eines fehlerhaften Produkts Menschen verletzt beziehungsweise sogar getötet werden. Daher kann eine Untersuchung durchgeführt werden. Auch kann eine unzureichende Dokumentation der Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen Grund für eine Ermittlung sein, wie auch die Kooperation mit Subunternehmern, die, ohne dass es der Auftraggeber wusste, als illegale Beschäftigte arbeiten.
Es gibt also unzählige Beispiele, die verdeutlichen, wie leicht es ist in solch ein Dilemma zu geraten. Einhergehend mit einem solchen Strafverfahren ist der Imageverlust des Unternehmens oder einer Marke, aber auch die privaten Belastungen der Betroffenen sind sehr groß. Neben diesen Unannehmlichkeiten spielen die Verfahren noch eine erschwerende Rolle, schließlich sind sie meist langwierig und sehr teuer. Die Erstellung von Gutachten und Gegengutachten ist sehr kostenintensiv und zieht die Verfahrensdauer in die Länge. Mithilfe der Arbeit spezialisierter Strafverteidiger kann ein schnelles und qualifiziertes Handeln möglich gemacht werden.
Der Allianz Straf-Rechtsschutz für Unternehmen setzt genau hier an. Er beinhaltet einen umfangreichen Kostenschutz und ist durch intensive Verbesserungen seit dem Mai 2008 noch ausgebaut worden. Zum Leistungspaket gehören nicht nur die bewährten Leistungsinhalte wie Gebührenvereinbarungen mit Strafverteidigern und Deckung bei Vorsatzvorwurf, sondern es sind durch die verbesserte Rechtsschutzfall-Definition noch sehr viele zusätzliche Aspekte hinzugekommen. Nun beinhaltet der Schutz noch die erweiterte Firmenstellungnahme, eine aktive Strafverfolgung, die Entsendung von Geschäftsleitungsmitgliedern in fremde Unternehmen, die Mitversicherung von Adhäsions- und Privatklageverfahren, die Mitversicherung von steuer- und sozialrechtlichen Verfahren zur Unterstützung in eingeleiteten Strafverfahren sowie die beitragsfreie Nachhaftung bei Vertragsbeendigung für ein Jahr.
Posted by Saskia on 06/30 at 12:54 AM
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Das neue Umweltschadensgesetz
Beinahe täglich lesen Sie in der Presse von Umweltschäden: Hier brennt eine Werkshalle nieder, und vergiftetes Löschwasser sickert still und tödlich in den Fluss. Dort wabern saure Dämpfe ungehindert in eine städtische Naherholungszone, wo Kinder herumtollen oder artgeschützte Fledermäuse leben. Was ändert daran das neue Umweltschadensgesetz?
Es wird kaum Schäden vermeiden, aber Verursacher vorsichtiger machen. Denn das Gesetz regelt nun auch die Haftpflicht aus öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. So gewinnt bei uns der Umweltschutz deutlich an Boden.
Was bedeutet das in der Praxis? Endlich schützt ein Gesetz auch öffentliche Umweltpfade wie Böden, Gewässer oder Artenvielfalten. Also Ihren Stadtpark, Ihr beliebtes Wandergebiet, den Staatswald mit seinen reichhaltigen Pilzvorkommen oder auch Ihren romantischen Badesee, an dem Sie sich im Sommer so gern entspannen.
Jetzt verfügen Bürger, Umweltbehörden und Umweltschützer endlich über wirksame Rechtsmittel, um aktiv Schäden zu verhindern. Sie sind aber auch in der Lage, den Verursacher zur Sanierung des ökologischen Schadens zu zwingen. Eine besondere Rolle kommt dabei Umweltverbänden zu: Reagieren zum Beispiel die Behörden bei einem drohenden Umweltschaden zu langsam oder gar nicht, haben Umweltverbände das Recht, gegen sie eine Untätigkeitsklage zu führen.
Für wen gilt das neue Umweltschadensgesetz? Freiberufler und Gewerbetreibende fallen ebenso darunter wie große Unternehmen und Landwirte. Das Gesetz bringt für sie neben der Ausweitung der Haftung auf öffentlich-rechtliche Ansprüche aber auch besondere Härten:
So unterliegt der Landwirt jetzt der verschuldensunabhängigen Haftung. Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen haften nun sogar persönlich für die Wiederherstellung des entstandenen Umweltschadens. Das regelt die neue Durchgriffshaftung. Übrigens auch dann, wenn zum Beispiel ein Unternehmen die Behörden über ein umweltgefährdendes Herstellungsverfahren unterrichtet, das diese dann so genehmigen. Eine behördliche Erlaubnis entbindet also keineswegs von der gesetzlichen Haftung.
Die deutsche Versicherungswirtschaft antwortet mit klaren Lösungen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat dazu Musterbedingungen vorgelegt. So passen Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Landwirte leicht ihre Policen an. Oder vereinbaren Neuverträge. Allerdings sollten diese die Überprüfung und Erweiterung ihrer Verträge nicht auf die lange Bank schieben. Denn das neue Gesetz (UschadG) ist bereits am 14.11.2007 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend seit dem 30.04.2007.
In der Regel erfolgt die Änderung laufender Versicherungen problemlos. Denn die Risikomerkmale des Betriebes liegen dem Versicherer schon vor. Vielleicht sind aber bei dieser Gelegenheit ein paar Prozent Rabatt verhandelbar.
Eine Kündigung bestehender Policen ist wegen dieser gesetzlichen Änderung nicht möglich. Wer zu einem günstigeren Mitbewerber wechseln möchte, wählt also lieber nur eine einjährige Laufzeit. In den nächsten Jahren erhöhen sich jedoch gewiss die Beiträge für diese empfindlichen Umweltsparten. Eine gute Beratung zahlt sich hier also besonders aus.
Ergänzen Sie Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung durch die sogenannte Umweltschadens-Basisversicherung. So stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie einen ökologischen Schaden verursachen.
Sie handeln zum Beispiel mit Ölen und Fetten und haben deshalb eine Umwelthaftpflicht-Versicherung? Dann erweitern Sie diese einfach durch die sogenannte Umweltschadensversicherung. Wählen Sie in jedem Fall ausreichend hohe Deckungssummen.
Der Versicherungsmarkt bietet darüberhinaus Zusatzbausteine, die den Schutz im Einzelnen abrunden. So versichert der Unternehmer zum Beispiel gleich Umweltschäden an eigenen Grundstücken oder Gewässern mit.
Das Umweltschadensgesetz bringt den Versicherern zwar gute Geschäfte, aber auch ein schwer abzuschätzendes Risikopotential. Bis 2010 beruht die sogenannte Deckungsvorsorge der Versicherer noch auf freiwilliger Grundlage. Erst dann prüft die Europäische Union, ob dafür eine Höchstgrenze eingeführt wird.
Der Erhalt unserer Umwelt ist teuer. Die Sanierung von Umweltschäden kostet zigmillionen Euros. Deshalb braucht unser Land neben modernen Gesetzen auch viele ausgeschlafene Unternehmer. Solche, die schon vor dem Schaden für unsere Umwelt Verantwortung tragen.
Posted by Paul on 06/30 at 12:17 AM
Umwelt •
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Sonntag, Juni 29, 2008
Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis und Studenten bei der Volkswohl Bund
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. hat ihr Angebot nun auch für junge Kunden ausgebaut und verbessert. Berufsanfänger sollen es ab sofort einfacher haben, rechtzeitig und bei noch bester Gesundheit die Absicherung ihrer Arbeitskraft zu bewirken. Auszubildende und Studenten haben beim Volkswohl Bund die Möglichkeit sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern und das, obwohl sie noch keinen Beruf ausüben. Allerdings hängt dies vom Berufsziel und vom Studienfortschritt ab. Durch diesen vorzeitigen Versicherungsabschluss ist der angestrebte Beruf bereits während des Studiums abgesichert. Ein positiver Aspekt ist auch, dass es keine Nachmeldepflicht gibt, wenn der Student oder Auszubildende im späteren Berufsleben sein Geld doch in einem anderen Erwerbsfeld verdient.
Bei anderen Versicherungsgesellschaften sind die Angebote nicht zu finden. Das heißt also, dass auch der tatsächlich ausgeübte Beruf über die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist. Allerdings verändern sich mit zunehmendem Alter auch die Ansprüche der Versicherten, sodass es wohlmöglich sinnvoll erscheint, eine Nachsicherungsgarantie zusätzlich abzuschließen, die vom Volkswohl Bund angeboten wird. Durch diese Garantie kann der Versicherte nach Beendigung des Studiums oder der Ausbildung ohne erneute Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz erhöhen.
Posted by Saskia on 06/29 at 09:22 PM
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Punktsieg für den Verbraucherschutz: Besseren Schutz durch das Risikobegrenzungsgesetz
Immobilienfinanzierung auf dem Prüfstand der Verbraucherzentrale
rbw. Der Deutsche Bundestag sei schnell und unbürokratisch gewesen, die Regelungen zum besseren Schutz von Darlehensnehmern zu verabschieden. Grund waren Missstände beim “Kredithandel”, auf den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits in 2007 aufmerksam gemacht hatte.
Doch trotz vieler positiver Neuerungen besteht nach Experten-Ansicht weiterer Handlungsbedarf. Die Zustimmung durch den Bundesrates steht noch aus. Das Gesetz soll sich als Standortvorteil im globalen Markt erweisen, sorgt es doch langfristig für Sicherheit und ökonomische Stabilität bei höherer Rechtssicherheit für Schuldner aus Haus- und Wohneigentum.
Neues Gesetz reduziert Risiken
Das neue Gesetz setzt Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes um und definiert auch erstmals die Bedingungen für eine Kredit-Kündigung wenn ein Schuldner weder Zins noch Tilgung leisten kann. Eine vergleichbare Regelung gab es bisher nur bei Verbraucherkrediten. Jetzt sorgt auch bei den Wohnbau-Darlehen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen genügend Zeit haben, ihre Rechte zu prüfen. Ein neue Regulierung von Schadensersetzansprüchen soll Kreditgeber und Investoren dazu zwingen, sachgerecht zu agieren. Auch muss die Bank beim Vertragsabschluss darüber informieren, dass es ihr vorbehalten sei, Forderungen aus Kreditverträgen weiter zu verkaufen. Bisherige versteckte Vertragsklauseln, über die der Schuldner generell zustimmte, den Kreditgeber zu tauschen, wird noch strenger ausgeschlossen.
Kündigungen nur für eine Seite
Gelten die neuen Regelungen des Gesetzes auch als gelungen, besteht nach Ansicht des VZ Bundesverband weiterhin die Möglichkeit, dass Forderungen an Investoren verkauft werden, ohne dass diese als Kreditinstitut auftreten müssen. Banken können damit geltende Eigenkapital-Anforderungen (aus ihrer Bilanz) umgehen, wenn es attraktiv wird, sich von insolventen Kunden zu trennen. Nicht beschlossen wurde Entwurf ein Sonderkündigungsrecht oder ein Zustimmungsrecht des Kunden, wenn eine Bank einen Kredit weiterverkauft. Weiter fehlt, dass das außerordentlichen Kündigungsrechts des Kreditgebers eingeschränkt wird, auch wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kunden verschlechtert oder wenn der Wert der sichernden Immobilie sinkt. Dieses Kündigungsrecht soll lediglich auf missbräuchliche Verwendung hin überwacht werden.
Was von der VZ Bundesverband im Herbst 2007 als Studie veröffentlicht wurde, nämlich die dubiose Kreditverwertungen auch bei nicht Not leidenden, sauber abbezahlten Hypothekendarlehen, war Banken zum Geschäftszweig geworden. Mit der Studie wurden Rechtslücken erkannt, die zu akutem Handeln drängten, weil zahlreiche besorgte Verbraucher auch die Verbraucherzentralen drängten, sich bei Regierung und Bundestag zum Thema einzusetzen.
Posted by wob. on 06/29 at 06:34 PM
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Zinsentwicklung: weiterer Zinsanstieg erwartet
Seit Beginn dieses Jahres sind die Hypothekenzinsen spürbar gestiegen. Bauherren und Immobilienkäufer wäre eine umgekehrte Entwicklung selbstverständlich lieber. Allerdings müssen sie sich mit dieser Situation abfinden – wenn die Zinsmärkte steigen, steigen auch die Hypothekenzinsen.
Gleichzeitig hat es den Anschein, als ob die Zinsen noch weiter steigen könnten. Schon seit mehreren Wochen wird in den Medien immer häufiger über die anhaltend hohe Inflation berichtet. Sowohl die gestiegenen Lebensmittel- wie auch Kraftstoffpreise tragen zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten bei. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, ist davon auszugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) den so genannten Leitzins in den kommenden Wochen erhöhen wird. Durch eine Erhöhung der Zinsen befindet sich die Zentralbank in der Lage, die Inflation einzudämmen. Gleichzeitig führt eine Leitzinserhöhung dazu, dass auch die Hypothekenzinsen steigen.
Robert Haselsteiner, Zinsexperte und Vorstand des Baugeldvermittlers Interhyp, hat diese Woche in seinem Zinsnewsletter geschrieben, dass die EZB den Leitzins um ca. 0,25 Prozent anheben könnte. Gleichzeitig weißt er darauf hin, dass es zu einem weiteren Zinsanstieg – insbesondere bei den langen Laufzeiten – kommen könnte, wenn es der EZB nicht gelingt, die Inflationsrate kurzfristig einzudämmen.
Sofern Haselsteiner mit seiner Prognose richtig liegt, kann angehenden Darlehensnehmern nur dazu geraten werden, ihre Darlehenskonditionen möglichst bald zu sichern. Auf diese Weise können sie sich vor einem weiteren Zinsanstieg schützen. Gleichzeitig wird deutlich, dass es sich gerade jetzt lohnt, Darlehen mit möglichst langer Zinsbindung abzuschließen – immerhin bieten lange Zinsbindungen ein hohes Maß an Zinssicherheit und sind derzeit günstig zu haben.
Posted by Jochen on 06/29 at 12:51 PM
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Samstag, Juni 28, 2008
WürttKranken mit erweitertem Angebot
Die Württembergische Krankenversicherung AG, die sogenannte WürttKranken, als ein Tochterunternehmen der Wüstenrot & Württembergischen, der W & W, hat seit kurzem ihr Angebot erweitert, um für die Kunden noch interessanter zu sein. Auf den Markt gekommen sind zwei neue Produkte: Zusätzlich gibt es nun noch den sogenannten Optionstarif sowie die „Stationäre Zusatzversicherung ohne Altersrückstellungen“. Gesetzlich Versicherte können nun gegen eine minimale Gebühr eine Garantie auf den Abschluss einer Kranheitskostenvollversicherung erhalten, sofern sie es sich vorgenommen haben innerhalb der kommenden Jahre in die private Krankenversicherung wechseln zu wollen. Dieser Optionstarif für gesetzlich Versicherte ist neu bei der WürttKranken. Darüber hinaus wird die versicherte Person ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung von der Württembergischen aufgenommen, wenn sie diesen privaten Vollversicherungsschutz wählt. Allerdings darf der zukünftige Kunde nicht älter als 45 Jahre sein, da dies das Maximalaufnahmealter für den Optionstarif der WürttKranken ist.
Die stationäre Zusatzpolice ohne Alterungsrückstellungen erweist sich als besonders günstig und sinnvoll, schließlich werden bei ihr anfänglich keine Rückstellungen für das Alter geschaffen. Jungen Menschen kann diese Versicherung deswegen sehr empfohlen werden. Beispielweise müssen Männer im Alter von 21 und 29 Jahren lediglich 8,02 EURO monatlich bezahlen und erhalten als Gegenleistung dafür die gleichen Leistungen wie bei einer normalen Krankenhaus- Zusatzversicherung. Dazu gehören unter anderem Zweibett- Zimmer, freie Arztwahl, vor- und nachstationäre Heilbehandlungen, freie Krankenhauswahl und auch ambulante Operationen im Hospital.
Posted by Saskia on 06/28 at 10:30 PM
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