Der Schritt in die Selbstständigkeit, sollte auch ein Schritt in den Versicherungsschutz sein
Bei dem Schritt in die Selbstständigkeit gibt es viele Faktoren die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Ein gewisses Maß an unternehmerischem Risiko muss der Selbstständige natürlich auch persönlich tragen, doch es gibt Risiken, die durch einen konkret abgestimmten Versicherungsschutz abgesichert werden können.
In erster Linie sollten kostspielige und existenzbedrohende Risiken, die entweder zum finanziellen Ruin oder zum Untergang des Unternehmens führen können, abgesichert sein.
Hierzu gehören verschiedenste Risiken:
Das Unternehmen oder die Mitarbeiter können zum Beispiel bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einen Dritten schädigen. Das können Personen- oder Sachschäden aber auch Vermögensschäden sein. Die Schadenshöhe ist vermutlich nicht kalkulierbar, so dass in diesem Fall der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen ist. Diesen Schutz sollte eigentlich jedes Unternehmen, jede Firma haben.
Beratende Berufe, wie Anwälte, Notare und einige Dienstleister müssen bzw. sollten zusätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern oder Dritten ist der Abschluss einer Rechtschutz-Versicherung anzuraten, denn Rechtsstreitigkeiten können auch sehr schnell zu enormen Kosten führen. Hier ist jedoch die Notwenigkeit für das jeweilige Unternehmen zu überprüfen.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten wären die
Inhaltsversicherung
Über die Inhaltsversicherung kann beinahe die gesamte zum Unternehmen gehörende bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung versichert werden, wie z. B. Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.
Elektronik- oder Maschinenversicherung
Über die Elektronikversicherung können alle technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Die Maschinenversicherung kann alle stationären Maschinen, maschinellen und elektrischen Einrichtungen absichern, beispielsweise Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen wie Kessel, Turbogeneratoren oder Transformatoren.
und
Betriebsunterbrechungsversicherung
Sofern durch Sachschäden der Betriebsablauf im Unternehmen unterbrochen werden muss, entstehen Einnahmeausfälle und es gibt fortlaufende Betriebskosten. Daraus entwickelt sich ein Vermögensschaden. Über die Betriebsunterbrechungsversicherung sind bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Geschäftskosten, der durch Umsatzausfall entgangene Gewinn, Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen gedeckt. Das Unternehmen wird finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nicht eingetreten.
Alle diese genannten Produkte sichern das konkrete Unternehmen ab. Die eigene Arbeitskraft ist damit aber noch nicht geschützt. Deshalb sollte für jeden Existenzgründer eine Krankenversicherung ein „muss“ sein. Ein real berechnetes Krankentagegeld wäre genauso sinnvoll, wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung. Der Abschluss einer Rentenversicherung ist sicherlich nicht immer bei einer Existenzgründung möglich, sollte aber im Auge behalten werden, denn auch ein Unternehmer wird älter!
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