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Mittwoch, Juni 11, 2008

Auslandsurlaub nicht ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Central Krankenversicherung hat gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut tns infratest eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland, durchgeführt. Demnach planen in diesem Jahr 35 Prozent der Befragten einen Auslandsurlaub. Leider antworteten 32 Prozent auf die Frage, ob sie bereits eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen hätten oder dies wenigstens vor haben mit „Nein“.

Dementsprechend ist jeder dritte Urlauber nicht ausreichend gegen Krankheitsfälle im Ausland abgesichert. Diese, offensichtlich für die Urlauber nicht so hohen Risiken, können aber existenzbedrohend sein, denn Behandlungs-, Bergungs- oder Transportkosten bedeuten eine enorme finanzielle Belastung.

Obwohl Deutschland mit vielen europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen hat, werden nicht alle Kosten der Behandlung übernommen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und diese sind meist deutlich begrenzt. Oft wird der Patient im europäischen Ausland auch wie ein Privatpatient behandelt und das heißt im Konkreten, dass er die Differenz zwischen den Kosten eine gesetzlich Versicherten und eines privat Versicherten selbst übernehmen muss. Krankenrücktransporte oder Bergungskosten gehören größtenteils überhaupt nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.

Im nicht europäischen Ausland gibt es überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz für den Urlauber. Von daher ist es ratsam und eher schon fahrlässig, wenn der Urlauber keinen zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz abschließt.

Bei der Wahl der Auslandsreise-Krankenversicherung sollte der Urlauber auf die Übernahme der Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus bzw. den Rücktransport nach Deutschland und eine möglichst hohe Obergrenze bei der Übernahme von Bergungskosten achten. Eine rund um die Uhr erreichbare Service-Hotline ist sicherlich auch eine interessante Zusatzleistung.

Posted by Sabine on 06/11 at 10:54 PM
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Kreditkarteneinkauf absichern

Cardif Allgemeine Versicherung, der Restkreditversicherer, hat ein Versicherungskonzept für das Einkaufen mit Kreditkarten ausgebreitet. Über das Versicherungskonzept Payment Instrument Protection können verschiedene Risiken abgesichert werden. Die Risiken müssen sich natürlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden, ergeben.

Das Paket besteht aus drei Bausteinen:

  • Best Price Protect - Dieses Zusatzprodukt erstattet die Preisdifferenz, sofern die mit der Kreditkarte gekaufte Ware, innerhalb von 30 Tagen, anderweitig günstiger gefunden wird.
  • Shopping Protect - Hierüber sind gekaufte Waren gegen Beschädigung und Zerstörung abgesichert. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Kartenmissbrauch bei Diebstahl oder Verlust.
  • Garantieverlängerung - Über den Risikobaustein wird die Garantie für Produkte aus dem Bereich Unterhaltungs- und Haushaltselektronik von allgemein 24 Monate auf 48 Monate verlängert

Da Cardif vor über 30 Jahren gegründet wurde und der in Stuttgart ansässige Versicherer sich als einer der führenden Spezialversicherer im Bereich der Restschuld- und Zahlungsausfallversicherung auch auf dem deutschen Markt etabliert hat, kann der Verbraucher sich auf eine langjährige Erfahrung und dementsprechendes Versicherungskonzept verlassen.

Posted by Sabine on 06/11 at 10:48 PM
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uniVersa- Neuer Starttarif für den privaten Krankenversicherungsschutz

„intro-Privat 600“ - der neue Starttarif der uniVersa Krankenversicherung a. G. kommt auf den Markt. Der Tarif beinhaltet bereits die neue PKV-Sterbetafel 2009. Die Sterbetafel ist ein Kalkulationsmittel zur Tarifierung der Krankenversicherungstarife in der PKV und da für den Tarif „intro-Privat 600“ die neue Sterbetafel genutzt wird, kann mit einer zusätzlichen Beitragstabilität gerechnet werden.

Im Tarif selber sind alle bedeutenden PKV-Kernleistungen, wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, Heilpraktiker, Psychotherapie sowie Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte enthalten. Selbst Inlays und Implantate sind im Zahnbereich mitversichert. Die festgeschriebene Selbstbeteiligung von 600 € ist gerade für einen Starttarif eine überschaubare Summe.

Die Besonderheit im „intro-Privat 600“- Tarif ist eine sechsmonatige Beitragsbefreiung bei Entbindung. Sofern später eine Veränderung des Versicherungsschutzes gewünscht ist, kann der Versicherte zu verschiedenen Terminen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sein Preis-/Leistungsverhältnis optimieren und dabei aus dem gesamten Produktlinienangebot der uniVersa auswählen.

Die monatliche Prämie des „intro-Privat 600“- Tarifs der uniVersa Krankenversicherung a. G. wird aktuell für einen 30-jährigen, gesunden Mann bei 159,96 € liegen. Für eine gleichaltrige, gesunde Frau beträgt die monatliche Prämie 243,37 €.

Vielleicht eine Alternative für alle freiwillig gesetzlich Versicherten, denen zum Jahreswechsel eine Rekordbeitragserhöhung droht.

Posted by Sabine on 06/11 at 10:40 PM
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Die private Krankenversicherung rückt schrittweise näher an den Abgrund

Von einem Ruck, der durch das deutsche Gesundheitswesen geht, kann schon lange keine Rede mehr sein. Es brennt lichterloh. An allen Ecken und Ende entzünden sich neue Brandherde. Die Feuerwehr aus den Reihen der Politik hält sich noch vornehm zurück. Schließlich hat die Bundesregierung mit ihren Ideen, die in der Gesundheitsreform 2007 mündeten, selbst am meisten gezündelt und schaut nun lächelnd zu, wie die Akteure sich schlagen. Denn die Brandrodung kommt den großen Parteien gerade recht. Geht es nach ihnen, wird das System aus privaten Krankenversicherungen (PKV) und gesetzlichen Kassen komplett neu aufgebaut. Weit entfernt sind sie von diesem Ziel offensichtlich nicht mehr. Der Bericht der Financial Times Deutschland, wonach die großen Konzerne - nicht die großen PKV - sich für das Ende der Zunft aussprechen, markiert den bisherigen Höhepunkt im Streit um Marktanteile und die Angst, sang- und klanglos unterzugehen.

Anfangs zogen die Recken der privaten Krankenversicherungen noch geschlossen gegen die Pläne der Bundesgesundheitsministerin. Fast alle Unternehmen beteiligten sich an der Klage gegen die Gesundheitsreform, an der ihnen gleich mehrere Punkte sauer aufstoßen. Vor allem die Pflicht, den so genannten Basistarif einzuführen, der von Preis und Leistung den gesetzlichen Krankenkassen entsprechen soll, macht den PKV zu schaffen. Jeder, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung erfüllt, entweder durch den Beruf oder durch ein entsprechend hohes Gehalt, muss in den Basistarif aufgenommen werden, ohne Rücksicht auf mögliche Vorerkrankungen und damit die Möglichkeit, Risikozuschläge erheben zu können. Dass der Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert wurde, scheint da das kleinere Übel zu sein. Ein fairer Wettstreit wie bei den höheren Tarifen der PKV ist mit dem Basistarif nicht möglich.

Er spielt auch eine Rolle, wenn es darum geht, dass innerhalb des ersten Halbjahres 2009 Kunden samt eines Teils ihrer Altersrückstellung den Konzern wechseln können. Die Auffassung darüber, wie und in welche Tarife gewechselt werden kann, hat bereits für Streitereien gesorgt. Ein Teil war davon überzeugt, dass der Basistarif nur ein kurzfristiges Sprungbrett in andere Leistungsklassen ist – theoretisch hätte dann eine Sekunde gereicht. Andere gingen davon aus, dass der Kunde im Basistarif verbleiben muss. Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat für Klarheit gesorgt. Wer wechseln will, muss mindestens zwei Jahre im Basistarif des neuen Unternehmens bleiben. Freunde hat sich der PKV-Verband damit nicht gemacht, blieb aber bei der Regelung, dass es sich um einen Zieltarif handelt. Von einer Aushöhlung des Wechselrechts könne keine Rede sein. Das Thema ist aktuell nicht mehr von großem Belang, brodelt aber weiter vor sich hin.

Erste Gerichtsurteile gibt es zum zweiten Punkt, gegen den die privaten Krankenversicherungen sich auflehnen, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das seit dem 1. April diesen Jahres gilt. In diesem Sinne hatte die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Rheinland/Hamburg Krankenzusatzversicherungen in ihr Programm aufgenommen und war damit in das ureigene Geschäftsfeld der PKV vorgedrungen. Geklagt hatten dagegen der Verband der privaten Krankenversicherungen und die Continentale. Zur Gänze ist das Thema juristisch noch nicht durch, da die Klage der Continentale in der Hauptsache noch läuft. Bisher stehen zwei Niederlagen der PKV unter dem Strich. Das Landessozialgericht wies den PKV-Verband darauf hin, dass der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum im Sozialrecht vorgesehen habe und damit keine rechtliche Grundlage für das Bestreben vorhanden sei, die Zusatzversicherungen zu verbieten. Im Verfahren der Continentale sahen die Richter keine Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen ausreichend wirtschaftlich betroffen sei. (AZ: L 5 B 8/08 KR ER und L 11 B 6/08 KR ER). Zufrieden sind die Unternehmen mit diesen Urteilen nicht. Denn wenn alle gesetzlichen Kassen Zusatzversicherungen ins Programm nähmen, erreichten sie einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Doch auch dieses Thema rückt angesichts der aktuellen Entwicklungen immer weiter zurück.

Nun geht es vielmehr um die blanke Existenz der PKV wie sie im Moment bestehen. Laut Financial Times Deutschland liegt ein Arbeitspapier des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft vor, an dem die großen Konzerne wie Axa, Allianz und Ergo mitgearbeitet haben. Darin wird quasi das Aus für die privaten Krankenversicherungen und die Einführung einer Einheitsversicherung gefordert, die den Grundschutz abdeckt und über private Krankenzusatzversicherungen erweitert werden könnte. Im Grunde genommen ist es genau das, was im Wahlkampf 2005 auf den Plakaten stand: Die Bürgerversicherung bzw. eine Kopfpauschale. Dass gerade die großen Unternehmen eine solche Forderung aufgestellt haben sollen, hat durchaus einen Hintergrund. Viele PKV haben Probleme, überhaupt noch neue Kunden zu gewinnen und durch den Basistarif und die Wechselmöglichkeit ergeben sich komplett neue Risikoberechnungen, die nicht für alle gut ausgehen. Verärgert sind vor allem die großen privaten Krankenversicherungen wie Debeka und Signal Iduna. Sie sind genossenschaftlich organisiert und arbeiten nicht renditeorientiert. Geäußert zu dem FTD Bericht hat sich auch der PKV-Verband. In der Pressemitteilung heißt es unter anderem: Kein Mitgliedsunternehmen sei für einen Radikalumbau. Eine Frage müssen sich die Verantwortlichen und die Unternehmen jedoch stellen, ehe andere für Tatsachen sorgen: Quo vadis, PKV?

Posted by Andre on 06/11 at 10:33 PM
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Heizen künftig mit zweierlei Energien

rbw. Bauen und Heizen ist ab 2009 nicht mehr nur eine Sache des Bauherren. Das jüngst vom Bund beschlossene “Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz” (EEWärmeG) verpflichtet dazu, in Neubauten anteilig auch mit erneuerbaren Energien zu heizen und Warmwasser zu machen. Dazu zählen ab dem 1. Januar 2009 Solarwärme, Windenergie, Erdwärme und Biomasse.

Wer für sein Einfamilienhaus die Regelung einhalten will und auf Sonnenenergie setzt, muss vier bis sechs Quadratmeter an Sonnenkollektoren aufs Dach setzen. Das reicht fürs Brauchwasser bei vier bis sechs Personen und einem 300 Liter-Kessel und im Sommer braucht ‘s nix anderes: Heizung also abschalten! Mit 4000 Euro an Kosten ist der Bauherr dabei und wer gar mehr finanzieren kann und will kann die Solarenergie auch für die Raumwärme nutzen - sinnvoll aber nicht zwingend verlangt!

Die beliebteste Variante bei Biomasse sind noch immer die Holzpellets; um damit zu heizen, bedarf dann auch eines speziellen Brenners und eines Lagerraum für die Holzpresslinge. Die Feuerung funktioniert wie bei Öl, der Brennstoff wird technisch zugeführt. Die Kosten für eine solche Anlage liegen bei 10000 bis 14000 Euro. Wer sich für Holz als Brennstoff entscheidet, muss mehr als die Hälfte seines Wärmebedarfs damit decken.

Möglichkeit 3 ist die Wärmepumpe, die sich für gut gedämmte Gebäude mit einem geringen Wärmebedarf anbietet. Effizient sind Erdwärmepumpen bei einem Investitionsvolumen von 16000 bis 20000; Erdwärme-Bohrung auf dem Grundstück mit Genehmigung der Behörden inbegriffen.

Sind auch die Anfangsinvestitionen bei den erneuerbaren Energien meist höher, sind dann aber die laufenden Kosten günstiger. Klarerer Umwelteffekt: Sonne, Holz und Geo-Thermie machen unabhängiger von Öl und Gas.

Das neue Gesetz gilt für alle Gebäude, die ab dem 1. Januar 2009 gebaut werden, sofern nicht schon vorher mit dem Bau begonnen oder ein Bauantrag gestellt wurde. Wird von einzelnen Bauherren gegen das Gesetz verstoßen, sind Bußgelder bis zu 50000 Euro nicht ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen sind denkbar, wenn erneuerbare Energien oder ihre Alternativen ‘Solaranlage oder Wärmepumpe’ technisch nicht möglich sind, und zwar dann, wenn das Haus noch besser gedämmt wird, als es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für die Nachweise sind in der Regel die Bauämter zuständig. Dazu müssen spätestens drei Monate nachdem die Anlage betriebsbereit ist die Unterlagen präsentiert werden. Je nach Technik kann auch der Hersteller der Anlage oder der Installateur den Nachweis ausstellen.

Posted by wob. on 06/11 at 10:27 PM
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Ökologisierung von Wohnimmobilien

Zu Beginn dieses Jahres gab es bei der Allianz Dresdner Bauspar AG einen Führungswechsel. Seither ist Peter Hauseisen als Aufsichtrat des Unternehmens tätig. Vorgestern veröffentlichte der Allianz Konzern ein Interview mit Herrn Haueisen zum Thema Modernisierung von Bestandsimmobilien, das an dieser Stelle in zusammengefasster Form wiedergegeben werden soll.

Laut Haueisen sind es die privaten Haushalte, die großen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten können. In Deutschland befinden sich ungefähr 39 Millionen Objekte, von denen mehr als 75 Prozent vor dem Jahr 1979 errichtet und seither nicht oder nur unzureichend modernisiert wurden. Diese Objekte haben einen immens hohen Energieverbrauch, der nicht nur die Umwelt, sondern auch die Haushaltskassen von Eigentümern und Mietern belastet.

Hauseisen rät den Verbrauchern, sich für die Modernisierung der Objekte zu entscheiden. Seiner Meinung gibt es viele Menschen, die das Einsparpotential nicht erkennen: Dieses liegt im Durchschnitt bei rund 70 Prozent – nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine preiswerte Modernisierung kann den Energiebedarf immerhin um 30 bis 50 Prozent verringern. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Dämmung von Außenwänden, Dach und Keller. Des Weiteren empfiehlt es sich, moderne Fenster und Heizungsanlagen zu installieren.

Aufgrund des immensen Preisanstiegs bei den fossilen Energieträgern würden sich entsprechende Maßnahmen bereits nach 15 Jahren amortisieren – vor fünf Jahren wären es noch 28 Jahre gewesen.

Was die Finanzierung von Modernisierungsvorhaben betrifft, so rät der Aufsichtsrat der Bausparkasse selbstverständlich zum Bauspardarlehen. Sofern man nicht umgehend modernisieren wolle, empfiehlt er den klassischen Bausparvertrag mit Ansparphase. Wer nicht länger warten möchte, solle sich für ein Kombidarlehen entscheiden, welches eine sofortige Darlehensaufnahme ermöglicht. Des Weiteren empfiehlt er die Einbindung von staatlichen Fördermitteln.

Posted by Jochen on 06/11 at 12:49 PM
Finanzen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Discount-Zertifikate – Sympathisches vom Discounter

Eine sympathische Spezialität des Zertifikate-Marktes stellen die sogenannten Discount-Zertifikate dar. Das Besondere an diesen Zertifikaten ist, dass ein sogenannter Abschlag bei Kauf stattfindet. Der Kunde bzw. Anleger also das jeweilige Zertifikat billiger erwirbt als der reale Wert des entsprechenden Underlyings am Markt darstellt. Z.B. steht eine Aktie, ein Index oder ein Rohstoff bei einem Wert von 100, dann erhält der Käufer das Discount-Zertifikat mit einem Abschlag von z.B. 20 Prozent, muss also nur 80 bezahlen. Der Preis, den er dafür bezahlt, ist allerdings auch, dass ein sogenannter Cap eingebaut wird. Sollte der Kurs des Underlyings stark steigen, ist die Gewinnbeteiligung, die Partizipation des Anlegers auf einen bestimmten Betrag begrenzt, also z.B. auf den Wert von 120 im vorgenannten Beispiel.

Welche Vorteile haben solche Discount-Zertifikate? Sie sind dann besonders interessant, wenn der Anleger nur mit leicht steigenden Kursen rechnet. Dann können Discount-Zertifikate am meisten Rendite erwirtschaften. Sollte allerdings der Kurs stark fallen, partizipiert der Anleger am Verlust wie jeder andere auch, hat allerdings zunächst diesen Risikopuffer von etwa 20 oder auch 30 Prozent. Auch wenn der Kurs nur leicht fällt, ist sein Verlust immer noch geringer als der eines normalen Anlegers. Sollte allerdings der Kurs leicht steigen, greift die besondere Qualität der Discount-Zertifikate. Denn sein Gewinn errechnet sich von seinem Kaufwert aus, der z.B. bei 80 lag. Wenn der Grundlagenwert, das Underlying auf 115 steigt, hat er einen Gewinn von 35 Euro zu verbuchen. Im Gegensatz zum Direktkäufer, der nur 15 Euro Gewinn erzielte.

Sollte hingegen, wie in einem weiteren Szenario, der Kurs stark steigen, z.B. auf 140 Euro, greift der erwähnte Cap. Die Grenze, bis zu der einen Partizipierung möglich war, und der Anleger wird z.B. bei 115 oder 120 schon herausgeworfen. Wenn man sich bei einer Aktie, einem Index oder einem Rohstoff relativ sicher ist, dass keine starken Anstiege zu erwarten sind, aber auch keine gravierenden Rückgänge, dann ist ein Discount-Zertifikat eine sehr attraktive Möglichkeit, an diesem Wert überdurchschnittlich zu partizipieren. Denn das Chance-Risiko-Verhältnis wird bei diesen Zertifikaten besser als wie beim jeweiligen Basiswert oder Underlying dargestellt. Insofern wird in erster Linie mit diesen Zertifikaten bei seitwärts tendierenden oder sogar leicht fallenden Märkten ein interessanter Gewinn eingefahren.

Nach der Emission und Platzierung eines Discount-Zertifikates werden diese Zertifikate an der Börse gehandelt, müssen also nicht bis zum Laufzeitende gehalten werden, können aber den Risikopuffer auch im freien Handel schnell verlieren. Immer zu beachten, wie bei allen Zertifikaten oder Börsenprodukten, ist der steuerliche Aspekt, sprich die Abgeltungssteuer ab 1.1.2009, die allerdings nicht greift, wenn die Laufzeit noch im Jahr 2008 ausläuft. Allerdings sind dann die typischen Spekulationsfristen zu beachten. Von der Definition her sind Discount-Zertifikate wie alle Zertifikate Inhaberschuldverschreibungen. Das heißt sollte die emittierende Bank pleite gehen, ist gewöhnlich das Geld komplett weg, in Deutschland ist das allerdings relativ unwahrscheinlich. Allerdings kann es nicht schaden, bei der Bank auf höchste Qualität im Ranking zu achten.

(Die Aussagen dieses Beitrags sind keine Anlageempfehlung und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anlageberater)

Von Uwe Kraus

Posted by Uwe on 06/11 at 07:34 AM
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