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Sonntag, Juli 20, 2008

Machen Sie Ihre Versicherungsinventur - Teil 3

Welche Verträge sichern Ihre Existenz?
Ohne Haftpflichtversicherung spielen Sie mit Ihrer eigenen Zukunft Roulette, aber auch mit der Ihrer Lieben. Denn bei einem hohen Schaden verlieren Sie neben Ihrem Eigentum und Ersparten sogar die Gelder, die Sie erst noch verdienen. Überlegen Sie einmal kurz, wieviele Euros Sie heute sofort zur Verfügung haben, um einen Haftpflichtanspruch von nur 100.000 € selbst zu bezahlen. Sehen Sie. Und deshalb sichert Ihnen diese Police Ihre Existenz.

Doch vor existenziellen Nöten in unserer Gesellschaft schützt Sie nicht nur eine Haftpflichtpolice: die private Unfallversicherung und die Erwerbsunfähigkeits-Rentenversicherung leisten Ihnen ebenso wichtige Dienste. Denn wenn Sie invalide werden oder eine Krankheit Sie monatelang daran hindert, zur Arbeit zu gehen, müssen Sie natürlich trotzdem Ihre laufenden Rechnungen bezahlen. Und besonders im häuslichen Bereich kommen dann schnell noch mehr Ausgaben auf Sie zu. Haben Sie jedoch diese beiden grundlegenden Verträge vereinbart, erhalten Sie daraus einmalige Entschädigungen oder Rentenzahlungen. So entgehen Sie einem finanziellen Fiasko.

Egal, ob Sie diese beiden Sparten jetzt in Ihrer Inventurliste finden oder nicht: Achten Sie bitte bei bereits bestehenden, aber auch bei neuen Verträgen auf die folgenden Details:

Die Qualität Ihrer Unfallversicherung zeichnet sich in erster Linie durch eine angemessene Zahlung bei Totalinvalidität aus. Die Höhe dieser Summe richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Als Richtwert gilt Ihr monatliches Nettoeinkommen. Denn nach einem schweren Unfall brauchen Sie mindestens die Einkünfte, die Ihnen bisher schon zur Verfügung standen. Ihre notwendige Entschädigung bei Höchstinvalidität ermitteln Sie mit einer einfachen Formel:

Teilen Sie Ihr Jahresnettoeinkommen durch den heute üblichen Guthabenzins bei Banken, also etwa 3 bis 4%, so ergibt sich Ihre erforderliche Summe bei Totalinvalidität. Nehmen wir einmal an, Sie verdienen im Jahr netto € 30.000. Dann ergibt dieser Betrag bei Division durch 4%  Ihre Invaliditätshöchstsumme € 750.000. Mit dieser Kapitalzahlung bewahren Sie sich einerseits Ihren Lebensstandard, und andererseits verfügen Sie über ausreichende Mittel, um sich zum Beispiel Ihre Wohnung behindertengerecht einzurichten.

Sie haben in Ihrer Unfallversicherung auch Krankenhaustagegelder oder unfallbedingte kosmetische Operationskosten eingeschlossen? Existenziell wichtig sind diese für Sie nicht. Deshalb empfehle ich Ihnen, diese zu mindern oder ganz zu streichen und lieber die Invaliditätsentschädigung nach der erklärten Formel zu erhöhen. Wenn Sie sich so auf das Wesentliche beschränken, sparen Sie jedes Jahr gutes Geld, ohne wirklich Versicherungsschutz zu verlieren.

Aber auch Erwerbsunfähigkeit führt Sie rasch ins soziale Aus. Sie wissen, dass die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Renten-versicherung nachweislich zu gering bemessen ist, um Ihnen in dieser Notsituation eine wirksame Hilfe zu bieten. Daher benötigen Sie grundsätzlich eine private Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese sollte ebenfalls in der Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens liegen. Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit keine Gelder aus Ihrer Unfallversicherung erhalten. Eine umfassende private Grundvorsorge erreichen Sie also nur, wenn sich Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitsschutz individuell ergänzen.

Über Hausrat & Co. lesen Sie im 4.Teil

Sie möchten nochmal im ersten oder zweiten Teil stöbern?
Versicherungsinventur 1. Teil
Versicherungsinventur 2. Teil

Posted by Paul on 07/20 at 06:16 PM
VersicherungenWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Bauvorhaben: Nicht ohne passenden Rechtsschutz

Update - 07.09.2009:

Rechtsschutzversicherungen, die auch Baumaßnahmen absichern, werden leider nicht mehr angeboten. Den Versicherern ist das Risiko heutzutage zu groß, weshalb Bauherren nur die Möglichkeit bleibt, sich anderweitig abzusichern, beispielsweise indem stets mit Verträgen gearbeitet wird.

Ein Bauvorhaben ist für den Bauherrn stets mit einem hohen Arbeitsaufwand und sehr viel Stress verbunden. Schon in der Planungsphase geht es los: Unzählige Dinge müssen geklärt werden, so dass man sehr schnell den Überblick verlieren und in Zeitdruck geraten kann. So richtig stressig wird es allerdings erst während der Bauphase. Es sind vor allem die Planabweichungen, die einem als Bauherrn zu schaffen machen. Gemeint sind Abweichungen von den unterschiedlichsten Plänen, angefangen bei der zeitlichen Planung bis hin zur falschen Ausführung einzelner Arbeiten.

Wenn Arbeiten am Bau falsch oder schlecht ausgeführt werden, hat der Bauherr natürlich das Recht, eine Nachbesserung zu fordern. Allerdings gelten die meisten Handwerksbetriebe als äußerst hartnäckig: Mit guten Worten oder gar mit Bitten und Betteln ist meistens nichts zu erreichen. Wenn es darum geht, Fehler auszubessern und somit eine kostenfreie Leistung zu erbringen, stellen sich die meisten Unternehmen quer. Für die Bauherren bedeutet dies, ihr gutes Recht auf dem offiziellen Weg durchzusetzen. Dies bedeutet, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und im schlimmsten Fall Klage einzureichen.

Allerdings gibt es etliche Bauherren, die vor diesem Schritt zurückscheuen. Sehr verwunderlich ist das nicht, immerhin kostet der Gang zum Rechtsanwalt eine Menge Zeit und Geld. Es ist vor allem das Geld, das die Menschen abschreckt: Häufig ist eine Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung nicht möglich, weil diese in Sachen Baurecht keinen Schutz bietet – selbst bei einfachen Angelegenheiten aus dem Bereich des Vertragsrecht blocken die Versicherer ab, weil diese mit einem Bauvorhaben in Verbindung stehen.

Aus diesem Grund kann allen angehenden Bauherren nur dazu geraten werden, bereits vor Baubeginn eine spezielle Bauherrenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies mag zwar zu zusätzlichen Kosten führen, ist es aber dennoch wert, abgeschlossen zu werden. Ärger und Stress, die man sich Dank dieser Versicherung einsparen kann, stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten: Allein wenn es zum ersten Gespräch mit einem Rechtsanwalt kommt, hat sich der Abschluss bereits gelohnt.

Posted by Jochen on 07/20 at 05:06 AM
RechtsschutzImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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