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Mittwoch, Juli 16, 2008
Mit dem Radd ins Badd! Sturz bei Fahrradtour ist kein Arbeitsunfall
rbw. Schwimmen und Radfahren verlernt einer, der’s kann, nie wieder! Heißt es! Und doch kann es beim eher sportlichen und nicht nur gemütlichen Radeln zu einem missliebigen Unfall kommen. Die Folgen daraus: Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Fall: die Angestellte des Fördervereins einer Schule in Gießen unternahm im Juni 2001 eine längere Fahrradtour mit neun Lehrerinnen und Lehrern. Bei einem Sturz verletzte sich das Opfer am Handgelenk. Deren Anspruch auf Entschädigung lehnte jedoch die Berufsgenossenschaft in vollem Umfang ab. Der Unfall sei bei einer Tätigkeit geschehen, die nicht versichert gewesen sei. Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Eine versicherte Tätigkeit umfasse zwar auch die Teilnahme an Betriebssport und betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen. Wenn aber Fahrradtouren oder Ausflüge anderer Art nur gelegentlich und nicht regelmäßig stattfänden, könne eine Fahrradtour allerdings nicht als Betriebssport angesehen werden. Auch liege eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ebenfalls nicht vor. Wegen der für die Ausfahrt erforderlichen konditionellen Fähigkeiten hätten im Übrigen nur wenige der insgesamt 70 Lehrkräfte an der Fahrradtour teilnehmen können. Die Veranstaltung sei somit von ihrem Ablauf her nicht geeignet gewesen, den Gemeinschaftssinn zu fördern oder zum Betriebsklima erhöhend beizutragen.
Wenn also die private Freizeitgestaltung - wie im gegebenen Fall - im Vordergrund stünde, so das Landesozialgericht LSG Hessen, lasse eine Anerkennung als Arbeitsunfall zudem eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre nicht zu und würde die gesetzliche Unfallversicherung auf einen weiten Teil der privaten Lebenssphäre ausdehnen (LSG Hessen, Urt. v. 18.03.2008 - L 3 U 266/05).
Posted by wob. on 07/16 at 07:28 PM
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BU-Versicherungen: Risiken für die Krankenschwester
rbw. Die Wahrscheinlichkeit, den vorzeitigen Ruhestand antreten zu müssen, weil man berufsunfähig wurde, sinkt statistisch noch immer. Gut so! Doch Experten raten trotzdem, das BU-Risiko abzudecken. Ob Kaufmann, Metzger, Arzt, Artist, Gerüstbauer oder Dachdecker - die Beruf haben höchst verschiedene Risiko, erwerbsunfähig zu werden. Auf dem Bau ist das vorzeitige ‘Aus’ dann aber doch höher als bei anderen Arbeiten.
Erfreulich also, dass das Invaliditätsrisiko in Deutschland stetig gesunken ist. Lag noch vor zehn, zwölf Jahren das Risiko, wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden zu müssen, bei 24,24 Prozent, ist dieser Wert bis 2006 auf 17,39 Prozent gesunken. Mit allgemeiner Gesundheit hat dies zunächst wenig zu tun, wohl aber ist das geringere Invaliditätsrisiko mit der veränderten Arbeitswelt zu erklären.
Weniger Risiko für Frauen
Während zehn Jahren - so die Berufsstatistik der Arbeitsagentur - haben viele Arbeitnehmer mit hohem Erwerbsunfähigkeitsrisiko ihren Beruf aufgegeben. Das waren Dachdecker, Maurer, Maler oder Bauhelfer. Auch die Zahl der Dachdecker beweist: bis 2007 waren es um 39 Prozent weniger; macht schließlich noch 58 000. Von dieser gefährdeten Berufsgruppe ist knapp ein Drittel arbeitslos (1999 = 17,4 Prozent). Eine Tatsache, die auch die Zahl derer mit hohem Berufsrisiko halbierte.
Sinkt also das berufliche Invaliditätsrisiko, verringert sich auch das Risiko, noch vor der Altersrente zu sterben. Nehmen also die Jobs ab, in denen einzelne sich tatsächlich “tot gearbeitet” haben, wird dagegen die Lebenserwartung wieder höher. Gleichzeitig geht der Vorsprung der Frauen beim Erwerbsunfähigkeits-Risiko zurück. Lag deren Risiko bei 16 Prozent - und damit niedriger als bei Männern mit 19,36 Prozent - gibt es auch bei typischen Frauenberufen Jobs mit hohem bis höchstem Risiko. Das gilt vor allem für Krankenschwestern, deren Risiko, erwerbsunfähig zu werden, mit einem Wert von 41,25 Prozent besonders hoch ist. Ärzte liegen bei einem Zehntel davon und damit recht niedrig.
Will auch keiner dran denken und ist das Risiko insgesamt eher gesunken, raten Verbraucherschützer zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der Schutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Schadensfall eher dürftig. Wer jünger ist als Jahrgang 1961, bekäme bei Berufsunfähigkeit keine Rente. Die staatliche Rentenkasse leistet nämlich nur dann, wenn der Versicherte überhaupt nicht mehr arbeiten kann, also erwerbsunfähig ist. Wer als Arbeitnehmer jünger ist als Geburtsjahrgang 1961 und durch einen Unfall oder eine Erkrankung berufsunfähig wird und ohne Einkommen ist, der wird schnell zum Hartz-IV-Fall.
Unterschiede bei der Prämie
Als Empfehlung gilt, bereits mit Einstieg in den Beruf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen. Die Beiträge sind dann noch günstiger, weil auch die Erkrankungen seltener sind.
Bei Älteren werden dann aber auch höhere Beiträge verlangt, wenn sie überhaupt einen Versicherungsschutz erhalten. Ein Rat der Stiftung Warentest: Über die betrieblichen Altersvorsorge ist ein privater Berufsunfähigkeitsschutz zu prüfen. Wird nämlich Arbeitseinkommen für eine Betriebsrente umgewandelt und für Berufsunfähigkeit vorgesorgt, kann auch Lohnsteuer gespart werden. Grundsätzlich gilt: Versicherungen unterschieden sich auch durch Prämien und Bedingungen. So kann ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter sich zwischen einer BU-Versicherung von 85 bis 189 Euro entscheiden.
Hilfe im Web bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über “Versicherungen” und “Beratungsangebote”.
Posted by wob. on 07/16 at 04:15 PM
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Mehr als Schuld und Zinsen: Gratis- Girokonto oft mit Haken
rbw. Mit den täglich fälligen Sichtguthaben der Kunden arbeiten die Banken. Klar, dass man damit auch Geld verdienen kann und scharf ist auf “die Kohle der Kunden”. Gelockt wird also auch zu einem Bank-Wechsel bei künftig kostenlosem Girokonto. Ist dies nun “die” Gelegenheit, als Privatperson tatsächlich mehr als 200 Euro im Jahr zu sparen? Denn häufig sind die Angebote an Bedingungen geknüpft.
Nach Angaben der Stiftung Warentest ist die Zahl der Anbieter mit kostenlosen Girokonten immer größer. Bereits 50 von 73 Banken bieten ein gebührenfreies Gehalts-, Lohn- oder Rentenkonto an. Eine Tatsache, die beim Kontowechsel den Bankkunden helfen soll, mehr als 200 Euro im Jahr zu sparen. Da Kunden am Schalter beratungsintensiv sind und Kosten verursachen, gibt es die meisten Gratiskonten folglich bei den Direktbanken. Wer Wert auf ein Filialnetz legt, hat es gleich schwerer. Bundesweit führt laut “Finanztest” nur die Norisbank gebührenfreie Konten mit Kreditkarte. Und auch die PSD- und Sparda-Banken bieten nur regional begrenzt ihre Gratiskonten an.
Mindesteingang monatlich!
Vielen Banken bieten das Gratiskonto nur an, wenn monatlich ein bestimmter Geldeingang als Umsatz eingeht und deutliche Unterschiede gibt es bei der Zahl der Geldautomaten in der jeweils heimischen Region des Kunden.
Nach Recherche von Finanztest haben die Kunden der Banken im ‘Cashpool’ bundesweit nur 2500 Automaten zur Verfügung, an denen sie gebührenfrei Bares abheben können. Sparkassen-Kunden haben die Auswahl unter mehr als 24 000 Geräten. Weitere Unterschiede gibt es dann, wenn das Konto nach Absprache für einen Dispo im Soll geführt wird. Bei den getesteten Banken sind für Beträge im Soll zwischen sieben und fast 15 Prozent fällig; bei der Überziehung sind es weitere 5 Prozent zusätzlich.
Posted by wob. on 07/16 at 03:54 PM
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Der richtige Pflegedienst – Bei der AOK auf einen Klick
Seit heute ist sie online, die Seite www.aok-pflegedienstnavigator.de, auf der die Allgemeine Ortkrankenkasse eine umfangreiche Datenbank für Pflegedienste kostenlos zur Verfügung stellt. Die Suche kann nach Ortseingabe oder PLZ erfolgen, mittels der Eingabe eines Umkreises von zwei Kilometern bis zu 40 Kilometern. Marianna Hanke-Ebersoll, die Pflegeexpertin beim AOK-Bundesverband, sagte zu der neuen Website: “Ein entscheidender Vorteil des Pflegedienst-Navigators gegenüber anderen Suchmaschinen ist die Kostenschätzung. Interessierte können individuell die benötigten Leistungen auswählen und die Summe berechnen. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zu tragen haben, wird dabei separat ausgewiesen”. Dennoch sollte man wissen, dass es sich bei den Angaben um Schätzungen handelt, in die besondere Pflegezeiten wie zum Beispiel am Wochenende nicht einberechnet sind.
Die Pflegedienste selbst sind es übrigens, welche die Informationen einstellen. Dies wird erstens wohl zu einer gewissen Aktualität der Daten in der Zukunft führen und zweitens enthält die Online-Datenbank auch Informationen über die Möglichkeit des Betreuten Wohnens, über Kooperationen mit Begegnungsstätten, die Informationen über Essen auf Rädern, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse des Personals, sowie religiöse Angebote und vor allem auch die – äußerst wichtige - Nummer des eigenen Hausnotrufs
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern und zugleich verantwortlicher Vorstand für häusliche Krankenpflege und Pflege im Bundesprojekt der AOK-Gemeinschaft, Dr. Helmut Platzer, hebt die Wichtigkeit der Online-Datenbank hervor. “Wir kooperieren in Sachen Pflege eng mit den Einrichtungen. Außerdem sind wir ständig im Dialog mit den Betroffenen und kennen ihren enormen Bedarf an Informationen sehr genau. Deshalb sind wir sehr froh, eine solch umfassende und zuverlässige Online-Hilfe anbieten zu können. Bislang war die Suche nach dem geeigneten Pflegedienst oft viel zu kompliziert”, sagt er deshalb.
Nahezu 3.500 Pflegedienste sind in der Datenbank des AOK-Pflegenavigators gespeichert mit Sitz in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Teilen von Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen. Pflegedienste aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden in Kürze auch dort zu finden sein.
Die AOK bietet übrigens bereits seit März des vergangenen Jahres einen Onlinenavigator für Pflegeheime an. Diese Datenbank ist ähnlich der für Pflegedienste aufgebaut und ist unter der Internetadresse www.aok-pflegeheimnavigator.de aufrufbar. Wer übrigens keine oder nur wenige Erfahrung mit Computern oder dem Internet hat, der braucht nicht zu verzweifeln. Die Mitarbeiter der AOK-Zweigstellen vor Ort bieten bei der Suche auch gerne ihre Hilfe an.
Posted by Christel on 07/16 at 03:34 PM
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Mein Blutdruck, mein Kreislauf, meine Therapie: Die Krankenakte ist ‘Geschichte des Patienten’
rbw. Vertrauen ist gut, selber lesen manchmal besser! Ohne Geheimnis für den Patienten muss die ‘Krankenakte’ bleiben, denn Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die schriftliche Darstellung ihrer Anamnese, ihrer Krankengeschichte. Folglich dürfen Ärzte die Aufzeichnungen nur gegenüber Dritten unter Verschluss halten.
Was nun kann den Kranken interessieren: seine Symptome des Heuschnupfens eher nicht. Auch bei chronischen Erkrankungen wird er sich selbst an vieles erinnern; bei einer langwierigen Krebserkrankung eher weniger. Wenn Patienten an ihrer Therapie engagiert teilhaben wollen, wenn ihre Selbstheilungskräfte den Optimismus benötigen, wenn sie aktiv sein wollen, benötigen sie Informationen und Belege für die Behandlung ihrer Krankheit. Nach Information der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist aber davon auszugehen, dass viele Ärzte oder Krankenhäuser eher nicht oder nur auf Drängen mit ihren Patienten zusammenarbeiten.
Vielfach sind die Leistungsträger nicht bereit, Krankenunterlagen offen zu legen, so die Patientenberatung der VZ BaWü. Das gelte für Röntgenbilder, die nicht ausgeliehen würden oder auch für nicht gewährte Einsicht in Patientenunterlagen. Begründet wird die Ablehnung der Mediziner beziehungsweise ihrer Stationen häufig mit ‘hohem Zeitaufwand, die Unterlagen heraus suchen zu müssen” oder es wird gar behauptet, ein solches Recht gäbe es gar nicht.
Recht auf Einsicht
Für die Verbraucherschützer ist klar: Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen. Denn Ärzte sind verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte anzulegen, zu führen und sie zehn Jahre lang aufzubewahren. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Arzt verweigern, die Akte raus zu geben. Dies gilt eventuell dann, wenn die Unterlagen Bemerkungen des Arztes zum Patienten enthalten oder aber die Kenntnis der Diagnose und weiterer Befunde den Krankheitszustand gefährdet, zum Beispiel ein Patient, der suizid-gefährdet ist, die Akte seines Psychiaters liest.
In Kopie anfordern
Es kann also für Patienten sinnvoll sein, Krankenunterlagen in regelmäßigen Abständen als Kopie anzufordern, um eine Dokumentation des Status und der Behandlung zu haben. Besteht gar ein Verdacht auf ärztlichen Kunst- oder Behandlungsfehler, ist die Krankenakte Beweismittel für den spätere angestrengten juristischen Fall.
Das Recht auf Einsicht und auf Kopien kann gebührenpflichtig sein, denn wenn der Arzt Kopien der Akte fertigt, darf er diese Leistung berechnen. Die VZ weist darauf hin, dass Patienten konsequent darauf bestehen sollten, die die Patientenunterlagen zu erhalten, auch wenn zunächst gemauert werde. Dem Arzt oder dem Krankenhaus ist eine Frist von 14 Tagen mit Datum zu setzen, verbunden mit der Forderung, die Akten bereit zu stellen. Wird auf diese Forderung nicht reagiert, muss wohl auch juristische Vertretung gesucht werden, was für den Anwalt und die gerichtliche Klage wieder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll macht.
Posted by wob. on 07/16 at 01:47 PM
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Deutschland: Immobilienkrise wie in den USA unwahrscheinlich
Die Suche nach der passenden Baufinanzierung kann enorm schwierig und anstrengend sein. Schon tausende von angehenden Bauherren und Immobilienkäufern mussten feststellen, dass es teilweise einer enormen Anstrengung bedarf, um eine Finanzierungszusage zu erhalten. Etliche dieser angehenden Darlehensnehmer waren oder sind erbost, weil sie sich mit ihrer Bank nicht einig werden konnten – teilweise scheinen es Kleinigkeiten zu sein, die die Kreditinstitute davon abhalten, eine Finanzierungszusage zu erteilen.
Doch was auf den ersten Blick lästig und arbeitsintensiv erscheint, hat auch seine guten Seiten. Die vergleichsweise hohen Anforderungen, die zu erfüllen sind, um die Zusage für eine Immobilienfinanzierung zu erhalten, stellen immerhin sicher, dass ausschließlich diejenigen eine Zusage erhalten, die sich auch tatsächlich in der Lage befinden, eine Immobilienfinanzierung zu stemmen. Auf den ersten Blick mag dies erscheinen, als ob sich ausschließlich die Banken absichern möchten, um vor Kreditausfällen verschont zu bleiben. Natürlich trifft dies zu, allerdings schützen die Kreditinstitute mit ihrer Vorgehensweise auch die Verbraucher.
Es gibt etliche Privathaushalte, die gern den Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen möchten, dies jedoch nicht tun können, weil sie keine Finanzierungszusage erhalten. In den meisten Fällen ist dies für die betroffenen Haushalte besser – denn was passiert, Immobiliendarlehen vergeben werden, die sich die Verbraucher eigentlich nicht leisten können, sieht man derzeit in den USA.
Die so genannte Hypothekenkrise nahm bereits vor mehr als einem Jahr ihren Lauf. Aufgrund eines Zinsanstiegs befanden sich plötzlich tausende von Haushalten nicht mehr in der Lage, ihre Darlehensraten aufzubringen und saßen plötzlich auf der Straße. Seither sparen etliche Hausbesitzer ihre letzten Cents, um weiterhin ihre Darlehensraten aufbringen zu können – ein Großteil der US-Verbraucher ist gerade einmal ein Monatsgehalt vom Bankrott entfernt.
Doch Sparen allein hilft nicht immer – wenn die Finanzierung nicht mehr im Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten steht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Kartenhaus zusammenfällt. So unglaublich es auch klingen mag, aber derzeit sind es jeden Monat mehr als 250.000 US-Amerikaner, die ihre Hypothek nicht mehr bezahlen können und von heute auf morgen auf der Straße stehen.
Die aktuelle Situation zeigt mehr als deutlich auf, wie froh wir deshalb in Deutschland sein können, dass die Banken bei der Kreditvergabe erheblich vorsichtiger sind. Gründliche Bonitätsprüfungen sowie die Auswahl sicherer Finanzierungslösungen sorgen dafür, dass die Verbraucher erheblich besser geschützt sind.
Posted by Jochen on 07/16 at 05:24 AM
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