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Samstag, Juni 28, 2008

WürttKranken mit erweitertem Angebot

Die Württembergische Krankenversicherung AG, die sogenannte WürttKranken, als ein Tochterunternehmen der Wüstenrot & Württembergischen, der W & W, hat seit kurzem ihr Angebot erweitert, um für die Kunden noch interessanter zu sein. Auf den Markt gekommen sind zwei neue Produkte: Zusätzlich gibt es nun noch den sogenannten Optionstarif sowie die „Stationäre Zusatzversicherung ohne Altersrückstellungen“. Gesetzlich Versicherte können nun gegen eine minimale Gebühr eine Garantie auf den Abschluss einer Kranheitskostenvollversicherung erhalten, sofern sie es sich vorgenommen haben innerhalb der kommenden Jahre in die private Krankenversicherung wechseln zu wollen. Dieser Optionstarif für gesetzlich Versicherte ist neu bei der WürttKranken. Darüber hinaus wird die versicherte Person ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung von der Württembergischen aufgenommen, wenn sie diesen privaten Vollversicherungsschutz wählt. Allerdings darf der zukünftige Kunde nicht älter als 45 Jahre sein, da dies das Maximalaufnahmealter für den Optionstarif der WürttKranken ist.

Die stationäre Zusatzpolice ohne Alterungsrückstellungen erweist sich als besonders günstig und sinnvoll, schließlich werden bei ihr anfänglich keine Rückstellungen für das Alter geschaffen. Jungen Menschen kann diese Versicherung deswegen sehr empfohlen werden. Beispielweise müssen Männer im Alter von 21 und 29 Jahren lediglich 8,02 EURO monatlich bezahlen und erhalten als Gegenleistung dafür die gleichen Leistungen wie bei einer normalen Krankenhaus- Zusatzversicherung. Dazu gehören unter anderem Zweibett- Zimmer, freie Arztwahl, vor- und nachstationäre Heilbehandlungen, freie Krankenhauswahl und auch ambulante Operationen im Hospital.

Posted by Saskia on 06/28 at 10:30 PM
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Änderungen in der Sozialversicherung zum 1. Juli

Der 1. Januar und der 1. Juli eines Jahres sind meist auch die Zeiten großer Veränderungen in der Gesetzgebung. Und auch dieses Jahr ist es zum 1. Juli so, es ändern sich einige, wichtige Dinge im Bereich der Sozialversicherung. Sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Pflegeversicherung und der Gesetzlichen Krankenkasse treten Veränderungen auf. Damit Sie dabei nicht den Überblick verlieren, haben wir die Änderungen für Sie zusammengestellt.

Pflegeversicherung
Die PV wird reformiert. Ausführlichere Beratung, bessere Leistungen sowie neue Strukturen sollen zu mehr Hilfe führen. Es werden Qualitätsstandards eingeführt sowie strengere Prüfungen, um eine entsprechend gute Pflege durch Transparenz zu gewährleisten. Die umfassende Pflegeberatung sowie die zukünftig geltenden kürzeren Fristen über die Leistungsbewilligung sind ein wichtiger Teil der Pflegereform. Mehr als vorher wird auch der Grundsatz gelten „ambulant vor stationär“, was vielen älteren Menschen die Möglichkeit geben wird, länger in ihrem gewohnten und vertrauten Umfeld zu verbleiben. Es steigen die Leistungen, finanzieller Art ebenso wie die Sachleistungen und auch die Pflegegelder werden erhöht.

Im Gegenzug dazu werden die Beiträge für die Pflegeversicherung erhöht. Diese steigen zum 1. Juli um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose bezahlen zukünftig 2,2 Prozent. Aus der Sicht der Bundesregierung reicht der neue Beitragssatz aus, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung bis 2014 oder 2015 zu finanzieren. Dies bedeutet, es wird wohl in den nächsten Jahren erstmal zu keiner weiteren Erhöhung der Beiträge kommen.

Erhöhung der Renten
Ab 1. Juli 2008 gibt es mehr Geld für die Rentner unseres Landes. Die Renten werden um 1,1 Prozent erhöht, um wenigstens einen kleinen Ausgleich zur derzeitigen Inflationen zu schaffen. Zusätzlich zur Erhöhung der Renten wird das ALG II angepasst. Die Erhöhung der Renten und des ALG II wird jedoch nicht durch höhere Beiträge und auch nicht durch Zuschüsse aus Steuern finanziert werden müssen.

Kindervorsorgeuntersuchung U 7a
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt in Zukunft zehn Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Die in wenigen Tagen neu eingeführte U 7a füllt damit eine Lücke, die bis jetzt im Vorsorgekalender klaffte. Damit soll gesichert werden, dass Kinder in Zukunft von Geburt an mindestens einmal im Jahr dem Kinderarzt vorgestellt werden, um Früherkennung in Bezug auf Krankheiten leisten zu können. Indirekt kann man diese Maßnahme auch als positives Zeichen sehen in Bezug auf die vielen tödlich ausgegangenen Kindesmisshandlungen in der letzten Zeit. Die Ärzte sind zukünftig dazu angehalten, neben sonstigen körperlichen Merkmalen von gesundheitlichen Problemen wie Sehstörung auch verstärkt auf Anzeichen von Kindesmisshandlungen zu achten. So soll nach Verhaltensauffälligkeiten und Krämpfen gefragt werden. Blutergüsse und andere Verletzungsfolgen sollen auch gezielt durch eine Untersuchung der Haut gefunden werden. Diese nun ab dem 1. Juli geschlossene Lücke wird es viel schneller möglich machen, bei Vernachlässigung und Misshandlung eingreifen zu können, wenn die Ärzte ihre Befunde dann auch melden. Viele scheuen sich bis jetzt davor, aus Angst, sich zu täuschen. Aber hier sollte eines gelten: Lieber einmal ein Fehlbefund, als danach ein totes Kind.

Früherkennung von Hautkrebs
Ab dem 1. Juli wird das Hautkrebs-Screening zu einer Krankenkassenleistung, die ab dem 35. Lebensjahr generell gilt. Alle zwei Jahre können Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung ihre Haut im Rahmen einer Hautkrebsfrüherkennung untersuchen lassen. Das dies dann zu den Krebsfrüherkennungsrichtlinien zählt, wird für diese Untersuchung keine Praxisgebühr fällig.

Bund der Krankenkassen
Bei den Gesetzlichen Krankenkassen wird es ab Juli einen neuen Spitzenverband geben, den Bund der Krankenkasse. Dieser wird auch gleichzeitig zum Bund der Pflegekassen. Begründet ist dieser neue Bund auf das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Der Bund der Krankenkassen übernimmt auf Bundesebenen die Vereinbarungen mit Kliniken, Krankenhäusern und Ärzten, bestimmt die Festbeträge für Arzneimittel, soll die elektronische Gesundheitskarte umsetzen und zu gegebener Zeit dann auch einführen und soll Maßnahmen zur Prävention, zur Vorbeugung von Krankheiten also, beschließen. Die alten Kassenverbände verlieren mit der Einführung des Bundes der Krankenkassen ihren alten Status als öffentliche Körperschaft, dazu gehören die AOK, die BKK, die IKK sowie die Ersatzkassen. Der Bund der Krankenkassen wird damit zum Spitzenverband, der über den 217 gesetzlichen Krankenkassen steht.

Krankenkassenbeiträge
Laut einer Mitteilung des Bundesversicherungsamtes planen mehr als 20 Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Erhöhung der Beiträge. Diese sollen die höheren Ausgaben für Arzneimittel ausgleichen sowie die Ausgaben für das Krankentagegeld. So erhöht zum Beispiel die Hamburg Münchner ihren Beitragssatz auf 16,4 Prozent, was einer Erhöhung von 0,8 Prozent entspricht. Inzwischen berichtet das Magazin „Focus“ jedoch sogar von 37 Krankenkassen, welche ihre Beiträge erhöhen wollen.

Posted by Christel on 06/28 at 03:50 PM
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Auszahlungsvoraussetzungen: von vielen Immobilienkäufern unterschätzt

Die meisten Bauherren und Immobilienkäufer sind froh, wenn sie endlich ein passendes Immobiliendarlehen gefunden und den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Leider begehen sehr viele der frischgebackenen Darlehensnehmer den Fehler, sich erst einmal zurückzulehnen. Weil sie der Meinung sind, die Finanzierung unter Dach und Fach zu haben, unternehmen sie in Richtung Finanzierung erst einmal gar nichts mehr. Doch dies ist genau der falsche Weg. Sehr häufig werden die so genannten Auszahlungsvoraussetzungen übersehen oder viel zu spät angegangen.

Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich bei den Auszahlungsvoraussetzungen um Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Auszahlung des Immobiliendarlehens möglich ist. Die Schaffung dieser Voraussetzungen ist mit einem Aufwand verbunden, der nicht unterschätzt werden darf. Insbesondere wenn man sich mit Begriffen wie „Grundschuldbestellung“ oder „Grundschuldbestellungsurkunde“ nicht auskennt bzw. deren Bedeutung nicht kennt, kann einem die Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen einiges an Arbeit bereiten.

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die geforderten Voraussetzungen so schnell wie möglich zu schaffen – zwar können nicht alle Punkte sofort abgearbeitet werden, jedoch zumindest ein Großteil davon. So gilt es beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen: das Bestehen dieses Versicherungsschutzes wird von den meisten Banken gefordert, damit sie ihre Immobiliendarlehen auszahlen.

Gerade wenn es einem schwer fällt, die Bedeutung der einzelnen Voraussetzungen zu verstehen, sollte man sich mit einem Experten, am besten mit dem zuständigen Bankberater, in Verbindung setzen. Dieser kann einem erklären, auf welche Weise die einzelnen Punkte erfüllt werden können.

Abschließend noch sehr hilfreicher Praxistipp: wenn man der Meinung ist, alle Voraussetzungen erfüllt bzw. geschaffen zu haben, empfiehlt es sich, nochmals Kontakt zum Kreditinstitut herzustellen. Am besten fragt man nochmals explizit nach, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Darlehen rein theoretisch abrufbereit ist. Erst wenn einem dies bestätigt wurde, kann man sich tatsächlich zurücklehnen.

Posted by Jochen on 06/28 at 03:03 PM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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