Dienstag, Juli 22, 2008
Auch die Nürnberger Versicherungsgruppe streicht die Nachtzeit-Klausel beim Fahrraddiebstahl
Damit macht der Versicherer seinen neuen Hausrat-Tarif im Nachhinein marktgerecht. Denn schon seit Januar 2008 bietet die Nürnberger ihren neuen HausratSchutz an. Also ein verspätetes Sahnehäubchen für alle, die den Nürnberger FahrradSchutz bereits gewählt haben oder sich noch dazu entschließen. Aber ein Pralinee legt der Versicherer noch obenauf: Auch weiterhin bleibt der Beitrag für den versicherten Fahrraddiebstahl gleich. Sie sagen, wirklich neu ist das nicht?
Vermutlich beobachten Sie also ganz gern den Versicherungsmarkt. Immerhin wären Sie sonst jetzt nicht hier, sondern vielleicht beim Einkaufen oder Autowaschen. So aber wissen Sie schon längst: die Neutarife der führenden Gesellschaften unterscheiden sich in der Regel nur wenig. Als bekannt konservativer Versicherer macht die Nürnberger dabei keine Ausnahme: bietet doch die Allianz ebenfalls seit Jahresanfang ihren optimierten Hausrat-Tarif ohne Nachtzeit-Klausel beim Fahrraddiebstahl an.
Die Nürnberger legt dabei genaue Obliegenheiten für den Kunden fest. Erst ihre Einhaltung garantiert die Entschädigung. So muss er sein Rad mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern: also einem Ketten-, Stahlbügel- oder Stahlseilschloss. Mit dem Fahrrad fest verbundene Diebstahlsicherungen, wie ab Werk eingebaute Speichen- oder Rahmenschlösser, erkennt der Versicherer im Schadenfall nicht an. Aber das ist noch nicht alles.
Denn darüberhinaus muss der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten erfüllen. Stellt er seinen Drahtesel zum Beispiel unterwegs einmal ab, verpflichtet er sich per Klausel, ihn in einem eventuell vor Ort verfügbaren Fahrradabstellraum unterzubringen. Eine Regelung, die übrigens bei ihm daheim ganz genauso gilt. Sicher fragen Sie sich jetzt, ob er auch im Abstellraum sein Rad absperren muss.
Ja, sein Fahrrad ist dort ebenfalls nur versichert, wenn er es durch ein eigenständiges Schloss vor unberechtigtem Zugriff schützt. Vielleicht hat man auch Ihnen schon einmal Ihr teures Tourenrad oder Mountainbike gestohlen. Hatten Sie es damals gegen Diebstahl versichert? Ja, dann wissen Sie, nur mit vollständigen Unterlagen geht die Regulierung des Schadens glatt über die Bühne. Vielleicht erinnern Sie sich heute noch, welche Papiere der Versicherer von Ihnen angefordert hat:
Neben der unverzüglichen Diebstahlmeldung bei der Polizei brauchen Sie nämlich auch Ihren Kaufbeleg mit Hersteller, Marke und Rahmennummer Ihres Fahrrads. Liegen Ihnen jetzt keine Unterlagen mehr vor oder es fehlen wichtige Daten, steckt die Schadenregulierung erstmal fest. Und oft liegt schon eine Woche später ein formelles Ablehnungsschreiben in Ihrem Briefkasten. Natürlich sind Sie darüber erstmal sauer. Obwohl Sie Ihren Beitrag rechtzeitig bezahlt haben, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Und Ihr Rad steht versteckt in irgendeinem dunklen Keller. Mit dem Nürnberger FahrradSchutz ändert sich an dieser Prozedur leider nichts.
Denn jeder von uns verpflichtet sich weiterhin, diese Obliegenheiten einzuhalten. Schon mit der Unterschrift auf dem Antrag. Aber damit akzeptieren wir eben auch die Folgen aus Pflichtverletzungen. Bis hin zur Leistungsfreiheit oder sogar Kündigung durch den Versicherer.
Sie gehen jedoch dem ganzen Ärger leicht aus dem Weg, wenn Sie sich über Ihre Obliegenheiten nochmal informieren und sich streng daran halten. Sehen Sie dazu einfach in Ihrem Hausratvertrag unter der Position Klauseln zum Fahrraddiebstahl nach.
Besorgen Sie sich bitte ausserdem für jedes Ihrer Räder einen Fahrradpass. Am besten noch in dieser Woche. Damit Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer oder der nächsten Polizeiinspektion nach. Dort erhalten Sie Fahrradpässe kostenlos. Haben Sie Ihre Fahrraddaten dann lückenlos eingetragen, stecken Sie die Unterlagen kurzerhand zu Ihrer Hausratpolice.
Vor diesem facettenreichen Hintergrund stellt sich die Frage: Hat sich mit dem Wegfall der Nachtzeitklausel für den Kunden wirklich etwas verbessert?
Posted by
Paul on 07/22 at 11:59 PM
Wissenswertes •
Hausratversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
4. Teil - Machen Sie Ihre Versicherungsinventur
So tunen Sie Ihre Hausratversicherung
Wussten Sie, dass mehr Bundesbürger eine Hausrat- als eine Privathaftpflichtpolice abschließen? Sehen Sie in Ihrer Inventurliste gleich einmal nach, ob auch Ihr Hab und Gut versichert ist. Dabei offenbaren sich dem Laien viele Einschlüsse und Details erst bei näherem Hinsehen:
Bevor Sie sich Ihren Vertrag nun genauer anschauen, prüfen Sie bitte zuerst einmal die Höhe Ihrer Hausratsumme. Zur Kontrolle des aktuellen Werts im Versicherungsschein verwenden Sie die folgende Formel: Multiplizieren Sie Ihre Wohnfläche mit dem Faktor 650. Als Ergebnis erhalten Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme nach dem aktuellen Preisniveau des statistischen Bundesamts. Sollte Ihre Haushaltsausstattung hochwertig sein, rechnen Sie bitte einfach mit dem Faktor 800. Sie haben Wertsachen, also zum Beispiel wertvolle Teppiche oder Gemälde? Dann berücksichtigen Sie bitte deren Summe in folgender Weise:
Beträgt die Summe Ihrer Wertsachen mehr als ein Fünftel Ihrer ermittelten Hausratsumme, addieren Sie bitte den Wert zur Hausratsumme, der dieses Fünftel übersteigt. Damit ergibt sich Ihre gesamte Hausratsumme. Schwierig? Zum leichteren Verständnis noch ein Beispiel für Sie zum Mitrechnen: Ihre Hausratsumme beläuft sich auf € 80.000. Und Ihre Berberteppiche und der Schmuck Ihrer Gattin kosten zusammen € 20.000. Ein Fünftel von € 80.000 ergibt € 16.000. Die Wertsachen übersteigen also den Fünftelwert um € 4.000. Addieren Sie jetzt diese € 4.000 zur Hausratsumme von € 80.000: Sie benötigen somit eine Gesamtsumme für Ihr Hab und Gut von € 84.000.
Bleibt Ihre festgestellte Summe für Wertsachen unter 20% der Hausratsumme, sparen Sie sich in der Regel jede weitere Rechnung. Denn in diesem Fall sind Ihr Schmuck, wertvolle Bilder oder ähnliches in der ermittelten Summe gleich dabei.
Weichen die Hausratsumme in der Police und die von Ihnen ermittelte um mehr als € 2.000 voneinander ab, macht eine entsprechende Minderung oder Erhöhung Sinn. Denn sowohl Unter- als auch Überversicherung wirken sich sofort nachteilig auf Sie aus: Liegt bei Ihnen zum Beispiel Unterversicherung vor, hat der Versicherer im Schadenfall das Recht, Ihre Entschädigung zu kürzen. Bei Überversicherung hingegen zahlen Sie von Anfang an umsonst Beiträge für Werte, die Sie gar nicht besitzen.
Vergleichen Sie im Zuge Ihrer Inventur bitte auch aktuelle Tarife mit Ihrem laufenden Vertrag. Oft bringt Ihnen das gute Preis- und Leistungsvorteile. Denn der Versicherungsmarkt bietet inzwischen maßgeschneiderte Tarifwerke für verschiedene Zielgruppen an: zum Beispiel für junge Menschen oder für Personen ab 50 oder 60 Jahren. Dabei finden Sie die unterschiedlichsten Auswahlkriterien. Holen Sie sich deshalb einfach Vergleichsangebote ein und informieren Sie sich beim Fachmann. In der Regel bieten Ihnen solche Tarife sinnvolle Zusatzleistungen, und Sie zahlen weniger als bisher. Außerdem drücken Sie Ihren Beitrag manchmal noch mit einem sogenannten Bündelungsrabatt. Diesen bekommen Sie bei einigen Versicherer, wenn Sie dort noch andere Verträge abgeschlossen haben. Sollte Ihr Hausratvertrag schon älter als 5 Jahre sein, lege ich Ihnen einen Tarifvergleich besonders an Herz.
Wann haben Sie den letzten Glasschaden gemeldet?
Die Versicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasung gehört wie selbstverständlich zur Hausratversicherung. Haben Sie gewusst, dass Ihre Glasversicherung dabei einen eigenen Versicherungsvertrag darstellt?
Überlegen Sie nun bitte einmal, wann Sie Ihrem Versicherer den letzten Glasbruchschaden angezeigt haben. Vielleicht erinnern Sie sich sogar noch, wie hoch Ihre Entschädigung gewesen ist. Schauen Sie sich bei dieser Gelegenheit den Zeitraum der letzten 5 Jahre an: Welchen Beitrag haben Sie für Ihr Risiko bezahlt? Wie hoch war die Gesamtentschädigung des Versicherers? Ist die Glasversicherung für Sie somit wirklich rentabel?
Vielleicht haben Sie nun Lust auf Ihre eigene Versicherungsinventur bekommen. Nutzen Sie diese praktische Form, bares Geld zu sparen ohne wirklich persönliche Sicherheit aufzugeben.
1.Teil
2.Teil
3.Teil
Posted by
Paul on 07/22 at 11:48 PM
Versicherungen •
Wissenswertes •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Schüler - Jobben in den Ferien
Die Sommerferien haben nun in allen Bundesländern begonnen. Einige Ferien gehen sogar bald zu Ende. Doch eines ist in allen Bundesländern üblich, Viele Schüler bessern in dieser Zeit ihre Finanzen durch einen Ferienjob auf. Dabei gibt es jedoch wesentlich Unterschiede. So weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass grundsätzlich erst einmal alle Schüler die gleichen Abgaben zahlen müssen wie auch normale Arbeitnehmer.
Ist aber wirklich nur von einem Ferienjob die Rede, sieht die Sache schon ganz anderes aus. Werden tatsächlich nur die Sommerferien zum Arbeiten genutzt, übt man eine kurzfristige Beschäftigung aus. Ist das der Fall müssen aus dieser Beschäftigung keine Beiträge gezahlt werden, egal wie hoch der Verdienst ist. Unter einer “kurzfristigen” Beschäftigung versteht man eine Beschäftigung, die insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreitet. Es muss von vornherein auch festgelegt sein, dass es nicht mehr wird.
Arbeitet der Schüler auch außerhalb der Ferien regelmäßig, bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei, sofern es sich um einen Minijob handelt. Bei einem Minijob darf das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Denn hier zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung.
Für Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung stehen auch die Mitarbeiter des kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Tel.-Nr. 0800 10004800) zur Verfügung. Ebenso können über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de wichtige Informationen rund um die Rentenversicherung nachgelesen werden.
Posted by
Sabine on 07/22 at 05:57 PM
Rentenversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Wechsel in die PKV nicht immer ratsam
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) wird von vielen Arbeitnehmern angestrebt. Grund für die Popularität ist das in der PKV deutlich bessere Verhältnis von Preis und Leistung. Neben einem im Vergleich zum gesetzlichen Versicherungsschutz deutlich breiteren Leistungskatalog ist die Mitgliedschaft in einer privaten Assekuranz für viele Versicherte mit sehr günstigen Beiträgen verbunden, da die Bemessung der Prämien nicht, wie im gesetzlichen Pendant, linear in Abhängigkeit des Einkommens erfolgt. Darüber hinaus entfallen für PKV-Mitglieder verschiedene Zusatzbelastungen wie die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro, die seit einigen Jahren zu entrichten ist sowie Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Medikamenten.
Der Wechsel in die PKV ist allerdings nicht für alle Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Grenze zur Versicherungspflicht (derzeit rund 48.000 Euro) beziehen, die beste Alternative. Wer eine einschlägige medizinische Vorgeschichte verzeichnet, mehrere Kinder hat oder sich bereits in gesetzterem Alter befindet, sollte den Schritt genauestens überdenken. Private Versicherer passen die Beiträge mit steigendem Lebensalter laufend nach oben an und tragen damit dem statistisch gestiegenen Krankheits- und Kostenrisiko Rechnung. Zehn Prozent der Prämien werden einer Altersrücklage zugeführt, die den Beitragsanstieg bremsen soll - je später der Versicherte aber in den Vertrag einsteigt, desto geringer sind seine Rücklagen und demnach auch sein Rücklagenniveau.
Die Private Krankenversicherung sieht eine kostenlose Mitversicherung von Kindern im Gegensatz zur GKV nicht vor; für jeden Sprössling sind demnach eigene Beiträge zu entrichten. Ein Wechsel in die PKV kann sich so für alte oder kinderreiche Versicherte zu einer Kostenfalle entpuppen; ein entsprechender Schritt sollte daher genauesten geprüft werden.
Posted by
Stefan on 07/22 at 08:47 AM
Krankenversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Dread Disease Versicherung als Alternative
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach Ansicht von Experten elementarer Bestandteil der persönlichen Vorsorgemaßnahmen. Die Policen schützen durch eine lebenslange monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn die angestammte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Nicht jeder aber kommt in den Genuss des komfortablen Versicherungsschutzes: Bestimmte Vorerkrankungen, insbesondere solche psychischer Natur (gemeint sind unter anderem die sich rasch ausbreitenden Befunde Burnout und Depression), führen zu einer Ablehnung durch die Assekuranzen.
In verschiedenen Lebenssituationen allerdings ist eine Absicherung gegen schwere Krankheiten unerlässlich. Wer beispielsweise als Hauptverdiener einer Familie einen Immobilienkredit zu tilgen hat, kann im Zweifelsfall seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und gefährdet dadurch seine wirtschaftliche Existenz ebenso wie die seiner Angehörigen.
Dread Disease Versicherungen erlauben eine Absicherung gegen schwere Krankheiten: Krebs gehört ebenso dazu wie Alzheimer, Parkinson oder Multiple Sklerose. Die Police zahlt dann, wenn eine der im Versicherungsvertrag definierten Erkrankungen (in der Regel handelt es sich dabei um einige Dutzend) einwandfrei diagnostiziert wird. In den meisten Fällen wird ein pauschaler Geldbetrag an den Versicherten ausbezahlt. Mit der Versicherungssumme lassen sich die finanziellen Folgen der Erkrankung lindern, beispielsweise indem ein ausstehender Immobilienkredit getilgt wird.
Dread Disease Versicherungen bieten gegenüber herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen den Vorteil, dass die Aufnahme auch bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen möglich ist und so ein erweiterter Personenkreis den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann. Im Vertrag können je nach medizinischer Vorgeschichte des Antragstellers flexibel bestimmte Krankheiten in den Policenschutz mit einbezogen werden, so dass sich bei guter Beratung eine maßgeschneiderte Lösung realisieren lässt.
Posted by
Stefan on 07/22 at 08:44 AM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Baufinanzierung: Zinsen noch immer günstig
Die Zinssätze für Hypothekendarlehen sind trotz der jüngsten geldpolitischen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) noch immer auf einem insgesamt günstigen Niveau. Bauherren können folglich noch immer zu relativ geringen Kosten in die eigenen vier Wände einziehen, insbesondere wenn die Unterstützung der öffentlichen Hand in Gestalt von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen in Anspruch genommen wird.
Auffällig ist derzeit eine recht flache Struktur der Zinskurve im Markt für Hypothekendarlehen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt im Rahmen ihres Programms zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Darlehen, deren Kosten sich ausschließlich durch die Dauer der Zinsfestschreibung unterscheiden. So ist für ein Darlehen mit zwanzigjähriger Laufzeit, drei tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung über fünf Jahre ein Sollzins von 5,61 Prozent (effektiv) zu entrichten. Bei einer Zinsbindung über zehn Jahre fallen bei ansonsten identischen Konditionen 5,56 Prozent an, fünfzehn Jahre Zinssicherheit sind für 5,77 Prozent zu bekommen. Die identischen Konditionen gelten bei Darlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren.
Auch auf dem privaten Markt für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen ist ein noch immer günstiges Zinsniveau sowie eine flache Zinsstruktur zu beobachten. Der führende Vermittler von Baufinanzierungslösungen in Deutschland, die in München ansässige Interhyp AG, vermittelt seine günstigsten Darlehen mit einer Zinsbindung von fünf Jahren für einen Sollzins von 5,03 Prozent. Ein Fixierung des Zinssatzes über 25 Jahre ist für 5,36 Prozent erhältlich. In der Modellrechnung wird von einem Darlehen über 150.000 Euro ausgegangen, das mit einer Immobilie im Wert von 278.000 Euro besichert ist und von einem Kreditnehmer guter Bonität getilgt wird.
Posted by
Gerald on 07/22 at 08:42 AM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Die Stagflation ist da! Wohin mit dem Geld?
Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung hat heute zugegeben, dass die Konjunktur im zweiten Quartal eingebrochen ist. Gleichzeitig sind die Preise stark gestiegen. In Deutschland herrscht also Stagflation. Gibt es in diesen Zeiten sichere Geldanlagen?
Immerhin noch 1,7 Prozent Wachstum erwartet die Bundesregierung für die dieses Jahr - während Wirtschaftsweise wie Peter Bofinger, von einer schrumpfenden Wirtschaft ausgeht und für 2009 kein nennenswertes Wachstum vorraussagt. Angesichts dieser Zahlen muss man sich wahrscheinlich freuen, dass sich die Große Koalition angesichts der vorher positiven Zahlen, mit dem Geldausgeben ein bisschen zurückgehalten haben. Was können private Anleger jetzt eigentlich machen, um ihr Geld zusammenzuhalten?
Experten befürchten, dass sich die inflationtionären Tendenzen - also die Preissteigerungen auf breiter Front - fortsetzen werden. Geld, das mit zwei oder drei Prozent angelegt ist, wird von der Preissteigerung einfach aufgefressen. Aber auch risikofreudige Anleger wurden in der letzten Zeit empfindlich abgestraft. Die Verluste von Aktien und Aktienfonds waren deutlich höher als für diejenigen, die auf Sicherheit und festverzinsliche Zinspapiere gesetzt haben. Was also tun? Auf jeden Fall vorsichtig sein.
Denn man kann zur Zeit viele attraktive Angebote finden, z.B. mit fünf oder sechs Prozent bei Tagesgeldkonten, die insbesondere von ausländischen Anbietern beworben werden. Da die Bankenkrise aber noch nicht wirklich beendet ist - immerhin ist gerade erst eine Bank in USA verstaatlicht worden - sollte man sich bei diesen Angebot versichern, dass die Einlage auch wirklich geschützt ist. Auch bei deutschen Banken. Denn Sparkassen und Raiffeisenbanken bieten in der Regel einen Einlagenschutz - bei anderen Banken ist der Schutz auf einen Festbetrag begrenzt. Vor einer Flucht ins Gold wird ebenfalls gewarnt: Gold hat auch schon erhebliche Abwertungen erlebt und schwankt auch.
Was nützt, sind Riester-Rente mit Banksparplan - weil man hier gleichzeitig Steuern sparen kann und staatliche Zulagen erhält. Von einer risikofreudigeren aktienorientierten Riester-Rente, sollte man angesichts der Berg-und-Tal-Fahrt an den Börsen, vielleicht die Finger lassen. Getrost zugreifen kann man allerdings bei der inflationsgeschützten Anleihe der Deutschen Bundesbank (ISIN DE000103500), die eine Verzinsung garantiert, die immer 1,5 Prozent über der Inflationsrate liegt.
Posted by
Thorsten on 07/22 at 08:10 AM
Geldanlage •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
ING DiBa Baufinanzierung: Seit drei Jahren Marktführer im Neugeschäft
Seit 2005 ist die ING DiBa die Nummer eins bei den Neuverträgen im Baufinanzierungsgeschäft. Kein Wunder, denn das Angebot der Direktbank ist klar, günstig und flexibel. Auch nicht verwunderlich, dass dieses Angebot beim Focus-Money-Test im April 2008 den ersten Platz für den “Besten Service bei den Direkt-Baufinanzierern” belegte.
Die Baufinanzierung der ING DiBa richtet sich sehr stark an der Lebenssituation des Kunden aus. Das zumindest behauptet das Unternehmen in einem Mailing, dass neulich in den Briefkasten flatterte. Und tatsächlich: Wie auch schon bei seinen anderen Produkten, zeichnet sich die Baufinanzierung der größten europäischen Direktbank, durch einen großen Grad an Flexibiliät und Kostenersparung aus.
Die wichtigsten Variablen einer Baufinanzierung lassen sich individuell festlegen - und auch während der Laufzeit noch ändern. Grundsätzlich können bis zu 100 Prozent des Kaufpreises oder der Herstellungskosten finanziert werden. Zu diesen Kosten werden Makler- und Notargebühren, Grunderwerbssteuer und Finanzierungskosten nicht eingerechnet. Ein Kostenblock, den man aber auf keinen Fall vergessen sollte. Dabei werden die Konditionen nicht nach einem fiktiven Beleihungswert berechnet, angesetzt werden die tatsächlich anfallenden Kosten.
Die Tilgung kann ebenfalls frei gewählt werden. Von 1 bis 10 Prozent pro Jahr ist alles möglich. Während der Zinsbindung kann die Tilgung zweimal kostenlos angepasst werden. Hat man während der Laufzeit mehr Geld zur Verfügung, kann die monatliche Rate einfach erhöht werden. Kostenlose Sondertilgungen bis 5 Prozent sind jährlich möglich. Besonderes Highlight sind die 0,25-Prozentpunkte Zins-Rabatt, die es bei der ING DiBa für Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt. Außerdem kann der Kredit sechs Monate zinsfrei bereitgestellt werden.
All das bekommen Bauwillige schon ab 5,2 Prozent Zinsen - bei einem Darlehen ab 200.000 Euro. Grund hierfür ist die schlanke Organisationsstruktur als Direktbank. So bietet die Bank niedrige Zinsen, kann auf Gebühren verzichten und bietet trotzdem erstklassigen Service. Die vorbildliche Transparenz der Angebotsdarstellung auf der Internetseite und die umfassende Telefonberatung wurden beim Focus-Money-Test ausdrücklich hervorgehoben. Besonders auch der feste Ansprechpartner, der alles in klarer einfacher Sprache erklärt, sorgt für ein vertrauensvolles Miteinander.
Posted by
Thorsten on 07/22 at 07:33 AM
Kredite •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Ferienimmobilie: Eine attraktive Kapitalanlage
Wir Deutsche werden nicht umsonst als Reiseweltmeister bezeichnet: Der Urlaub ist uns sehr wichtig und für einen Großteil der Bevölkerung gehört es einfach mit dazu, während dieser Zeit zu verreisen. Allerdings ist seit einigen Jahren eine Trendwende festzustellen. Es ist längst nicht mehr so, dass es alle Urlauber in das Ausland zieht – zunehmend mehr Deutsche verbringen ihren Urlaub im Inland. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich vor allem Ferienhäuser und Ferienwohnungen einer steigenden Beliebtheit erfreuen: Immer mehr Deutsche wollen ihren Urlaub im Inland möglichst individuell gestalten und treffen deshalb die Entscheidung, eine Ferienimmobilie zu mieten.
Für Kapitalanleger sind dies äußerst gute Nachrichten: Wer sich im Besitz von Ferienimmobilien befindet, kann an dieser Entwicklung gut mitverdienen. Somit ist es auch kein Wunder, dass zunehmend mehr Kapitalanleger die Entscheidung treffen, sich eine Ferienimmobilie zu kaufen – insbesondere die Ostsee-Region erfährt in Sachen Ferienimmobilien derzeit einen regelrechten Boom.
Allerdings lohnt sich der Erwerb einer entsprechenden Immobilie nur dann, wenn man sein Vorhaben genau prüft und vorbereitet. Wer mit Ferienimmobilien Rendite erzielen möchte, muss ein gutes Gespür haben. Noch nie zuvor waren Lage und Ausstattung der Immobilie von solch hoher Bedeutung.
Des Weiteren gilt es auch steuerliche Situation genau zu überprüfen. Bei der Vermietung von Ferienimmobilien schauen die Finanzämter mittlerweile sehr genau hin. Die Zeiten, in denen man sich ein Ferienhaus kauft und die Finanzierungskosten sowie die AfA von der Steuer einfach so absetzen kann, sind längst vorbei. Die Finanzämter prüfen sehr genau, ob tatsächlich einer Überschusserzielungsabsicht vorliegt. Aus diesem Grund sollte man sich als potentieller Investor auch frühzeitig mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen und die Details klären, damit es später zu keinen Schwierigkeiten kommt.
Posted by
Jochen on 07/22 at 05:17 AM
News •
Geldanlage •
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Page 1 of 1 pages
Next entry: Risiken der Kombination von Annuitätendarlehen und Bauspardarlehen
Previous entry: Styropor Häuser erobern den deutschen Immobilienmarkt