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Dienstag, Juni 17, 2008

Deutschland: Baustreitigkeiten werden vor Gericht geklärt

Der Traum vom eigenen Haus im Grünen kann sehr schnell zum Alptraum werden. Schlecht ausgeführte Bauarbeiten sorgen für Streitereien zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Einem aktuellen Bericht der „Financial Times Deutschland“  (FTD) zufolge nimmt die Anzahl entsprechender Gerichtsverfahren, kontinuierlich zu: Allein im vergangenen Jahre sollen rund 80.000 Bauherren und Bauunternehmer vor Gericht gezogen sein.

Solch ein Rechtsstreit ist in den meisten Fällen keine besonders erfreuliche Angelegenheit. Für den Bauherrn kann solch ein Streit bedeuten, dass es womöglich noch Monate oder gar Jahre dauern wird, bis er seine Immobilie beziehen kann. Dies führt logischer zu immensen Zusatzkosten, immerhin müssen sowohl die Kosten für die bisherige Unterkunft sowie die Raten für das bereits ausgezahlte Immobiliendarlehen aufgebracht werden. Aus diesem Grund wünschen sich viele Menschen, dass ihre Fälle möglichst schnell verhandelt werden.

Wie die FTD im selben Artikel berichtet, gäbe es eine vergleichbar einfache Lösung für dieses Problem. Diese Lösung stammt aus England und lautet auf den Namen „Adjudicator“, was so viel wie Schlichter oder Schlichtungsstelle bedeutet. Bereits vor einigen Jahren hat die britische Regierung beschlossen, dass in jedem Bauvertrag eine Klausel enthalten sein muss, die besagt, dass Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmer vorerst über die Schlichtungsstelle zu klären sind – und zwar innerhalb von 28 Tagen.

Dieses System scheint äußerst erfolgreich zu funktionieren. Die Anzahl der Fälle, die nicht über die Schlichtungsstelle gelöst werden können, beläuft sich auf gerade einmal 5 Prozent. Dies ist für die beide Seiten von großem Vorteil: Es wird innerhalb kürzester Zeit eine faire Einigung angestrebt, wodurch sich eine Menge Geld einsparen lässt.

Ob dieses Modell nach Deutschland kommen wird, ist jedoch fraglich. Obwohl es auch in Deutschland entsprechende Schlichtungsstellen (allerdings noch nicht im Immobilienbereich) gibt, werden sie nicht immer aufgesucht. Hier ziehen die Menschen immer noch gern vor Gericht.

Posted by Jochen on 06/17 at 03:40 PM
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Out-Performance-Zertifikate – Etwas für Optimisten

Out-Performance-Zertifikate bieten das Besondere an der Börse. Insbesondere in steigenden Märkten können sie außerordentlich interessant sein. Diese Zertifikate sind so konstruiert, dass bei Anstieg des Basiswertes, also des Underlyings, der Kurs des Zertifikates überproportional partizipiert. Wie funktioniert das? Möglich wird dies durch einen Hebelfaktor, so dass das Zertifikat einen Gang zulegt, wenn der Basiswert ansteigt. Im Beispiel dargestellt wird ein Out-Performance-Zertifikat für eine bestimmte Aktie gekauft, die am Stichtag bei 100 liegt und das Zertifikat bei einem theoretischen 1:1 Verhältnis ebenfalls bei 100. Die Ausstattung des Zertifikates ist mit einem Faktor von 1,5 angegeben und der Basiswert steigt nun auf 120. In diesem Falle wird rein rechnerisch die Differenz zwischen Basiswert und aktuellem Kurs genommen, also 20 und dieser mit dem Faktor 1,5 malgenommen, in diesem Falle ein Wert von 30 erreicht. Der Anleger hätte 50 Prozent mehr Gewinn als der normale Investor in den jeweiligen Aktienwert. Die Performance wäre hier beachtlich höher im selben Zeitraum.

Bei unverändertem Aktienkursverlauf, man kann natürlich auch einen Index, Rohstoff oder alle möglichen Underlyings nehmen, läuft das Out-Performance-Zertifikat unverändert wie der jeweilige Basiswert. Sollte dieser allerdings fallen, entstehen dem Investor keine höheren Risiken, denn das Zertifikat nimmt nur am genau fallenden Verlauf des Wertes teil und wichtig zu bemerken, nicht in einem gehebelten Sektor. Insofern sind bei steigenden Märkten Out-Performance-Zertifikate von besonderem Interesse. Einen Preis muss der Anleger natürlich zahlen. Er muss auf die Dividenden bei Aktien verzichten. Vorsicht ist angesagt, wenn der Anleger einsteigt und der Basiswert schon gestiegen ist, also nicht bei Emission des Zertifikates sondern später. Dann kann er im Falle eines Rückgangs überproportional am Verlust partizipieren, da die Hebelwirkung schon gegriffen hat.

Es gibt, wie bei den meisten Zertifikaten, auch hier verschiedenste Varianten. Erwähnenswert ist das Prinzip einer Schwelle, an dem die Hebelwirkung erst einsetzt, die Ausstattung des Zertifikates mit einem Level z.B. bei 130 Prozent des Ausgangswertes ab dem eine Hebelwirkung einsetzt. Aber diese Ausstattungen können von Emittent zu Emittent völlig unterschiedlich sein. Auch gibt es Zertifikate mit zwei Kursschwellen oder auch geschützte Out-Performance-Zertifikate. Insgesamt ein Produkt für die geborenen Optimisten.

(Die Aussagen dieses Beitrags sind keine Anlageempfehlung und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anlageberater)

Von Uwe Kraus

Posted by Uwe on 06/17 at 12:24 PM
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Streik statt Reise

Wenn das Cockpit streikt: Was tun, wenn die Crew nicht will…??

rbw. Die Bahn-Gewerkschaft hatte es vorgemacht - Streiks müssen weh tun! Sollten bei der breiten Bevölkerung als ‘Arbeitskampf-Maßnahme” ankommen und auch für Verständnis sorgen. Wenn Bauern die Molkereien wegen des Milchpreises blockieren, sind es wohl demnächst Lufthansa-Piloten, die für Passagier-Stau am Check-In sorgen. Wird also zur Urlaubssaison gestreikt, werden gestresste Touristen an Flughäfen Geduld beweisen müssen.

Welche Rechte hat nun der Passagier, der noch gar keiner wurde? Wenn die Piloten von LH-Töchter Germanwings, Eurowings und Cityline mehr Geld wollen, und das ausgerechnet zur Ferienzeit? Bis zum 1. Juli läuft die Urabstimmung bei den Mitgliedern der Pilotengewerkschaft. Sind sieben von zehn der Piloten dafür, käme es zu unbefristeten Streiks.

Bis dahin haben Urlauber jedoch noch wenig Chancen auf Gelassenheit zum Urlaubsbeginn: Wer schnell noch umbuchen will, muss die die Kosten selbst tragen. Kommt es dann aber zum Streik, ist die Fluggesellschaft gemäß EU-Recht in der Pflicht. Wird ein Flug gestrichen, kann der Kunde von der Airline entweder die kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug verlangen oder man erstattet ihm, den Ticketpreis, so ein Reiserechts-Spezialist der Hochschule Kempten. Gibt es für den Flug jedoch nur Verspätungen wegen des Arbeitskampfes - bei Warnstreiks schnell denkbar - gilt die Rückforderung des Preises erst nach fünf Stunden Wartezeit.

Getränk, Speise und zwei mal Telefon

Erste Folge für Fluggesellschaft: bei Verspätung oder Wartezeiten auf den Ersatzflieger muss sie kostenlose Betreuung leisten. Da sind dann Getränke zu verteilen und irgendwann auch Mahlzeiten. Zusätzlich muss dafür gesorgt sein, dass jeder Kunde zweimal kostenlos telefonieren kann; er zwei Faxe absetzt oder er zwei E-Mails an Angehörige verschicken kann. Verspätet sich der Abflug auf den nächsten Morgen, ist von der Airline eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zu zahlen. Frei wählen kann der Fluggast seine Unterkunft nicht. Er muss das von der Fluglinie gewählte Hotel für die Nacht akzeptieren.

Für ‘Streikfolgeschäden’ haftet die Fluggesellschaft in der Regel nicht. Erreicht der Urlauber seinen Ferienort erst einen Tag später, kann er hierfür keine Entschädigung verlangen.
Maßnahmen im Arbeitskampf gelten als Umstände und Ereignisse, die die Airline nicht zu verantworten hat. Ohne weiteren Stress kann Urlaub also nur empfunden werden, wenn sich die Konflikt-Parteien schnell einigen.

Posted by wob. on 06/17 at 12:35 PM
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Krankenversicherungen für Hund und Katze machen sich kaum bezahlt

Die Krankenversicherung befindet sich wieder einmal auf dem Prüfstand. Privat, gesetzlich oder einheitlich lautet nur eine der vielen Fragen, auf die es noch keine Antwort gibt. Bei Tieren scheint es wesentlich einfacher zu sein. Mit den immer besseren Möglichkeiten, Katzen und Hunde medizinisch zu versorgen, steigt auch das Angebot an Krankenversicherungen für die geliebten Hausgenossen. Denn Hightech – von der Computertomographie bis hin zum künstlichen Hüftgelenk – sorgt für höhere Kosten, die mit einer entsprechenden Police zumindest zum Teil gedeckt sind. Immerhin kostet die neue Hüfte für den Hund gleich mehrere tausend Euro. Das macht Tierliebhaber zu einer vollkommen neuen Zielgruppe für die Versicherungswirtschaft.

„Wir sehen ein hohes Marktpotential im Bereich der Tierkrankenversicherung in Deutschland“, so Karl-Walter Gutberlet vom Vorstand der Allianz-Versicherung. Das Unternehmen wird ab Juli Verträge für Besitzer von Hunden und Katzen anbieten. In Großbritannien, Japan und Österreich gehören die Versicherungen schon längst zum Standard. Zwischen 25 (Großbritannien) und 50 Prozent (Schweden) der Hunde und Katzen sind in diesen Ländern krankenversichert. In der Bundesrepublik konnten die Angebote bisher nicht so recht überzeugen. 125.000 der Vierbeiner verfügen hierzulande über eine eigene Police. Da ist angesichts von 13,5 Millionen Hunden und Katzen noch reichlich Luft nach oben.

Die Angebote und Tarife der einzelnen Gesellschaften – aktiv sind Prevet, Agila, Axa Assistance, Uelzener und bald auch die Allianz – basieren auf vielerlei Faktoren. Sollen die Kosten komplett oder nur zu 80 Prozent übernommen werden, gibt es eine Selbstbeteiligung, sind rassespezifische Erkrankungen abgedeckt und wie schaut es mit zunehmendem Alter des Tieres aus? Knapp 44 Euro kostet die Krankenversicherung für einen Rauhaardackel bei Agila. Bis zum vierten Lebensjahr werden alle Kosten erstattet. Wird das Tier fünf, müssen 20 Prozent der Behandlungskosten selbst getragen werden. Teilweise werden Hunde ab acht Jahren gar nicht mehr aufgenommen. Gleiches gilt für chronisch kranke Tiere oder solche, die einer als Kampfhund abgestempelten Rasse angehören. Wer eine Police abschließt, eine Krankenversicherung oder nur eine OP-Versicherung, sollte die Versicherungsbedingungen genau studieren. Ansonsten, warnt der Bund der Versicherten, bleibe man sehr schnell auf den Kosten sitzen. Das könne schon dadurch passieren, dass der Arzt den dreifachen Satz berechnet, die Versicherung aber nur den zweifachen Satz übernimmt. Die Verbraucherzentralen halten nichts von der Krankenversicherung fürs Tier – sie sei quasi für die Katz´. Das Geld für den Ernstfall könne besser privat gespart werden.

Posted by Andre on 06/17 at 12:22 PM
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Zunehmende Flexibilität bei Immobiliendarlehen

Wie im gestrigen Blog Post zum Thema Immobilienfinanzierung berichtet wurde, bietet die Commerzbank seit neuestem ein Immobiliendarlehen an, welches sich durch ein hohes Maß an Flexibilität auszeichnet – bei diesem Darlehen ist es beispielsweise möglich, hohe Sondertilgungen zu leisten und es vorzeitig bzw. vor dem Ablauf der Zinsbindung vollständig zu tilgen.

Doch die Commerzbank ist längst nicht das einzige Kreditinstitut, das sich um die Entwicklung besonders kundenfreundlicher Finanzierungslösungen bemüht. Gestern war in der „WELT Online“ ein Artikel zu lesen, in welchem aufgezeigt wurde, dass gerade die gesamte Branche einen Umschwung erfährt. Eine Untersuchung der Finanzberatung FMH hat ergeben, dass die Flexibilität der einzelnen Finanzierungsangebote enorm zugenommen hat.

Gerade was die Bereitstellung von Sondertilgungsmöglichkeiten betrifft, hat sich das Angebot spürbar verändert. Mittlerweile soll es bei nahezu allen Kreditinstituten möglich sein, Sondertilgung zu leisten – zunehmend häufiger ist die Option sogar standardmäßig im Finanzierungsangebot enthalten, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ganz ähnlich steht es auch um die Anpassung der Tilgung: Immer mehr Kreditinstitute erlauben eine einmalige oder sogar mehrfache Anpassung der Tilgungshöhe. Besonders diese Option ist für die Darlehensnehmer von großem Vorteil. Somit ist es vergleichsweise einfach möglich, auf eine Veränderung der Lebensumstände zu reagieren und beispielsweise die Belastung, die aus der Darlehensrate resultiert, zu senken.

Des Weiteren ist zu erkennen, dass auch die Kreditinstitute auch im Hinblick auf nachträgliche Anpassung der Darlehenssummen flexibler geworden sind. Sollte man sich bei den Baukosten verkalkuliert haben, so ist es nicht mehr so schwierig, die Darlehenssumme im Nachhinein zu erhöhen oder zu verringern.

Posted by Jochen on 06/17 at 05:11 AM
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Zerstört das Komasaufen unser Gesundheitssystem?

Es ist Fakt: Komasaufen kostet Millionen von Euro jährlich. Allein bei der Techniker Krankenkasse, der TK, liegen die momentan laufenden Entgiftungen bei fast einer Million Euro. Die Zahlen schreien zum Himmel. Innerhalb von nur fünf Jahren hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die sich per Alkohol ins Koma wegschießen, fast verdoppelt. Die Frage ist, wo sind die Eltern, die eine Verantwortung tragen? Schauen sie längst weg oder begeben sie sich selbst regelmäßig ins Koma und ihre Kinder machen es ihnen einfach nach?

Die TK ist die erste Krankenkasse in unserem Land, die nun Zahlen zu dem wichtigen Thema Komasaufen veröffentlicht. Auch die Politik ist längst auf den Plan gerufen. Den Zahlen der Techniker Krankenkasse zufolge wurden im Jahre 2003 962 betrunkene Personen unter 20 Jahren in ein Krankenhaus eingeliefert und mussten dort versorgt werden. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl bereits bei 1.822 Personen, was eine Steigerung um fast 90 Prozent bedeutet. Die Behandlungen dauerten dabei im Durchschnitt 1,2 Tage und schlugen mit etwa 540 Euro als Kosten für die Krankenkassen zu Buche.

Hierunter sind jedoch noch nicht die Kinder und Jugendlichen enthalten, die bei anderen Krankenkassen, sei es Gesetzliche oder Private – versichert sind. Der aktuelle Drogenbericht besagt, dass im Jahre 2007 20.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 20 Jahren klinisch behandelt werden mussten, wegen Alkoholmissbrauch.

Die Sprecherin der Techniker Krankenkasse sagte der „Frankfurter Rundschau“ zu den Zahlen: „Unsere Daten betreffen nur Fälle mit der 100-prozentigen Diagnose ‘akuter Alkoholrausch’. Anschließende Folgebehandlungen tauchen hier gar nicht auf. Wahrscheinlich sieht das tatsächliche Bild noch schlimmer aus“. Erschreckende Zahlen, erschreckende Tatsachen. Noch trinken sich mehr Jungs als Mädchen zum Koma, 668 der 1.822 Alkoholpatienten im Jahr 2007 waren weiblich, 1.134 männlich. Aber wie bei allem wird hier die Tendenz wohl steigend sein.

Das Fatale bei dem Ganzen ist nicht allein der gesundheitliche Schaden, sondern der finanzielle Schaden, der dadurch den Krankenkassen und dem Gesundheitssystem entsteht. Auf der einen Seite werden Leistungen gestrichen, auf der anderen explodieren die Kosten aufgrund des Komasaufens. Es kann einfach nicht sein, dass Menschen, die es sich kaum leisten können, Praxisgebühr und Zuzahlungen zu Medikamenten aus ihrem schmalen Geldbeutel tragen müssen, auf der anderen Seite aber Millionen aufgrund selbstschädigenden Verhaltens gezahlt werden müssen. Leider wurde dem Thema Alkoholsucht zu lange viel zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen in unserer Gesellschaft. Trinken gehört eben zum guten Ton. Die Folgen davon können wir jetzt aus den Zahlen der Techniker Krankenkasse ablesen. Es wird höchste Zeit, hin zu sehen und nicht mehr weg zu schauen.

Posted by Christel on 06/17 at 04:59 AM
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Energy Drinks – Wichtig für die Ernährung?

Es gab eine Zeit, da wurden sie hauptsächlich dazu konsumiert, um eine Nacht durchfeiern zu können. Inzwischen aber nehmen vor allem viele Sportler Energy Drinks zu sich, um eine Steigerung der Leistung zu erhalten. Wie sinnvoll oder unsinnig das ist, dazu möchten wir Ihnen gerne in einer näheren Ansicht zwei der enthaltenen Stoffe näherbringen, die eine wichtige Bedeutung haben und der Leistungssteigerung eher entgegenwirken. 

Dabei sind die Kohlenhydrate ein wichtiger Punkt. Sie sind im Fall der Energy Drinks hypertone. Deshalb werden sie nicht wie „normale“ Kohlenhydrate aufgenommen, sondern müssen mit dem körpereigenen Wasser verdünnt werden. Dies führt dann jedoch nicht zu der erwarteten Leistungssteigerung, sondern zu genau dem Gegenteil: Zu einer Leistungsminderung – vor allem bei Sportlern des Ausdauerbereichs – und zu einer Verstärkung des Durstgefühls. Außerdem sind so viele Kohlenhydrate enthalten wie in einer Coca-Cola oder anderen Limonaden. In Kalorien bedeutet dies einen Gehalt von 470 bis zu 620 kcal. Dies ist natürlich auf der einen Seite sehr energiereich, auf der anderen Seite aber eben auch nicht gerade eine gesunde Art und Weise. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass die hypertonen Kohlenhydrate zu einer verzögerten Entleerung des Magens und einer Verlangsamung der Entleerung des Darms führen. Schon aufgrund dieser Tatsache und der Leistungsminderung statt Leistungssteigerung, sollte man sich überlegen, ob man nicht lieber zu normalen Getränken greift und zu Energiespendern, die wirklich eine legale Steigerung der eigenen Körperenergie bewirken.

Energy Drinks enthalten Koffein, und das nicht wenig. Deshalb sollten Menschen, die auf Koffein nicht gut ansprechen, keine dieser Drinks zu sich nehmen. Auch Kindern ist unbedingt der Zugang zu solchen Getränken zu verwehren. Durchschnittlich sind in den Energy Drinks 320 mg des Koffeins enthalten. Dabei ist zu beachten, dass bereits 50 – 100 mg bei einem normalen Erwachsenen eine anregende Wirkung haben (deshalb Finger weg für Kinder!!!). Wenn 500 mg Koffein dem Körper zugeführt werden, fangen Wirkungen an, die nicht mehr wohltuend sind. Unruhe, Schlaflosigkeit, Herzrasen und Magenbeschwerden können dann als Folgewirkung auftreten. Dies ist dann ein regelrechtes “Aufgeputscht sein”, bei dem jedoch jedes körperliche Wohlgefühl völlig abhanden kommt. Außerdem wirkt auch dies leistungsmindernd statt leistungssteigernd.

Deshalb sollte man Energy Drinks vermeiden oder sie zumindest nicht in rascher Folge und nur in gering gehaltenem Maße zu sich nehmen. Lieber eine gesunde Prise Schlaf vor der nächsten Party und auch eine Runde weniger Alkohol, damit man einfach fitter ist und besser durchhält. Im Rahmen des Sports sollte lieber mit entsprechenden Ernährungsberatern gesprochen werden, anstatt aufs Gradewohl zu Energy Drinks zu greifen. Wer wirklich schnell viel Energie zu sich führen möchte, kann dies zum Beispiel mit dem Essen einer Banane oder eines Energieriegels machen. Viele erfolgreiche Sportler machen es vor, da sie erkannt haben, was wirklich Energie bringt.

Posted by Christel on 06/17 at 04:39 AM
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