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Samstag, Juli 19, 2008

Der Schritt in die Selbstständigkeit, sollte auch ein Schritt in den Versicherungsschutz sein

Bei dem Schritt in die Selbstständigkeit gibt es viele Faktoren die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Ein gewisses Maß an unternehmerischem Risiko muss der Selbstständige natürlich auch persönlich tragen, doch es gibt Risiken, die durch einen konkret abgestimmten Versicherungsschutz abgesichert werden können.

In erster Linie sollten kostspielige und existenzbedrohende Risiken, die entweder zum finanziellen Ruin oder zum Untergang des Unternehmens führen können, abgesichert sein.

Hierzu gehören verschiedenste Risiken:

Das Unternehmen oder die Mitarbeiter können zum Beispiel bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einen Dritten schädigen. Das können Personen- oder Sachschäden aber auch Vermögensschäden sein. Die Schadenshöhe ist vermutlich nicht kalkulierbar, so dass in diesem Fall der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen ist. Diesen Schutz sollte eigentlich jedes Unternehmen, jede Firma haben.

Beratende Berufe, wie Anwälte, Notare und einige Dienstleister müssen bzw. sollten zusätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern oder Dritten ist der Abschluss einer Rechtschutz-Versicherung anzuraten, denn Rechtsstreitigkeiten können auch sehr schnell zu enormen Kosten führen. Hier ist jedoch die Notwenigkeit für das jeweilige Unternehmen zu überprüfen.

Weitere Versicherungsmöglichkeiten wären die

Inhaltsversicherung
Über die Inhaltsversicherung kann beinahe die gesamte zum Unternehmen gehörende bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung versichert werden, wie z. B. Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.

Elektronik- oder Maschinenversicherung
Über die Elektronikversicherung können alle technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Die Maschinenversicherung kann alle stationären Maschinen, maschinellen und elektrischen Einrichtungen absichern, beispielsweise Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen wie Kessel, Turbogeneratoren oder Transformatoren.

und

Betriebsunterbrechungsversicherung
Sofern durch Sachschäden der Betriebsablauf im Unternehmen unterbrochen werden muss, entstehen Einnahmeausfälle und es gibt fortlaufende Betriebskosten. Daraus entwickelt sich ein Vermögensschaden. Über die Betriebsunterbrechungsversicherung sind bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Geschäftskosten, der durch Umsatzausfall entgangene Gewinn, Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen gedeckt. Das Unternehmen wird finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nicht eingetreten.


Alle diese genannten Produkte sichern das konkrete Unternehmen ab. Die eigene Arbeitskraft ist damit aber noch nicht geschützt. Deshalb sollte für jeden Existenzgründer eine Krankenversicherung ein „muss“ sein. Ein real berechnetes Krankentagegeld wäre genauso sinnvoll, wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung. Der Abschluss einer Rentenversicherung ist sicherlich nicht immer bei einer Existenzgründung möglich, sollte aber im Auge behalten werden, denn auch ein Unternehmer wird älter!

Posted by Sabine on 07/19 at 03:44 PM
Firmenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Baufinanzierung: Restschulden versichern

Sobald es um die Suche nach der passenden Baufinanzierung geht, achten die meisten Menschen in erster Linie darauf, ein möglichst günstiges Darlehen abzuschließen – es ist fast ausschließlich die Höhe des Zinssatzes, die bei der Suche im Vordergrund steht. Dabei kommt es bei der Finanzierung von Immobilien auf erheblich mehr an. Im Endeffekt ist es wichtig, dass die Finanzierung möglichst allen Bedürfnissen des Darlehensnehmers gerecht wird.

Aus diesem Grund spielt auch das Thema Absicherung eine wichtige Rolle. Weil es bei der Baufinanzierung um hohe Geldbeträge geht, sollte man die Absicherung auf keinen Fall außen vor lassen. Sollte zum Beispiel das Einkommen des Hauptverdieners wegfallen (z.B. aufgrund von Tod oder Arbeitslosigkeit), ist es möglich, dass die Finanzierung nicht mehr bedient werden kann und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis diese platzt.

Allerdings muss es gar nicht erst soweit kommen. Eines der besten Mittel zur Absicherung ist die Risiko-Lebensversicherung: Sollte der Hauptverdiener sterben, springt die Versicherung ein, so dass es mit Hilfe der Versicherungssumme möglich wird, die Restschuld abzulösen. Voraussetzung ist natürlich, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme festgesetzt wurde.

Aber auch der Hauptverdiener bzw. Darlehensnehmer selbst, kann sich entsprechend absichern. Mit modernen Versicherungslösungen wie zum Beispiel Hypoprotect ist es möglich, sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. Sollte das Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit ausbleiben, springt der Versicherer ein und übernimmt die Darlehensraten für einen Zeitraum, der zuvor vertraglich vereinbart wurde.

Dies waren lediglich zwei Beispiel für Möglichkeiten, um Restschulden zu versichern. Gerade wenn man Darlehensnehmer ist, der Familie hat, sollte man von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, um sich selbst und die Familie vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren.

Posted by Jochen on 07/19 at 05:11 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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