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Sonntag, Juni 15, 2008

Commerzbank: die Baufinanzierung wird flexibler

Im Bereich der privaten Baufinanzierung herrscht unter den Banken ein harter Verdrängungswettbewerb. Wer den Kampf überleben möchte, muss mit Finanzierungslösungen aufwarten, die den Ansprüchen und Bedürfnissen zukünftiger Immobilienkäufer und Bauherren noch besser gerecht werden. Konkret bedeutet dies, dass die Immobiliendarlehen besonders günstig seien und gleichzeitig ein hohes Maß an Flexibilität bieten müssen.

Diese Tatsache scheint vor allem von der Commerzbank sehr ernst genommen zu werden. Wie das Unternehmen mitteilt, wird es fortan ein Immobiliendarlehen anbieten, dass besonders flexibel ist. Dieses Darlehen zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass eine vorzeitige Kündigung problemlos möglich ist. Wer zum Beispiel ein Erbe antritt, kann plötzlich über so viel Kapital verfügen, dass es nicht mehr erforderlich ist, das Darlehen weiterzuführen. Beim klassischen Immobiliendarlehen ist eine vorzeitige Ablösung nicht ohne weiteres möglich und zudem mit der Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.

Des Weiteren soll das neue Immobiliendarlehen der Commerzbank die Möglichkeit bieten, Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe einzubringen. Gerade für Darlehensnehmer, die über variable Gehaltsbestandteile verfügen, ist dies sehr interessant: wenn am Jahresende eine ordentliche Bonuszahlung fällig wird, kann die Zahlung vollständig als Sondertilgung eingebracht werden.

Allerdings hat die hohe Flexibilität auch ihren Preis: In Abhängigkeit davon, wie flexibel das Darlehen sein soll, wird ein Zinsaufschlag fällig. Dieser kann wiederum zu einer spürbaren Verteuerung der Darlehensrate führen. Folglich gilt es das Darlehen vor dem Abschluss optimal zu gestalten, damit keine unnötigen Zusatzkosten entstehen.

Posted by Jochen on 06/15 at 01:29 PM
FinanzenImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Golfers Gartenstory

Früh im Jahr üb’ ich jetzt schon
und putte ein auf dem Balkon,
und zwischendurch, grad so zum Spaß,
schlag’ ich auch ab von der Terrass’.

So ab und an stell’ ich mir vor,
wie gut wird alsbald schon mein ‚Score’ !?
Längst eisfrei ist die Windschutzscheibe
wenn ich mein Training so betreibe.

Ist auch mein ‚Fairway’ eher eng
und welkes Laub liegt auf dem ‚Green’,
hau’ ich am ‘Tee’ mit sattem Päng
den Ball in Richtung Kompost hin.

Mein Nachbar staunt! Er ist ganz baff,
ich such’ den Ball im eignen ‘Rough’.
Was Schrebergärtner gar nicht lieben,
schafft mir ein Maulwurf,
rechts, da drüben!
So kann ich auch am ‘Bunker’ üben.

Wer sein Handicap so pflegt,
und seinen Golfer-Schwung bewegt,
beseelt sich selbst und seinen Sport,
den spielt man überall, auch dort.
Denn jeder Golfer weiß es doch:
“Das Paradies hat 19 Loch!”

Zu Pfingsten bin ich dann soweit,
ich rufe sie alle an die Leut’.
Erzähle ihnen, wie es war,
als ich im Garten schlug das ‚Par’.

Es weiß ein jeder, der ‘s versteht:
der Golfer winters Indoor geht!
Doch dafür geb’ kein Geld ich aus
und spiel’ mein Frühjahrs-Einstiegs-Golf
grad mal hinterm Reihenhaus.

W. F. B. © 2008

Posted by wob. on 06/15 at 01:27 PM
Witziges • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Vision oder realer Plan: Kommt das Aus für die private Krankenversicherung?

rbw. Ein Plan ist “die geistige Vorwegnahme künftigen Handelns” - demnach kommt wohl in naher Zukunft der radikale Umbau der privaten Krankenversicherung, den die Versicherer planen. Verschwindet also die Trennung in gesetzlich, privat oder gar nicht versichert…??!!

Seit Herbst 2006 - als das Präsidium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Arbeitsgruppe ins Leben rief - beschäftigt sich die Branche über Arbeitsgruppen mit der Zukunft deutscher Sozialsysteme. Erste Ergebnisse stecken im “Papier” mit dem Namen “Soziale Sicherung 2020″. Die Studie, die dem Vernehmen nach der Financial Times vorliegt, sei zu lesen, dass große Versicherer wie die Axa, Allianz oder Ergo eine einheitliche Krankenversicherung planen. Konsequenz: einheitliche Prämien einheitlich und unabhängig von Alter und Geschlecht. Diese “Einheitsversicherung” soll alle Deutschen - Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Rentner - zum gleichen Beitrag gegen gesundheitliche Grundrisiken absichern soll. Dabei sollen die Versicherer jeden aufnehmen. Die Beiträge für Kinder soll der Staat zahlen.

Wie bisher sollen die privaten Krankenversicherungen Zusatz-Leistungen wie Chefarzt-Behandlung oder Zweibettzimmer anbieten dürfen. Auf Dauer soll die Trennung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherern aufgehoben werden - bis um endgültigen Aus für die private Krankenversicherung dürfte es jedoch noch Jahre dauern…

Posted by wob. on 06/15 at 01:09 PM
KrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Deckungszusage als Aktionsware: Wenn der Discounter die Prämien will!

rbw. Konkurrenz belebt das Geschäft, lautet die Binsenweisheit, die bei Kaufleuten seit Jahrzehnten immer mal wieder ‘aufs Tapet’ kommt. Wird also auch der Wettbewerb unter den Versicherungen für vielerlei Risiken immer härter, werden auch die Vertriebswege immer vielfältiger. Um also für Versicherungsprodukte die Prämien fürs Risiko zu kassieren, soll künftig der Vertrieb auch über das Oligopol der führenden Discounter möglich werden.

Der große Vorteil für den Versicherer soll dabei darin liegen, dass er die Provision für den Versicherungsmakler spart. Eine Ersparnis für die Kalkulation zwischen 15 und 20 Prozent günstiger. Bei den Profis der Branche, den Versicherungskaufleuten, gelten diese Angebote als unliebsame Konkurrenz. Ihre Kritik: die “Gier nach Rendite”, wie sie im Präsidium des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute vorwurfsvoll gesehen wird.

Die Experten warnen also die Verbraucher, einen solchen Abschluss einer Versicherung beim Discounter zu unterschreiben, da Versicherungen immer am Bedarf zu orientieren seien und damit auch der Beratung bedürfen. Schließlich bestehe die Gefahr, dass der Kunde sich ohne ausreichende Information und Kenntnis der Sachlagen für eine Versicherung entscheidet, die er in diesem Umfang nicht oder eben nur bedingt brauche.

Auch vom Bund der Versicherten (BDV) wird von solchen Versicherungs-Angeboten abgeraten. Die Ansicht dazu: Discounter entzögen sich der Beratungspflicht, da sie nicht als Vermittler sondern als “Tipp-Geber” auftreten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, befasst sich bereits mit diesen neuen Versicherungs-Geschäften. Zu klären sei die Frage, ob die Pflicht zur Beratung durch die schnellen Angebote im Discount-Vertrieb umgangen werden darf.

Posted by wob. on 06/15 at 12:59 PM
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