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Donnerstag, Juni 26, 2008

Abgeltungssteuer-Rechner des Münchner Vereins

Die am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft tretende Abgeltungssteuer wird dann auf alle Kapitalerträge erhoben. Somit wird dann für die Kunden, die Kapitalanlagen und Vorsorgen angelegt haben, nicht mehr lediglich das Preis-Leistungsverhältnis der Produkte entscheidend, sondern es werden auch die steuerlichen Auswirkungen wichtig, für die Wahl des passenden Produkts. Abhilfe möchte nun der Münchner Verein mittels der Abgeltungssteuerrechner schaffen.

Dieser neu online angebotene Service soll eine Entscheidungshilfe für die richtigen Produkte Vorsorgeprodukte sein, die Nutzung ist kostenfrei. In Einzelfällen, je nach der persönlichen Situation, kann dies bis zu einem Drittel mehr Geld bei der Auszahlung führen. Derzeitig offeriert der Münchner Verein auf seinen Internetseiten zehn verschiedene Bedarfsrechner. Zur Bestimmung existierender Vorsorgelücken, des persönlichen Vorsorgebedarfs, staatlicher Förderungsoptionen und der individuellen Steuerersparnis wird der Service-Rechner von Interessenten, Kunden und Vertriebspartnern verwendet.

Posted by Saskia on 06/26 at 11:47 PM
Finanzen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Arzneimittelmissbrauch durch Kinder und Jugendliche

Ein schweres Thema, und auch eines, das gerne ausgeblendet wird. Bei Erwachsenen wird nicht darüber geredet, bei Kindern und Jugendlichen existiert Arzneimittelmissbrauch schlichtweg nicht – angeblich. Am heutigen Donnerstag ist nun ein Film im Kino gestartet, der sich unter anderem dieses Themas annimmt. Jugendliche, die ihre Probleme durch irgendwelche Pillen und Tabletten beseitigen wollen, weil ihnen einfach kein Mensch zuhört. Verschrieben werden genau diese Pillen und Tabletten, allesamt in der Gruppe der Psychopharmaka angesiedelt, von Erwachsenen, die längst verlernt haben, was es heißt, einem anderen Menschen zuzuhören und ihn als Ganzes wahr zu nehmen.

„Charlie Bartlett“ ist eine Komödie, und auf den ersten Blick unterscheidet diesen Film nichts von den tausenden anderen High School-Komödien, die seit Jahrzehnten durch die Kinos dieser Welt geistern. Dennoch ist „Charlie Bartlett“ anders. In ihm wird deutlich gemacht, dass nicht die Jugendlichen das Problem sind, sondern die Welt, die sie einfach schlichtweg übersieht und ihren Ängste und Problemen und aber auch Träumen keinen Raum gibt. Nur zu gerne wird nicht nur im fernen Amerika inzwischen gerne zum Rezeptblock gegriffen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher nicht mehr mit dem Leben klar kommt. Dabei kann das maximal eine Zwischenlösung sein, niemals jedoch das Ziel einer Behandlung.

„Charlie Bartlett“ scheint uns zurufen zu wollen: Hört einander wieder zu, nehmt einander wieder wahr, überseht einander nicht. Und all das auf eine Art und Weise, die uns zum Lachen bringt, aber auch zum Nachdenken. Über die Schiene des Humors wird oft der Ernst des Lebens transportiert, und genau das macht dieser Film. Ein sehr sehenswerter Film, mit Lachgarantie und auch nachdenklichen Szenen. Wir können die Menschen einander wieder näher bringen, auch die Generationen, die so oft den Draht zueinander verloren haben, wenn wir ein offenes Ohr haben. Auch für das, was oftmals ungesagt bleiben möchte, weil man keine Worte findet dafür. Medikamente sind, wie auch jede andere Sucht, niemals eine Lösung. Die Probleme werden nicht einfacher davon, ganz im Gegenteil. Vielleicht mag die Welt einem für einen Moment oder eine Stunde oder gar einen Tag rosarot erscheinen, aber wenn die Wirkung des Medikaments verflogen ist, sieht sie dann umso grauer aus.

Posted by Christel on 06/26 at 03:59 PM
Gesundheit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Neues Rechtsberatungs-Gesetz : Rechtsberatungen auch als berufliche Nebenleistung erlaubt

rbw. Fleißige Studiker der Rechtswissenschaften mussten sich einst wegen ihrer akademische Disziplin mit der frechen Frage hänseln lassen: A und B kaufen eine Kuh! Wer hat Recht! Eigentlich nur ein frecher Affront wegen vielfältiger Rechts-Interpretationen, so die Laien. Ab 1. Juli 2008 dürfen nun nicht mehr nur Anwälte rechtliche Beratung anbieten. Grund: eine Gesetzesänderung.

Damit wird sich der Markt für deutsche Rechtsberatung verändern, wenn auch nicht so deutlich, wie von den freien Berufen der Anwälte befürchtet wurde. Damit blieb auch “die Revolution aus”, so Rechtsexperten und Fachautoren zum neuen Rechts-Dienstleistungsgesetz (RDG). Ein Gesetz also, das das bisherige Rechtsberatungs-Gesetz ablöst, das aus dem Dritten Reich stammt und 72 Jahre gegolten hat. Verbraucher können mit dem RDG kostengünstigere oder auch kostenlos Rechtsberatung erhalten. Eine Dienstleistung, die allerdings ausschließlich im außergerichtlichen Beziehungen gilt. Ein Risiko bleibt allerdings: wird vom Nicht-Anwalt falsch beraten, könnte man auf dem Anspruch oder dem Schaden sitzen bleiben.

Rechtsdienstleistungen ohne Gebühr gegenüber Familienangehörigen, Nachbarn oder aus einer ähnlich engen persönlichen Beziehung dürfen also erbracht werden.  Beratung im Internet-Chatroom sind damit aber nicht gemeint. Denn als Rechtsdienstleistung gilt “jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert”, so der Wortlaut im Gesetz (§ 2 RDG).

Müssen bisher und künftig Rechtsanwälte eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen, die das Risiko und den Schaden aus einer Fehlberatungen trägt, ist dies bei den entgeltfreien Rechtsberatern nicht nötig. Gemeinnützige Organisationen, die man nicht mit Kosten belasten wollte, sind also davon befreit. Sollte im Schadensfalle bei der Organisation ein Anspruch angemeldet werden, geht der Beratene dann aber auch leer aus. Problem an der Vorschrift sei, dass auch fragwürdige politische oder religiöse Organisationen auftreten könnten, um eventuell kostenlose Verteidigung bei politisch motivierten Straftaten anzubieten.

Rechtsberatungen sind durch das neue Gesetz nun aber auch dann erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild eines anderen Berufs gehören (§ 5 RDG). Hierzu werden drei Bereiche konkret genannt:

  • die Testamentsvollstreckung wird künftig auch Banken gestattet, was zu Willenserklärungen führen kann, die statt vom bisherigen Bankkunden für die Bank eine gewisse Kontrolle über das verbliebene Vermögen auch über den Tod hinaus darstellt.
  • Haus- und Wohnungsverwalter dürfen künftig in diesem Rechtsgebiet beraten;
  • und auch bei der Fördermittel-Beratung wird ab Juli die rechtliche Beratung zulässig sein.
Automobilclubs mischen mit!

Rund 147 000 in Deutschland zugelassenen Anwälte bekommen weitere Konkurrenz von Interessenvereinigungen wie den Automobilclubs. So wird auch der ADAC die neuen Möglichkeiten nutzen, so der Sprecher der Juristischen Zentrale des Automobilclubs. Solche künftig erlaubten Rechtsdienstleistungen gelten allerdings nicht als Bedrohung für den Berufsstand der Anwälte, meint hierzu die Bundes-Rechtsanwaltskammer (BRAK).

Neu ab 1. Juli ist auch, dass Mandanten mit Anwälten Erfolgshonorare vereinbaren dürfen, was bislang ausdrücklich verboten war. Demnach gilt, immer dann, wenn der Mandant es sich nicht hätte leisten können, Ansprüche geltend zu machen, darf er jetzt ein Honorar vereinbaren, das Erfolg abhängt. Eine Tatsache, die in den angelsächsischen Ländern längst üblich ist. Wer in solchen Dingen und als Mandant als unerfahren gilt, dem muss der Rechtsanwalt erläutern, wie hoch ein reguläres Honorar hätte sein dürfen..

Wer mehr wissen möchte
Weitere Informationen (auf 6 DIN-A4-Seiten) zum Thema gegen einen mit 0,90 Cent frankierten Brief-Rückumschlag einschließlich 1,45 Euro in Briefmarken bei

SK-Versandservice
Stichwort Rechtsberatung
Lerchenstraße 8,
86938 Schondorf
oder unter Fax- Abrufnummer 09001/25266521 (1 Minute 0,62 Euro).
Das Fax-Gerät auf “Polling” oder “Senderuf” stellen, Fax- Service-Nummer wählen, Starttaste drücken.

Posted by wob. on 06/26 at 03:52 PM
Recht & OrdnungRechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Apotheken-Test - Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker?

Nein, bloß nicht den Apotheker. Denn es könnte gut möglich sein, dass er zu denen gehört, die gnadenlos schlecht abgeschnitten haben bei der Stiftung Warentest.

Es sind diese Erfahrungen, die wohl jeder Apothekenkunde bereits gemacht hat. Da findet keine Aufklärung über Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen statt. Und es werden rezeptfreie Medikamente mit Wirkstoffen verkauft, die man ausdrücklich ausgeschlossen hat. Die Stiftung Warentest hat sich jetzt 20 gründlich angesehen und kam zu dem niederschmetternden Ergebnis, dass manche Apotheker schlichtweg keine Ahnung haben von ihrem Beruf.

Beispiel aus dem Test der Stiftung Warentest: Ein Apotheker sagte etwas völlig Falsches über die Wechselwirkungen von Johanniskraut und Blutverdünnern. Seiner – wohlgemerkt irrigen – Ansicht nach, gibt es keine Wechselwirkungen. Das stimmt aber nicht. Denn Johanneskraut vermindert nachgewiesener Weise die Wirkung mehrerer Medikamente, unter anderem der Anti-Baby-Pille und eben auch bei Blutverdünnern.

Die 20 getesteten Apotheken liegen alle in Berlin, der Schwerpunkt des Tests war dabei auf fachliche Beratung gesetzt. Insgesamt waren 160 Beratungsgespräche angesetzt. Hierbei sollten die Tester unter anderem Herausfinden, ob Hinweise auf Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gemacht werden. Außerdem wurde nachgesehen, ob die Messung des Blutdrucks richtig durchgeführt und interpretiert wird (wofür die Apotheken im Normalfall ja auch Geld verlangen) und ob die Rezepturen in der richtigen Zusammensetzung gemischt wurden.

Vier der 20 Apotheken wiesen nicht auf die Wechselwirkung zwischen Johanniskraut und Blutverdünner hin. Auch den Lichtschutzfaktor von Sonnenmilch und Sonnencremes konnten so einige Apotheker nicht erklären – und das in einer Zeit, in welcher der Hautkrebs immer mehr zur Bedrohung wird.

Zwei der 20 Apotheken schnitten deshalb nur mit „ausreichend“ ab. Gleich acht bekamen ein „mangelhaft“ als Gesamtbewertung. Das sind immerhin gleich vierzig Prozent aller getesteten Apotheken. Eine einzige Apotheke konnte den Test mit einem „gut“ bestehen. Die Stiftung Warentest sagt dazu das Passende: “Das Testergebnis kann nicht zufriedenstellen - Anspruch und Wirklichkeit klaffen zum Teil stark auseinander”.

Wo ein Test der Stiftung Warentest schlechte Noten zutage bringt, treten natürlich auch umgehend die Kritiker auf den Plan. So auch Otto Späth, der Präsident des Bundesverbands Deutscher Apotheker. Seiner Meinung nach ist das Ergebnis des Apotheken-Tests nicht repräsentativ. “20 von 22.000 Apotheken herauszupicken kann nicht als repräsentativ gelten.”, meint er dazu. NUR: Jeder Mensch, der mehr als einmal in seinem Leben in einer Apotheke war, kennt solche mangelhaften Beratungsgespräche, falls sie überhaupt erfolgen. Ich selbst habe mehrfach die Erfahrung machen können, dass Apotheker Fragen entweder abblocken, sie übergehen oder manchmal eben auch das Falsche erzählen. Besonders drastisch ist es dann, wenn man in einer Apotheke nach einem Präparat fragt, das aber auf keinen Fall einen bestimmten Wirkstoff enthalten darf, da man diesen nicht verträgt. Dabei ist es mir zwei Mal passiert, dass ich dann im Nachhinein, zum Glück vor der Einnahme, feststellen musste, das genau dieser Stoff in dem mir verkauften Medikament enthalten war.

Nein, die zum Teil sehr mangelhafte Beratung und die Unkenntnis der Apotheker ist nicht der Einzelfall von 20 Apotheken in Berlin. Sie gehört leider zum Tagesbild deutscher Apotheken. Nicht zu allen, es gibt sehr rühmliche Ausnahmen. Aber hier ist es eben so, wie es fast immer der Fall ist: Die Ausnahmen bestätigen die Regel…

Posted by Christel on 06/26 at 02:34 PM
Gesundheit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

InterRisk- Garantie der Mindeststandard-Einhaltung der VVG- Änderungen

Im März diesen Jahres wurden durch den Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie-Dokumentation“ die Mindeststandards für die einzelnen Sparten erneuert. Umfassend mit der Thematik auseinander gesetzt hatte sich die InterRisk bereits im Juli 2007, als sie in mehreren ihrer Bedingungswerke die Garantie über die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises festgeschrieben hatte. Diese InterRisk-Garantie über die Einhaltung der Mindeststandards „EU-Vermittlerrichtlinie- Dokumentation“  bleibt weiterhin gültig und beinhaltet nun auch die Mindeststandards in ihrer aktualisierten Form aus dem März 2008.

In vollem Umfang halten alle Deckungskonzepte diese aktualisierten Mindeststandards ein, schließlich hat sich die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group eine Garantieerklärung über die Einhaltung der Mindeststandards gebunden. Die Garantieerklärung ist Teil einiger Bedingungskonzepte, dazu gehören die Unfallkonzepte i- MAX, XXL und XL, Hausratkonzepte XXL und XL, Wohngebäudekonzepte XXL und XL als auch eine Reihe von Haftpflichtkonzepten mit einer Mindestdeckungssumme ab drei Millionen EURO, wie die Privathaftpflichtkonzepte XXL und XL, die Tierhalterhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Posted by Saskia on 06/26 at 01:59 PM
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PrismaLife bietet fondsgebundene Versicherung über DJE an

Seit dem Jahre 2006 gibt es die gemanagten Strategien der Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG in Form der standardisierten Vermögensverwaltung, seit Anfang dieses Jahres sind diese Strategien nun auch als Anlagekonzept der fondsgebundenen Rentenversicherung PrismaRent und der steuerlich begünstigten Basis-Rente PrismaBasis der Liechtensteiner Versicherungsgesellschaft PrismaLife verfügbar. Diese Strategien wurden von der Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG als Konsequenz auf die 2009 in Kraft tretende Abgeltungsteuerregelung entwickelt. Die Einführung der Abgeltungssteuer bedeutet, dass in Deutschland alle Kapitalerträge mit einer Steuer von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag belastet werden. Die einzige Ausnahme bilden dabei Kapitalerträge, die innerhalb einer Lebensversicherung anfallen, sie sind von der Steuer nicht betroffen.

Im Angebot stehen drei verschiedene Strategien zur Auswahl, die jeweils ein unterschiedliches Rendite - Risiko Profil haben. Wenn dies dem Versicherten nicht genügt, kann er alternativ zu den Strategien auch einzelne Fonds der DJE Gruppe zur Anlage wählen. Der Anreiz dabei ist auch, dass die Kunden nach zehn Jahren Versicherungsmitgliedschaft eine anteilige Rückerstattung der Kosten gewährt erhalten. Diese Rückerstattung zahlt sich zusätzlich über den Zinseffekt aus und zwar aus dem Grunde, da es zu einer Ansammlung von Verwaltungsvergütungen aus den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten seit dem ersten Beitragsjahr kam.

Posted by Saskia on 06/26 at 01:12 PM
Geldanlage • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Baugeldvermittler: der perfekte Helfer für angehende Darlehensnehmer

Wer sich auf der Suche nach einem Immobiliendarlehen befindet, hat es nicht gerade leicht. Immerhin gilt es im Rahmen der Suche zahlreiche Dinge zu berücksichtigen, angefangen beim Zinssatz bis hin zu Optionen, die dem Darlehen mehr Flexibilität verleihen. Des Weiteren nimmt die Suche eine Menge Zeit in Anspruch: Wer eine günstige Immobilienfinanzierung abschließen möchte, muss ausreichend viele Angebote einholen. Dies bedeutet, sich mit zahlreichen Kreditinstituten in Verbindung zu setzen und das Vorhaben jedes Mal auf das Neue zu besprechen – allein dieser Vorgang kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Allerdings verfügt nicht jeder angehende Darlehensnehmer über so viel Zeit. Es sind vor allem Bauherren, die so viel zu tun haben, dass sie sich nicht im erforderlichen Umfang um die Finanzierungssuche kümmern können. Aus diesem Grund kann allen Interessenten nur dazu geraten werden, sich an einen Baugeldvermittler zu wenden. Dieser hilft ihnen bei der Suche, indem er einen Großteil der Arbeit übernimmt und seine Kunden somit entlastet.

Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach: Man erläutert sein Vorhaben lediglich ein einziges Mal. Anschließend begibt sich der Vermittler auf die Suche nach dem passenden Darlehen. Er holt bei zahlreichen Banken die entsprechenden Konditionen ein und nimmt einen Vergleich vor. Gleichzeitig versucht er die Finanzierung genau so zu gestalten, dass sie optimal auf die finanziellen wie auch persönlichen Bedürfnisse des angehenden Darlehensnehmers zurechtgeschnitten ist.

Baufinanzierung Vergleich

Folglich kann jedem Bauherrn, Immobilienkäufer sowie auch Eigentümer nur dazu geraten werden, die Hilfe eines Baugeldvermittlers in Anspruch zu nehmen. Immerhin profitiert man gleich zweifach, da man eine garantiert günstige Finanzierung erhält und gleichzeitig nur wenig Zeit investieren muss. Bei einem seriösen Vermittler ist die Dienstleistung sogar kostenlos: denn sollte es zum Darlehensabschluss kommen, erhält er vom jeweiligen Kreditinstitut eine Provision für die Vermittlung.

Posted by Jochen on 06/26 at 12:29 PM
FinanzenHaus & Bau • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Um von der Versicherung zu kassieren, wurde die Mutter kurzerhand für tot erklärt

Wenn das Geld knapp wird und das Konto überzogen ist, lässt man pro forma einfach die Mama sterben – die Versicherung zahlt ja. Das erinnert irgendwie an einen billigen Roman. Alleine auf die Idee zu kommen und zu glauben, niemand würde merken, dass die Verstorbene noch putzmunter unter den Lebenden weilt, setzt schon eine gewisse Naivität voraus. Wenn dann auch noch von Hand Urkunden gefälscht werden, statt auf moderne Technik zu setzen, darf man getrost von Dummheit sprechen, ohne damit den Tatbestand des Betruges und der Urkundenfälschung herab spielen zu wollen.

Eine 49jährige aus Moers hat es einfach mal versucht. Genug Erfahrung im Ändern von Papieren und damit dem Besuch vor Gericht hatte sie schon. Dieses Mal wagte sie sich an die Sterbeurkunde des Vaters, weißte einige Stellen und ersetzte den Namen und das Geburtsdatum des Herrn Papa durch die Daten der Mutter. In Form einer Kopie würde die Fälschung schon nicht auffallen, dachte sich die Frau und reichte sie bei der Versicherung ein. Abgesehen hatte es die 49jährige in erster Linie auf die Leistung der Restschuldversicherung. 3.000 Euro überwies die Assekuranz auf das Konto der Mutter und glich es somit aus. Bei den 30.000 Euro für den Unfalltod war das Unternehmen etwas vorsichtiger und fand ohne Probleme heraus: Die Kundin lebt noch.

Die Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung folgte auf dem Fuße. Die „böse Tochter“ gestand die Tat und gab an, dass es ihr eigentlich nur um das überzogene Konto gegangen sei. Die Mutter habe sich nie selbst um ihre Geldangelegenheiten gekümmert und sei auch nie zur Bank gegangen. Das Geld gab die 49jährige aus und wollte das Konto jetzt wieder ins Lot bringen. Bei dieser Erklärung konnte auch die Richterin am Amtsgericht in Moers nur mit dem Kopf schütteln: „Entweder sind sie extrem abgebrührt oder haben nur von einem Tag auf den nächsten gedacht.“ Da es immerhin ein Geständnis gab, verurteilte sie die 49jährige angesichts ihrer Vorstrafen zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 60 Sozialstunden. Die Staatsanwalt hätte sich etwas mehr gewünscht, da „erhebliche kriminelle Energie“ zu erkennen sei.

Posted by Andre on 06/26 at 05:50 AM
Witziges • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Neues Familien- Unfallversicherungsangebot der Helvetia

Ein umfassendes Leistungsangebot für Familien mit Kindern wird jetzt durch die Helvetia in Form ihrer neuen Unfallversicherung Family Plus offeriert. Dazu gehören umfangreiche Assistance- Leistungen, die zu einem ausgeglichenen Preis- Leistungsverhältnis angeboten werden und dabei vollkommen unabhängig von der Anzahl der versicherten Kinder für lediglich 6 EURO monatlich, auch zusätzlich zu einer schon existierenden klassischen Unfallversicherung, abgeschlossen werden können.

Das bedeutet, neben der herkömmlichen finanziellen Hilfe einer klassischen Unfallversicherung übernimmt die Helvetia jetzt auch die Kosten für eine Haushaltshilfe für Wohnungsreinigung, Wäsche und Einkauf. Auch bietet sie einen Menüservice, die Begleitung zu Ärzten, Krankengymnastik, Behörden sowie die Versorgung von Haustieren an. Im Ernstfall kümmert sich die Helvetia auch um die Betreuung der Kinder und bezahlt die dafür anfallenden Kosten, sofern der betreuende Elternteil durch einen Unfall ausfällt. Eine Pflegeheimplatzgarantie innerhalb von 48 Stunden ist ebenfalls ein konstanter Bestandteil des Leistungskatalogs, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls oder einer Krankheit pflegebedürftig werden sollte. Die eben genannten Leistungen können bis zu zwölf Wochen beansprucht werden.

Posted by Saskia on 06/26 at 02:27 AM
Unfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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